Glossar
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In Deutschland gibt es Zensurbehörden, landläufig bekannt als "Gerichte", genauer: die sogenannten [[Pressekammer]]n. Gemeinsam mit einer Handvoll [[:Kategorie:Anwälte|Crème de la Crème-Rechtsanwälten des Medienrechts]], unterstützt von einer zusätzlich überschaubaren Menge anderer an den Prozessen regelmäßig bzw. zufällig beteiligter Rechtsanwälte entwickeln die Zensurrichter die Zensurregeln. | In Deutschland gibt es Zensurbehörden, landläufig bekannt als "Gerichte", genauer: die sogenannten [[Pressekammer]]n. Gemeinsam mit einer Handvoll [[:Kategorie:Anwälte|Crème de la Crème-Rechtsanwälten des Medienrechts]], unterstützt von einer zusätzlich überschaubaren Menge anderer an den Prozessen regelmäßig bzw. zufällig beteiligter Rechtsanwälte entwickeln die Zensurrichter die Zensurregeln. | ||
In diesem Glossar werden Begriffe aus dem Äußerungsrecht zusammengestellt, welche insgesamt das System der gegenwärtigen deutschen Zensurregeln bilden. Die Begriffe beziehen sich auf die Rechtspraxis der wichtigsten [[Zensurkammern]] in Berlin und Hamburg. | In diesem Glossar werden Begriffe aus dem Äußerungsrecht zusammengestellt, welche insgesamt das System der gegenwärtigen deutschen Zensurregeln bilden. Die Begriffe beziehen sich auf die Rechtspraxis der wichtigsten [[Zensurkammern]] in Berlin und Hamburg. |
Version vom 21:37, 11. Nov. 2008
Deutsche Zensurregeln - Von "Abmahnung" bis "Zensur"
In Deutschland gibt es Zensurbehörden, landläufig bekannt als "Gerichte", genauer: die sogenannten Pressekammern. Gemeinsam mit einer Handvoll Crème de la Crème-Rechtsanwälten des Medienrechts, unterstützt von einer zusätzlich überschaubaren Menge anderer an den Prozessen regelmäßig bzw. zufällig beteiligter Rechtsanwälte entwickeln die Zensurrichter die Zensurregeln.
In diesem Glossar werden Begriffe aus dem Äußerungsrecht zusammengestellt, welche insgesamt das System der gegenwärtigen deutschen Zensurregeln bilden. Die Begriffe beziehen sich auf die Rechtspraxis der wichtigsten Zensurkammern in Berlin und Hamburg.
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