Eidesstattliche Versicherung, falsche

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BUSKEISMUS

Glossar

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Falsche eidesstattliche Versicherung

Eidesstattliche Versicherungen sind die wichtigsten formal-juristischen Instrumente im einstweiligen Rechtsschutz. Sie werden höher bewertet als Zeugenaussagen und Dokumente, zumal in den Erlassverfahren selten Zeugen zugelassen werden. Die Zensurkammern glauben in der Regel diesen eidesstattlichen Versicherungen, so dreist sie auch erlogen sind.

Falsche eidesstatliche Versicherungen gehören zum Geschäft der Zensurkanzleien mit ihren Anwälten. Sie dienen der Zensur, der Unterdrückung der Meinunugsfreiheit und der nicht sanktioniuerten Rechtsmissbrauch.

Mit Einstweiligen Verfügungen, basierend auf eidesstattlichen Versicherungen, wird die erste Stufe zur Meinungsunterdrückung eingeleitet. Wehren kann sich nur jemand, der das Geld und einen anständigen Anwalt dazu hat.

Mittels eidesstattlicher Versicherung kann nahezu jeder beliebige Sachverhalt "glaubhaft" gemacht werden, so dass jede gewünschte einstweilige Verfügung erlassen wird. Sagt die eine Seite die Wahrheit ohne Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung und lügt die andere mit einer eidesstattlichen Versicherung, dann ist dem Lügner der Sieg in der Regel sicher. Das Grundgesetz, Artikel 5, wird mit diesem Konstrukt untergraben.

Geben beide Pareien eidesstattliche Versicheurgnen ab, dann gilt das so genannte non liquet und die Zensurkammern entscheiden in der Regel für den Antragsteller.

Die Tetxe der eidesstattlichen Versicherungen sind oft so formuliert, dass das Falsche nicht zwangsweise strafrechtlich verfolgt werden kann bzw. die Staatsanwantsc(die Staatsanwälkte) haften haben es leicht, die Strafanzeigen zurückzuschmettern bzw. die Strafverfahren einzustellen..

Fahrlässige oder vorsätzliche eidesstattliche Falschaussagen sind normalerweise eine Straftat. Dennoch werden sie von Medienanwälten offensiv eingesetzt, um Verbote gegen Äußerungen zu erwirken. Fähige Strafverteidiger sorgen dafür, das entsprechende Falschaussagen wegen "geringer Schuld" eingestellt werden.

Die Zensurkammern haben kein tatsächliches Intreresse, gegen die Abgabe falscher eidesstattlichen Versicherungen der Kläger vorzugehen.

Mir sind keine Fälle bekannt, bei denen die Zensurkammern von sich aus Strafanzeige gegen Antragsteller bzw. Kläger stellten, welche falsche eidesstatliche Versicherungen abgaben.

Auch die Medienanwälte der "Qualitätsmedien" zeigen wenig bis überhaupt kein Interesse gegen Kläger wegen deren falschen eidesstattlichen Versicherungen vorzugehen. Gehört nicht zum Geschäftsfeld der Medienanwälte, bringt keine zusätzlichen Honorare. Die Jusriten beschmutzen ungern ihr eigenes Nest.

Anderseits nutzen Gerichte die Vereidigung, um anschließend unliebsame Kritiker wegen falscher Versicherung an Eides statt strafrechtlich zu verurteilen. Markantes Beispiel ist der Fall Ulrich Brosa. Es hat Jahre gedauert, bis dieses Theater zu Gunsten von Dr. Ulrich Brosa beendet wurde. Mehrmals mussten die Anwälte gewechselt werden, bis ein Kölner und ein Hamburger Anwalt Brosa erfolgreich helfen konnten.

Beispiele

Falsche eidesstattliche Versicherungen mit Folgen für die Lügner

  • Der wegen der VW-Affäre um Lustreisen auf Firmenkosten zurückgetretenen SPD-Bundestagsabgeordneten Hans-Jürgen Uhl, ein Mandant des Rechtsanwalts Michael Nesselhauf gab beim Landgericht Hamburg mindestens fünf eidesstatliche Versicherungen ab, die erheblich falsch waren.
"Ich wusste, dass die eidesstattlichen Versicherungen falsch waren", sagte Uhl. "Ich habe versucht, Presseberichte zu verhindern." (Quelle: manager-magazin). Sein Rechtsanwalt Michael Nesselhauf, habe das angeblich nicht erkennen können. Wegeh der Abgabe falshcer eidesstatlichen Versicheurgben wurde Hans-Jürgen Uhl zu einer Geldstrafe verurteilt und er musste viele Verfahresnskosten gegen verscheidene Verlage zurückertstatten.

Falsche eidesstattliche Versicherungen ohne Folgen für die Lügner

  • Krebsarzt Dr. Nikolaus Klehr
  • Rechtsanwalt Helge Bayer
Diese eidesstaatliche Versicherung eines Rechtsanwalts ist schlicht falsch. Soldaten, Unteroffiziere des Wachregiments F. Dziersynski waren Mitarbeiter der Staatssicherheit der DDR. Sie unterstanden Mielke.

Wehrdienstleistende waren es auch nicht. Der Wehrtdienst betrug nicht 3 Jahre. Der Sold entsprach auch nicht dem Soldanetnsold de NVA. Es wurde auch kein Sold gezahlt, sondern Helge Bayer erhielt Gehalt.

Die Berliner Staatsanwältin Wißmann-Koch sieht das anders. Im Einstellungsbeschluss 252 Js 1239/13 vom 13.03.2015 begründet diese Staatsanwälten das u.a., wie folgt:

"Die alleinige Tatsache, dass der Beschuldigte sein Gehalt vom Ministerium der Staassicherheit (MfS) der DDR erhielt und somit offiozieller bzw.inoffizieller Mitarbeiter des MfS sein musste, sind kein hinreichenden Anhaltspunkte erkennbar, dass eine falsche Versicherung an Eides Statt abgegeben wurde."

Kommentar RS: Der Kommentar erübrigt sich eigentlich. Helge Bayer war Mitarbeiter der Sattasicherheit, dass bestätigt sogar die Staatsanweältin Wißmann-Koch. Der Satz in der eidesstattlichen Versicherung des Rechtsdanwalts Helge Bayer "Ich war weder offizieller noch inoffizieller Mitarbeiter des Ministeriums der Staatssicherheit der DDR, sondern ... " besagt aber nicht, dass dieser falsch wäre. So funktioniert die juristische Willkür seitens staatstragender Beamten der Justiz in Deutschland Heute.

Strafrechtlich ist eine Stafanzeige gegen diese falsche eidesstattliche Versicheung noch nicht endgültig abgeschlossen.

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"Ich war weder offizieller noch inoffizieller Mitarbeiter des Ministeriums der Staatssicherheit der DDR, sondern lediglich kasernierter Wehrdienstleistender (3jährige Verpflichtung) im Wachregiment F. Dziersynski."

  • Dr. Gregor Gysi
Ob die Abgabe einer falschen eidesstattliochen Versicherung für Gregor Gysi strafrechtliche Folgen haben wird, ist noch nicht entschieden. Sicher ist, dass ich behaupten darf, Gysi hat mit der Staatdsicherheit wissentlich und willentlich zusammen gearbeitet. Auch über mich hat Gysi der Staatsischerheiz zugearbeitet, indem er über mein Treffen mit ihm als Anwalt der Dresdner Bezirksleitung der SED Mitteilung machte. Gysi wusste, dass diese Information bei der Staatsicherheit landet. Das ist Zusammenarbeit mit der Staatsicherheit, ebenfalls wie die Tatsache, dass eine Gesprächsnotiz mit Gysis Anwaltsfreund Grischa Worner und mir unter dem Decknamen "Notar" in meinen Stasiunterlagen auftauchte. Gregor Gysi wollte auch Grabredner am Grab von Robert Havemann sein. Diesen Vorschlag brachte Gysi Katja Havemann in meiner Anwesenheit vor. Ich wusste von wem der Wunsch stammte: Von der Staatsicherheit, denn einige Stunden zuvor hatte der Stasioberst Richter, der Chef des Gysi-Führngsoffiziers Lohr, auch mich gebeten, sich bei Katja Havemann als Grabredner anzubiedern. Ich tat das nicht.

Die sztrafrechtliche Frage der Abgabe einer falshcne eidesstattliochen Versicherng und die polöiti9schen Gründe dafür soiwei für das Verhalten von Gregior Gysi als DDR-Anwalt von bekannten Kritikern ist eine ganz andere Frage. Weder Rober Havemann noch ich hätten etwas dagegen gehabt, wenn Gysi mit der Stasi wissentlich und willentlich zusammen gearbeitet hätte. Wir hatten das auch angenommen, wussten allerdings nicht, dass Gysi so konkret, sogar über das ZK direkt mit der Staatssichrheit kommuniziuerte, Vorschläge unterbreitette, Anweisungen annahmen udn ausführte.

Dass Gysi mit der Staassicherheit direkt Ansprache traf war Robert Havemann und mir allerdings in einem Fall klar. Es ging um die Teilnahme von Robert Havemann an dem Treffen ehemaliger Häftlinge des Zuchthauses Brandenburg, an dem Havemann im Endergebnis teilnehmen durfte, nachdem er über Gysi mit der Staatsicherheit die Bedingungen abstimmte. Ich war dabei. Gysi kam in Haus zu Havemann, fuhr weg, um abzustimmen, kam wieder. Das mehrmals an einem Tag. Das konnte schwerlich über Zwischenvermittler von Statten gegangen sein.

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"Ich habe zu keinem Zeitpunkt über Mandanten oder sonst jemanden wissentlich und willentlich an die Staatsicherheit berichtet.", 18.01.2011


  • Carl-Eduard von Bismarck
Es ist falsch, dass die Firma "Graf von Bismarck & Manthey KG" im Jahr 2005 aufgelöst wurde. Diese Firma besteht noch heute, allerdings unter einem anderen Namen und mit einem anderen Firmensitz als 2005. Mit dem Namen „Matthias Manthey die Graf von Bismarck & Manthey KG“ bestand die Firma allerdings bis Februar 2006, d.h. 2005 war diese firma nicht aufgelöst, wie das Varl-Eduard von Biusmarck an Eides Statt versichert.

Die Lübecker Staatsanwältin Böttcher hat das Ermittlungsverfahren gegen Carl-Eduard von Bismark. Az. 710 Ja 11439/12 nach einigen Monaten mit folgender [Begründung eingestellt:

Ich habe das Ermittliungsverfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, da nach den durchgeführten Ermittlungen kein hinreichender Tatverdacht gegen den Beschuldigten besteht.
Sie haben angezeigt, daß der Beschuldigte in dem Zivilrechtsstreit >2 O 123/07 vor dem Landgericht Lübeck eine eidesstattliche Versicherung abgegeben habe, in der er angegeben habe, daß die "die Graf von Bismarck & Manthey KG" 2005 aufgelöst wurde, obwohl dieses erst im Februar 2006 der Fall gewesen sei. Insoweit sei die eidesstattliche Versicherung falsch.
Der Beschuldigte hat den ihm zur Last gelegten Sachverhalt bestritten. Er hat über seinen Rechtsanwalt erklären lassen, daß die Kommanditeinlage des Beschuldigten bereits 2005 verkauft worden sei. Lediglich die handelsregisterrechtliche Erfassung sei später erfolgt
Die Ermittlungen haben ergeben, daß der Beschuldigte durch seinen Rechtsanwalt tatsächlich bereits am 09.09.2005 die Änderung im Handelsregister hat anmelden lassen.
Wie schnell eine solche Eintragung erfolgen wird, hängt von dem jeweiligen Einzelfall ab. Daß der Beschuldigte genau gewußt hat, wann die Eintragung erfolgen wird, kann nicht unterstellt werden. Ihm ist nicht zu widerlegen, daß er davon ausging, daß die Eintragung relativ zeitnah erfolgen würde. Insoweit kann ihm weder nachgewiesen werden, daß er bei Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gewußt hat, daß die Eintragung erst 2006 erfolgt ist, noch daß er dieses zumindest hätte wissen müssen.
Eine Straftat ist ihm somit nicht nachzuweisen. Das Ermittlungsvertahren mußte deshalb eingestellt werden.
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"Eidesstattliche Versicherung

In Kenntnis der Strafbarkeit einer falschen Versicherung an Eides Statt erkläre ich hiermit zur Vorlage bei Gericht an Eides Statt.

Ich habe meinen Namen nicht an Scientology verkauft. Ich hatte mit Herrn Matthias Manthey die Graf von Bismarck & Manthey KG gegründet, die 2005 aufgelöst wurde. Geschäftsgegenstand war die Vermittlung und Verwaltung von Immobilien. Von einer angeblichen Verbindung zwischen Herrn Matthias Manthey und Scientology habe ich erst im Jahr 2005 erfahren.

Ich hatte und habe mit Scientology nichts zu tun.

Hamburg, den 30 April 2007

Carl-Eduard von Bismarck"

  • Barbara und Wolfgand Deuling
  • Jan Ulrich
  • Spiegel zum Zensurverfahren mit Bischof von Limburg, Franz-Peter Tebartz-van Elst. Die eidesstatliche Verischrung des Bischofts war falsch. Folgen hatte das für den Bischof keine.
  • spiegel.de - 25.08.1986 - Markus Peichl "in Kenntnis der Strafbarkeit einer falschen eidesstattlichen Versicherung" erklärt:
Der in der Zeitschrift TEMPO, Ausgabe 6/86, veröffentlichte Leserbrief von J. Einstein, Überschrift "Rad ab", ist weder auf Veranlassung noch durch Mitwirken eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin der Redaktion TEMPO geschrieben worden.
  • 1986 Das war zwar glatt gelogen und, wie er heute zugibt, eine "Dummheit" obendrein. Aber "die Tragweite einer eidesstattlichen Versicherung", sagt Markus Peichl, die habe ich nicht gekannt". Den Text, vom Hausjuristen des Jahreszeiten-Verlags entworfen, habe er nur "flüchtig" durchgelesen und auf Drängen der Rechtsabteilung unterschrieben. Michael Nesselhauf ist Prozessbevollmächtigter des Jahreszeiten-Verlages.

Bekannte Fälle

  • Uwe Barschel
„Über diese Ihnen gleich vorzulegenden eidesstattlichen Versicherungen hinaus gebe ich Ihnen, gebe ich den Bürgerinnen und Bürgern des Landes Schleswig-Holsteins und der gesamten deutschen Öffentlichkeit mein Ehrenwort – ich wiederhole: Ich gebe Ihnen mein Ehrenwort! – dass die gegen mich erhobenen Vorwürfe haltlos sind.“ – Uwe Barschel: Pressekonferenz am 18. September 1987

Siehe auch