Glossar

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Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge)
(Deutsche Zensurregeln - Von "'''A'''bmahung" bis "'''Z'''ensur")
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In Deutschland gibt es Zensurbehörden, landläufig bekannt als "Gerichte", genauer: die sogenannten [[Pressekammer]]n. Gemeinsam mit einer Handvoll [[:Kategorie:Anwälte|Crème de la Crème-Rechtsanwälten des Medienrechts]], unterstützt von einer zusätzlich überschaubaren Menge anderer an den Prozessen regelmäßig bzw. zufällig beteiligter Rechtsanwälte entwickeln die Zensurrichter die Zensurregeln. In Deutschland gibt es Zensurbehörden, landläufig bekannt als "Gerichte", genauer: die sogenannten [[Pressekammer]]n. Gemeinsam mit einer Handvoll [[:Kategorie:Anwälte|Crème de la Crème-Rechtsanwälten des Medienrechts]], unterstützt von einer zusätzlich überschaubaren Menge anderer an den Prozessen regelmäßig bzw. zufällig beteiligter Rechtsanwälte entwickeln die Zensurrichter die Zensurregeln.
-In diesem Glossar werden Begriffe aus dem Äußerungsrecht zusammengestellt, welche insgesamt das System der gegenwärtigen deutschen Zensurregeln bilden. Die Begriffe beziehen sich auf die Rechtspraxis der wichtigsten [[Zensurkammern]] in Berlin und Hamburg.+In diesem Glossar werden Begriffe aus dem Äußerungsrecht zusammengestellt, welche insgesamt das System der gegenwärtigen deutschen Zensurregeln bilden. Die Begriffe beziehen sich auf die Rechtspraxis der wichtigsten [[Zensurkammern]] in Berlin, Hamburg und Köln.

Version vom 07:36, 9. Feb. 2013

Deutsche Zensurregeln - Von "Abmahnung" bis "Zensur"

In Deutschland gibt es Zensurbehörden, landläufig bekannt als "Gerichte", genauer: die sogenannten Pressekammern. Gemeinsam mit einer Handvoll Crème de la Crème-Rechtsanwälten des Medienrechts, unterstützt von einer zusätzlich überschaubaren Menge anderer an den Prozessen regelmäßig bzw. zufällig beteiligter Rechtsanwälte entwickeln die Zensurrichter die Zensurregeln.

In diesem Glossar werden Begriffe aus dem Äußerungsrecht zusammengestellt, welche insgesamt das System der gegenwärtigen deutschen Zensurregeln bilden. Die Begriffe beziehen sich auf die Rechtspraxis der wichtigsten Zensurkammern in Berlin, Hamburg und Köln.


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