Unterlassungsverfügung
Aus Buskeismus
[bearbeiten] Begriff
Mittels einer Unterlassungsverfügung kann ein Anspruchsberechtigter jemandem gerichtlich das Veröffentlichen einer bestimmten Äußerung oder eines Bildnisses verbieten lassen.
[bearbeiten] Verfahren
Ein Unterlassungsanspruch kann gerichtlich durch einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder durch Erhebung einer Klage gerichtlich werden. Typischerweise wird gleichzeitig die Androhung von Ordnungsmitteln beantragt.
[bearbeiten] Durchsetzung
Bei Zuwiderhandlung riskiert der Inanspruchgenommene ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000,- Euro oder Ersatzhaft. Der Umfang des Ordnungsmittels wird auf Antrag des Anspruchsinhabers vom Gericht festgelegt.