Glossar
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In diesem Glossar werden Begriffe aus dem Äußerungsrecht zusammengestellt, welche insgesamt das System der gegenwärtigen deutschen Zensurregeln bilden. Die Begriffe beziehen sich auf die Rechtspraxis der wichtigsten [[Zensurkammern]] in Berlin und Hamburg. | In diesem Glossar werden Begriffe aus dem Äußerungsrecht zusammengestellt, welche insgesamt das System der gegenwärtigen deutschen Zensurregeln bilden. Die Begriffe beziehen sich auf die Rechtspraxis der wichtigsten [[Zensurkammern]] in Berlin und Hamburg. |
Version vom 16:50, 9. Okt. 2008
Glossar - Zensurregeln
Medienrechtlich Verantwortlicher: Rolf Schälike, Gerichtsberichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit
Wissenschaftliche Beratung: Rechtsanwalt Markus Kompa
In Deutschland gibt es Zensurbehörden, landläufig bekannt als "Gerichte", genauer: die sogenannten Pressekammern. Gemeinsam mit einer Handvoll Crème de la Crème-Rechtsanwälte des Medienrechts, unterstützt von einer begrenzten Menge anderer an den Prozessen regelmäßig bzw. zufällig beteiligter Rechtsanwälten entwickeln die Zensurrichter die Zensurregeln.
In diesem Glossar werden Begriffe aus dem Äußerungsrecht zusammengestellt, welche insgesamt das System der gegenwärtigen deutschen Zensurregeln bilden. Die Begriffe beziehen sich auf die Rechtspraxis der wichtigsten Zensurkammern in Berlin und Hamburg.
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