Kosten der Auseinadersetzungen mit den Zensoren
Aus Buskeismus
Recht erhält in Deutschland Heute derjenige, der den längeren Atem, vor allem mehr Geld hat. Es ist nicht nur so, dass die teueren Anwälte besser sind, sondern die teueren Anwälte sind in der regel besser in die Justitzstruktur eingebettet und haben mehr Erfahrung, wie der Gegner kaputt gespielt werden kann.
Wir versuchen in diesem Abschnitt einen Überblick über die Kosten von Zensurverfahren zu vermitteln.
Am billigsten kommt man weg, wenn man sich überhauüpt nicht öffentlich äußert, auch am Stammtisch Vorsicht übt, verbale Streitigkeiten mit den Nachbarn aus dem Wege geht, Polizisten, Beamten und sonstigem Zensurbesessene, und Gerichtsbesessene meidet und sich mit diesen verbal nciht auseinandersetzt. Provokation sollte man aus dem Wege gehen.
Schafft man all das nicht, so schadet es nicht, das Folgende über die Kosten gerichtlicher Auseiandersetzungen zu wissen.
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Wichtiger Hnweis
Die Gerichts- und Anwaltsgebühren berechnen sich nach dem Streitwert, welche von den Zensoren beantragt und vom Gericht festgelegt wird. Die eigenen Anwälte haben in der Regel kein wirtschaftliches Interesse, der Streitwert niedrig zu halten, denn es geht auch um deren eigene Gebühren.
Kostenarten
- Gerichtskosten entstehen, wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Das erste Mal kommt es zu den Gerichtskosten beim Erlass der einstweiligen Verfügung. Eine Abmahnung erzeugt zunächst Mal keine Gerichtskosten.
- Abmahngebühren sind die ersten Kosten, welche entstehen, und welche die Zensurseite einklagen kann. Schaltet man einen eigenen Anwalt ein, so wird man zwar recht oder schekcht beraten, die entstandenen Kosten können auch im Falle des Obsiegens gegenüber der zensurseite nicht eingeklagt werden.
- Anwaltsgebühren sind die Kosten der klagenden und der eigenen Anwälte. Die ersten Anweaötgebühren fakllen bei einer Abmahnung an.
- Vergleichssgebühr entstehen bei einem Vergleich. Das sind zusätzlioche Gebühren, welche die Anhwaölte beim Vegleich erheben können.
- Beweisgebühr können die Anwälte nicht mehr erheben und vermeiden aus diesem grunde sehr gern die Bewesierhebung.
- Zeugengeld sind die Fahrosten und Entschädigung der Zeugen wegen Arbeisausfall etc.
- Gutachtergebühr sind die Kosten von Gutachtern, mit denen die zensoren Kritiker ganz gut ärgern könnewn.
- Ordnungsmittelgeld entsteht bei schuldhaften Zuwiderhandlung gegen das Verfügungebot. Ein Antrag auf Ordnungsgekls verursacht Anwaltsgebühren. Dieses geld fließ in das Staassäckel.
- Vertragsstrafe entsteht bei schuldhaften Zuwiderhandlung gegen den eingegangenen Unterwerfungsvertrag - strafbewehrte Unterlassungserklärung genannt. Die Vertragsstrafe fließt in die taschen der Zensoren.
- Geldstrafe entseht, wenn die Zensurseite und die Zensurrichter meinen, dass die Verbote und die ergangenen Ordnugsmittelbeschlüsse nicht ausreichend greifen, und der sich Äußernde lediglich über empfindliche Geldsentschädigungen/Geldstrafen diszipliniert werden kann. Die Geldstrafe hat auch eine Genugtuungsfunktion für die Zensoren. Das Gelöd fließt in das Staatssäckel.
- Geldentschädigung entseht, wenn die Zensurseite und die Zensurrichter meinen, dass die Verbote und die ergangenen Ordnugsmittelbeschlüsse nicht ausreichend greifen, und der sich Äußernde lediglich über empfindliche Geldsentschädigungen/Geldstrafen diszipliniert werden kann. Die Geldentschädigung hat auch eine Genugtuungsfunktion für die Zensoren, denn das geld erhalten diese.
- Aufwandsentschädigung das sind die Kosten, die die Zensoren und die eigenen Anwälte hatten, um vor Gericht tätig werden unkönnen
- fiktive Lizenzgebühr wid gegenüber Kritikern kaum in Anspruch genommen. Bleibt jedoch ein beliebtes Mittelim Internet Ahnungslose abzumahnen.