25.01.2013 - Dr. Nikolaus Klehr, RA Dr. Sven Krueger, RA Prof. Prinz , AMARITA, Marseille AG, YouTube

Aus Buskeismus

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25.01.2013 Landgericht Hamburg, Zivilkammer 24. Dr. Nikolaus Klehr und RA Dr. Sven Krügers Tag

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

25. Januar 2013



[bearbeiten] Was war heute los?

25.01.2013

Es war ein verlogener Klehr-Krüger Tag. In dem Verfahren gegen Rolf Schälike ging es darum, ob Dr. Nikolaus Klehr am Galavit-Betrug beteiligt war. Die Vorsitzende definierte den Galavit-Betrug einzig und allein als einen finanziellen Betrug. Andere Interpretationsmöglichkeiten ließ die Vorsitzende nicht zu. Sie wurde wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Im Verfahren gegen YouTube ging es darum, ob Dr. Nikolaus Klehr seinen Patienten Eigenblut-Präparate aus seiner Münchner Praxis mit nach Hause zum Spritzen gab. Die Ärztin Ljubov Hadjieva-Bauer wurde als Zeugin vernommen. Auch Prof. Prinz war heute da. Es ging um 67 von der Prinzessin Madeleine von Schweden beanstandeten Äußerungen in Zeitschriften des Verlages Ehrlich & Sohn GmbH & Co. aus dem Jahre 2007. Die von der Kammer als Vergleich vorgeschlagenen 140.000,- € Geldentschädigung und Anwaltsgebühren genügten dem Professor nicht. Der Gruner & Jahr gehörende Verlag wurde vertreten von den Anwälten Helmuth Jipp und Helge Reich (Kanzlei Schertz Bergmann), die sich auch manchmal als Gegner gegenüberstehen. Gegen den Buskeismus-Betreiber gehen diese Zensoren allerdings gemeinsam vor.

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Das Pflegeheim AMARITA Bremerhaven klagte gegen Rolf Schälike wegen seinem Bericht und meinte, der Berichterstatter erzeuge den Verdacht, dass an zwei aufeinanderfolgenden Tagen einer der Pflegeheimbewohnerinnen in ihrem Zimmer nichts zu trinken gegeben wurde. Hier wird offensichtlich verwechselt, wer diesen Eindruck erzeugt, der Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit oder die Richter/Innen wegen der Art ihrer Verhandlungsführung, bei der es immer nur um die juristische Wahrheit und nicht um die materielle geht.

Was Tanja Hewer BILD Online vorwarf, blieb der Pseudoöffentlichkeit verschlossen. Diese musste sich auf den eigenen Prozess vorbereiten.

Auf den beiden Terminrollen (Verkündungen u. Verhandlungen) fehlten wie immer die Namen der Kanzleien. Die Namen der Richter standen an diesem Freitag allerdings auf der Terminrolle. Bei den Verkündungen gab es zwei Aussetzungsbeschlüsse, zwei Verkündungen entfielen, weil es zu einem Vergleich zwischen den Parteien kam. Das Mindermann-Verfahren wird wiedereröffnet.

Die drei Richterinnen Simone Käfer, Gabriele Ellerbrock und Barbara Mittler sowie Richter Dr. Philip Link hatten einen harten Tag, denn die Zeugenbefragung ging bis 17.45 und im Prinz-Verfahren wurde zu jeder der 67 beanstandeten Veröffentlichung von der Vorsitzenden Richterin etwas gesagt.

10:30

[bearbeiten] Dr. Nikolaus Klehr vs. Rolf Schälike 324 O 559/12

[bearbeiten] Corpus Delicti

[bearbeiten] Galavitbetrug

In der Privatklinik Bad Heilbrunn des umstrittenen Arztes Dr. Nikolaus Klehr wurde vor Jahren mit dem russischen angeblichen Krebsmittel Galavit betrügerisch behandelt. Dr. Eike Rauchfuß, damaliger Mitarbeiter und leitender Onkologe in der Privatklinik des Klägers, sowie Thomas Petersen, der aus den Räumen der Privatklinik des Klägers, bezahlt von der Mission Pharma die finanziellen Fragen mit den Patienten des Klägers regelte, wurden zusammen mit noch drei anderen Betrügern vom Landgericht Kassel als Mitglieder einer betrügerischen Bande verurteilt (Strafsache 8860 Js 18960/02). Der Kopf dieser Bande, Felix Dahms war dem Kläger, Dr. Nikolaus Klehr, bekannt. Der Kläger spritzte Galavit seinen Patienten auch selbst, war bestimmend an der Entscheidung, ob mit Galavit behandelt wurde, brachte das Galavit in einem Koffer in seine Privatklinik, hielt es unter Verschluss, gab es an die Schwestern uns Ärzte weiter und ließ sich die leeren Ampullen zurückgeben. Gegen den Kläger wurde im Februar 2000 ein Strafverfahren wegen Galavit u.a. Sachen eröffnet (Az. 66 Js 20793/00). Am 15.09.2003 erging vom Amtsgericht Wolfratshausen (Az. 2 Cs 66 Js 20793/00 AD) ein Urteil. Dr.Klehr ging nur wegen der Höhe der Strafe in Berufung. Das Landgericht München II (Az. 7 NS 66 Js 20973/00) verurteilte Dr. Nikolaus Klehr am 07.07.2004 rechtskräftig zu 70 Tagessätzen zu je € 100,- wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz gemäß § 96 Nr.. 4 AMG, weil er versucht hatte 500 Galavit-Ampullen einzuführen. Nun behauptet Dr. Klehr als Kläger, er wusste nichts vom Galavit-Betrug und dass Galavit in seiner Klinik als Kebsmittel eingesetzt wurde.

[bearbeiten] Klageanlass - Zeugenaufruf für die Sache 36a C 557/11

Am 02.11.2011 wurde der Buskeismus-Betreiber von Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger im Auftrag von De. med. Nikolaus Klehr mit den folgenden Worten abgemahnt:

Sehr geehrter Herr Schälike,
Herr Dr. med. Nikolaus Klehr musste mich bitten, Ihnen zu schreiben:
Auf Ihrer Website der Domain http://www.buskeismus-lexikon.de/324_O_650/10_-_14.10.2011_-_Dr._med._Nikolaus_Klehr_sollte_seinen_Anwalt_wechseln halten Sie einen Prozessbericht mit dem Titel "324 O 650/10 - 14.10.2011 - Dr. med. Nikolaus Klehr sollte seinen Anwalt wechseln" zum Aufruf bereit.
Im Anschluss an diesen Bericht wird auf Ihrer Webseite das Folgende mitgeteilt:
ZUR ERINNERUNG (Der Text ist eigefügt)
Ihre Behauptung, mein Mandant sei an dem Betrug, im Rahmen dessen das Mittel Galavit als Krebsmittel angepriesen, verabreicht und durch den Schauspieler Desny unter Täuschunbg über dessen Gesundheitszustand angeboten wurde, beteiligt gewesen, ist unwahr. Mein Mandant hat sich an diesen Machenschaften nie beteiligt und davon auch nichts gewusst, sondern davon erst im Nachhinein erfahren. Wegen einer Mitwirkung an diesen betrügerischen Vorgängen ist mein Mndant, anders als Sie Ihre Leser glauben machen, auch nie verurteilt worden.

Der Buskeismus-Betreiber wollte einer gerichtlichen Auseinadersetzung aus dem Wege gehen und hat entgegen seinem Wissen die folgende Richtigstellung ins Netz gestellt:

02.11.2011: Richtigstellung, Präzisierung, falscher Eindruck
Die Behauptung, Dr. Nikolaus Klehr war an dem Galavit-Betrug beteilig ist falsch, wenn dadurch der Eindruck entsteht, Dr. Nikolaus Klehr hat willentlich und wissentlich am Galavit-Betrug mitgemacht und diesen gefördert, und er sei dafür auch verurteilt worden.

Der Kläger war mit der verlogenen Richtigstellung zufrieden, klagte aber am 28.11.2011 seine Abmahnkosten in Höhe von € 1.034,11 ein. Az. 36a C 557/11

Der Buskeismus-Betreiber war damit gezwungen worden, nach justiziablen Beweisen zu recherchieren. Mitte Juli 2012 veröffentlichte der Buskleismus-Betreiber auf seiner Homepage einen Zeugenaufruf mit Belohnung.

Noch vor der ersten Güteverhandlung in Sache Az. 36a C 557/11, welche am 29.08.2012 stattfand, erwirkte der Kläger mit Unterstützung seines Anwalts Dr. Sven Krüger eine einstweilige Verfügung, welche den Zeugenaufruf als Ganzes untersagte.

[bearbeiten] Die heutigen Zensoren

Die heutigen Zensoren zu Beginn der Verhandlung: Richterin Simone Käfer, Richterin Barbara Mittler, Richter Dr. Philip Link, Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger, Arfzt Dr. Nikolaus Klehr.

[bearbeiten] Passagen aus der Verhandlung 324 O 559/12


Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir haben den Schriftsatz des Beklagtenvertreters vom 21.01.13 erhalten. Kennen sie diesen, haben Sie diesen erhalten?

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Nein.

Vorsitzende: Wir haben ein Exemplar für Sie ohne Anlagen.

Rolf Schälike: Die Anlagen sind dem Kläger alle bekannt. Er hat sie alle.

  • Urteil des Amtsgerichts Wolfratshausen 2 Cs 66 Js 20793/00 AD vom 15.09.2003 (Anlage 2)
  • Urteil des Landgerichts München II 7 Ns 66 Js 20793/00 vom 07. Juli 2004 (Anlage 3)
  • Erklärung von Dr. Nikolaus Klehr vom 07.07.2004 (Anlage 5)
  • BGH 2 StR 91/09 vom 29.07.2009 (Anlage 7)

Vorsitzende und Rechtsanwalt Eberhard Reinecke gleichzitig: Geben Sie ihm diese trotzdem.

Rolf Schälike: Erhält er von mir.

Vorsitzende: Die Beklagtenseite erhält die Originale des Schriftsatzes vom 22.01.13. In der Sache selber geht es um eine vom Beklagten verbreitete Äußerung [der Kläger wäre am Galavit-Betrug beteiligt gewesen]. Sein Mitarbeiter Rauchfuß ist seinerzeit wegen Galavit Betrug verurteilt worden. Gegen den Kläger wurde das Kasseler Verfahren nach §170 StPO eingestellt. Er wurde (in einem anderen Verfahren) zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 100,- € verurteilt. Was der Beklagte veröffentlicht hat, ist eine Art Steckbrief. Der Kläger wird an den Pranger gestellt, dieser behaupte zu unrecht, nichts vom Galavit-Betrug gewusst zu haben. Der Beklagte ist anderer Auffassung. Er meint, die Wiederholungsgefahr sei entfallen, das Ziel sei erreicht worden. Dann zu den einzelnen Äußerungen. Wir geben die Anregung, die Klage zu ändern in das Verbot des Erwecken eines Verdachts, der Kläger habe vom Galavit-Betrug gewusst, er habe Warnungen von sich gewiesen, habe Dr. Rauchfuß nach Trennung weiter empfohlen. Die Wiederholungsgefahr ist nicht entfallen. Egal ob wir Wenzel folgen oder nicht. Die bloße Äußerung des Beklagten erzeugt die Wiederholungsgefahr.

Schälike-Anwalt Eberhard Reinecke: Wir haben nicht nur das Urteil, wir haben die ganze Strafakte Klehr.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Wo haben sie diese her?

Vorsitzende: Grundsätzlich. Vorher angesehen. Entlarvende Momente sind offen. Haben wir nicht. Wenn der Verdacht wahr ist, dann liegt die Beweislast beim Beklagten: Da reicht uns der Vortrag nicht aus. Es wird dazu gar nichts vorgetragen. Keine der Grundsätze der Verdachstberichterstattung sind eingehalten:

  • keine Stellungnahme von Kläger eingeholt, keine Rückfrage beim Betroffenen,
  • entlastende Momente sind weggelassen,
  • keine entlastenden Aspekte vorgetragen, es fehlt an Ausgewogenheit,
  • es sind keine konkreten Anknüpfungstatsachen benannt worden, dass der Kläger vom Galavit-Betrug Kenntnis hatte,
  • es ist nicht offen gelassen worden.

Der Kläger hat das von sich gewiesen, dass er nach der Trennung Rauchfuß empfohlen habe. (Das aus seiner Klinik weiter gelkeutet wurde) ist keine Empfehlung (vom Kläger).

Schälike-Anwalt Eberhard Reinecke: Wenn der Antrag auf Verdacht umgestellt wird, dann werde ich nicht verhandeln. Der Kläger hat mit Galavit behandelt. 1999 ging es dem Kläger schlecht. Dann kam 2000 Galavit. Es war das Hauptbehandlungsmittel. Dr. Rauchfuß hat als Mitarbeiter von Dr. Klehr Patienten mit Galavit als Krebsmittel behandelt. Das mit Wissen von Herrn Klehr. Der Kläger hat mitentschieden, auch selbst gespritzt. Jetzt behauptet der Kläger, er habe Galavit nicht als Krebsmittel verwendet. Die Krebsklinik des Klägers behandelte hauptsächlich mit Galavit. Der Kläger macht das jetzt umgekehrt. Wir müssen den § 138 ZPO - Die Parteien haben ihre Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig und der Wahrheit gemäß abzugeben - zu Grunde legen. Es gibt eine Abmahnung des Klägers aus dem Jahre 2008. Er hat aber Galavit selbst gespritzt. Früher, in der Abmahnung hat er behauptet, er habe mit Galavit gar nichts zu tun. Was ist ein Krebsmittel? Wieso soll der Kläger den Betrug von Rauchfuß bestätigt haben? Der Kläger bewusst gesagt, dass es für den Preis verkauft wird. 22.000,- € für 11 Spritzen.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Nicht er hat verdient. Erzählen Sie weiter.

Rolf Schälike: Herr Krüger hat das Protokoll des Landgerichts München II (7 Ns 66 Js 20793/00 vom 07.07.2004) vorgelegt, aber nicht das Protokoll des Amtsgerichts Wolfratshausen 82 Cs 66 Js 20793/00 v. 15.09.2003).

Eine Krankenschwester z.B., sagt als Zeugin aus. Ich möchte daraus der Kammer vorlesen: "Dr. Klehr sah ich zum ersten Mal am Tag der Eröffnung und er kam mit anderen Personen. Ich hörte da zum ersten Mals vom Galavit. Wir bekamen einen Vortrag und eine Einführung.“ ... „Jeder Arzt hat in der Klinik mit Galavit gearbeitet. Herr Dr. Klehr hat die Lieferung dann gebracht, wenn was ausgegangen ist.“

Eine Ärztin z.B. als Zeugin:

Richterin Barbara Mittler und die Vorsitzende unterbrechen:

Rolf Schälike: Darf ich bitte weiter aus dem Protokoll vorlesen.

Vorsitzende: Bitte.

Rolf Schälike: Eine Ärztin als Zeugin: „Ich war von Juni bis Ende September 2000 dort beschäftigt. Ich weiß nur, dass wir die Medizin gespritzt haben und es kommt aus Russland. ... Es sollte gegen Krebs helfen. Das Galavit hat Dr. Klehr über die Schweiz von Russland erhalten. ... Wenn ein Mangel war, sagte Herr Dr. Klehr, ich muß doch nach Moskau fahren."

Eine Arzthelferin: „Wir haben das Galavit benutzt zu Behandlungszwecken. Wir haben gehört, das Galavit kommt aus der Schweiz. Ich habe es durch Herrn Dr. Klehr gehört. Herr Dr. Klehr hat Galavit in die Klinik gebracht in einem großen Koffer."

Zur Behauptung von Dr. Klehr in der eidesstattlichen Versicherung, dass er das Galavit als Krebsmittel nicht verabreicht hat, möchte ich dem Gericht eine Abmahnung des Klägers vom 15.12.2008 übergeben, in dem sein Rechtsanwalt Dr. Krüger schreibt:: „Mein Mandant hat das Mittel (Galavit) gerade nicht angewendet“ Die Strafakten belegen, dass das nicht stimmt. Jetzt versucht der Kläger das mit der Formulierung, er habe Galavit nicht als Krebsmittel verwendet. Als was denn sonst?

Zu Galavit gibt es in Russland Veröffentlichungen, dass Galavit ursprünglich aus einem Gift hergestellt wurde mit einer ähnlichen Formel, dass die deutschen Onkologen betrogen wurden.

Vorsitzende: Sie können das alles nachreichen. Aber es ist nicht Streitgegenstand, ob der Kläger mit Galavit behandelt hat Es geht darum, ob der Klägher vom Galavit-Betrug gewusst habe.

Vorsitzende diktiert zu Protokoll:

Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Beklagtenvertreter überreicht Anlage 8 (Protokoll über die haupotverhandung des Amtsgerichts Wolfratshausen in öffentlicher Sitzung am Montag, den 15.09.2003) für Gericht und Gegner. Beklagtenvertreter erklärt, dass der Schriftsatz vom 21.01.2013 nebsts Anlagen dem Klägervertreter noch zur Verfügung gestellt werden.
Das Gericht regt an, dass dahingehend ein Klageantrag gestellt wird, der einen Verdacht aufnimmt. Das Gericht regt daher an, dass der Kläger beantragt, den Beklagten zu untersagen, durch die streitgegenständliche Berichterstattung den Verdacht zu erwecken, der Kläger habe vom Galavitrbetrug des Dr. Rauchfuß an Krebskranken gewusst, der Kläger habe Warnungen vor möglichen Galavirbetrug von sich gewiesen, der Kläger habe nach der Trennung von Dr. Rauchfuß weiterhin von seiner Klinik aus Galavitbehandlung bei Dr. Rauchfuß empfohlen.
Es wird vereinbartr, dass der Kläger diesen Antrag schriftsätzlich einreicht und die Beklagtenseite hierzu noch Stellung nimmt.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Wie kam es zu diesem Aufruf? Im Beitrag definiert Herr Schälike klar für seine Nutzer, dass der Kläger Galavit als Krebsmittel bei seinen Patienten verwendet hat.

Richter Dr. Philipp Link als Berichterstattwer: Wir stellen beim Galavit-Betrug nur auf die finanzielle Seite ab.

Rolf Schälike: In diesem Falle stelle ich einen Antrag auf Besorgnis der Befangenheit gegen die Vorsitzende Richterin.

Vorsitzende diktiert: Der Beklagte stellt einen Befangenheitsantrag, weil bei Betrug nur auf die finanziellen Machenschaften von Rauchfuß abgestellt wird.

Rolf Schälike: Nein. Weil die Vorsitzende Richterin der Meinung ist, der Galavit-Betrug besteht nur im finanziellen Teil und nicht im medizinischen Teil. Weil die Vorsitzende Richterin kein Interesse an der Wahrheit und deswegen den Antrag umgestellt hat. Die vorsitzende Richterin geht davon aus, dass den Beklagten nur Geld interessiert und verletzt damit die Persönlichkeitsrechte des Beklagten.

Vorsitzende: Gut, reichen Sie die Begründung schriftlich ein.

Rolf Schälike: Nicht, dass es dann aber heißt, der Befangenheitsantrag wird abgelehnt, weil dieser in der Verhandlung nicht begründet wurde. Schon alles erlebt.

Vorsitzende: Nein, das passiert nicht.

Die Begründung erfolgte drei Tage später.

[bearbeiten] Nachtrag 28.06.2014

Der Befangenheitsantrag wurde, wie nicht anders zu erwarten, abgelehnt. Die neue Verhandlung fand anderthalb Jahre später, am 27.06.2014 statt. Es verhandelten, außer der Vorsitzenden, neue Richter: Dr. Kerstin Gronau, Dr. Thomas Linke.

Trotz des zwischenzeitlichen Obsiegens am 29.11.2013 beim Amtsgericht Hamburg in der Sache: 36 a C 577/11, in der der Kläger und sein Anwalt wegen der vom Buskeismus-Betreiber geäußerte Tatsache:

"Am Galavit-Betrug war Dr. Nikolaus Klehr beteiligt."

Abmahnkosten erfolglos einzuklagen versuchte, versucht das kriminell anmutende Doktor-Pärchen Krüger-Klehr bei der Kammer 24 des Landgerichts Hamburg, die monitären Interessen des Rechtsanwalts Dr. Sven Krüger vom Buskeismus-Betreiber befriedigt zu sehen.

Für die Zensoren in Richterrobe ist es unerheblich, dass es einem Betrüger, der als Arzt praktiziert, egal war, dass durch seine Fehlbehandlung und -beratung manche Krebskranke früher sterben mussten als im Falle klassischer Behandlungsmethoden.

Wäre der Buskeismus-Betreiber, welcher selbst krebskrank ist, seinerzeit im Jahre 2000 den Ratschlägen und Empfehlungen des Dr. Nikolaus Klehr gefolgt, so wäre er heute tot, wie der Schwiegervater seines Sohnes und Patienten von Dr. Nikolaus Klehr.

Den Hamburger Zensoren unter dem Vorsitz der Richterin Simone Käfer ist es egal, dass deren wahnsinniges Zensurbegehren, welches u.a. auf deren rein persönlichen Interessen der Arbeitsplatzsicherung beruht, Krebskranke psychologisch belastet und damit zu einem früheren Tod führen kann.

Ihr höchst private Interese stellt die Vorsitzende Richterin Simone Käfer über den Tod Beklagter. Richterin Simone Käfer nutzt dafür alle möglichen juristischen Spitzfindigkeiten und unterstützt hemmungslos Kriminelle unter dem verlogenem Deckmantel des Schutzes von Persönlichkeitsrechten und der Menschenwürde.

[bearbeiten] Kommentar RS

Im hiesigen Verfahren geht es Rolf Schälike um den Betrug mit Galavit, den medizinischen, den finanziellen und den juristischen. Keinesfalls um einen justiziablen Betrug, erst recht nicht unter den Bedingungen unserer Rechtsprechung. Es geht um die Rolle von Dr. Nikolaus Klehr in der Zeit von Oktober 1999 bis August 2000, in der in seiner Klinik mit Glavit betrogen wurde, und Dr. Nikolaus Klehr selbst Galavit besorgte, ausgab und spritzte.

Es geht darum, weshalb Dr. Nikolaus Klehr nun nicht mehr mit Galvit behandelt, wenn er meint, Galavi sei ein erfolgreicher Immunstimulator. Oder behandelt Dr. Niklaus Klehr immer noch mit Galavit? Uns interessiert, wie konnte Dr. Klehr nach seiner dreitätigen Russlandreise im Oktober 1999 entscheiden, Galavit sei ein taugliches Medikament und das darf in seiner Privatklinik verwendet werden. Auf Basis welcher medizinischen Kenntnisse und Erkenntnisse hat Dr. Nikolaus Klehr 2000 Galavit seinen "austherapierten" Krebspatienten gespritzt?

Es geht darum zu ergründen, weshalb die Hamburger Zensoren/Innen zu verhindern versuchen, die Wahrheit ans juristische Licht zu bringen. Es geht darum, dass es den Hamburger Zensoren/Innen scheinbar egat ist, wie Ärzte schwerkranke Krebspatienen betrügen und ausnehmen.

Unbemerkt von der breiten Öffentlichkeit präsentiert sich dabei Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger als Zensor höchster Güte.

Internetarchive werden mit Unterstützung von Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger gesäubert

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger gilt als Erster, der die Internet-Archive erfolgreich angriff und den Weg in die Zukunft nach Orwells "1984" bahnte. Negerkalle bezogen auf seinen Mandanten sollte aus dem Internet verschwinden. "stern" unterlag. Ob dieser Rechtsanwalt damit seinem Mandanten einen Gefallen gemacht hat, bleibt für uns offen. Viel gefährlicher ist das Ansinnen, die Geschichte mit Blick auf den Schutz von Persönlichkeitsrechten umzuschreiben, der Öffentlichkeit wichtige Tatsachen vorzuenthalten.

Mit dem Mandanten Dr. Nikolaus Klehr greift Dr. Sven Krüger in einer anderen Sache (324 O 145/08 / 7 U 118/10) ein in wissenschaftliche Archive. Gerichte entscheiden nach 10 Jahren und später, ob eine wissenschaftrliche Arbeit persönlichkeitsrechtsverletzende Fehler enthält. Betreiber von Internetarchiven und greise Autoren müssen beweisen, dass die angegriffenen alten Passagen stimmten.

Methode Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger

Seine Gegner verklagt dieser Anwalt selbst oder durch Missbrauch seiner Mandanten nach einem einfachen Schema:

  • Egal weswegen, wir obsiegen. Hauptsache obsiegen, dem Gegner maximal schaden.
  • Den Gegner unglaubwürdig machen, verleumden. Aufs Wesentliche kommt es nicht an.

Das gefällt offensichtlich den Zensoren, den Richterinnen Simone Käfer, Barbara Mittler und Richter Dr. Philip Link. Sie folgen sichtbar gern den verquerten Argumenten dieses Anwalts.


12:00

[bearbeiten] AMARITA Bremerhaven GmbH vs. Rolf Schälike 324 O 616/12

[bearbeiten] Corpus Delicti

Es war die dritte Verhandlung in dieser Sache und es wird weitergehen. Egal wer obsiegt.

Die Zensurrichter/Innen aus Hamburg erzeugen durch ihre Verhandlungsweise und Rechtsprechung ständig den Verdacht, dass mit den Klägern etwas nicht stimmt. Jetzt wollen sie den von ihnen generierten Verdacht, dem Berichterstatter in die Schuhe schieben, obwohl im streitgegenständlichem Bericht alle Argumente der Klägerin genannt wurde.

Vom Recht auf die referierende Wiedergabe von Gerichtsverhandlungen wollen diese Zensoren nichts wissen.

[bearbeiten] Ausgewählte Passagen aus der Verhandlung 324 O 616/12

Die heutigen Zensoren: Wie im obigen Verfahren.


Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Ich hatte schon früher erläutert. haben Sie etwas zu erläutern?

Schälike-Anwalt Eberhard Reinecke: der Artikel (Corpus Delicti) stand im Internet in der Nordsee-Zeitung. Wenn, dann war der Verdacht erweckt durch diese Zeitung. Eine Äußerung wird selbst verboten, z.B. war jemand IM oder nicht. Dann darf darüber berichtet werden. Siehe dazu AfP 5/2012 Sedlmayer. Das geht nicht mit der Transformation der Beweislage. Wir haben den BGH-Porsch-Beschluss. Es richtet sich nach der Möglichkeit der Recherche. Medien können das viel mehr als Privatleute. Der gedruckte Artikel stand lange Zeit unbeanstandet im Internet. Es soll ein Verdacht erweckt werden, der nicht vom Beklagten erzeugt wurde. In dem Bericht zu der Verhandlung wurde der Verdacht ausgeräumt.

Rolf Schälike: Es kann nicht meine Aufgabe sein und ist nicht meine Aufgabe, die materielle Wahrheit zu ergründen. Ich berichte über den Verlauf einer Verhandlung. Sie als Richter wissen auch nicht, was tatsächlich im Pflegeheim AMARITA vorgefallen ist. Ihre Wahrheit ist die juristische Wahrheit. Auch ohne der Wiedergabe des Artikels der Nordsee-Zeitung bleibt durch die Art und Weise, wie die Verhandlungen hier geführt werden, der Verdacht bestehen. Den Verdacht habe nicht ich erzeugt, sondern sie als Richter mit ihrer Verhandlungsführung. Ich berichte kritisch über das Zensurgeschehen. Ich darf auch schreiben, u, was es geht. Es gibt die Rechtsprechung über die referierende Wiedergabe von Verboten.

Vorsitzende: Das Gericht verweist auf die Erörterungen. Die Parteivertreter äußerten ihre Rechtsansichten. Beschlossen und verkündet: Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 22.01.13, 9:55, Saal B335

[bearbeiten] Kommentar RS

Auch dieses Verfahren ist bezeichnend.

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger unterstützt die Unterdrückung kritischer Berichterstattung über Mängel in Altersheimen

Die Hamburger Zensoren bemühen kramphaft ihre Zensurregeln, mit denen alles verboten werden kann. Betreiber der Altersheime können ungehindert ihren Bestreben nach Maximalprofit nachgehen. Ulrich Marseille, Mehrheitsaktionär der Marseille Kliniken AG, denen AMARITA Bremerhaven gehört, kann sich in Fäustchen lachen ob der Unterstüzung seitens der Hamburger Zensoren.

Die Kläger finden mit Unterstützung des Rechtsanwalts Dr. Sven Krüger vermeintliche Fehler in Presseaertikeln, bei Äußerungen von Betroffenen und der Berichterstattung über die Gerichtsverfahren zu Behandlung von alten Menschen in den Pflegeheimen.

Zusammen mit Ulrich Marseille verbreitet Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger Angst und Schrecken und erhält Unterstützung von den Hamburger Richtern und Richterinnen.


12:30

[bearbeiten] Victoria von Schweden vs. Verlag Ehrlich & Sohn GmbH & Co. 324 O 1180/07

[bearbeiten] Corpus Delicti

Es ging um 67 Beiträge mit der Prinzessin, um Geldentschädigung und Anwaltshonorare.

Es ist nicht das erste Verfahren der Prinzessin gegen den Verlag Ehrlich & Sohn GmbH & Co. Wir hatten schon in der Sache 324 O 1181/07 berichtet. Es ist auch nicht der einzige Verlag, gegen den das Könisgshaus von Schweden klagt. Die Märchengeschichten passen den Damen nicht mehr. Millionen fließen in die Kasse ... In wessen Kasse, das wissen wir nicht so genau.

[bearbeiten] Ausgewählte Passagen aus der Verhandlung 324 O 592/12

Die heutigen Zensoren: Richterin Simone Käfer, Richterin Barbara Mittler; Richter Dr. Philip Link. Rechtsanwalt Prof. Prinz, Rechtsanwältin Lingens, Rechtsanwalt Helge Reich, Rechtsanwalt Helmuth Jipp – Sozusagen, siebe Zensoren untereinander.

Rechtsanwalt Helge Reich aus der Kanzlei Schertz Bergmann stand diesmal zusammen mit Rechtsanwalt Helmuth Jipp auf der Seite des beklagten Verlages von Gruner + Jahr. Vielleicht bleibt „stern“ und andere Zeitschriften von Gruner+Jahr damit verschont von den Angriffen der Kanzlei Schertz Bergmann. Es kann auch sein, dass Helmuth Jipp den Redakteuren und Journalisten nicht ausreichend die Zensurregeln beibringen. Da ist die Kanzlei Schertz Bergmann gefragt.


Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir haben uns vorbereitet und wollen alle 67 Beiträöge durchgehen. Habe gesagt, zunächst alle durchgehen. Es wird auch die Vollmacht der Klägeriun gerügt. Bleibt das?

Rechtsanwalt Helmuth Jipp: Ja.

Vorsitzende: Das Verfahren betrifft das Jahr 2005. Es gab die Beauftragung aber nicht die Kenntnis. Sie sind darlegungspflichtig. Wir gehen davon aus, das die Verjährung nicht greift.. Es war Weihnachten. Sechs Kalendertage. Die Abmahnung war sehr umfangreich. . Es ist auch so, dass die Beklagte eine befristete UVE abgibt. Wir neigen ein bisschen ... auf Beklagtenseite. Bei den Kosten wirkt sich das nicht aus. 32 % und 40 %. Dann werden geltend gemacht die fiktiven Lizenzgebühren. Können wir nicht bejahen. 1,3 Gebühr, dann ist es eine einheitliche Angelegenheit. .... Im Rahmen der .... oder im Rahmen des Verfahrens. Man kann einheitlich bearbeiten. 1,3 Gebühr. Presserechtliche Streitigkeiten sind nicht per se schwierig- Es war Fleißarbeit, eine unglaubliche. Streiten um 2,5 Millionen. Danach werden die einzelnen Positionen von der Vorsitzenden durchgegangen: 1 x unwahr nur als Marschrichtung ....ihre Eltern dargestellt .... 3.3. würden wir bejahen wollen. Geldentschädigung gibt es nicht. Fürs Foto 10..000,- € Fürs Foto als Titelbild 20.000,- €, Berichte 5.000,- - 20.000,- Innenteil 10.000,-, Titel 20.000,-.“Wie geschehen in“,

Prof. Prinz: Gab es damals nicht.

Vorsitzende: Die Rechtsprechung sagt, war immer so, wir hatten das nicht erkannt. K5, K7 Berichterstattung untersagt nach Stolpe. Es gibt keine Abmahnkosten. Weil Stolpe, wert 10.000,--

Prof. Prinz: Keine Geldentschädigung?

Prof. Prinz: Keine Geldentschädigung, weil Stolpe. ... Ist es Prinz William ... Über Baby miteinander verbunden.

Helge Reich: Dann sind wir bei Stolpe.

Richter Dr. Philip Link: Wirtschaftlich ist dieser Punkt marginal.

Vorsitzende: Heißt auch, weswegen war die königliche Taufe so wichtig?

Alle lachen.

Richterin Ellerbrock: Stolpe finde ich ....

Vorsitzende: K9 ist auch ein Foto. Wollen wir ebenfalls untersagen. Ist privat .... 3.6. ist K11. Textberichterstattung würden wir untersagen. Ist unwahr. Geldentschädigung gibt es aber auch nicht.. K13. Da ist die Hochzeit geplant. Ist unwahr. ... Unterlassungsanspruch wäre durchgegangen. Es sind Fotos vom Urlaub der Königsfamilie. Haben Journalisten nicht geladen.

Helge Reich: ... Wiederholungsgefahr entfällt. Es ist nie wieder erschienen. Das zu Grunde legen, was damals war.

Vorsitzende: Wiederholungsgefahr kann angewehrt werden, nur durch Angabe eine strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Helge Reich: Es ist ein zeitgeschichtliches Ereignis.

Prof. Prinz: Stimmt nicht. BGH hat erstmals entschieden.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Die Rechtsnorm ist nicht erkannt worden.

Helge Reich: Einmal nu. Diese Bilder sind in 10 Jahren nicht mehr veröffentlicht worden. Dann sind sie angegriffen worden.

Vorsitzende: War schon damals rechtswidrig, wurde nicht erkannt.

Helge Reich: Es geht um die Prognose, tue ich es wieder. Eine ganz neue Bewertung.

Vorsitzende: Um das deutlich zu sagen. Der Streit geht um 3.-4-000,- Entscheidend ist die Geldentschädigung. Der Streitwert ist 868.000,- €. Man muss einzeln durchgehen. Wirtschaftlich relevant ist es nicht. Es steht auf der Stirn geschrieben. Offensichtlich aus weiter Entfernung fotografiert. 10.000,-

Justiziarin: ... obwohl es ihr Freund war.

Prof. Prinz: Ist es schlimmer.

Helge Reich: Es bleibt ein intimer Moment.

Justiziarin: Küsse meinen Freund, ist nicht schlimm. Geldentschädigung fängt mit 10.000,-an.

Vorsitzende: Sie haben vielleicht recht. Kann man auch .... sagen. Dann haben wir 3.8., K15 Haben überlegt, ist das Stolpe oder nicht. Es ist ein Gerücht. Gerüchte darf man nicht verbreiten. Bei Stolpe gibt es keine Geldentschädigung, beim Gerücht schon.

Alle lachen

Rechtsanwalt Helmuth Jipp schweigt die ganze Zeit.

Helge Reich: Kampf etwa?

Vorsitzende: Bei Eifersucht hat jeder einen unterschiedlichen Maßstab.

Richter Dr. Philip Link: Ist blöde, Geldentschädigung.

Prof. Prinz: Es sind nicht Spiegelleser, die andere Maßstäbe zur Eifersucht haben. Es liegt im Kiosk. Jede Menge Leute mit durchschnittlichem Maßstab sehen das.

Vorsitzende:' 13.1. verstehen wir als Zitat. Fehlzitat. 7.500,- €, weil Titelseite. Läutert das Ende der Monarchie ein. Die Klägerin habe auf die Krone verzichten wollen. Wollte sie nicht, auch wenn sie zum Studium ins Ausland geht.

Das lustige absurde Theater lief noch ein Weilchen.

Das Gericht meinte, der Klägerin könnten 140.000,- € zustehen. Davon ca. 110.000.- Geldentschädigung. Prof. Prinz war das zu wenig.

Vorsitzende: Beschlossen und verkündet: Die Klägerseite kann Stellung nehmen bis zum .... . Ich nenne keine Fristen. Prozessleitende Maßnahmen. Sie können das Stockholm zuleiten.

14:00

[bearbeiten] Dr. Nikolaus Klehr vs. YouTube 324 O 403/11

Die heutigen Zensoren: Richterin Simone Käfer, Richterin Barbara Mittler, Richterin Gabriele Ellerbrock, Rechtsanwalr Dr. Sven Krüger.

YouTube wurde vertreten von Rechtanwältin Dr. Britta Heymann und Rechtsanwalt Dr. Stefan Alich

[bearbeiten] Corpus Delicti

Dem klagenden Arzt Dr. Nikolaus Klehr ging es heute um irgendeinen Fernsehbeitrag, in dem behauptet wurde, dass dieser Arzt seine Patienten Eigenblutpräparate aus seiner Münchner Klinik mit nach Hause zum Selbstspritzen mitgab.

Der heutigen Beweisverhandlung ging am 25.05.2012 die mündliche Verhandlung voraus. Wir hatten darüber berichtet.

Am 26.10.2012 wurden zwei Zeuginnen befragt. Auch darüber hatten wir berichtet

Zum heutigen Beweistermin hat sich auch Herr Dr. Nikolaus Klehr persönlich eingefunden. Vernommen wurde die Ärztin Luvov Hadjieva-Bauer.

Heute wurde die Ärztin Lubov Hadjieva-Bauer als Zeugin befragt.

[bearbeiten] Passagen aus der Verhandlung 324 O 403/11


Siehe Bericht - 324 O 403/11 - 25.01.2013 - Dr. Nikolaus Klehr gegen YouTube - Aerztin Bauer sagt aus.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.[[Kategorie:Reinecke]

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