324 O 403/11 - 26.10.2012 - Beweisaufnahme im Dr. Nikolaus Klehr-Prozess

Aus Buskeismus

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[bearbeiten] Corpus Delicti

Dem Arzt Dr. Nikolaus Klehr ging es heute um den Fernsehbeitrag vom 06.12.2010, in dem behauptet wurde, dass dieser Arzt seine Patienten Eigenblutpräparate aus seiner Münchner Klinik mit nach Hause zum Selbstspritzen mitgab. Außerdem wurde erwas falsches zu einem Gutachten (gutachterliche Stellungnahme) des Charité Berlin behauptet.

Der heutigen Beweisverhandlung ging am 25.05.2012 die mündliche Verhandlung voraus. Wir hatten darüber berichtet.

Zum heutigen Beweistermin hat sich auch Herr Dr. Nikolaus Klehr persönlich eingefunden.

Zwei Zeuginnen wurden befragt.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht


[bearbeiten] Dr. Nikolaus Klehr vs. YouTube LLS

324 O 403/11 Dr. Nikolaus Klehr vs. YouTube LLS

[bearbeiten] Richter

Den Vorsitz führende Richterin am Landgericht: Barbara Mittler
Richterin am Landgericht: Gabriele Ellerbrock
Richter am Landgericht: Dr. Philip Link

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Schwenn & Krüger; Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger
Kläger Der. Nikolaus Klehr
Beklagtenseite: Kanzlei Taylor Wessing; Rechtsanwältin Dr. Britta Heymann, RA Dr. Stefan Alich

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

26.10.2012 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

[bearbeiten] Befragung der Zeugin Bachmaier

Richterin Gabriele Ellerbrock: Schön, dass Sie auf dem langen Weg hierher gekommen sind. Als Zeugin sind Sie verpflichtet die Wahrheit zu sagen, nicht hinzuzudichten, nicht zu verschweigen, keine Mutmaßungen. Wenn Sie nicht die Wahrheit sagen, machen Sie sich strafbar. Wenn Sie vereidigt werden, dann wird es noch schlimmer. Dass sind keine Drohungen. Wir sind verpflichtet, Sie zu belehren. Zunächst Fragen zu Ihrer Person. Sie heißen?

Zeugin Wilhemine Bachmaier.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Sie wohnen in?

Zeugin: Markt Schwaben

Richterin Gabriele Ellerbrock: Alter?

Zeugin: 66

Richterin Gabriele Ellerbrock: Mit den Parteien verwandt, verschwägert?

Zeugin: Nein.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Zu Sache. Stimmt es, dass der Kläger in seiner Münchner Arztpraxis Eigenblutpräparate Ihnen mit nach hause gegeben hat?

Zeugin: Dieser Vortrag ist so richtig.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Wann, wer, bei welcher Gelegenheit?

Zeugin Bachmaier: Ich war in der Münchner Praxis von Dr. Klehr. Brachte meinen Mann in die Münchner Praxis, an die Rezeption. Klehr war Mittwochs immer anwesend.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Waren andere Personen anwesend?

Zeugin Bachmaier: Nein. Mein Mann war allein. Er wurde bis zur Rezeptioin gebracht. Dann ins Sprechzimer. Mein Mann wurde abgeholt von der Sprechstundenhilfe zur Behandlung.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Welches Jahr

Zeugin Bachmaier: Das war 2006, im September.

Richterin Gabriele Ellerbrock: War jemand aus der Arztpraxis noch anwesend?

Zeugin Bachmaier: Kann mich nicht mehr erinnern.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Wie, in welcher For, wurden die Präparate übergeben?

Zeugin Bachmaier: Waren im gefrorenem Zustand. Ich sollte in einer Kühltasche diese transportieren und dann im Kühlschrank aufbewahren.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Wie kann ich mir das vorstellen sahen die aus?

Zeugin Bachmaier: Die Ampullen befanden sich in einer quadratischen weißen Schachtel. Auf den Ampullen stand der Name meines Mannes „A. Bachmaier“.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Wurde gesagt, was in den Ampullen drin ist.

Zeugin Bachmaier: Ja, mir wurde gesagt, aus seinem Blut aufbereitet, gemacht. Ich sollte es ihm dann verabreichen.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Wie verabreichen?

Zeugin Bachmaier: Handwarm in der Spritze aufziehen und in die Haut, z.B. Hautfalte spritzen..

Richterin Gabriele Ellerbrock: Ist die Spritze auch übergeben worden?

Zeugin Bachmaier: Nein, die habe ich selbst in der Apotheke besorgt.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Wie war der Behandlungsablauf vorgesehen? Sind die Ampullen schon von Anfang an überreicht worden?

Zeugin Bachmaier: Nein, es war in der zweiten Woche. Es immer ein Zyklus von zwei Wochen Behandlung. Es war auf allen Fall Mittwoch. Dann sind die Ampullen mit nach Hause gegeben worden. Sollte ich zu Hause verabreichen. Zuerst habe ich täglich meinen Mann vorbei gebracht, dann jede Woche mittwochs.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Sind immer Mittwochs die Ampullen übergeben worden?

Zeugin Bachmaier: Nein, die Ampullen wurden nur einmal übergeben.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Bevor es zur Behandlung ging, wurde das besprochen?

Zeugin Bachmaier: Wir waren am 30. zum Gespräch. Da wurde gesagt, was genau gemacht wird, „mehr Lebensfreude“, dass es ihm besser geht, die Lebensqualität wird sich verbessern. Gleich so, sollten gleich mit der Behandlung anfangen, man solle keine Zeit verlieren.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Sind sämtliche Ampullen verabreicht worden?

Zeugin Bachmaier: Ich habe nur zwei Ampullen verabreicht, weil es ihm so schlecht ging, dass er mich angefleht hat, ich soll ihn nicht mehr bedienen

Richterin Gabriele Ellerbrock: Wie viele waren es zu Beginn?

Zeugin Bachmaier: 30-35. Ein paar habe ich zur Analyse weitergegeben, 20 Stück habe ich noch.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Zur Analyse weiter gegeben. Was war das?

Zeugin Bachmaier: Prof. Freund aus Rostock hat sich welche abholen lassen und dann untersucht.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Wir wissen, dass Ihr Mann inzwischen verstorben ist. Wie ist ihr Verhältnis zu Dr. Klehr?

Zeugin Bachmaier: Es sind sechs Jahre vergangen. Ich wurde beschimpft von Dr. Klehr, hätte mich nicht um meinen Mann gekümmert, die Ehe wäre zerrüttet, ich wäre nur auf das Erbe meines Mannes aus. Stand in den Anwaltsschreiben.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Beschimpft von Dr. Klehr?

Zeugin Bachmaier: Ja.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Auch im Gerichtsverfahren?

Zeugin Bachmaier: Ja.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Sind die Verfahren sind abgeschlossen?

Zeugin Bachmaier: Ja. Jetzt habe ich noch eine Klage wegen Schadensersatzanspruch. Was daraus wird, weiß ich nicht.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Um was gehen die rechtlichen Auseinadersetzungen?

Zeugin Bachmaier: Das erste Gespräch fand im Beisein meiner Tochter statt: Im ersten Gespräch hieß es, dass die Kassen die Kosten übernehmen. War nicht so. Das Gericht hat das auch so gesagt. Steht sogar so im Protokoll.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Dann haben Sie auf Rückgabe der Behandlungskosten geklagt?

Zeugin Bachmaier: Ja. Habe erstmal auf Herausgabe der Krankenakten geklagt, dann auf Rückzahlung der Behandlungskosten. Dann bin ich halt sauer geworden.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Wie ist das ausgegangen?

Zeugin Bachmaier: Für mich gut.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger nach dem Diktat der Aussage aufs Band: : Mir fehlt der Satz: „dann bin ich halt sauer geworden“

Zeugin Bachmaier: Ja. Habe nichts dagegen, dass das aufgenommen wird. Das sagt man so Bayern. Was soll ich denn sonst sagen? Hätte man uns gesagt, Kosten selber tragen, hätten wir vielleicht anders reagiert.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Das lag sechs Jahre zurück. Sie haben genaue Eerinnerungen an die Übergabe der Ampullen.

Zeugin Bachmaier: Ist alles gegenwärtig. Bleibt wahrscheinlich ... Das begleitet mich mein ganzes Leben, wahrscheinlich.

Richterin Barbara Mittler: Wer hat die Ampullen gegeben?

Zeugin Bachmaier: Dr. Klehr persönlich.

Richterin Barbara Mittler: Kühltasche. Sollte diese mitgebracht werden? Vorher gesagt?

Zeugin Bachmaier: Hatte gesagt, ich soll die Kühltasche mitbringen.

Richterin Barbara Mittler: Ist mehr gesagt worden?

Zeugin Bachmaier: Soll in den Külschrank.. Soll drauf achten, dass die nicht abtauen. Wer, kann ich mich nicht mehr erionnern.

Richterin Barbara Mittler: Können Sie noch sagen, wann Sie zum ersten mal erfahren haben, dass Ampullen übergeben werden? Gab es so eine Art Erstgespräch? Zeugin Bachmaier: In der zweiten Woche. Im zweiten Zyklus.

Richterin Barbara Mittler: Es gab ein Erstgespräch.

Zeugin Bachmaier: War am 30.

Richterin Barbara Mittler: Im Erstgespräch nicht ersichtlich?.

Zeugin Bachmaier: Nein, da war es noch nicht ersichtlich, dass ich das spritzen soll. An weitere Anweisungen kann ich mich nicht mehr erinnern.

Richterin Barbara Mittler: Können Sie sich noch an ihre Reaktion erinnern?

Zeugin Bachmaier: Ja. Hatte mulmiges Gefühl, bin keine Krankenschwester. Bin ja nicht gewöhnt, einem geliebten Menschen eine Spritze zu setzen. Es war ungewöhnlich. Wollte meinem Mann helfen. Zwickmühle. Bin mir nicht ganz sic her, wann ich erfahren habe, dass Ampullen mitgommen werden. Mittwoch zweite Woche, zweiter Zyklus.

Google-Anwalt Dr. Stefan Alich: Können Sie uns erklären, wie sich Klehr gegen die Herausgabe der Akten gewehrt hat?

Zeugin Bachmaier: Er verteidigte sich mit dem Arztgeheimnis. Dürfe die Krankenakten nicht herausgeben.Es sind zwei Urteile gegen ihn ergangen. Hätte die Akten herausgaben müssen. Tat er nicht. Habe die Akten immer noch nicht. Es ist ein zweites Urteil ergangen. Auf Grund dessen ist er zur Rückzahlung der Behandlungskosten verurteilt worden.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger:: Wenn Sie schon .... . Der wievielte Besuch in der Praxis war es, als Ihnen die Ampullen mitgegeben wurden?

Zeugin Bachmaier: In der ersten Woche drei Tage. In der zweiten Woche vier Tage. Muss Mittwoch der dritten Woche gewesen sein.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Mittwoch Vormittag oder abends?

Zeugin Bachmaier: Vormittags.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Wenn ich Ihnen vorhalte, dass Herr Dr. Klehr …. in Salzburg war, bleiben Sie dann dabei?

Zeugin Bachmaier: Er war immer Mittwochs in der Münchner Praxis. 10 Uhr oder so.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Die Bitte, die Kühltasche mitzunehmen: Wurde die Ihnen am Telefon oder in der Praxis mitgeteilt, von einem Arzt oder sonstigem Personal?

Zeugin Bachmaier: Persönlich in der Praxis.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Arzt oder sonstiges Personal?

Zeugin Bachmaier: Sage gar nichts. Arzt war es nicht. Ärztin war es auch nicht. Bin mir nicht mehr sicher, wer diese Bitte geäußert hat.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Vormittag ist was anderes als 10 Uhr. 13. September, darüber gibt es auch Aufzeichnungen. …. Ihr Mann hat an diesem Tag Infusionen erhalten, erst danach kam Dr. Klehr hinzu. Infusion von jemand anderes, dann Behandlung. Diese Behandlung hätte mindestens gedauert bis 14.30 Uhr. Bleiben Sie bei ihrer Aussage, dass Klehr vormittags ….?

Zeugin Bachmaier: Er war da. Kann mich an die Uhrzeit nicht erinnern, habe ihn vormittags vorbeigebracht, unsere Tochter hat ihn nachher abgeholt. Bleibe dabei, dass mir Klehr die Ampullen persönlich gegeben hat. Jedenfalls um 10:00 so etwa. Ich sollte schnellstmöglich nach Hause fahren, damit die Ampullen nicht auftauen.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: 13.09.2006. Da gibt es Aufzeichnungen. Ihr Mann hat er an diesen Tag Infusionen erhalten und eine Behandlung. Erst danach kam der. Klehr selbst in die Praxis Die Infusion und die Behandlung machten andere. Der. Klehr sagt mir gerade, diese Behandlung ... habe gerade bis 14:30 oder länger ... Bleiben Sie bei der Aussage, dass die Ampullen am Mittwoch Vormittag übergeben worden sind?

Zeugin Bachmaier: Es hieß, soll Mittwoch bringen, die Ampullen bekommen. Wir waren in der Zwischenzeit .... Weiß nicht mehr, was in der Zwischenzeit passierte.

Es wird diskutiert.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Die Wertung später.

Zeugin Bachmaier: Sollte schnellstens nach Hause fahren, damit die Ampullen nicht auftauen.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Sie haben Ihren Kalender dabei. Was steht da drin am 13.09.06.? Da steht erst „Spritzen“!

Zeugin Bachmaier: Haben Ampullen bekommen. Waren aber Ampullen gemeint! Bin kein Arzt. Donnerstag war ich in der Praxis. Montag sollte verabreicht werden. Spritzen, SAmpullen. Nun gut, Ampullen.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Darf ich mal sehen?

Klehr-Anwalt greift in Richtung Kalender, Zeugin zieht diesen entrüstet weg.

Zeugin Bachmaier: Na! Ist mein Kalender!!!

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Das Erstgespräch: Mit wem wurde das geführt?

Zeugin Bachmaier: Mein Mann, Dr. Klehr, meine Tochter und ich.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Ist im Anschluss noch jemand dabei gewesen?

Zeugin Bachmaier: Mein Mann wurde ins Zimmer gebracht. zur Behandlung begonnen. Habe mit Tochter zu Mittag gegessen. Haben ihn dann abgeholt.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Wer hat ihren Mann behandelt?

Zeugin Bachmaier: Sprechstundenhilfe. Infusion sollte gelegt werden. Hat aber erst nicht geklappt. Musste dann bereinigt werden.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: War während der Behandlung kein Arzt dabei?

Zeugin Bachmaier: Kein Arzt dabei.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Wer wollte zur Behandlung? Dr. Klehr oder Ihr Mann?

Zeugin Bachmaier: Ausschlaggebend war meine Tochter. Sue hat von der Behandlung von Dr. Klehr erfahren.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Haben Sie in den Rechtsstreitigkeiten Herrn Dr. Klehr von der Verschwiegenheit entbunden?

Zeugin Bachmaier: Ja. Mein Anwalt hat das alles gemacht.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Entbinden sie Klehr hier von der Verschwiegenheit?

Richterin Barbara Mittler: Überlege hier hinsichtlich unserer Fürsorgepflicht. Kommt etwas unvorbereitet. Ich würde Frau Bachmaier sagen, wir brauchen nicht hier und nicht heute entscheiden.

Google-Anwalt Dr. Stefan Alich Es gab verschiedene Verfahren, beim OLG und in München, wo Dr. Klehr die Herausgabe verweigert hat. Wir wissen nicht, wie Dr. Klehr selektiert.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Aber Herr Klehr ist heute hier!

Richterin Barbara Mittler: Haben wir Herrn Klehr persönlich geladen?

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Wollte das beantragen.

Zeugin Bachmaier: Überlege mir das. Die Ganze Zeit wurden die Unterlagen nicht herausgegeben.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Wie viele Ampullen hatte Prof. Freund abholen lassen?

Zeugin Bachmaier: Weiß ich nicht genau. Habe einen Abholschein da.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Steht da eine Anzahl drauf?

Zeugin Bachmaier: Nein. Schon das letzte Mal am 29.08.2011 sind die abgeholt worden. Kann nicht sagen, wie viele. Anzahl steht nicht drauf.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Dass Prof. Freund die untersucht hat, wissen wie woher?

Zeugin Bachmaier: Von Frau Gürkov, weil sie das Ganze in die Wege geleitet hat..

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Wir sind die in Kontakt gekommen.

Zeugin Bachmaier: Frau Gürkov hat sich über meinen Anwalt an mich gewendet. Frühjahr 2011. Ob ich bereit zu einem Interview bin. Frau Gürkov kam mit Prof. Freund. Hatte e-Mail geschrieben. Hat beheißt, wird abgeholt bei mir.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: In den Prozessen, die Sie geführt haben, haben Sie etwas dazu gesagt, wer Ihren Mann behandelt hatte?

Zeugin Bachmaier: Konnte nichts sagen. War nicht dabei gewesen.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Haben Sie im Verfahren etwas dazu gesagt?

Zeugin Bachmaier: Einen Tag, dass er dabei war und Mittwoch.

Richterin Barbara Mittler wird ungeduldig: ... .

Google-Anwältin Dr. Britta Heymann: Was hat das mit diesem Verfahren zu tun?

Zeugin Bachmaier: … Mein Anwalt hat sehr viel geschrieben. Dass er (Klehr) bei der Behandlung dabei war, habe ich nicht gesagt. Selbst war ich nicht anwesend. Kann nicht sagen, was da gemacht wurde. Ich meine, dass Herr Klehr in der Praxis war, nicht aber, dass er auch bei der Behandlung anwesend war.

Richterin Gabriele Ellerbrock diktiert.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Ist etwas schräg.

Zeugin Bachmaier: Beim ersten Gespräch war er dabei. Ob er bei den Behandlungen dabei war, weiß ich nicht.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Hat es Vergleichsgespräche gegeben?

Google-Anwältin Dr. Britta Heymann: Geht so nicht.

Richterin Barbara Mittler: Esa geht um die Glaubwürdigkeit.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Es gab ein Angebot.

Zeugin Bachmaier: Es gab eine Angebot von Dr. Klehr an meinen Anwalt.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Ihr Anwalt hatte angeboten ..., dass Sie sich in den Medien nicht mehr äußern.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Wir gehen davon aus, dass die Schriftsätze, die Ihr Anwalt eingereicht hat, von Frau Bachmaier abgestimmt sind.

Zeugin Bachmaier: Haben von mir aus nicht gesagt, wenn die Behandlungskosten rückerstattet werden, ich den Medien nichts sage. Habe gesagt, keine Vergleichsgespräche. Habe Vergleichsangebot abgelehnt. Bin nicht drauf eingegangen. Hatte die Kosten auch schon zurückerstattet bekommen. Habe Angebot erhalten, ich bekäme die Kosten, wenn ich den Mund halte. Gespräch zwischen den Anwälten. Anwalt hat mir gesagt, dass Klehr ein Gespräch mit mir sucht. Habe gesagt: „Nein!“ Komme mir vor wie eine Angeklagte.

Richterin Barbara Mittler: Nein, sollen Sie nicht. Kenne das Gefühl. Ich habe auch schon mal ausgesagt. Blöde Situation.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Die Zeugin Frau S. – kennen Sie die?

Zeugin Bachmaier: Nein. Habe einmal telefonisch mit ihr gesprochen. Lief über Frau Gürkov. Habe Flugangst. Bin mit ihr im Auto gefahren.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Haben Sie sich mit Frau S. über die Sache unterhalten?

Zeugin Bachmaier: Nein. Habe ihr die Ampullen gezeigt. Sie hatte mich ja abgeholt.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Duzen Sie sie oder siezen Sie sie?

Zeugin Bachmaier: Haben gestern ein Bier miteinander getrunken. Duzen uns jetzt. Wir wissen, weswegen wir hier sind. Haben aber nicht konkret über unsere Aussagen gesprochen.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Darf Herr Dr. Klehr selbst fragen, oder muss ich Sprachrohr sein?

Richterin Gabriele Ellerbrock: Dass Sie Fragen stellen, ist erlaubt, aber keine provokatorischen Fragen.

Dr. Nikolaus Klehr: Es ist nicht meine Art provokatorische Fragen zu stellen. Haben Sie über die Aussagen Frau S. gesprochen?

Zeugin Bachmaier: Habe nicht konkret über unsere Saussagen gesprochen.

Dr. Nikolaus Klehr: Sie sagen, dass Ihr Mann so schwach war … Ging es ihm zwischendurch einmal besser?

Zeugin Bachmaier: Nein.

Dr. Klehr: Ist er mal alleine gekommen? Zeugin Bachmaier: Nein. Ich habe ihn jeden Tag hochgebracht. Es g ihm immer schlechter. Konnte ja nicht allein Autofahren. Sie wissen ja selbst, dass es auch nicht so einfach war mit den Parkplätzen war. Musste alles sehr schnell machen. Wollte keinen Strafzettel kassieren.

Dr. Nikolaus Klehr: Kein Arzt bei der Blutabnahme, kein Arzt hat festgestellt, ... So habe ich das verstanden.

Zeugin Bachmaier: War die eine Sprechstundenhelferin. Hat nicht ... .

Dr. Klehr will erklären, doch die Richter wissen, was eine Infusion ist.

Dr. Nikolaus Klehr: Wer hat Blut abgenommen?

Richterin Barbara Mittler: Die Zeugin hat von Infusion erzählt, nicht von der Blutabnahme.

Dr. Nikolaus Klehr: Reinigen ist Sache eines Arztes. Sie haben gesagt, dass keine Behandlungsunterlagen herausgegeben wurden. Bleiben Sie dabei?

Zeugin Bachmaier: Ich habe keine.

Dr. Nikolaus Klehr: Ihr Anwalt?

Zeugin Bachmaier: Glaube nicht, dass mein Anwalt Unterlagen hat.

Google-Anwalt Dr. Stefan Alich: Es ging um vollständige Herausgabe. Falsche Suggestivfrage.

Richterin Barbara Mittler zum Klehr-Anwalt: Ich glaube, dass die Zeugin eben sehr eindeutig geantwortet hat.

Dr. Nikolaus Klehr: Haben Sie die Quittungen der Spritzen und der Nadeln noch?

Zeugin Bachmaier: Nein, könnte man in der Apotheke nachfragen.

Dr. Nikolaus Klehr: Welche Größe, wissen sie auch nicht?

Zeugin Bachmaier: Weiß ich auch nicht. Habe in der Apotheke gefragt. Es ging nicht darum, welche Größe die Spritze hat.

Google-Anwältin Dr. Heymann:: Ergänzungsfrage: Kann es sein, dass die Zeugin ihren Mann nur mal bis zur Türschwelle begleitet hat?

Zeugin Bachmaier: Nein, mein Mann war so schwach, dass ich ihn immer bis zur Rezeption gebracht habe.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Dann war das für Sie. Sie hatten Ausgaben als Zeugin. Die Parteien und die Zeugin verzichten auf das Abspielen.. Die Zeug wird um 15:40 mit Dank entlassen.

Richterin Barbara Mittler: Vielen Dank, dass Sie sich die Mühe gemacht haben.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Wenn Zeuzgen ...

Richterin Barbara Mittler: Denke, wir treffen uns noch mal in dieser Runde mit anderen Zeugen. Lässt sich vielleicht dazwisachen klären. Ist ja nicht nächste Woche.

[bearbeiten] Befragung der Zeugin S.

Als nächste wird die Zeugin S. befragt. Die Zeugin ist medizinische Fachangestellte. .... .

Richterin Gabriele Ellerbrock: Zur Sache: Es geht um die Frage, ob Dr. Klehr Eigenblutpräparate mit nach Hause gegeben hat. Ist dieser Vortrag richtig?

Zeugin Frau S. Ist richtig so.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Woher haben Sie Ihre Erkenntnisse?

Zeugin Frau S. Am 13. Oktober habe ich mit dem Arbeitsverhältnis begonnen. Die Einarbeitung war anders, als ich es aus anderen Praxen kenne. Wenig Information darüber, wie die Behandlung läuft. Wenn ich Patienten gefragt habe, wie Behandlung abläuft: erst Behandlung in der Praxis, etwa eine Woche, dann Ampullen mitgegeben zum Selberspritzen, weil sich die Hausärzte manchmal ablehnten. Habe einmal einen Patienten gefragt, was er mache, darauf sagte er, er warte auf die Ampullen; die er mit nach Hause nimmt..

Richterin Gabriele Ellerbrock: Er machte auch wenig Informationen, Bei IUnfusionen .... Sie haben bei den Patienten selbst nachgefragt?

Zeugin Frau S. Ich war neu, fragte bei den Patienten, wer sind sie? Ja, ein Patient selbst ... Ja, da sins sie, kennen sic h. Sind mehrere Stunden da. Kommt man ins Gespräch, Patienten haben Redebedarf. Wollte den Patienten verabschieden, nach ich die Infusion beendet hatte, musste er noch warten. Er sagte „nein, nein, ich muss noch auf Ampullen warten.“ Habe die tiefgekülten Ampullen in der Tiefkühltruhe im Umkleideraum gesehen. Frau Dr. Fokke hat gefragt; „Wer hat warme Hände? Wer kann halten?“, so dass man die aufwärmen könnte, um zu spritzen. Wurden auch in der Praxis gespritzt, um zu zeigen, wie das geht.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Infusionen und Ampullen spritzen sind unterschiedliche Vorgänge?

Zeugin Frau S. Ja Infusionen werden intravenös gelegt, Ampullen subkutan/intramuskulär. Intravenös dürfen nur Ärzte legen, Patienten selbst nicht.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Haben sie gesehen, dass Ampullen übergeben wurden?

Zeugin Frau S. Immer bei Dr. Klehr im Büro, wie ich das gestern bei Frau Bachmaier gesehen habe.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Wie sahen die genauso aus?

Zeugin Frau S. Ja, 1:1, haargenau. Diese Aufkleber, Beschriftungen, das gleiche graue Styroporkästchen. Vielleicht nennt man das Schaumstoff.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Ihre Aussage: „Zimmer des Herrn Dr. Klehr“, oder „Zimmer von Dr. Klehr“?

Zeugin Frau S. Habe es selbst nicht gesehen. Ich wollte sagen, in den Räumlichkeiten des Dr. Klehr. Wollte damit nicht zum Ausdruck bringen, dass Dr. Klehr persönlich die Übergabe gemacht habe.

Richterin Gabriele Ellerbrock: So habe ich es verstanden. Habe verstranden, im Büro von Dr. Klehr übergeben.

Zeugin Frau S. Wollte nicht zum Ausdruck bringen, dass Dr.Klehr persönlich übergeben hat. Mein Arbeitsvertrag begann mit dem 20.10.10. Die Arbeit am 13.10.10. Klehr hat mir am 17.11. zum 19.11. gekündigt. Im Arbeitsvertrag hieß es aber, in der Probezeit zum Ende der Woche Habe darauf hingewiesen, auch der Polizei. Habe dann beim Arbeitsgericht geklagt. Frau Klehr hat das übernommen.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Kündigung wurde also akzeptiert.

Zeugin Frau S. Zum Ablauf von zwei Wochen, zum. 1.12.2010

Richterin Gabriele Ellerbrock: Der 17. war Ihr letzter Arbeitstag.

Zeugin Frau S. Ja. Sollte am anderen Tag nicht mehr kommen. Dr. Klehr war nur an einem einzigen Tag in der Praxis, am Mittwoch. Die Aussprache der Kündigung war 19:30.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Es war sehr kurz. Wie kam es?

Zeugin Frau S. Hat mir dort nicht gefallen. Dr. Klehr meinte, ich passe nicht in diese Praxis. Ere hatte recht gehabt. Die Kündigung war mir ganz recht.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Gab es Streitigkeiten zwischen der Zeugin und Dr. Klehr?

Zeugin Frau S. Es gab keine Streitigkeiten. Kam mit Frau N.K. überhaupt nicht klar.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Wie viele Patienten wurden parallel behandelt?

Zeugin Frau S. Sechs Behandlungen, manchmal sieben Patienten an einem Tag. Definitiv. Das ist das Minimum.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Können Sie sich noch an bestimmte Patienten erinnern?

Zeugin Frau S. Weiß die Namen nicht mehr außer einem. Weiß auch nicht, ob ich das hier sagen darf. Ein Patient, der relativ oft da war und auch in der Zeit, in der ich da gewesen bin, ist verstorben. Waren mindestens drei. Bei dem einen Patienten weiß ich den Namen noch.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Hatten Sie Kontakt mit Dr. Klehr, später Streitigkeiten?

Zeugin Frau S. Nein.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Patient hat angegeben, dass sie die Ampullen in der.. Münchner Praxis oder Salzburg erhalten hat.

Zeugin Frau S. Kann mich an einen Patienten erinnern. Eine Patientin wurde phasenweise auch in Salzburg behandelt und hat dort Ampullen bekommen. Wenn ein Patient auch dort behandelt wurde, bekam er auch dort die Ampullen.

Richterin Gabriele Ellerbrock: ...

Zeugin Frau S. Umgekehrt habe ich das nicht mitbekommen. Diese Behandlung gibt es in Salzburg und in München. Mpünchner Patienten haben die Ampullen in München erhalten. Frau Dr. Fokke wurde manchmal nach Salzburg beordert. Ob das mit den Ampullen zu tun hatte, kann ich nicht sagen.

'Google-Anwalt: Kein Fragen.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger:: Um welche Urzeit war Dr. Klehr in der Münchner Praxis?

Zeugin Frau S. Meistens am Mittwoch mittags. Mein Arbeitsbeginn war 14 Uhr. Mal war er schon da oder kam kurz darauf.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger:: Misslich für uns, dass Sie sich nicht an die drei Patienten erinnern.

Zeugin Frau S. Ein Patient, ein jungerer Mann mit Frau. Sah, wie sie warteten.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Wie alt war der jüngere Patient.

Zeugin Frau S. Warum ist des wichtig? Muss ich das sagen?

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger::Sie müssen wissen, in welcher Situatioin wir sind. Namen kann man unter Ausschluß der Öffentlichkeit nennen.

Zeugin Frau S. Brauche die Genehmigung der Angehörigen oder eine gerichtliche Anordnung.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: .... .

Richterin Barbara Mittler:: Sehe das Problem. Ob mit der Ladung automatisch von der Schweigpflicht entbunden ....

Richterin Gabriele Ellerbrock: Wir müssen beraten.

Die Richter/Innen ziehen sich zur Beratung zurück.

Richterin Barbara Mittler nach Wiedereintritt: Wir meinen, dass wir hier mit dem Ausschluss der Öffentlichkeit nicht weiter kommen, weil sich die Zeugin strafbar macht. Nicht nur gegenüber den Patienten, sondern auch gegenüber Dr. Klehr seinem Betrieb,

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: .... .

Richterin Gabriele Ellerbrock: Es ist eine Frage der Beweiswürdigung. Wir kölnnen die Zeugin nicht zwingen.

Richterin Gabriele Ellerbrock diktiert die Aussagen.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Wie vielen Ppatienten können die Aussage zu den Eigenblutpräparaten bestätigen.

Zeugin Frau S. Zwei, mindestens drei. So wie ich es verstanden habe, ost es Therapie und dazu gehört es, dass sie die Ampullen mitnehmen und zu Hause spritzen.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Waren es unterschiedliche Ampullen?

Zeugin Frau S. Alle gleich. Dann hieß es, der ist schon verstorben, kommen raus.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Sie haben für Ordnung gesorgt.

Zeugin Frau S. Nein, war nicht meine Aufgabe.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Wie sah das aus?

Zeugin Frau S. Name, Datum.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Herstellungsdatum?

Zeugin Frau S. .... nicht.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Wie sah die Beschriftung aus?

Zeugin Frau S. Nur eine Art von Ampullen.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Ist das identische Präparat?

Zeugin Frau S. Alle rot, weil Blut drin ist. Der Inhalt wird nicht der gleiche gewesen sein. Hat aber immer gleich ausgeschaut.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Sie sagten, manchmal in der Praxis gespritzt.

Zeugin Frau S. Ja. Habe in der Hand gehalten. Habe warme Hände.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Wie gespritzt?

Zeugin Frau S. War nicht dabei.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Woher wissen Sie?

Zeugin Frau S. Weil die Ampullen doch nicht zum Wegschmeißen herausgenommen wurden. In der Praxis gespritzt, um zu zeigen, wie das geht.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Wenn ich Ihnen vorhalte, dass es in der Praxis zwei verschiedene Ampullen gab: Erst zur Infusion und auch aus Salzburg.

Zeugin Frau S. Weiß nicht, wie es in Salzburg war.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Sie haben nicht gesehen, dass es auch andere Ampullen gab?

Zeugin Frau S. Es gab andere, viele Ampullen, auch Spritzen mit Infusion.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Wir werden Nachweis erbringen, dass es auch andere Ampullen gibt. Habe Ihnen vorgehalten, werden wir schriftsächlich vortragen. Weshalb haben Sie nicht gekündigt?

Zeugin Frau S. Ich war bereits auf der Suche. Er war einfach schneller.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Haben Sie sich überfordert gefühlt?

Zeugin Frau S. Weder noch. Mir haben die Patienten leid getan, weil sie schwer krank sind. Kam mit der persönlichen Art und Weise des Umganges mit den Patienten nicht teilen. Hat nicht gepasst von A bis Z.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Hat man Ihnen Hygienemängel vorgeworfen?

Zeugin Frau S. Er hat das ganze Labor zusammen gepfiffen, buchstäblich. Mich persönlich nicht.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Frau K. sagt, als ich Frau S. (die Zeugin) auf Blutspritzer im Labor aufmerksam machte, sagte sie, sie wäre es nicht, ich laufe anderen nicht hinterher.

Zeugin Frau S. ... .

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Sei scheiß Arbeit, haben Sie gesagt. Kam es vor, dass Sie Spritzen falsch beschriftet haben?

Zeugin Frau S. Es wurde grundsätzlich ohne Handschuhe gearbeitet, was grob gegen die Hygiene verstößt. Er hat Frau Dr. Focke zusammengeschissen, hat alle Arbeitnehmer zusammengerufen. Ich fand das Gespräch so grotesk. Es waren zwei Vorfälle. Frau Dr. Bauer.

Richterin Barbara Mittler: Es geht nicht um Beweise. Es geht um die Glaubwürdigkeit. Spielt möglicherweise ... zulässig.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Frau Dr. Focke hat rumgesaut. Frau K. ... im Labor und in der Anmeldung, hat Privatrechnungen geschrieben.

Zeugin Frau S. Habe zu Frau K.gesagt. Ja, habe Frau Dr. Focke so ... Kann ich ihr so gesagt haben. War einmal ... dabei. Frau Dr. H. .... Habe ich ... Unüblich. Arbeiten alle nur mit Handschuhen.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Weshalbist es Ihr Bedürfnis, das zu sagen?

Zeugin Frau S. ... .

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Haben Sie den Wunsch, Dr. Klehr heimzuzahlen?

Zeugin Frau S. Überhaupt nicht. Muss Dr. Klehr dankbar sein, dass er mich rausgeschmissen hat. Verdiene jetzt mehr.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Erinnern Sie sich, was auf der Ampulle bei Frau Bachmaier stand? ....

Zeugin Frau S. Habe Ampulle nicht rausgenommen. Habe sie nicht gedreht.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Sie haben vorhin eine Aussage darüber gemacht, was auf der Etikette der Ampulle von Frau Bachmaie stand.

Zeugin Frau S. Angesehen habe ich diese nicht genau. Sah die Hälfte, habe gesehen Bachm, vielleicht Bachma...

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Sie relativieren Ihre Antwort.

Richterin Barbara Mittler: Plädieren können Sie heute noch, aufstehen .... .

Richterin Gabriele Ellerbrock diktiert. Hat den Namen möglicherweise nicht genau gesehen. Nicht klar zur lesen. Namen sind um die Ampulle ....

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: An Frau Bachmaier. Was steht tatsächlich drauf? Nicht mehr.

Richterin Barbara Mittler: Überlege, ob das nicht schon beantwortet ist.

Frau Bachmaier wird nochmal in den Zeugenstand gerufen; noch mal belehrt

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Steht auf der Etikette außer dem Namen noch irgend etwas?

Zeugin Frau Bachmaier: Sonst nichts. Geburtsdatum.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger zu Zeugin S.: Haben Sie mit Frau Bachmaier über den Prozess gesprochen?

Zeugin Frau S. Nein, eigentlich nicht.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger zu Zeugin S.: Gar nicht?

Zeugin Frau S. Ziemlich wenig. Ihr Mann war Patient.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger.: Wie kamen Sie zu den Ampullen bei Frau Bachmaier?

Zeugin Frau S. Auf der Ladung stand, Mitnahme von Ampullen mit nach Hause. Bin hingefahren.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Kennen Sie Frau Ruhrkopf?

Zeugin Frau S. Habe gehört. Sie ist wohl Reporterin beim Bayerischem Rundfunk.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Haben Sie mit ihr gesprochen?

Zeugin Frau S. Nicht zu diesem Thema.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Zu welchem?

Zeugin Frau S. Pflegekinderwesen.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Wie kam es denn dazu, dass Sie Frau Bachmaier mitgenommen haben?

Zeugin Frau S. Habe Ladung gekriegt. Weiß nicht. Frau Bachmaier hat mich angerufen. Irgendwer hat mich abgerufen.

Um 17:15 wird die Zeugin mit Dank entlassen.

Richterin Barbara Mittler: Wann mit der weiteren Beweisaufnahme. Verkündung.

Diskutieren.

Richterin Gabriele Ellerbrock. Frau Bauer ist noch nicht formal geladen.

Richterin Barbara Mittler: Dann verhandeln sie weiter mit den bereits gestellten Anträgen.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Sinnvoll zu diesem Teil der Beweisaufnahme ....

Richterin Gabriele Ellerbrock. Macht es Sinn, (wenn wir nicht wissen), was die anderen Zeugen sagen. Dann vielleicht Anregung zur Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Frau Bachmaier kann Klehr von der Verschwiegenheitspflicht entbinden.

Richter Dr. Philip Link: Sie können Frau Bachmaier anschreiben.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Was ist mit der Verschwiegenheitspflicht dieser drei ominösen Patienten. Da kann ich nichts tun. Habe ein Dilemma.

Richterin Barbara Mittler: Die Parteien verhandeln streitig mit den schon gestellten Anträgen. Prozessleitende Maßnahmen. Danke

[bearbeiten] Urteilsverkündung

14.06.2013, Richterin Barbara Mittler: Es ergeht ein Urteil:

I. Die Beklagte wird bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens 250.000 Euro, Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre), verurteilt, es zu unterlassen im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
auf der Plattform www.youtube.com das Video „Dr.Klehr“ der Sendung WISO vom dd.Dezember 2010 mit der ID ..... d ..... o unter dem Account des Nutzers „s TV“ zu verbreiten und durch Verbreiten und/oder Verbreiten lassen der Äußerungen
„Charité
Stellungnahme zur Anfrage des Fernsehmagazins WISO
Es gibt kein Gutachten der Charité zur Wirksamkeit der Therapien des Dr. Klehr. Auch eine ́objektive gutachterliche Beurteilung, welche den Therapieerfolg wissenschaftlich glaubwürdig belegt, hat die Charité für diese Therapie nie erstellt“
den Eindruck zu erwecken, ein solches Gutachten gebe es nicht.

[bearbeiten] Kommentar

Der Prozess entwickelt sich zu einem Lehrbeispiel.

Für einen unbedarften Beobachter stellt sich die Frage, weshalb Frau Bachmaier nicht eine oder mehrere Ampullen mitgebracht hat, weshalb keine Photos von den Ampullen dem Gericht gezeigt und übergeben wurden? Oder doch, in den Schriftsätzen?

Müssen die Zeugen blocken, um den umstrittenen - mit seinen Geschäften von vielen als kriminell tätiger Arzt eingestuften - Kläger im Gericht Paroli bieten zu können?

Weiß man, dass Richterin Mittler, die heute den Vorsitz führte,

- proklamiert: "Wir machen uns keine Gedanken, wie das in der wirklichen Welt aussieht"

und

- Parteien verleitet, unsinnige Anträge zu stellen

dann wird vieles verständlich.

Der nicht minder umstrittene, die Rechtssprechung missbrauchende Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger tut das Seine, um den Gerichten nicht mehr zu vertrauen.

[bearbeiten] Berichte im Internet

  • kanzleikompa.de - 30.10.2012 - Dr. Nikolaus Klehr – Klagen, bis der Arzt kommt (19) Klehr ./. Youtube
  • kanzleikompa.de - 29.10.2012 - Dr. Nikolaus Klehr – Klagen, bis der Arzt kommt (18) Klehr ./. Youtube


[bearbeiten] Videos

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[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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