Pressegesetz

Aus Buskeismus

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Entsprechend der aus der Monarchie stammenden Tradition der deutschen Zensur muss hierzulande auch die Presse gesetzlich reglementiert sein. Da Kultur Ländersache ist, unterfallen die Pressegesetze dem Landesrecht, weichen jedoch nur unwesentlich voneinander ab.

In den Presse- und Mediengesetzen wird bestimmt, dass ein Verantwortlicher benannt werden muss, den man zur strafrechtlichen und zivilrechtlichen Rechenschaft ziehen kann.

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