324 O 1181/07 -28.10.2011 - Das Koenigshaus Schweden zensiert und erhaelt Geldentschaedigung

Aus Buskeismus

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[bearbeiten] Corpus Delicti

Madeleine von Schweden war viele, viele Jahre eine Märchenprinzessin. Ausgedachte Märchentexte, Bilder in örtlicher Abgeschiedenheit kursierten durch die Medien und erfreuten die Leser.

Seit einigen Jahren entdeckte das Königshaus von Schweden die Möglichkeit über Persönlichkeitsrechte viel, viel Geld in die Kasse fließen zu lassen. Für die Kanzlei Prof. Prinz ein tolles Geschäft. Für das Königshaus wahrscheinlich auch.

Heute ging es um Schadensersatz und Geldentschädigung plus Zinsen in Höhe von 250.000 €.

Sechzehn weitere Prozesse seitens dieses Königshauses liegen gegen die Medien an. Insofern ein Musterprozess

Im Publikum saßen auch die anwaltlichen Vertreter vom Bauer Verlag.


Schaut euch die Prinzessin von Schweden bei Google an. Nur solche Bilder sind erwünscht.

All denen, die über Jahrzehnte sich an dem Quatsch und Tratsch ergötzten, muss gesagt werden, dass passt nicht in das Geschäftsmodelll des Königshauses und deren Anwaltskanzlei Prof. Prinz.

Da können auch die Zensoren in Anwaltsrobe Rechsanwalt Helmuth Jipp (Einzelanwalt) und Helge Reich von der gefürchteten Zensurkanzlei Schertz & Bergmann, welche diesmal die Interessen der Presse vertraten, nicht viel helfen.

Die heutige Verhandlung erschließt Abgründe in den Seelen der beteiligten Anwälte und Richter.

Scheinbar ging es nur um Aristrokraten. Tätsächlich um Zensur pur.

Die mittelalterliche Macht der Aristroktraten ist noch lange nicht gebrochen. Den Anwälten ging es auch nicht darum.


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Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT


Madaleine Kumpel in Not für die Kanzlei Prof. Prinz

[bearbeiten] Madeleine von Schweden ./.Verlag Ehrlich & Sohn GmbH & Co.

LG Hamburg 324 O 1181/07 Madeleine von Schweden ./.Verlag Ehrlich & Sohn GmbH & Co.

Hauptsacheverfahren zum Verfügungsverfahren

LG Hamburg 324 O 961/08 Dr. Bernhard Wabnitz ./. Axel Springer AG (WELT)

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richterin am Landgericht: Andreas Buske
Richterin am Landgericht: Dr. Wiese
Richter am Landgericht: Dr. Maatsch

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Prof. Prinz.; Rechtsanwalt Prof. Prinz, Rechtsanwältin Simone Lingens
Beklagtenseite: Rechtsanwalt Helmuth Jipp

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

28.10.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Der Vorsitzende Richter Andreas Buske überreicht leere Zettel: Ja.

Rechtsanwalt Helmuth Jipp: Quote?

Der Vorsitzende: Soll die Vollmachtsrüge aufrecht erhalten bleiben?

Rechtsanwalt Helmuth Jipp: Ja.

Prinzessin-Anwalt Prof. Prinz: Hier ist die Original-Vollmacht.

Der Vorsitzende: Kann sie deutsch?

Helmuth Jipp schaut sich die Vollmacht an: Die Unterschrift weist was anderes aus. Es heiß Madeleine, Wenn sie mit Madeleine unterschreibt, erkenne ich die Unterschrift nicht an.

Prinzessin-Anwalt Prof. Prinz: Sie bezweifeln die Unterschrift?

Rechtsanwalt Helmuth Jipp: Die Klägerin hat einen richtigen Namen. Es ist der Vorname Ihre Mandantin. Es ist aber nicht korrekt.

Kommentar RS: In der Rechtsprechung bezüglich Unterschriften finden wir, dass die in der Unterschrift Buchstaben zu erkennen sein müssen und dass der Vorname allein nicht ausreicht. Die Unterschrift muss individuell sein und nicht verwechselbar. Allerdings sind auch Pseudonyme als rechtsverbindliche Unterschriften zulässig (BGH NJW 1996, 997). Vornamen dürfen als Pseudonym verwendet werden und sind in diesem Fall auch rechtsverbindliche Unterschriften.

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Wir sind gespannt, wie das die beiden Zensurgurus – Prof. Prinz und Andreas Buske – sowie der Rechtsanwalt Helmuth Jipp, der sich juristisch dagegen wehrt als Psychopath empfunden und bezeichnet zu werden, sowie drei weitere Juristen mit zwei Staatsexamen, der Zulassung, Richter zu spielen, und einen Doktortitel in der Hand, dieses schqwiertigste Problem nun lösen werden.

Rechtsanwalt Helmuth Jipp: Sie haben einen richtigen Namen. Das ist der Viorname Ihrere Mandantin. Es ist aber nicht korrekt unterschrieben.

Prinzessin-Anwalt Prof. Prinz: Ich führe für die Prinzessin von Monaco über 50 Jahre Prozesse. Sie hat immer mit Caroline unterschrieben. Daran hat sich niemand gestört.

Rechtsanwalt Helmuth Jipp: Sie sind nicht bevollmächtigt. Klägervertreter ist nicht bevollmächtigt. Wie ist Ihre, Herr Buske, Unterschrift?

Der Vorsitzende: Nur mit dem Namen.

Prinzessin-Anwalt Prof. Prinz: Ihre Unterschrift ist nicht gültig. Es fehlt der Vorname.

Rechtsanwalt Helmuth Jipp: Vorname ist nicht notwendig.

Prinzessin-Anwalt Prof. Prinz: Wie ist das, wenn jemand kommt und mit drei Kreuzen unterschreibt?

Rechtsanwalt Helmuth Jipp weiß es: Es muss eine Beglaubigung vorgenommen werden

Der Vorsitzende: Ja. Wenn es damit anfängt, dann müssen wir uns beraten.

Die Richter ziehen sich zur Beratung zurück.

Der Vorsitzende: Haben Sie andere Vollmachten?

Prinzessin-Anwalt Prof. Prinz: Ja. Alle unterschreiben nur mit ihrem Vornamen: Carl Gustav, Silvia, Victoria, Albert, Caroline … . Wollen Sie eine europäischen Monarchen beibringen, dass er ordentlich unterschreibt?

Der Vorsitzende nach Wiedereintritt: Es ist alles eine schwierige Frage. Wir glauben, dass das nicht davon abhängt. …. .

Prinzessin-Anwalt Prof. Prinz: Es ist allgemein üblich. Unterschrieben auch nicht mit dem Titel. Es ist allgemein üblich im Königshause, nur mit dem Vornamen zu unterschreiben.

Rechtsanwalt Helmuth Jipp: Dieser behaupteten Üblichkeit wird widersprochen. Kann sein, Ihnen reicht das. Hier müssen sie gegenüber dem Staat und dem Gericht nachweisen, dass Sie eine Vollmacht haben.

Prinzessin-Anwalt Prof. Prinz lacht. Dass er sich vielleicht in die Hosen vor Lachen macht, darf ich allerdings nicht behaupten und auch nicht denken. Die Zensoren würden über mich wie die Schmeißfliegen herfallen. Wie muss er unterschreiben, damit Sie zufrieden sind?

Der Vorsitzende weiß es auch nicht: Wir werden es prüfen. Sie geben nur diese … ab. Dann der Vorspann. Verjährung muss der Schuldner dem Gegner beweisen. … diese nicht erst 2003. Schon Mitte 1995 wurde die Klägerin regelmäßig von der deutschen Presse beobachtet. Das könnte wie … sein. Die Behauptung der Kenntnisnahme durch die Klägerin … sie war volljährig,. Wir wissen nicht ganz genau, wann sie achtzehn geworden ist. Fünfeinhalb Arbeitstage ist kurz, nicht zu kurz. Das ist eine ziemlich kurz Zeit gewesen. Es gab die Möglichkeit, eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben. Der BGH sagt, Anmahnung ist nicht das Angebot für eine Unterlassungsverpflichtungserklärung. … 2011, S. 333. Zeitpunkt der Rechtswidrigkeit, Beurteilung … Daher darf die neue Rechtsprechung nicht herangezogen werden, weil die Gericht das Recht nicht setzen, sondern erkennen.

Der Vorsitzende lacht: Was gucken Sie mich an?

Prinzessin-Anwalt Prof. Prinz: Es war ein schöner Satz.

Der Vorsitzende lacht: Finde ich auch.

Der Vorsitzende: Es ist der Beklagten nicht zuzumuten, das Recht besser zu wissen als das Bundesverfassungsgericht. Es sind alle als privat empfundene Dinge. Was die Photos betrifft, weicht die damalige Rechtsprechung wesentlich von der heutigen ab. Zur Person der Zeitgeschichte bei örtlicher Abgeschiedenheit. S o hatten die Beklagt en nur schuldhaft gehandelt. So wird die Beklagte in der Darlegungslast sein, weil nur sie weiß, wie die Bilder entstanden sind. Wir haben schon … .

Rechtsanwalt Helmuth Jipp spitz: Wo veröffentlicht?

Der Vorsitzende: Wir lassen nicht veröffentlichen. Wir haben fünf Dinge besprochen. Haben elf Pflichten, S.1. Möchte es mir ersparen, im einzelnen vorzutragen. K3 ist so schlecht, dass wir sie noch mal haben wollen. K13 könne wir schlecht erkennen. … .

Prinzessin-Anwalt Prof. Prinz: Bessere Kopien hat die Beklagte.

Rechtsanwalt Helmuth Jipp wird formal: Die Kopien haben sie dem Gericht vorgegeben., wie nicht. Wir haben und die Mühe gemacht. Ihnen gebe ich das ncht. Was ich nicht lesen kann, kann nicht Gegenstand der Verhandlung sein.

Prinzessin-Anwalt Prof. Prinz: Beantrage, das Gericht soll der Beklagten auferlegen, die Originale vorzulegen.

Rechtsanwalt Helmuth Jipp: Wir haben keine Originale.

Prinzessin-Anwalt Prof. Prinz: Kopien.

Der Vorsitzende:

Prinzessin-Anwalt Prof. Prinz: Die Beklagte ist verpflichtet, die Kopien vorzulegen.

Rechtsanwalt Helge Reich: Haben wir nicht.

Prinzessin-Anwalt Prof. Prinz: Wir können in die Bibliothek gehen.

Rechtsanwalt Helge Reich: Sie haben diese nicht. Dann müssen sie es machen.

Justiziarin von Wutten: Wir haben tatsächlich nicht alle.

Rechtsanwalt Helmuth Jipp: Es geht nicht. Wir haben mit ihnen kein Vertragsverhältnis.

Prinzessin-Anwalt Prof. Prinz: Steht so in der ZPO Haben den Paragraphen nicht im Kopf. Ich schicke jemanden in die Bibliothek und reiche nach.

Der Vorsitzende: In Hamburg?

Prinzessin-Anwalt Prof. Prinz: Die Bibliotheken in Hamburg haben es nicht.

Der Vorsitzende: Wi r machen jetzt weiter.

Rechtsanwalt Helmuth Jipp: Sie gehen nicht die einzelnen Schritte durch?

Der Vorsitzende: Ja. Wir haben die Schadensersatzpflicht. Müssen jetzt 1,5 zu Grunde legen. Sind damit bei 30.743,06 € , soweit sämtliche Abmahnungen berechtigt waren. Wo nicht in offensichtlicher Abgeschiedenheit gezeigt wurde, ist zu verneinen.

Richter Dr. Maatsch: Wir haben den Streitwert anders festgelegt als der Kläger.

Rechtsanwalt Helmuth Jipp: Haben Sie einen Gesamtstreitwert?

Rechtsanwalt Helmuth Jipp: Der Kläger forderte 44.-790,00 €. Wir kommen auf einen etwas anderen Betrag.

Richter Dr. Maatsch: Wir haben nicht einen Gesamtstreitwert zu Grunde gelegt.

Rechtsanwalt Helmuth Jipp: Wie können Sie das?

Richter Dr. Maatsch: Bei unterschiedlicher Berichterstattung …

Rechtsanwalt Helge Reich: Es gibt die BGH Rechtssprechung zum ei

Rechtsanwalt Helmuth Jipp: … Sie verweigern einen einheitlichen Streitwert?

Richter Dr. Maatsch: Wir haben nicht einen einheitlichen Streitwert.

Rechtsanwalt Helmuth Jipp: Wir haben aber einen einheitlichen Streitwert.

Richter Dr. Maatsch: Wir haben das rechtlich noch nicht entschieden.

Rechtsanwalt Helmuth Jipp: Sie haben das aber schon so gemacht.

Der Vorsitzende: Wird gemacht. Wir haben auf Grunde der Vorgaben des Klägers gerechnet. Jetzt kaspern wir hinterher … Verschulden. Kann schon .. und in der TAT ALS EIN E Angelegenheit gesehen werden oder nicht.

Rechtsanwalt Helmuth Jipp: Das ganze Verfahren hat eine einheitliche Struktur.

Der Vorsitzende: Können wir leider nicht entscheiden, weil Frau Dr. Wiese die Kammer verlassen hat ins Dezernat.. Jetzt wollen wir was zur Geldentschädigung sagen. Man hat sich nicht hartnäckig gegen …. Verstoßen. Wir haben schon in 324 O 806/05 (7 U 4/08) entschieden, auch zu diesem Königshaus. Dieser Fall unterscheidet sich von der Sache 806/05. Diese Konstellation hat er nicht. Haben wir es mit einer außergewöhnlichen Hartnäckigkeit zu tun?

Prinzessin-Anwalt Prof. Prinz: Zur Hartnäckigkeit hat das BGH 1995 entschieden, dass wenn er weiter macht, obwohl er weiß.

Der Vorsitzende: Dann haben wir uns die Veröffentlichungen im Einzelnen angeschaut. Wir würden bei Einzelnen die Geldentschädigung verneinen. Bei 42/00, 32/00, 4/00, 20/03, 24/03 würden wir die Geldentschädigung bejahen. Haben weitere Sachen … ist weitere Vortrag notwendig? 31/01 unwahrscheinlich, 33/01 heftig wahrscheinlich, … 32/03 sehr wahrscheinlich. K9, zum Beispiel 24/01. Da sind die beiden da, Luxusacht … Victoria und Medeleine machen Pläne für den Abend. Pascha 3, Fürst August, Andrea, Charlotte.

Alle lachen laut.

Der Vorsitzende: Das hat 150.000 DM damals gegeben. War auch im Hafen. War nicht fließend. Angeblich nicht gesehen.

Rechtsanwalt Helmuth Jipp: …. Konnten berichten … 24 Seiten.

Prinzessin-Anwalt Prof. Prinz: Dafür war er angezogen und 18.

Alle lachen laut.

Rechtsanwalt Helmuth Jipp: Das ist offensichtlich. Der Fotograf hat in diesem Saal gezeigt …

Der Vorsitzende: Pascha 3 und trotzdem 150.000 rausgerichtet. Wir können nach Monte Carlo fahren.

Prinzessin-Anwalt Prof. Prinz: Habe ich richtig verstanden, Herr Jipp muss dabei sein.

Rechtsanwalt Helmuth Jipp: Damals wurde der Fotograf eingeflogen. Hat Prinz gemacht, Abgeschiedenheit.

Der Vorsitzende: K15

Rechtsanwalt Helge Reich: K9.

Der Vorsitzende: Wenn das Photo in Abgeschiedenheit erfolgte, dann gibt es Geldentschädigung, wenn vorbeigefahren, dann eher nicht. Für K25 gilt das gleiche. Es ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass sie sich … fühlen., dass sie unbedacht sind.

Rechtsanwalt Helmuth Jipp: Weit hergeholt. Man kann auch posieren … und dann

Der Vorsitzende: K31 wollen wir ohnehin Geldentschädigung zusprechen.

Rechtsanwalt Helmuth Jipp: Was wollen Sie sagen?

Der Vorsitzende: Es ist eine solche Abgeschiedenheit.

Rechtsanwalt Helmuth Jipp: Da kann man hingehen.

Der Vorsitzende: Können Sie auch hingehen?

Richter Dr. Maatsch: Abgeschiedenheit kann dahingestellt sein. Ob Photos mit spärlicher Bekleidung veröffentlicht werden durften?

Der Vorsitzende: An der Substanzialität der Geldentschädigung wird es nicht scheitern. Wurde auch … Schwangerschaft. Ist hier nicht die Frage. Hatten 86 Photos. Hie 18. Nun ist unsere Aufgabe zu erreichen, dass die Parteien sich einigen. Wir haben uns gedacht, dass wir ermitteln, was so … Wir haben unterschieden nach ganz wahrscheinlich, unwahrscheinlich … dann Beweislast.

Richter Dr. Link: Manchmal 2/3, manchmal 1/3. Hayben den Betrag errechnet.

Rechtsanwalt Helmuth Jipp: Additiv?

Der Vorsitzende lacht: Wir kommen zum ähnlichen Betrag wie der Kläger 83.761,60 € Wir haben 86.000,00 ohne Zinsen. B 20 ziemlich heftig. 4.600 war heftig. Wäre es Abgeschiedenheit, kann man noch eine Null dranhängen.

Rechtsanwalt Helmuth Jipp: Habe nicht verstanden, Herr Buske, … aus der Klage …

Nicht Klage, Klagestellung Vorbehalt. Das wir unabhängig zum gleichen Betrag gekommen sind.

Rechtsanwalt Helmuth Jipp: Wird sich möglicherweise alles ändern, wenn wir ….

Richter Dr. Maatsch: Haben nur versucht durch Quotelung. … Sie wissen es besser als wir, was die Abgeschiedenheit betrifft.

Rechtsanwalt Helmuth Jipp: …. Sage Summe.

Der Vorsitzende: Geldentschädigungssumme.

Rechtsanwalt Helmuth Jipp: Basier auf der Rechnung des Klägers. …. Müssen B GH heranziehen, eine anderen Streitwert.

Richter Dr. Maatsch: Wortberichterstattung ist ein anderer Fall

Rechtsanwalt Helmuth Jipp: Die Kammer hat sich n ch nicht geäußert.

Prinzessin-Anwalt Prof. Prinz: Das Parallelverfahren war auch das Thema. Kammer und der Senat haben gesagt, es waren 1985 verschiedene Sachen.

Rechtsanwalt Helge Reich: …. BGH, OLG-Entscheidung.

Rechtsanwalt Helmuth Jipp: Es gibt einen einheitlichen Auftrag, gegen alle Veröffentlichungen vorzugehen. Wenn sie … dann muss es einen einheitlichen Streuitwert geben.

Prinzessin-Anwalt Prof. Prinz: Es gibt nicht eine Einzelauftrag. Habe jeden Antrag besprochen.

Rechtsanwalt Helge Reich und Jipp zugleich: Sie haben sich das alles aus der Bibliothek geholt.

Prinzessin-Anwalt Prof. Prinz: War beim Gespräch dabei.

Rechtsanwalt Helmuth Jipp: Wo war das Gespräch? In welchem Raum?

Prinzessin-Anwalt Prof. Prinz schweigt.

Der Vorsitzende: Wir haben noch weiter reduziert. Vielleicht machen Sie eine Kaffeepause. Das Gericht will sich beraten, ob es hinsichtlich des Vergleichsvorschlages präzisieren kann.

Die Richter verlassen den Saal.

Der Vorsitzende nach Wiedereintritt: Es ist immer eine Einzelfallentscheidung schadensmäßig.

Rechtsanwalt Helmuth Jipp: Ist aber .. BGH … gegen die praktische Erwartung. Sie hören jetzt zu?

Der Vorsitzende: Wir haben uns noch keine abschließende Meinung bilden können. Prinz verweist darauf, dass es nicht eine Sache ist. Schlagen vor 86.000 Geldentschädigung, 18.000 Schadensersatz. Von den Kosten 1/3 bei dem Kläger, 2/3 bei der Beklagten.

Rechtsanwalt Helmuth Jipp: … .

Der Vorsitzende: Jetzt sind wir bei den Abmahnkosten. Wir haben nicht für alle … Wir müssen die Unterlassung auch bewerten, wie bei uns … Das ist bzu berücksichtigen.

Rechtsanwalt Helmuth Jipp: Über den Daumen.

Rechtsanwalt Helge Reich: Daumen .. 250.000 Geldentschädigung.

Richter Dr. Maatsch: Wo wir Probleme hatten.

Rechtsanwalt Helge Reich: Ohotos fallen alle raus, wo der Text zulässig war.

Diskutieren.

Rechtsanwalt Helmuth Jipp: Wir müssen darüber nachdenken. Zur Vollmacht.

Prinzessin-Anwalt Prof. Prinz: Würde gerne wissen, Herr Buske, welchen Namen …

Rechtsanwalt Helmuth Jipp: Im Pass.

Der Vorsitzende: Mit den Partei-Vertretern wurde die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassen erörtert. Die Kammer unterbreitet gemäß § 278 Abs. 6 ZPO den folgenden Vergleichsvorschlag:

1. Die Beklagte verpflichtet sich an die Klägerin 103.000 € zu zahlen.
2. Von den Kosten des Rechtsstreits fallen der Klägerin 1/3, der Beklagten 2/3 zur Last.
3. Die Kammer bittet die Parteien binnen vier Wochen schriftlich mitzuteilen, ob siwe diesen Vergleichsvorschlag annehmen.

Prinzessin-Anwalt Prof. Prinz: Mit Zinsen ab eingeklagt

Rechtsanwalt Helge Reich: Sind eingeklagt.

Rechtsanwalt Helmuth Jipp: … .

Alle lachen.:

Der Vorsitzende: Sie haben völlig recht.

Richter Dr. Maatsch: Mann könnte überlegen, ob man auf Zinsen verzichtet. Das Anliegen ist aber berechtigt.

Prinzessin-Anwalt Prof. Prinz: Seit ….

Rechtsanwalt Helmuth Jipp: Das war der Vorschlag des Gerichtsund Sie nkönnen sagen, einverstanden.

Richter Dr. Maatsch: Sie können auch über den Vorschlag diskutieren.

Der Vorsitzende: Die Zinsen sind eingeklagt und berechtigt.

Rechtsanwalt Helmuth Jipp: Fünf Prozent, vier Jahre lang.

Prinzessin-Anwalt Prof. Prinz: Es ist Punkt 4.

Rechtsanwalt Helmuth Jipp: Weil das Gericht es nicht wollte.

Justiziarin von Wutten: Es sind 20.000 €.

Prinzessin-Anwalt Prof. Prinz: Kann man nicht sagen, plus 5 Prozent seit eingeklagt. Ich möchte die Kammer auf folgendes hinweisen. Wir haben 16 Verfahren. Die Kammer meint im ersten Verfahren, die Zinsen sollen wegfallen. Das sagen dann auch die anderen.

Der Vorsitzende: Wir können 123.000 € machen und schreiben in Klammern, inklusive Zinsen.

Prinzessin-Anwalt Prof. Prinz: Können wir nicht schreiben 5 Prozent über den Basiszinssatz.

Rechtsanwalt Helmuth Jipp: Wir wollen eine klage Summe.

Prinzessin-Anwalt Prof. Prinz: Ich habe noch 10 weitere Verfahren.

Rechtsanwalt Helmuth Jipp: Ihre Sorgen habe ich nicht.

Diskutieren.

Prinzessin-Anwalt Prof. Prinz: Geht so nicht. Kann das so nicht machen.

Rechtsanwalt Helmuth Jipp: Madeleine nicht einverstanden? Sie weiß so und so nichts.

Prinzessin-Anwalt Prof. Prinz: Vielleicht macht das Gericht einen Vergleichsvorschlag, wie es das für richtig hält.

Diskutieren.

Prinzessin-Anwalt Prof. Prinz: Es ist eine reine Rechthaberei.

Rechtsanwalt Helmuth Jipp: Wollte ich gerade Ihnen vorwerfen.

Prinzessin-Anwalt Prof. Prinz: Werde mich für den Vergleich einsetzen, wenn das steht, einschließlich Verzinsung 5 Prozent über den Basiszinssatz. Werden Sie nicht laut, Herr Jipp. Wir werden uns einsetzen, wenn sie 20.000 drauflegen.. Lassen Sie das protokollieren.

Rechtsanwalt Helmuth Jipp: Man soll 120.000 Geldentschädigung schreiben.

Prinzessin-Anwalt Prof. Prinz: Können wir hier rausgehen?

Rechtsanwalt Helmuth Jipp: Weiß nicht, ob Sie wieder reinkommen. Wir sind hier besser besetzt, als Sie, meine ich. Sie können ans Telefon gehen.

Prinzessin-Anwalt Prof. Prinz: Dieser Vergleich ist nur einer von en sechzehn anderen.

Rechtsanwalt Helmuth Jipp: Schlage vor, Sie machen einen schriftlichen Vergleichsvorschlag.

Der Vorsitzende: … .

Prinzessin-Anwalt Prof. Prinz: Derzeit enthält der Vorschlag gar keine Zinsen.

Der Vorsitzende: Machen aus 103 120 und schreiben in Klammern Schadensersatz, Geldentschädigung, Zinsen in Höhe von 20.000 €. Die Parteien teilen bis zum 25.11.11 mit, ob sie dem Vergleich zustimmen. Der Kläger-Vertreter stellt den Antrag aus dem Schriftsatz vom 28.12.2007 mit der Maßgabe des Schriftsatzes vom 04.10.2011, Der Beklagten-Vertreter beantragt, die Klage abzuweisen. Beschlossen und verkündet, kommt es zu keinem Vergleich, so wird auf prozessuale Anordnung weiter verfahren.

[bearbeiten] Kommentar

Die Beklagte, der Verlag Ehrlich & Sohn, gehört heute noch zur Verlagsgruppe Gruner + Jahr. Deswegen wurde die Beklagte von den Zensuranwälten Helmuth Jipp und Helge Reich vertreten. Kein schweres Spiel für Prof. Prinz mit Prinzessin Madeleine als Schützenhilfe in Deckung.

250.000 € wurden eingeklagt. Beim Vergleich gibt es eine Zusatzgebühr. Weshalb sollte Prof. Prinz nach den Hinweisen des Gerichts runtergehen mit dem Streitwert? Madeleine hat es. Prof. Prinz braucht das Geld. Rechtsanwalt Helmuth Jipp achtet sehr auf sein Honorare, nicht minder als auf die Interessen seiner Mandanten. Mit einem Streitwert von 250.000 e war es heute ein gutes Geschäft sowie für die Anwälte als auch für die Zensurkammer.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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