Eidesstattliche Versicherung, falsche

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BUSKEISMUS

Glossar

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Falsche eidesstattliche Versicherung

Eidesstattliche Versicherungen sind die wichtigsten formal-juristischen Instrumente im einstweiligen Rechtsschutz. Sie werden höher bewertet als Zeugenaussagen und Dokumente, zumal in den Erlassverfahren selten Zeugen zugelassen werden. Die Zensurkammern glauben in der Regel diesen eidesstattlichen Versicherungen, so dreist sie auch erlogen sind.

Falsche eidesstatliche Versicherungen gehören zum Geschäft der Zensurkanzleien mit ihren Anwälten. Sie dienen der Zensur, der Unterdrückung der Meinunugsfreiheit und der nicht sanktioniuerten Rechtsmissbrauch.

Mit Einstweiligen Verfügungen, basierend auf eidesstattlichen Versicherungen, wird die erste Stufe zur Meinungsunterdrückung eingeleitet. Wehren kann sich nur jemand, der das Geld und einen anständigen Anwalt dazu hat.

Mittels eidesstattlicher Versicherung kann nahezu jeder beliebige Sachverhalt "glaubhaft" gemacht werden, so dass jede gewünschte einstweilige Verfügung erlassen wird. Sagt die eine Seite die Wahrheit ohne Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung und lügt die andere mit einer eidesstattlichen Versicherung, dann ist dem Lügner der Sieg in der Regel sicher. Das Grundgesetz, Artikel 5, wird mit diesem Konstrukt untergraben.

Geben beide Pareien eidesstattliche Versicheurgnen ab, dann gilt das so genannte non liquet und die Zensurkammern entscheiden in der Regel für den Antragsteller.

Die Tetxe der eidesstattlichen Versicherungen sind oft so formuliert, dass das Falsche nicht zwangsweise strafrechtlich verfolgt werden kann bzw. die Staatsanwantsc(die Staatsanwälkte) haften haben es leicht, die Strafanzeigen zurückzuschmettern bzw. die Strafverfahren einzustellen..

Fahrlässige oder vorsätzliche eidesstattliche Falschaussagen sind normalerweise eine Straftat. Dennoch werden sie von Medienanwälten offensiv eingesetzt, um Verbote gegen Äußerungen zu erwirken. Fähige Strafverteidiger sorgen dafür, das entsprechende Falschaussagen wegen "geringer Schuld" eingestellt werden.

Die Zensurkammern haben kein tatsächliches Intreresse, gegen die Abgabe falscher eidesstattlichen Versicherungen der Kläger vorzugehen.

Mir sind keine Fälle bekannt, bei denen die Zensurkammern von sich aus Strafanzeige gegen Antragsteller bzw. Kläger stellten, welche falsche eidesstatliche Versicherungen abgaben.

Auch die Medienanwälte der "Qualitätsmedien" zeigen wenig bis überhaupt kein Interesse gegen Kläger wegen deren falschen eidesstattlichen Versicherungen vorzugehen. Gehört nicht zum Geschäftsfeld der Medienanwälte, bringt keine zusätzlichen Honorare. Die Jusriten beschmutzen ungern ihr eigenes Nest.

Anderseits nutzen Gerichte die Vereidigung, um anschließend unliebsame Kritiker wegen falscher Versicherung an Eides statt strafrechtlich zu verurteilen. Markantes Beispiel ist der Fall Ulrich Brosa. Es hat Jahre gedauert, bis dieses Theater zu Gunsten von Dr. Ulrich Brosa beendet wurde. Mehrmals mussten die Anwälte gewechselt werden, bis ein Kölner und ein Hamburger Anwalt Brosa erfolgreich helfen konnten.

Beispiele

Falsche eidesstattliche Versicherungen mit Folgen für die Lügner

Hans-Jürgen Uhl

Der wegen der VW-Affäre um Lustreisen auf Firmenkosten zurückgetretenen SPD-Bundestagsabgeordneten Hans-Jürgen Uhl, ein Mandant des Rechtsanwalts Michael Nesselhauf gab beim Landgericht Hamburg mindestens fünf eidesstatliche Versicherungen ab, die erheblich falsch waren. Uhl hatte an Eides Statt behauptet, niemals auf Firmenkosten Dienste von Prostituierten in Anspruch genommen zu haben. Anwaltlich vertreten wurde Hans-Jürgen Uhl beim Landgericht Hamburg vom Rechtsanwalt Michael Nesselhauf.

Später: "Ich wusste, dass die eidesstattlichen Versicherungen falsch waren", sagte Uhl. "Ich habe versucht, Presseberichte zu verhindern." (Quelle: manager-magazin). Sein Rechtsanwalt Michael Nesselhauf, habe das angeblich nicht erkennen können. Wegeh der Abgabe falshcer eidesstatlichen Versicheurgben wurde Hans-Jürgen Uhl zu einer Geldstrafe verurteilt und er musste viele Verfahresnskosten gegen verscheidene Verlage zurückertstatten.

14. Juni 2007: Das Amtsgericht Wolfsburg verurteilt Uhl wegen Beihilfe zur Untreue und falscher eidesstattlicher Versicherung zu einer Geldstrafe 39.200 Euro. Zu Prozessbeginn legt Uhl ein umfassendes Geständnis ab.

Kommentar: Dass die Partner von Hans-Jürgen Uhl auf Firmenkosten Dienste von Prostituierten in Anspruch genommen hatten, wusste Hans-Jürgen Uhl. Er hoffte offenbar darauf, dass nicht nachgewiesen werden kann, dass er persönlich ebenfalls diese Dienste in Anspruch nahm. Er organisierte lediglich Dienste dieser Art war sein Lügenkonstrukt. Bestärkt in diesem juristischen kriminellen Trick wurde dieses Lustmolch offenbar von seinem Anwalt Michael Nesselhauf, der keine Probleme hat, falsche eidesstatliuche Versicherungen seiner Mandanten bei den Pressekammern zum Schaden der Presse und kritsich denkenden Menschen einzureichen.

Falsche eidesstattliche Versicherungen ohne Folgen für die Lügner

Krebsarzt Dr. Nikolaus Klehr

Diese falsche eidesstattliche Versicherung gab Dr. Nikolaus Klehr am 14.08.2012 ab. Vertreten wurde Dr. Nikolaus Klehr vom Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger.

Diese eidesstattliche Versicherung fürhte zum Erlass der einstweiligen Verfügung 324 O 476/12 und zum Gewinn im Hauptsachverfahren 324 O 559/12.

Über das die erste Verhandlung haben wir berichtet, auch darüber, weshalb diese einstweilige Verügung falsch ist. Auch über die zweite Verhandlkung haben wir berichtet.

Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer erkannte die Tatsachen nicht an und erließ am 26.09.2014 das Willkürurteil, Az. 324 O 559/12.

Bezeichnend, acht Monate später entscheidet die gleiche dumm-dreiste Richterin, dass behauptet werden darf, dass die einstwielige Verfügung eine falsche ist. Strafrechtlich verfolgbar soll diese falsche eidesstattliche Erklärung allerdings nicht sein, meinen offenbar die Zensoren in Richterrobe. Sie dazu das Urteil, Az. 324 O 146/13 vom 08.05.2015 (S. 17-18):

"Es handelt sich bei der Beurteilung, ob der Inhalt der Erklärung des Dr. Klehr richtig oder falsch ist unter Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs um eine Meinungsäußerung. Eine Meinungsäußerung liegt vor, wenn eine Äußerung nicht dem Beweise zugänglich ist, sich insbesondere nicht mit dem Kriterium „wahr oder unwahr" messen lässt, sondern vom Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens gekennzeichnet ist, also einen Vorgang oder Zustand an einem vom Kritiker gewählten Maßstab misst (vgl. BVerfG NJW 1983, 1415; Prinz / Peters, Medienrecht, 1999, Rz.4; Wenzel, aaO 4. Kapitel Rn 48 mwN).
Die streitgegenständliche Äußerung stellt unter Berücksichtigung ihrer Einbettung in den Gesamtzusammenhang eine Bewertung dar, denn der Beklagte erläutert in seiner Pressemitteilung, wie er zu dieser Einschätzung gelangt ist. Er teilt mit, dass die Auswertung von Strafakten die von ihm vorgenommene Wertung rechtfertigen, für den Leser ist daher erkennbar, dass die Äußerung auf einer wertenden Grundlage beruht. Er erkennt, dass der Beklagte als Partei eines Rechtsstreits diese Meinung vertritt, während er gleichzeitig davon ausgehen muss, dass der Kläger des Rechtsstreits einen anderen Standpunkt einnimmt.
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"Ich habe die Machenschaften des Dr. Rauchfuß mangels Kenntnis weder geduldet noch mich daran beteiligt. Ich habe weder für Galavit als Krebsmittel geworben, noch Patienten Galavit als Krebsmittel verabreicht, noch Patienten an Dr. Rauchfuß zur Behandlung mit Galavit als Krebsmittel empfohlen."

Rechtsanwalt Helge Bayer

Diese eidesstaatliche Versicherung eines Rechtsanwalts ist schlicht falsch. Soldaten, Unteroffiziere des Wachregiments F. Dziersynski waren Mitarbeiter der Staatssicherheit der DDR. Sie unterstanden Mielke.

Wehrdienstleistende waren es auch nicht. Der Wehrtdienst betrug nicht 3 Jahre. Der Sold entsprach auch nicht dem Soldanetnsold de NVA. Es wurde auch kein Sold gezahlt, sondern Helge Bayer erhielt Gehalt.

Die Berliner Staatsanwältin Wißmann-Koch sieht das anders. Im Einstellungsbeschluss 252 Js 1239/13 vom 13.03.2015 begründet diese Staatsanwälten das u.a., wie folgt:

"Die alleinige Tatsache, dass der Beschuldigte sein Gehalt vom Ministerium der Staassicherheit (MfS) der DDR erhielt und somit offiozieller bzw.inoffizieller Mitarbeiter des MfS sein musste, sind kein hinreichenden Anhaltspunkte erkennbar, dass eine falsche Versicherung an Eides Statt abgegeben wurde."

Kommentar RS: Der Kommentar erübrigt sich eigentlich. Helge Bayer war Mitarbeiter der Sattasicherheit, dass bestätigt sogar die Staatsanweältin Wißmann-Koch. Der Satz in der eidesstattlichen Versicherung des Rechtsdanwalts Helge Bayer "Ich war weder offizieller noch inoffizieller Mitarbeiter des Ministeriums der Staatssicherheit der DDR, sondern ... " besagt aber nicht, dass dieser falsch wäre. So funktioniert die juristische Willkür seitens staatstragender Beamten der Justiz in Deutschland Heute.

Strafrechtlich ist eine Stafanzeige gegen diese falsche eidesstattliche Versicheung noch nicht endgültig abgeschlossen.

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"Ich war weder offizieller noch inoffizieller Mitarbeiter des Ministeriums der Staatssicherheit der DDR, sondern lediglich kasernierter Wehrdienstleistender (3jährige Verpflichtung) im Wachregiment F. Dziersynski."

Dr. Gregor Gysi

Ob die Abgabe einer falschen eidesstattliochen Versicherung für Gregor Gysi strafrechtliche Folgen haben wird, ist noch nicht entschieden. Sicher ist, dass ich behaupten darf, Gysi hat mit der Staatdsicherheit wissentlich und willentlich zusammen gearbeitet. Auch über mich hat Gysi der Staatsischerheiz zugearbeitet, indem er über mein Treffen mit ihm als Anwalt der Dresdner Bezirksleitung der SED Mitteilung machte. Gysi wusste, dass diese Information bei der Staatsicherheit landet. Das ist Zusammenarbeit mit der Staatsicherheit, ebenfalls wie die Tatsache, dass eine Gesprächsnotiz mit Gysis Anwaltsfreund Grischa Worner und mir unter dem Decknamen "Notar" in meinen Stasiunterlagen auftauchte. Gregor Gysi wollte auch Grabredner am Grab von Robert Havemann sein. Diesen Vorschlag brachte Gysi Katja Havemann in meiner Anwesenheit vor. Ich wusste von wem der Wunsch stammte: Von der Staatsicherheit, denn einige Stunden zuvor hatte der Stasioberst Richter, der Chef des Gysi-Führngsoffiziers Lohr, auch mich gebeten, sich bei Katja Havemann als Grabredner anzubiedern. Ich tat das nicht.

Die sztrafrechtliche Frage der Abgabe einer falshcne eidesstattliochen Versicherng und die polöiti9schen Gründe dafür soiwei für das Verhalten von Gregior Gysi als DDR-Anwalt von bekannten Kritikern ist eine ganz andere Frage. Weder Rober Havemann noch ich hätten etwas dagegen gehabt, wenn Gysi mit der Stasi wissentlich und willentlich zusammen gearbeitet hätte. Wir hatten das auch angenommen, wussten allerdings nicht, dass Gysi so konkret, sogar über das ZK direkt mit der Staatssichrheit kommuniziuerte, Vorschläge unterbreitette, Anweisungen annahmen udn ausführte.

Dass Gysi mit der Staassicherheit direkt Ansprache traf war Robert Havemann und mir allerdings in einem Fall klar. Es ging um die Teilnahme von Robert Havemann an dem Treffen ehemaliger Häftlinge des Zuchthauses Brandenburg, an dem Havemann im Endergebnis teilnehmen durfte, nachdem er über Gysi mit der Staatsicherheit die Bedingungen abstimmte. Ich war dabei. Gysi kam in Haus zu Havemann, fuhr weg, um abzustimmen, kam wieder. Das mehrmals an einem Tag. Das konnte schwerlich über Zwischenvermittler von Statten gegangen sein.

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"Ich habe zu keinem Zeitpunkt über Mandanten oder sonst jemanden wissentlich und willentlich an die Staatsicherheit berichtet.", 18.01.2011


Carl-Eduard von Bismarck

Es ist falsch, dass die Firma "Graf von Bismarck & Manthey KG" im Jahr 2005 aufgelöst wurde. Diese Firma besteht noch heute, allerdings unter einem anderen Namen und mit einem anderen Firmensitz als 2005. Mit dem Namen „Matthias Manthey die Graf von Bismarck & Manthey KG“ bestand die Firma allerdings bis Februar 2006, d.h. 2005 war diese firma nicht aufgelöst, wie das Varl-Eduard von Biusmarck an Eides Statt versichert.

Die Lübecker Staatsanwältin Böttcher hat das Ermittlungsverfahren gegen Carl-Eduard von Bismark. Az. 710 Ja 11439/12 nach einigen Monaten mit folgender [Begründung eingestellt:

Ich habe das Ermittliungsverfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, da nach den durchgeführten Ermittlungen kein hinreichender Tatverdacht gegen den Beschuldigten besteht.
Sie haben angezeigt, daß der Beschuldigte in dem Zivilrechtsstreit >2 O 123/07 vor dem Landgericht Lübeck eine eidesstattliche Versicherung abgegeben habe, in der er angegeben habe, daß die "die Graf von Bismarck & Manthey KG" 2005 aufgelöst wurde, obwohl dieses erst im Februar 2006 der Fall gewesen sei. Insoweit sei die eidesstattliche Versicherung falsch.
Der Beschuldigte hat den ihm zur Last gelegten Sachverhalt bestritten. Er hat über seinen Rechtsanwalt erklären lassen, daß die Kommanditeinlage des Beschuldigten bereits 2005 verkauft worden sei. Lediglich die handelsregisterrechtliche Erfassung sei später erfolgt
Die Ermittlungen haben ergeben, daß der Beschuldigte durch seinen Rechtsanwalt tatsächlich bereits am 09.09.2005 die Änderung im Handelsregister hat anmelden lassen.
Wie schnell eine solche Eintragung erfolgen wird, hängt von dem jeweiligen Einzelfall ab. Daß der Beschuldigte genau gewußt hat, wann die Eintragung erfolgen wird, kann nicht unterstellt werden. Ihm ist nicht zu widerlegen, daß er davon ausging, daß die Eintragung relativ zeitnah erfolgen würde. Insoweit kann ihm weder nachgewiesen werden, daß er bei Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gewußt hat, daß die Eintragung erst 2006 erfolgt ist, noch daß er dieses zumindest hätte wissen müssen.
Eine Straftat ist ihm somit nicht nachzuweisen. Das Ermittlungsvertahren mußte deshalb eingestellt werden.
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"Eidesstattliche Versicherung

In Kenntnis der Strafbarkeit einer falschen Versicherung an Eides Statt erkläre ich hiermit zur Vorlage bei Gericht an Eides Statt.

Ich habe meinen Namen nicht an Scientology verkauft. Ich hatte mit Herrn Matthias Manthey die Graf von Bismarck & Manthey KG gegründet, die 2005 aufgelöst wurde. Geschäftsgegenstand war die Vermittlung und Verwaltung von Immobilien. Von einer angeblichen Verbindung zwischen Herrn Matthias Manthey und Scientology habe ich erst im Jahr 2005 erfahren.

Ich hatte und habe mit Scientology nichts zu tun.

Hamburg, den 30 April 2007

Carl-Eduard von Bismarck"

Barbara und Wolfgand Deuling

Unbestrittene Tastsachen sind, dass Wolfgang Deuling und Barbara Deuling sich mit Mitarbeitern der Staatssichewrheiut der DDR nihjt nur ein Mal gegroffen, den Stasimitarbeitern Material, Infomationen und Angaben geliefert haben. Das sogar in einem viel größerem Umfang als Günter Guillaume, wegen dem Willy Brandt als Bundeskanzler zurücktrat.

Gegen das Ehepaar Deuling gab es ein Strafverfahren wegen Spionage, welches 2008 nach Zahlung einer Geldstrafe eingestellt wurde. Es gab Verjahrungsprobleme.

Ermutigt klagte das Ehepaar fleißig gegen zwei Autoren des BStU und gegen Rolf Schälike. Gegen Müller-Engbergs und Rolf Schälike verlor dieses lügende Ehepaar, Urteil Az. 324 O 287/11. Vertreten wurde es vom Rechtsanwalt Helmuth Jipp (†). Barbara Deuling ging in Berufung, nahm diese aber zurück.

Das Ermittlungsbverfahren 3004 Js 837 /12 wegen Abgabe einer falschen eidesstatlichen Versicherung stellte der Hamburger Staatsanwalt Olaf Graue ein. Er ermittelt überhaupt nicht. Sah am 14.02.2014 nach mehr als zwei Jahren nach der Strafanzeige vom 19.12.2011 überhaupt keinen Grund, die Lügner zu bestrafen. Begnügte sich nach Einspruch ein Jahr später am 02.03.2015 mit der Zahlung von jeweils 500,00 Euro seitens dieser notorischen Lügner und stellte das Ermittlungsverfahren nach § 153a, Abs.1 ein.

So funktioniert in Hamburg die organisierte Justizkriminalität.



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"Ich habe zu keiner Zeit bewusst oder gewollt mit dem Ministerium für Staatssicherheit der DDR (MfS) zusammengearbeitet. Ich habe zu keiner Zeit Informationen oder Angaben oder Material dorhin geliefert."

Jan Ullrich

"Ich habe zu keinem Zeitpunkt verbotene Dopingmittel - insbesondere auch nicht Epo - konsumiert, gespritzt oder auf andere Art und Weise zu mir genommen."

Diese eidesstattliche Versicherung gab Jan Ullrich 1999 ab.

Spiegel musste die folgende Gegendarstellung

In SPIEGEL Nr. 24/99 wurde unter der Überschrift "Die Werte spielen verrückt" über das Team Telekom und mich berichtet.
1. Der SPIEGEL schreibt "Nach Berichten früherer Mitglieder wird im Team Telekom genauso systematisch und umfassend gedopt wie bei der gesamten Konkurrenz ... Einer, der damals dabei war, erinnert sich ... ,seit 1996 spritzt sich jeder Tourfahrer für gewöhnlich Epo'".
Hierzu stelle ich fest: Ich habe noch nie Epo gespritzt und auch sonst zu keinem Zeitpunkt gedopt.
2. Der SPIEGEL berichtet "Dann war Ullrich ... (in) ... Bühl gemeldet. Hier hatte Team Telekom ein Hotel gebucht - doch der neue deutsche Sportstar nahm sein Zimmer kurzfristig woanders. Nach Schilderung eines Mannschaftsmitglieds wurde Ullrichs Blut im Anschluß an einen Auftritt in Aachen prophylaktisch getestet. Ergebnis: Der Hämatokritwert lag weit über der zulässigen Grenze von 50."
a) Soweit mit dieser Berichterstattung der Eindruck erweckt wird, daß ich durch die anderweitige Unterbringung eine Dopingkontrolle in Bühl vermeiden wollte, stelle ich fest, daß dieser Eindruck falsch ist:
Mein Teamkollege Heppner und ich haben auf der Fahrt von Aachen nach Bühl unterwegs bei Bekannten übernachtet, weil wir nicht mitten in der Nacht in Bühl ankommen wollten. Mit Dopingkontrollen hatte diese Unterbrechung der Fahrt nichts zu tun.
b) Mein Blut ist nicht im Anschluß an einen Auftritt in Aachen getestet worden.
c) Mein Hämatokritwert lag bei keiner Kontrolle über 50.
3. Der SPIEGEL schreibt weiter, daß Walter Godefroot, Sportlicher Leiter beim Team Telekom, die Nachricht erhalten habe "Jans Werte spielen verrückt".
Diese Behauptung ist unwahr. Eine Nachricht "Jans Werte spielen verrückt" hat es nicht gegeben.
4. Der SPIEGEL berichtet "Ist der (Hämatokritwert) zu hoch, gibt es verschiedene Methoden, um ihn wieder in den grünen Bereich zu befördern ... Wie Walter Schmidt ... berichtet, hilft es auch, für 15 Minuten die Beine in die Höhe und den Kopf nach unten zu halten. Ullrichs Zimmerpartner Jens Heppner landeten schon zweimal die Beine des Nachbarn nächtens im Gesicht, weil der seine Gliedmaßen gegen die Wand gelehnt hatte und dabei eingeschlafen war."
Hierzu stelle ich fest:
a) Ich habe noch nie meine Beine in die Höhe gehalten, um meinen Hämatokritwert zu senken.
b) Noch nie sind meine Beine im Gesicht von Jens Heppner gelandet.
Jan Ullrich
Der SPIEGEL ist nach dem Hamburgischen Pressegesetz verpflichtet, vorstehende Gegendarstellung ungeachtet ihres Wahrheitsgehalts abzudrucken. -Red.


drucken und berichtet relativ ausführlich über den 14jährigen im Endergebnis gewonnenen Rechtsstreit.

Jan Ullrich wurde zunächt verterten vom Rechtsanwalt Prof. Mathias Prinz, später vom Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger.

Dieser geviewte Rechtsanwalt bendete das absurde Theater, indem er seinen Mandanten erklären ließ:

"In der Sache Jan Ullrich gegen den Spiegel-Verlag hat der Zeuge D'hont unehrlich und mit deutlich erkennbarem Belastungseifer ausgesagt ... Es war nicht die Aussage eines ehrlichen, aufrichtigen Mannes, dem es um die Wahrheit oder um den Sport ging ... Was der Termin zur Beweisaufnahme am 19. April 2013 indes gezeigt hat, ist, mit welcher Beharrlichkeit und Energie die Antragsgegnerin es daran setzt, ihre Hatz auf den Antragsteller fortzusetzen und sich an ihm abzuarbeiten. Der Antragsteller hingegen will um die streitgegenständlichen Umstände aus dem vorigen Jahrhundert keinen weiteren Streit führen. Er will, endlich, seine Ruhe. Deshalb wird hiermit, ohne Präjudiz und Anerkennung einer Rechtspflicht, gleichwohl rechtsverbindlich, auf die Rechte der einstweiligen Verfügung aus dem Verfahren 324 O 236/99 vom 18.06.1999 ebenso wie auf die Rechte aus dem Kostenfestsetzungsbeschluß in jenem Verfahren vom 28.01.2000 verzichtet."

Soweit bekannt, ging SPIEGEL gegen Jan Ullrich strafrechtlich nicht vor.

So funktioniert Zensur. SPIEGEL kann damit leben und gut umgehen.

Bischof von Limburg, Franz-Peter Tebartz-van Elst

Spiegel zum Zensurverfahren mit Bischof von Limburg, Franz-Peter Tebartz-van Elst. Die eidesstatliche Verischrung des Bischofts war falsch. Folgen hatte das für den Bischof keine.

Markus Peichl

spiegel.de - 25.08.1986 - Markus Peichl "in Kenntnis der Strafbarkeit einer falschen eidesstattlichen Versicherung" erklärt:

Der in der Zeitschrift TEMPO, Ausgabe 6/86, veröffentlichte Leserbrief von J. Einstein, Überschrift "Rad ab", ist weder auf Veranlassung noch durch Mitwirken eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin der Redaktion TEMPO geschrieben worden.
  • 1986 Das war zwar glatt gelogen und, wie er heute zugibt, eine "Dummheit" obendrein. Aber "die Tragweite einer eidesstattlichen Versicherung", sagt Markus Peichl, die habe ich nicht gekannt". Den Text, vom Hausjuristen des Jahreszeiten-Verlags entworfen, habe er nur "flüchtig" durchgelesen und auf Drängen der Rechtsabteilung unterschrieben. Michael Nesselhauf ist Prozessbevollmächtigter des Jahreszeiten-Verlages.

Bekannte Fälle

Uwe Barschel

„Über diese Ihnen gleich vorzulegenden eidesstattlichen Versicherungen hinaus gebe ich Ihnen, gebe ich den Bürgerinnen und Bürgern des Landes Schleswig-Holsteins und der gesamten deutschen Öffentlichkeit mein Ehrenwort – ich wiederhole: Ich gebe Ihnen mein Ehrenwort! – dass die gegen mich erhobenen Vorwürfe haltlos sind.“ – Uwe Barschel: Pressekonferenz am 18. September 1987

Siehe auch

Persönliche Werkzeuge