Glossar
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- | In Deutschland gibt es Zensurbehörden, landläufig bekannt als "Gerichte", genauer, die sogenannten [[Pressekammer]]n, doe eigentlich Zensurkammern heißen müssten. Es heitß z.B. dsurhaus richtig "Srafgesetzbuch" und nicht "Resozialisierungsgesetzbuch". Gemeinsam mit einer Handvoll [[:Kategorie:Anwälte|Crème de la Crème-Rechtsanwälten des Medienrechts]], unterstützt von einer überschaubaren Menge anderer an den Prozessen regelmäßig bzw. zufällig beteiligter Rechtsanwälte werdem doie Zesnurregeln entwickelt. | + | In Deutschland gibt es Zensurbehörden, landläufig bekannt als "Gerichte", genauer, die sogenannten [[Pressekammer]]n, die eigentlich Zensurkammern heißen müssten. Es heißt z.B. durchaus richtig "Srafgesetzbuch" und nicht "Resozialisierungsgesetzbuch". Gemeinsam mit einer Handvoll [[:Kategorie:Anwälte|Crème de la Crème-Rechtsanwälten des Medienrechts]], unterstützt von einer überschaubaren Menge anderer an den Prozessen regelmäßig bzw. zufällig beteiligter Rechtsanwälte werdem die Zesnurregeln entwickelt. |
- | Da [http://dejure.org/gesetze/StGB/185.html beleidigende], [http://dejure.org/gesetze/StGB/185.html verleumderische] Äußerungen und [http://dejure.org/gesetze/StGB/188.html üble Nachrede], [http://dejure.org/gesetze/StGB/130.html Volksverhetzung], [http://dejure.org/gesetze/StGB/130a.html Anleitung zu Straftaten], [http://dejure.org/gesetze/StGB/131.html Gewaltdarstellung], [http://dejure.org/gesetze/StGB/134.html Verletzung amtlicher Bekanntmachngen ], [http://dejure.org/gesetze/StGB/86.html Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen], [http://dejure.org/gesetze/StGB/90.html Verunglimpfung], [http://dejure.org/gesetze/StGB/140.html Billigung von Straftaten], [http://dejure.org/gesetze/StGB/131.html Darstellung von Gewalt], [http://dejure.org/gesetze/StGB/130a.html Anleitung zu Straftaten], [http://dejure.org/gesetze/StGB/166.html Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und stzrafrwechtlich vom Gesetz (StGB) erfasst, müsen die Zensurrefgeln Abnalogien aus anderen Gesetzen herangezogen werden. Die Rechtsprechung und die Gesetze zum Wettbewerbsrecht und dem Urheberrecht bilden die Grundlagen für dien Weiterentwicklung der Zensurregeln. | + | Da [http://dejure.org/gesetze/StGB/185.html beleidigende], [http://dejure.org/gesetze/StGB/185.html verleumderische] Äußerungen und [http://dejure.org/gesetze/StGB/188.html üble Nachrede], [http://dejure.org/gesetze/StGB/130.html Volksverhetzung], [http://dejure.org/gesetze/StGB/130a.html Anleitung zu Straftaten], [http://dejure.org/gesetze/StGB/131.html Gewaltdarstellung], [http://dejure.org/gesetze/StGB/134.html Verletzung amtlicher Bekanntmachungen ], [http://dejure.org/gesetze/StGB/86.html Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen], [http://dejure.org/gesetze/StGB/90.html Verunglimpfung], [http://dejure.org/gesetze/StGB/140.html Billigung von Straftaten], [http://dejure.org/gesetze/StGB/131.html Darstellung von Gewalt], [http://dejure.org/gesetze/StGB/130a.html Anleitung zu Straftaten], [http://dejure.org/gesetze/StGB/166.html Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften] [http://dejure.org/gesetze/StGB/189.html Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener ] nur strafrechtlich vom Gesetz (StGB) erfasst sind, müssen für die Erarbeitung der Zensurregeln Analogien aus anderen Gesetzen herangezogen werden. Die Rechtsprechung und die Gesetze zum Wettbewerbsrecht und dem Urheberrecht bilden die Grundlagen für die Weiterentwicklung der Zensurregeln. |
In diesem Glossar werden Begriffe aus dem Äußerungsrecht zusammengestellt, welche insgesamt das System der gegenwärtigen deutschen Zensurregeln bilden. Die Begriffe beziehen sich auf die Rechtspraxis der wichtigsten [[Zensurkammern]] in Berlin, Hamburg und Köln. | In diesem Glossar werden Begriffe aus dem Äußerungsrecht zusammengestellt, welche insgesamt das System der gegenwärtigen deutschen Zensurregeln bilden. Die Begriffe beziehen sich auf die Rechtspraxis der wichtigsten [[Zensurkammern]] in Berlin, Hamburg und Köln. |
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Der Buskeismus-Betreiber wird bekämpft: Spendenaufruf
[bearbeiten] Deutsche Zensurregeln - Von "Abmahnung" bis "Zensur"
In Deutschland gibt es Zensurbehörden, landläufig bekannt als "Gerichte", genauer, die sogenannten Pressekammern, die eigentlich Zensurkammern heißen müssten. Es heißt z.B. durchaus richtig "Srafgesetzbuch" und nicht "Resozialisierungsgesetzbuch". Gemeinsam mit einer Handvoll Crème de la Crème-Rechtsanwälten des Medienrechts, unterstützt von einer überschaubaren Menge anderer an den Prozessen regelmäßig bzw. zufällig beteiligter Rechtsanwälte werdem die Zesnurregeln entwickelt.
Da beleidigende, verleumderische Äußerungen und üble Nachrede, Volksverhetzung, Anleitung zu Straftaten, Gewaltdarstellung, Verletzung amtlicher Bekanntmachungen , Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen, Verunglimpfung, Billigung von Straftaten, Darstellung von Gewalt, Anleitung zu Straftaten, Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener nur strafrechtlich vom Gesetz (StGB) erfasst sind, müssen für die Erarbeitung der Zensurregeln Analogien aus anderen Gesetzen herangezogen werden. Die Rechtsprechung und die Gesetze zum Wettbewerbsrecht und dem Urheberrecht bilden die Grundlagen für die Weiterentwicklung der Zensurregeln.
In diesem Glossar werden Begriffe aus dem Äußerungsrecht zusammengestellt, welche insgesamt das System der gegenwärtigen deutschen Zensurregeln bilden. Die Begriffe beziehen sich auf die Rechtspraxis der wichtigsten Zensurkammern in Berlin, Hamburg und Köln.
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