Kosten der Auseinadersetzungen mit den Zensoren

Aus Buskeismus

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Inhaltsverzeichnis


Recht erhält in Deutschland Heute derjenige, der den längeren Atem, vor allem mehr Geld hat. Es ist nicht nur so, dass die teueren Anwälte besser sind, sondern die teueren Anwälte sind in der Regel besser in die Justitzstruktur eingebettet und haben mehr Erfahrung, wie der Gegner kaputt gespielt werden kann. Die Richter sind den teuren, in dwer Regel bekannteren Anwälten, mehr zugeneigt, als den unbekannten und den biligeren, nur nach der RVG arbeitenden.

Wir versuchen in diesem Abschnitt einen Überblick über die Kosten von Zensurverfahren zu vermitteln.

Am billigsten kommt man weg, wenn man sich überhauüpt nicht öffentlich äußert, auch am Stammtisch Vorsicht übt, verbale Streitigkeiten mit den Nachbarn aus dem Wege geht, Polizisten, Beamten und sonstigem Zensur- und Gerichtsbesessene meidet und sich mit diesen verbal nicht auseinandersetzt. Provokation sollte man aus dem Wege gehen.

Schafft man all das nicht, so schadet es nicht, das Folgende über die Kosten gerichtlicher Auseiandersetzungen zu wissen.

[bearbeiten] Wir bitten, sich nicht zu wundern

Unser Gesellschadft ist auf Wachstum - definiert mit Geld- und Besitzzuwachs - ausgerichtet. Wer mehr Geld und Besitz hat, funktioniert per Definition in Deutschland Heute. Das wissen die Richter und müssen das berücksichtigen. Geld obsiegt. Sind sich die Richter nicht sicher in ihren Entscheidungen, so produzieren diese weitere Kosten. Es obsiegt derjenige, der mehr Geld und den größéren Atem besizt. Das sind die so genannten Leistungsträger in unserer Gesellschaft.

Treffen die Richter auf ihre Gegner, so lassen die Richter diese ebenfalls in die Geldfallen tappen, den Anschein erweckend, gründlich zu verhandeln und sich erst mit dem Sach- und Rechststand ordentlich vertraut zu machen.

Nicht unerwähnt soll auch die Tatsache sein, dass die Mandanten nicht selten Gegner der eigenen Anwälte sind. Für die Anwälte sind ihre Mandanten lediglich Objekte. Nicht selten werden die eigenen Anwälte von der Gegenseite bedroht, durch Verlockungen gekippt, gekauft.

All dies entspricht dem Geschäftsleben in Deutschland Heute und darf niemanden wundern, dass in den Gerichtsverfahren die gleichen Regeln gelten, wie "draußen".

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Die Gerichts- und Anwaltsgebühren berechnen sich nach dem Streitwert, welche von den Zensoren beantragt und vom Gericht festgelegt wird. Die eigenen Anwälte haben in der Regel kein wirtschaftliches Interesse, der Streitwert niedrig zu halten, denn es geht auch um deren eigene Honorare/Gebühren.

[bearbeiten] Kostenarten

  • Anwaltsgebühren sind die Kosten der klagenden und der eigenen Anwälte. Die ersten Anwaltgebühren fallen beim Abgemahnten mit der Abmahnung an.
    • Abmahngebühren sind die ersten Kosten, welche entstehen, und welche die Zensurseite einklagen kann. Schaltet man einen eigenen Anwalt ein, so wird man zwar recht oder schlecht beraten, die entstandenen Kosten können auch im Falle des Obsiegens gegenüber der Zensurseite nicht eingeklagt werden.

Um diese doch ein klagen zu können, kann der Abgemahnte den Abmahner auffordern, die Berühmung zurückzunehmenb. tut er dies nicht, dann der ein gescxhaltte anwalt die außergerichtlich entstandene Gebühr im Falle des Obsiegens vom Abmahner erhalten (notfalls einklagen).

    • Vergleichsgebühr entstehen bei einem Vergleich. Das sind zusätzlioche Gebühren, welche die Anwalte beim Vegleich erheben können. Durch einen Vrgleich können die Kosten für den Mandanten höher sen als bei einem Urteil. ASllerdings entfällt das weitere Prozessrisiko.
    • Beweisgebühr können die Anwälte nicht mehr erheben und vermeiden aus diesem Grunde sehr gern die Beweiserhebung.
  • Gerichtskosten entstehen, wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Das erste Mal kommt es zu den Gerichtskosten beim Erlass der einstweiligen Verfügung. Eine Abmahnung erzeugt zunächst Mal keine Gerichtskosten.
  • Zeugengeld sind die Fahrosten und Entschädigung der Zeugen wegen Arbeisausfall etc.
  • Gutachtergebühr sind die Kosten von Gutachtern, mit denen die zensoren Kritiker ganz gut ärgern könnewn.
  • Ordnungsmittelgeld auch Zwangsgeld genannt, entsteht bei schuldhaften Zuwiderhandlung gegen das Verfügungebot. Ein Antrag auf Ordnungsgekls verursacht Anwaltsgebühren. Dieses geld fließ in das Staassäckel.
  • Vertragsstrafe entsteht bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen den eingegangenen Unterwerfungsvertrag - strafbewehrte Unterlassungserklärung genannt. Die Vertragsstrafe fließt in die Taschen der Zensoren.
  • Geldstrafe entsteht, wenn die Zensurseite und die Zensurrichter meinen, dass die Verbote und die ergangenen Ordnugsmittelbeschlüsse nicht ausreichend greifen, und der sich Äußernde lediglich über empfindliche Geldsentschädigungen/Geldstrafen diszipliniert werden kann. Die Geldstrafe hat auch eine Genugtuungsfunktion für die Zensoren. Das Geld fließt in das Staatssäckel.
  • Geldentschädigung entseht, wenn die Zensurseite und die Zensurrichter meinen, dass die Verbote und die ergangenen Ordnugsmittelbeschlüsse nicht ausreichend greifen, und der sich Äußernde lediglich über empfindliche Geldsentschädigungen/Geldstrafen diszipliniert werden kann. Die Geldentschädigung hat auch eine Genugtuungsfunktion für die Zensoren, denn das Geld erhalten diese.
  • Aufwandsentschädigung das sind die Kosten, die die Zensoren und die eigenen Anwälte hatten, um vor Gericht tätig werden zu können
  • fiktive Lizenzgebühr wird gegenüber Kritikern kaum in Anspruch genommen. Bleibt jedoch ein beliebtes Mittel, um im Internet Ahnungslose abzumahnen und abzuzocken.
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