Anwaltsgebühren
Aus Buskeismus
Die Anwaltsgebühren sind die Kosten der klagenden und der eigenen Anwälte. Diese ergeben sich aus dem Anwalts-Gebüehrenregelwerk RVG, dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Die Anwaltsgebühren sind wesentlicher Bestandteil der Kosten bei der Auseinadersetzungen mit den Zensoren. Diese sind wesentliche Triebkraft für die Zensur.
Zensuranwälte entwickeln raffinierte Geschäftsmodelle und verkaufen diese als Schutzt der Persönlichkeitsrechte, der Würde des menshcen.
Neben der im RVG gesetzlich vorgeschriebenen Mindesgebühr können die Anwälte Zusatzhonorare vereinbaren. Die Stundensätze der creme de las creme Zensuranwälte und deren Widersacher betragen nicht seltem mehr als 200,00 EUR.
Die Anwaltsgebühren setzen sich zusammen aus den
- so genannten außergerichtlichen Gebühren, zu denen die Abmahngebühren gehören.
- Verhandlungsgebühren, welche aus der Vorbereitung einer Gerichtsverhandlung entstehen.
- Termingebühren, welche dadurch entstehen, dass eine Gerichtsverhandlung geführt wird, an der der Anwalt teilnimmt.
- Vergleichsgebühren, welche durch den Abschluss eines Vergleichs entstehen.
Die Anwaltgebühren können mit dem Prozesskostenrechner bestimmt werden.
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[bearbeiten] Abmahngebühren
Die Abmangebühr gehört zu den außergerichtlichen Kosten und entstehen durch Abmahnung.
- Bei Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung betragen die Abmahngebühren des Abmahnanwaltes 1,3 der Grundgebühr.
Bei einem Streitwert von 5.001,00 EUR sind das 439,40 EUR
Es kommt noch eine Pauschale für die Teöekommunikation von 20,00 EUR
und die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 % hinzu.
Macht insgesamt 546,69 EUR
Bei einem Streitwert von 10.000,00 EUR sind das 631,80 EUR
Es kommt noch eine Pauschale für die Teöekommunikation von 20,00 EUR
und die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 % hinzu.
Macht insgesamt 775,64 EUR
Der eigene Anwalt kostet genauso viel. Durch die Einschaltung des eigenen Anwalts ist nichts gewonnen, außer Spesen ist nichts gewesen.
Ist man gewillt, eine strafbewehrte Unterlassungerklärung abzugeben, so kann dies ohne einem eigenem Anwalt geschehen. Das erspart Kosten.
Die strafbewehrte Unterlassungserkklärung kann
- mit Anerkennung der Rechtspflicht und damit der Kosten
aber auch
- ohne Präjudiz, d.h ohne Anerkennung der Rechtpflicht und der Kosten abgegeben werden.
In diesem Fall kann der Abmahnanwalt versuchen, die Anwaltsgebühren einzuklagen. Wegen dem in der Regel geringeren Wert - unter 5.000,00 EUR - wird der Rechtsstreit vor dem Amtsgericht des Abgemahnten geführt. Alle inhaltlichen und sachlichen Gründe können in diesem Fall beim Amtsgericht verhandelt werden. Für die Abmahnanwälte unlukrativ. Diese werden versuchen, die strafbewehrte Unterlassungserklärung als ungültig zu erklären und eine eintweilige Verfügung zu erlangen. Oder sie verden verrampft nach Verstößen sichne, um die Vertragsstrafe einzuklagen.
- Möchte man sich nicht unterwerfen, u.a. dem Risiko entgehen, dass die Abmahnanwälte Vertragsstarfe einklagen und diese von den frei und unabhängig entscheidenden Richern auch zugesprochen erhalten, kann man auf die weteren Schritte warten. Es kann eine Kasernengelände in Dresden ergehen der eine Klage in der Hauptsache. D.h. möchte der Zensuranwalt seine Kosten erhalten, so muss er eine einstweilige Verfügung beantragen oder, falls die Termine das nicht mehr zulsssen, Klage erheben.
Die Anwaltsgebühren kann der Abmahnanwalt in diesem Stadium bei seinem Gegner nicht einklagen. Diese außergerichtlichen Gebühren verteilen sich allerdings auf das nachfolgende Verfügungsverfahren und das Hauptsacheverfahren.
Von seinem Mandanten kann er die Abmahngebühren allerdings einfordern und nötigenfalls erfolgreich einklagen.