Glossar

Aus Buskeismus

(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Version vom 18:57, 13. Okt. 2008 (bearbeiten)
Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge)
K
← Zum vorherigen Versionsunterschied
Aktuelle Version (07:55, 21. Mär. 2019) (bearbeiten) (Entfernen)
Admin (Diskussion | Beiträge)

 
(Der Versionsvergleich bezieht 16 dazwischen liegende Versionen mit ein.)
Zeile 1: Zeile 1:
-== Deutsche Zensurregeln ==+Der Buskeismus-Betreiber wird bekämpft: '''<font face="Arial" size="4" color="#FF0000">[http://www.buskeismus.de/spende.html Spendenaufruf]'''</font>
-Von "'''A'''bmahung" bis "'''Z'''ensur"+
-Medienrechtlich Verantwortlicher: Rolf Schälike, Gerichtsberichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit+== Deutsche Zensurregeln - Von "'''A'''bmahnung" bis "'''Z'''ensur"==
-Wissenschaftliche Beratung: [http://www.kanzleikompa.de/ Rechtsanwalt Markus Kompa] +In Deutschland gibt es Zensurbehörden, landläufig bekannt als "Gerichte", genauer, die sogenannten [[Pressekammer]]n, die eigentlich Zensurkammern heißen müssten. Es heißt z.B. durchaus richtig "Srafgesetzbuch" und nicht "Resozialisierungsgesetzbuch". Gemeinsam mit einer Handvoll [[:Kategorie:Anwälte|Crème de la Crème-Rechtsanwälten des Medienrechts]], unterstützt von einer überschaubaren Menge anderer an den Prozessen regelmäßig bzw. zufällig beteiligter Rechtsanwälte werdem die Zesnurregeln entwickelt.
-In Deutschland gibt es Zensurbehörden, landläufig bekannt als "Gerichte", genauer: die sogenannten [[Pressekammer]]n. Gemeinsam mit einer Handvoll [[:Kategorie:Anwälte|Crème de la Crème-Rechtsanwälten des Medienrechts]], unterstützt von einer zusätzlich überschaubaren Menge anderer an den Prozessen regelmäßig bzw. zufällig beteiligter Rechtsanwälte entwickeln die Zensurrichter die Zensurregeln.+Da [http://dejure.org/gesetze/StGB/185.html beleidigende], [http://dejure.org/gesetze/StGB/185.html verleumderische] Äußerungen und [http://dejure.org/gesetze/StGB/188.html üble Nachrede], [http://dejure.org/gesetze/StGB/130.html Volksverhetzung], [http://dejure.org/gesetze/StGB/130a.html Anleitung zu Straftaten], [http://dejure.org/gesetze/StGB/131.html Gewaltdarstellung], [http://dejure.org/gesetze/StGB/134.html Verletzung amtlicher Bekanntmachungen ], [http://dejure.org/gesetze/StGB/86.html Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen], [http://dejure.org/gesetze/StGB/90.html Verunglimpfung], [http://dejure.org/gesetze/StGB/140.html Billigung von Straftaten], [http://dejure.org/gesetze/StGB/131.html Darstellung von Gewalt], [http://dejure.org/gesetze/StGB/130a.html Anleitung zu Straftaten], [http://dejure.org/gesetze/StGB/166.html Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften] [http://dejure.org/gesetze/StGB/189.html Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener ] nur strafrechtlich vom Gesetz (StGB) erfasst sind, müssen für die Erarbeitung der Zensurregeln Analogien aus anderen Gesetzen herangezogen werden. Die Rechtsprechung und die Gesetze zum Wettbewerbsrecht und dem Urheberrecht bilden die Grundlagen für die Weiterentwicklung der Zensurregeln.
-In diesem Glossar werden Begriffe aus dem Äußerungsrecht zusammengestellt, welche insgesamt das System der gegenwärtigen deutschen Zensurregeln bilden. Die Begriffe beziehen sich auf die Rechtspraxis der wichtigsten [[Zensurkammern]] in Berlin und Hamburg.+In diesem Glossar werden Begriffe aus dem Äußerungsrecht zusammengestellt, welche insgesamt das System der gegenwärtigen deutschen Zensurregeln bilden. Die Begriffe beziehen sich auf die Rechtspraxis der wichtigsten [[Zensurkammern]] in Berlin, Hamburg und Köln.

Aktuelle Version

Der Buskeismus-Betreiber wird bekämpft: Spendenaufruf

[bearbeiten] Deutsche Zensurregeln - Von "Abmahnung" bis "Zensur"

In Deutschland gibt es Zensurbehörden, landläufig bekannt als "Gerichte", genauer, die sogenannten Pressekammern, die eigentlich Zensurkammern heißen müssten. Es heißt z.B. durchaus richtig "Srafgesetzbuch" und nicht "Resozialisierungsgesetzbuch". Gemeinsam mit einer Handvoll Crème de la Crème-Rechtsanwälten des Medienrechts, unterstützt von einer überschaubaren Menge anderer an den Prozessen regelmäßig bzw. zufällig beteiligter Rechtsanwälte werdem die Zesnurregeln entwickelt.

Da beleidigende, verleumderische Äußerungen und üble Nachrede, Volksverhetzung, Anleitung zu Straftaten, Gewaltdarstellung, Verletzung amtlicher Bekanntmachungen , Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen, Verunglimpfung, Billigung von Straftaten, Darstellung von Gewalt, Anleitung zu Straftaten, Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener nur strafrechtlich vom Gesetz (StGB) erfasst sind, müssen für die Erarbeitung der Zensurregeln Analogien aus anderen Gesetzen herangezogen werden. Die Rechtsprechung und die Gesetze zum Wettbewerbsrecht und dem Urheberrecht bilden die Grundlagen für die Weiterentwicklung der Zensurregeln.

In diesem Glossar werden Begriffe aus dem Äußerungsrecht zusammengestellt, welche insgesamt das System der gegenwärtigen deutschen Zensurregeln bilden. Die Begriffe beziehen sich auf die Rechtspraxis der wichtigsten Zensurkammern in Berlin, Hamburg und Köln.


Seiten in der Kategorie „Glossar“

Es werden 336 Seiten aus dieser Kategorie angezeigt.

A

B

C

D

E

F

G

G(Forts.)

H

I

J

K

L

M

N

O

P

R

R(Forts.)

S

T

U

V

W

Y

Z

Persönliche Werkzeuge