Beleidigung von Anwälten

Aus Buskeismus

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  • Kammergericht 10 U 6/11

Das Landgericht Berlin hat mit Urteil 27 O 710/10 verboten gehabt zu äußern.

„Diesen Umstand missbrauchten der Kläger und sein Anwalt Dominik Hoch, um den Beklagten zu schädigen und sich zu bereichern. Im Volksmund heißt so etwas Betrug. Die Richter machten mit, denn juristisch kann man alles so hindrehen, dass solche kriminell anmutenden Machenmschaften durchgehen - im Kleine wie im Großen."

Der Rechtsanwalt Dominik Höch nahm beim Kammergericht auf Hinweis der Kammer die Klage gegen den Betreiber der Buskeimsus-Seite Rolf Schälike zurück.

Ist also erlaubt.

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