Anwaltliche Versicherung
Aus Buskeismus
(Unterschied zwischen Versionen)
Version vom 19:48, 10. Mär. 2021 (bearbeiten) Admin (Diskussion | Beiträge) ← Zum vorherigen Versionsunterschied |
Version vom 19:48, 10. Mär. 2021 (bearbeiten) (Entfernen) Admin (Diskussion | Beiträge) Zum nächsten Versionsunterschied → |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Im einstweiligen Rechtsschutz können [[Anwalt - Rolle|Anwälte]] Beweisnöte umgehen, indem sie durch "anwaltliche Versicherungen" Sachverhalte [[Glaubhaftmachung|glaubhaft machen]]. Entsprechende [[einstweilige Verfügung]]en können hierdurch leicht erwirkt werden. | Im einstweiligen Rechtsschutz können [[Anwalt - Rolle|Anwälte]] Beweisnöte umgehen, indem sie durch "anwaltliche Versicherungen" Sachverhalte [[Glaubhaftmachung|glaubhaft machen]]. Entsprechende [[einstweilige Verfügung]]en können hierdurch leicht erwirkt werden. | ||
- | Die anwaltliche Versicherung hjat die gleiche Kraft, weii die [[Eidestattliche Versicherung]] mirt dem Unzerschi9ed, dass eine falsche anwaltliche Versicherung nicht strafbar ist. | + | Die anwaltliche Versicherung hjat die gleiche Kraft, weii die [[Eidesstattliche Versicherung]] mirt dem Unzerschi9ed, dass eine falsche anwaltliche Versicherung nicht strafbar ist. |
Der Hinztergrund: Anwälte würden niemals lügen, nie. Genauso wenig, wie Richter [[Befangenheit|befangen]] sind. Deswegen genügt die anwaltliche Versicherung. | Der Hinztergrund: Anwälte würden niemals lügen, nie. Genauso wenig, wie Richter [[Befangenheit|befangen]] sind. Deswegen genügt die anwaltliche Versicherung. |
Version vom 19:48, 10. Mär. 2021
Im einstweiligen Rechtsschutz können Anwälte Beweisnöte umgehen, indem sie durch "anwaltliche Versicherungen" Sachverhalte glaubhaft machen. Entsprechende einstweilige Verfügungen können hierdurch leicht erwirkt werden.
Die anwaltliche Versicherung hjat die gleiche Kraft, weii die Eidesstattliche Versicherung mirt dem Unzerschi9ed, dass eine falsche anwaltliche Versicherung nicht strafbar ist.
Der Hinztergrund: Anwälte würden niemals lügen, nie. Genauso wenig, wie Richter befangen sind. Deswegen genügt die anwaltliche Versicherung.