Eidesstattliche Versicherung, falsche

Aus Buskeismus

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Falsche eidesstattliche Versicherung

Eidesstattliche Versicherungen sind die wichtigsten formal-juristischen Instrumente im einstweiligen Rechtsschutz. Sie werden höher bewertet als Zeugenaussagen und Dokumente, zumal in den Erlassverfahren selten Zeugen zugelassen werden. Die Zensurkammern glauben in der Regel diesen eidesstattlichen Versicherungen, so dreist sie auch erlogen sind.

Falsche eidesstatliche Versicherungen gehören zum Geschäft der Zensurkanzleien mit ihren Anwälten.

Mit Einstweiligen Verfügungen, basierend auf eidesstattlichen Versicherungen wird die erste Stufe zur Meinungsunterdrückung eingeleitet. Wehren kann sich nur jemand, der das Geld und einen anständigen Anwalt dazu hat.

Mittels eidesstattlicher Versicherung kann nahezu jeder beliebige Sachverhalt glaubhaft gemacht werden, so dass jede gewünschte einstweilige Verfügung erlassen wird. Sagt die eine Seite die Wahrheit ohne Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung und lügt die andere mit einer eidesstattlichen Versicherung, dann ist dem Lügner der Sieg sicher.

Geben beide Pareien eidesstattliche Versicheurgnen ab, dann gilt das so genannte non liquet und die Zensurkammern entscheiden für den Antragsteller.

Die Tetxe der eidesstattlichen Versicherungen sind oft so formuiert, dass das Falsche nicht zwangsweise strafrechtlich verfolgt werden kann.

Fahrlässige oder vorsätzliche eidesstattliche Falschaussagen sind normalerweise eine Straftat. Dennoch werden sie von Medienanwälten offensiv eingesetzt, um Verbote gegen Äußerungen zu erwirken. Fähige Strafverteidiger sorgen dafür, das entsprechende Falschaussagen wegen "geringer Schuld" eingestellt werden. Es hat Jahre gedauert, bis dieses Theater zu Gunsten von Dr. Ulrich Brosa beendet wurde. Mehrmals mussten die Anwälte gewechselt werden, bis ein Kölner und ein Hamburger Anwalt Brosa helfen konnten.

Die Zensurkammern haben kein tatsächliches Intreresse, gegen die Abgabe falscher eidesstattlichen Versicherungen der Kläger vorzugehen.

Mir sind keine Fälle bekannt, bei denen die Zensurkammern von sich aus Strafanzeige gegen Antragsteller bzw. Kläger stellten, welche falsche eidesstatliche Versicherungen abgaben.

Auch die Medienanwälte der "Qualitätsmedien" zeigen wenig bis überhaupt kein Interesse gegen Kläger wegen deren falschen eidesstattlichen Versicherungen vorzugehen. Gehört nicht zum Geschäftsfeld der Medienanwälte, bringt keine zusätzlichen Honorare. Die Jusriten beschmutzen ungern ihr eigenes Nest.

Anderseits nutzen Gerichte die Vereidigung, um anschließend unliebsame Kritiker wegen falscher Versicherung an Eides statt strafrechtlich zu verurteilen. Markantes Beispiel ist der Fall Ulrich Brosa

Beispiele

Falsche eidesstattliche Versicherungen mit Folgen für die Lügner

  • Der wegen der VW-Affäre um Lustreisen auf Firmenkosten zurückgetretenen SPD-Bundestagsabgeordneten Hans-Jürgen Uhl, ein Mandant des Rechtsanwalts Michael Nesselhauf gab beim Landgericht Hamburg mindestens fünf eidesstatliche Versicherungen ab, die erheblich falsch waren.
"Ich wusste, dass die eidesstattlichen Versicherungen falsch waren", sagte Uhl. "Ich habe versucht, Presseberichte zu verhindern." (Quelle: manager-magazin). Sein Rechtsanwalt Michael Nesselhauf, habe das angeblich nicht erkennen können. Wegeh der Abgabe falshcer eidesstatlichen Versicheurgben wurde Hans-Jürgen Uhl zu einer Geldstrafe verurteilt und er musste viele Verfahresnskosten gegen verscheidene Verlage zurückertstatten.

Falsche eidesstattlihe Versicherungen ohne Folgen für den Lügner

  • Spiegel zum Zensurverfahren mit Bischof von Limburg, Franz-Peter Tebartz-van Elst. Die eidesstatliche Verischrung des Bischofts war falsch. Folgen hatte das für den Bischof keine.

Bekannte Fälle

  • Uwe Barschel
„Über diese Ihnen gleich vorzulegenden eidesstattlichen Versicherungen hinaus gebe ich Ihnen, gebe ich den Bürgerinnen und Bürgern des Landes Schleswig-Holsteins und der gesamten deutschen Öffentlichkeit mein Ehrenwort – ich wiederhole: Ich gebe Ihnen mein Ehrenwort! – dass die gegen mich erhobenen Vorwürfe haltlos sind.“ – Uwe Barschel: Pressekonferenz am 18. September 1987

Siehe auch