324 O 961/08 - 13.02.2009 - Vorschnelle Verdachtsberichterstattung mit Stasi-Vorwuerfen
Aus Buskeismus
[bearbeiten] Corpus Delicti
In der FAZ lesen wir am 03.12.2008 einen Artikel von Michael Hanfeld
Bernhard Wabnitz
Stasiverdacht gegen ARD-Korrespondent entkräftet
Der Stasiverdacht gegen den Rom-Korrespondeten des Bayerischen Rundfunks und ehemaligen Nachrichtenchef von ARD-aktuell, Bernhard Wabnitz, ist entkräftet worden. Laut einem Gutachten besteht zwischen Wabnitz und „IM Junior“ keine direkte Verbindung.
Von Michael Hanfeld, 03.12.2008 2008
- Der Stasiverdacht gegen den Rom-Korrespondeten des Bayerischen Rundfunks und ehemaligen Nachrichtenchef von ARD-aktuell, Bernhard Wabnitz, ist entkräftet worden. Dem Sender liegt ein Gutachten des Stasi-Experten Jochen Staadt vor, das feststellt, dass zwischen Wabnitz und dem Inoffiziellen Stasi-Mitarbeiter „IM Junior“ keine direkte Verbindung bestehe. Die gegen Wabnitz in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwürfe hätten sich „in keiner Weise“ bestätigt, teilt der BR mit. Damit sei die Angelegenheit für den Sender erledigt.
- Die „Welt“ hatte die Vorwürfe gegen Wabnitz Anfang November aufgebracht, es erschien jedoch von Beginn an zweifelhaft, ob die in einem Statistikbogen unter der Bezeichnung „IM Junior“ zusammengetragenen Informationen Wabnitz als eben diesen Zuträger auswiesen. Selbst verfasste Berichte oder eine Verpflichtungserklärung gab es nicht. Wabnitz konnte genausogut abgeschöpft worden sein. Sein Anwalt Gero Himmelsbach teilte umgehend mit, dass sein Mandant „zu keinem Zeitpunkt wissentlich und/oder willentlich für den Staatssicherheitsdienst tätig“ gewesen sei, auch habe er weder wissentlich noch willentlich Informationen weitergegeben. Wabnitz gab eine entsprechende eidesstattliche Erklärung ab.
- Den Springer-Verlag hat Wabnitz' Anwalt auf 100.000 Euro Schmerzensgeld wegen Rufschädigung verklagt. Er wendet sich auch dagegen, dass die Birthler-Behörde folgerte oder Folgerungen Vorschub leistete, dass Wabnitz IM gewesen sei. Die Behörde, sagte Himmelsbach dem „Spiegel“, werde zu erklären haben, wir ihr Vorgehen „mit der grundgesetzlich garantierten Menschenwürde und dem Grundsatz der Unschuldsvermututung zu vereinbaren“ sei. Die Birthler-Behörde hatte eine Schutzschrift vor Gericht hinterlegt und verwies auf ihre gesetzliche Pflicht, Unterlagen an die Presse auf Antrag weiterzugeben, nicht aber an den Betroffenen selbst.
In der gerichtlichen Auseindersetzung ging es darum, ob die Verdachtsberuchterstattung zulässig war.
| BUSKEISMUS BERICHT | Es spricht ARD-Korrespondent Bernhard Wabnitz |
[bearbeiten] Dr. Bernhard Wabnitz ./. Axel Springer AG (WELT)
LG Hamburg 324 O 961/08 Dr. Bernhard Wabnitz ./. Axel Springer AG (WELT)
Verfügungsverfahren
[bearbeiten] Richter
Vorsitzender Richterin am Landgericht: Andreas Buske
Richterin am Landgericht: Ritz
Richter am Landgericht: Dr. Link
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Romatka; Rechtsanwalt Prof. Himmelsbach
Beklagtenseite: Kanzlei Hogan; Rechtsanwalt Prof. Hegemann
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit
13.02.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
Der Vorsitzende Richter Andreas Buske: Ja. § 138 ZPO. … Ein schöner Punkt, den sie haben. Es gibt den Hauptantrag und den Hilfsantrag.
Springer-Anwalt Prof. Hegemann: Hauptsantrag zurückgenommen?
Der Vorsitzende: § 139 ZPO geht zu weit. Wir meinen zu spüren, worauf es dem Antragsteller ankommt.
Springer-Anwalt Prof. Hegemann: Das heißt Gesetzesänderung, wenn Sie meinen zu spüren.
Der Vorsitzende: Wir meinen, verstanden zu haben. … maß0gebend war für uns beim Erlass, es fehlte maßgeblich an der notwendigen Recherche. Das ist ein gleitender Maßstab. Der Vorwurf wiegt schwer, wie wir finden.
Kommentar RS: Wieso schwer? Schwindeln, Freunde hintergehen, Geheimhaltung, Zahlung für Leistungen, Einsatz für die eigene Ideologie, sich hinter Gesetzen verstecken, auf Beziehungen bauen und vieles angeblich und tatsächlich Verwerfliche ist doch Bestandteil des Handelns der meisten politischen Akteure. Nicht anders können auch die Kontakte mit der Staatssicherheit der DDR gelaufen sein. Wissentlich und unwissentlich, willentlich und unwillentlich, ist doch unwichtig. Wichtig ist, was brachten die Kontakte, haben diese jemanden geschadet, mehr geschadet als der Schaden ohne Beteiligung der Stasi. Dass die Stasi Verbrechern diente, dürfte die Schwere nicht begründen. Auch in einem Rechtsstaat, wie die EU Staaten und andere, können sich nicht wenige an der Macht befindlichen als Kriminelle entpuppen. In Israel ist Ex-Präsident Mosche Katzav zu einer langjährigen Haftstrafe wegen Vergewaltigung verurteilt worden. In Italien wird vor Gericht gestritten, ob Präsident Berlusconi ein Krimineller ist. Die Zukunft wird mehr ans Licht bringen, auch Verbrechen.
Der Vorsitzende: Der Antragsgegner hat beim Antragsteller nachgefragt. Man hat acht Mal versucht zu fragen. Die Fragen waren alle allgemein gehalten. Auch die schriftlich Anfrage enthielt nicht den konkreten Vorwurf. Aus der Veröffentlichung wissen wir, das es sehr konkrete Vorwürfe gab. Es war keine ausreichende journalistische Sorgfalt. Spätestens nach der Stellungnahme … hätte man eigene Recherchen anstellen müssen. Das war so der Gedankengang beim Erlass der Verfügung. Wir neigen dazu, die einstweilige Verfügung zu bestätigen.
Springer-Anwalt Prof. Hegemann: Ja. Also der Reihenfolge nach. Kurz zu der Antragstellung. Das Gericht dehnt den Antrag unzulässig aus. Wir hatten einen Hilfsantrag.
Der Vorsitzende: Alles richtig.
Springer-Anwalt Prof. Hegemann: Dr. Bernhard Wabnitz war als inoffizieller Mitarbeiter der Stasi registriert. Hilfsantrag … sinngemäß zu verbreiten. Sie haben verboten, den Verdacht zu erwecken, dass der Kläger wissentlich und willentlich Informationen der Staatssicherheit gab. … nicht Verdacht, er sei IM gewesen, sondern weiter … wissentlich und willentlich …. IM ist. Unter konspirativen Decknamen …. Es gab weitere IM Leute, die wissentlich und willentlich Informationen gegeben haben. IM Junior. Dass entspricht nicht dem, was beantragt wurde, nicht dem, was geschrieben wurde.
Zur Recherche. Herr Wabnitz ist kurz vor der Berichterstattung …. worden. Acht Mal wurde versucht, ihn anzurufen, im Hauptstadtstudio in Rom. .-.. Man kann nicht mit Nichtwissen bestreiten. Uwe Müller (der Autor) hatte vor, solch ein Gespräch zu führen. Wenn sich ein solch erfahrener Journalist, wie der Kläger, sich entzieht, keine Zeit findet zu klären, aber Zeit hat, seinen Münchner Anwalt einzuschalten, … . Vorsicht, da kann es auch sich um Abschöpfung handeln. IM, OPK, Seite gewechselt. Sprache, Orte, wo … eingesetzt war. Man kann diese Unterklagen prüfen. Selbständig. Die Gelegenheit ist Herrn Wabnitz nicht gegeben worden. Es hat Recherchen durch Gutachten gegeben. Kontakt zu der Birthler-Behörde. Wenn sie nicht sicher wären, dürften sie nicht die Unterlagen rausgeben.. Der Vorwurf wiegt schwer. Stasiverdacht. Bestreitet … . Dann wird Herr Wabnitz mit dem Wenigen, was er sagt, zitiert. Aus Sicht der Birthler-Behörde ist das belegt. Birthler gibt … heraus nach … Noch gibt es keine handschriftliche Verpflichtung, noch keinen handschriftlichen Bericht. Es ist nicht ausgeschlossen, dass abgeschöpft wurde. Wir noch belegt mit Historikern als jemand, der den Stasiunterlagen einen höheren Wert beimisst als dies die Kammer sieht.
… zu verbreiten, den Verdacht zu erwecken … Das geht viel zu weit. Kann mir überhaupt kein Verbot vorstellen. Am 4. September hat Wabnitz nachgelegt, war kein Stasi-Agent. Dieser Artikel wäre unfangreicher, wenn man das Gutachten erhalten hätte.
Wabnitz-Anwalt Prof. Himmelsbach: Sie, Herr Hegemann, sprechen vom Gang der Recherche. Herr Müller hat am 03.11.2009 die Unterlagen erhaltern. … Es stand fest, dass die Anfrage nur kommt … . Der Antragsteller hatte keine vier Stunden Zeit, sich damit zu beschäftigen. War Veranstaltung … wunderbare Überraschung. …. Es gab keine Recherche, die Herrn Wabnitz die Möglichkeit gab, auf die Vorwürfe einzugehen. Er hatte gesagt, wenn es keine Unterlagen gibt, dann soll er konkrete Fragen stellen. … Rom-Korrespondent sei IM „Juniore“ gewesen. Es gab drei IM „Junior“. Angaben zur Flucht in den Westen F22, F16 Statistikbogen. Brauchte gar nicht überprüfen. Einträge in der Passierscheinstelle. Acht Anrufe sieben Stunden vor der Berichterstattung. … Artikel … Verdacht. Kein Medium, weder TAZ noch die FAZ, SZ haben erkannt, dass die Unterlagen so …. Der Name ist eine Dr. Werner B. Bayerischer Rundfunk. Birthler-Behörde. Nach Aktenlage .. . Das ist der archivierte Begriff der Behörde. Drei Formalien waren erfüllt. .. Das Verwaltungsgericht stellt fest, keine Recherche. … diese herrliche Karriere …. Nicht allein … hat der Arbeitgeber profitiert. Dass das aus unserer Sicht keine zulässige Berichterstattung ist, ist … . Wenn der Hilfsantrag, … es sei verboten, den Verdacht zu erwecken, er sei IM gewesen .. .Das kann ich auch mit Schwierigkeiten dem Tenor entnehmen. §§ 138, 139 ZPO … Deswegen ist diese einstweilige Verfügung ohne Zweifel zu bestätigen.
Springer-Anwalt Prof. Hegemann: Wenn Sie den Hauptantrag nicht zurücknehmen wollen, dann muss er bescheiden werden. Herr Müller hat die Unterlagen erhalten. … Die Bombe ist geplatzt am 03.112009. Da gibt es Eile, ziemlich Brisanz. Ist eng. Früher am Thema sein. Die Frage ist, was kann man und wie kann man berichten. .. Jetzt erst forscht der Journalist weiter. Erste Plausibilitätsprüfung. … Es kann sein bezüglich, dass der Kläger abgeschöpft wurde.
Wabnitz-Anwalt Prof. Himmelsbach: Hatten am 19.11. keine neuen Unterlagen. War nicht bereit, Unterlagen herauszugeben. Hatte keine konkreten Fragen gestellt.
Springer-Anwalt Prof. Hegemann: Hatte gebeten, ihn anzurufen. Fragen hatte er gestellt.
Der Vorsitzende: Die Sach- und Rechtslage wurde ausführlich und umfassend erörtert. Anträge werden gestellt. Beschlossen und verkündet: Im Einverständnis mit den Parteivertretern wird Termin zur Verkündung einer Entscheidung im Tenor anberaumt auf Dienstag, den 17.02.2009, 12: Saal B332
17.02.2009, Richter Dr. Korte: In Sachen 324 O 961/98 ergeht ein >Urteil. Die einstweilige Verfügung vom 23.12.2008 wird bestätigt. Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen
Der Kläger beantragte das Hauptsacheverfahren. Die Verhandlung – 324 O 456/09 - fand am 26.11.2010 statt. Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen zu behaupten, dass der Kläger wissentlich und willentlich Informationen an die Staatssicherheit der DDR weitergegeben hat. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen. Streitwert 60.000,00 €.
[bearbeiten] Nachverhandlung 324 O 961/08
Es gab eine kleine Nachverhandlung in der Sache 324 O 961/08 am 26.11.2010. Um was es konkret ging hat die Pseudoöffentlichkeit nicht so richtig verstanden.
Der Vorsitzende: So machen wir . Anträge. 91a-Entscheidung. Es wird zu Lasten des Antragstellers gehen.
Springer-Anwalt Prof. Hegemann: Das ist … Frist.
Der Vorsitzende: Wollen wir nicht verhandeln.
Wabnitz-Anwalt Prof. Himmelsbach: Weiß nicht, dass … Aufhebungsverfahren.
Der Vorsitzende: Die Partei-Vertreter erklären das Aufhebungsverfahren in der Hauptssache für erledigt. Was machen wir mit den Kosten?
Springer-Anwalt Prof. Hegemann: ein Mal …
Der Vorsitzende: Wir würden die Kosten Ihrem Mandanten aufewrlegen. OLG … Man kann auf eine Begründung und … verzichten.
Wabnitz-Anwalt Prof. Himmelsbach: Entscheiden Sie …. Begründung. Das Ergebnis kann nur die Kosten des Aufhebungsverfahrens betreffen.
Springer-Anwalt Prof. Hegemann: Die Frage ist, ob die Klage rechtzeitig erhalten wurde.
Der Vorsitzende: Die Kosten des Aufhebungsverfahrens hat der Antragsteller des Verfügungsverfahrens zu tragen. Entscheidung zu PKH.
[bearbeiten] Kommentar
Wir beobachteten zwei Verfahren. Das Verfügungsverfahren 324 O 961/08 am 13.02.2008 und das Hauptsachverfahren 324 O 456/09 am 26.11.2010.
Wir wissen inzwischen, der Kläger hat mit der Staatssicherheit der DDR weder wissentlich noch willentlich zusammengearbeitet. Das steht fest, weil die Gerichte das so festgestellt haben. Das Gegenteil darf nicht behauptet werden. Es darf auch nicht der Eindruck erweckt werden, Herr Dr. Bernhard Wabnitz habe mit der Staatssicherheit der DDR zusammen gearbeitet.
In der DDR war die Staatsicherheit jederzeit, bei jedermann, zu jedem halbwegs wichtigen Ereignis in irgendeiner Form präsent, direkt oder indirekt.
Viele Menschen wurden in der DDR von ihren Freunden und Mitstreitern seinerzeit mit dem Vorwurf konfrontiert, Mitarbeiter der Staatssicherheit der DDR zu sein. Die Reaktion waren unterschiedlich. Empörung, beleidigt sein, Vorwürfe gegenüber den Verdächtiger, Abbruch der Beziehungen zu dem Verdächtiger. All das überzeugte nicht. Überzeugend war nur, wenn der mit dem Vorwurf konfrontierte erzählte, welche Erfahrungen er mit der Stasi machte, wie und wann diese versuchte, diesen zu werden, Information zu erhalten. Konnte oder wurde das nicht dargelegt, so log der mit dem Vorwurf Konfrontierte oder es war ein so uninteressanter Mensch, dass sich auch die Staatsicherheit nie für diesen interessierte. In beiden Fällen wurden die weiteren politischen Kontakte eingestellt.
Wie verhält sich Dr. Bernhard Wabnitz, konfrontiert mit den Vorwürfen, IM der Staatsicherheit gewesen zu sein? Er klagt und fordert Geldentschädigung. Die Wahrheit bestimmen die Gericht.
Ich bezweifle, dass der von Herrn Wabnitz beschrittene Weg zur Auseinadersetzung mit den Stasi-Vorwürfen für die Aufarbeitung der DDR-Geschichte und der DDR-Diktatur zwecks Vermeidung der gleichen Fehler der richtige ist. Dr. Bernhard Wabnitz wird es anders sehen.
Allerdings ist Springer nicht gerade dafür bekannt, allseitig, objektiv und nachhaltig zur Aufarbeitung der Stasi-Verstrickungen, deren Bedeutung und Folgen beizutragen.
Die Wahrheit suchen ein Betroffener über seinen Rechtsanwalt, die Springerpresse mit ihren kommerziellen und ideologischen Interessen, die Richter der Zensurkammer Hamburg. Ich muss mich totlachen.
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.[[Kategorie:Bericht Datum|10.11.26]