7 U 117/15 - einfache UVE genügt nicht
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| Matthew Vaughn and Claudia Schiffer at the film premiere Eddie the Eagle in London, UK |
[bearbeiten] Was war heute los?
Zwei Aussetzungsbeschlusse und eine aufschlussreiche Diskussion über die Zwecklosigkeit einer einfachen – keiner strafbewehrten - Unterlassungsverpflichtungeserklärung (UVE). Die OLG-Richter wollten nicht verstehen, weshalb eine einfache UVE genügen soll. Widerspricht deren Vorstellung von Recht und dem Geschäftsmodel der Zensuranwälte.
Dank gebührt Claudia Schiffer und ihrem Schwager Dr. Till Dunckel von der Kanzlei Michael Nesselhauf, welche die Macht der Hamburger Zensur offenbarten.
[bearbeiten] Dr. Weyhe versteht es beim besten Willen nicht
Erneut eine Grundsatzdiskussion
Wurden beim Landgericht ZK24 letzten Freitag die unmöglichen Anforderungen der Kammer an die Beweisanträge diskutiert, so wurde heute die Bedeutung, genauer die Sinnlosigkeit - aus Sicht der Zensurrichter - -einer einfachen Unterlassungsverpflichtungserklärung (UVE) ausführlich und umfassend erörtert. Richter Dr. Lothar Weyhe konnte den Sinn einer einfachen UVE nicht erkennen. Offenbar schmoren die Zensurrichter so in ihrer Denksouce, genauer im Kochtopf mit zähem Sirup, das es unermessliche, fast unmenschliche Kraft von den Richtern erfordert, Neues zu erkennen, geschweige entsprechend der heutigen Realität und Erfordernissen nachhaltig zu richten. Freenet.de-Anwalt Dr. Martin Jaschinski bemühte alle ihm geistig zugänglichen Argumente, weil er offenbar meinte, mit der fehlenden Dringlichkeit könne er sich auf das verbotene Schlachtfeld begeben und das verkrustete Denken der Zensoren des HansOLG etwas aufbrechen. Der Idee, dass der Anspruch des Ehemanns von Claudia Schiffer Peanuts ist, ist auch Rechtsanwalt Dr. Martin Jaschinski fremd. Auch diese Rechtsanwalt ist offenbar zutiefst überzeugt, dass Spekulationen, Gerüchte über das Eheleben, ein mögliches Fremdgehen des Klägers mit Zeugung von neuem Leben so schwerwiegend in die Persönlichkeitsrecht greift, dass die Hamburger Zensoren*innen aus England heraus bemüht werden müssen. In Deutschland hat deutsche Ordnung zu herrschen. Immerhin, die Zensoren in Robe - Anwälte und Richter – diskutieren kontrovers öffentlich Grundsatzfragen. Das ist schon ein Fortschritt, wenn geschäftlichen Interessen so weit auseinandergehen, dass die Meinungsfreiheit, die Vernunft, Bildung und Toleranz gewinnen. [bearbeiten] Matthew Vaughn Drummond vs. Freenet.de GmbH 7 U 117/15[bearbeiten] Corpus DelictiBerufungsverfahren zum LG-Verfahren 324 O 12/14. In einen freenet.de Artikel wurde was sehr Privates über den Ehemann von Claudia Schiffer geschrieben. Es dürfte nach den Zensurregeln zu verbieten sein, auch wenn was dran wäre. Wo kämen wir hin, wenn ….? [bearbeiten] RichterVorsitzender Richter: Andreas Buske [bearbeiten] Die ParteienKlägerseite: Kanzlei Nesselhauf pp.: Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel [bearbeiten] Kurzbericht zu der Sachen 7 U 100/1428.06.2015 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike Vorsitzender Richter Andreas Buske: Wir finden, dass bei dem Urteil des Landgerichts nichts zu beanstanden ist. Neigen dazu, die Berufung zurückzuweisen. Identifizierbarkeit nach ZPO ist hier gegeben. Wir haben nachgedacht über die Frage der Dringlichkeit. Es gab den Hinweis zur Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung. Greift aber nicht durch. Zwei bis drei Wochen hat das gedauert. Der Kläger wohnt in England. Er war auf Reisen, die eidesstattliche Versicherung musste präzisiert werden. Das Argument von Ihnen (Antragsgegner), er hat die Unterlassungsverpflichtungserklärung. Daher war der Druck vom Kessel weg von dahin. Wird davon ausgegangen, dass der Antragsgegner sich daran hält. Es ist keine Eile gegeben. Persönlichkeitsrechtsverletzung ist schon gegeben bei nicht intakter Ehe. |
freenet-Anwalt Dr. Martin Jaschinski: Sie bringen ein Argumente gegen uns. Es spricht aber für uns. Sie haben unseres Argument genutzt. Sie sagen, die Unterlassungsverpflichtungserklärung (UVE)beseitig nicht die Wiederholungsgefahr. Beseitigt aber die Dringlichkeit. Weshalb? In der Regel, muss vor der Hauptsache entschieden werden wegen der Dringlichkeit. Weshalb liegt bei einer einfachen UVE ein besonderer Verfügungsgrund vor? Das Landgericht München sieht das auch so. Die UVE wurde sofort abgegeben. Der einzige Grund, schneller bei Gericht eine Entscheidung zu fordern liegt darin, dass man keinen Kostenvorschuss (beim Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung) zahlen braucht. Sie sagten, der ganze Druck ist vom Kessel weg.
Vorsitzender Richter Andreas Buske: „Der ganze Druck“ haben wir nicht gesagt.
freenet-Anwalt Dr. Martin Jaschinski: Das ist unser Hauptargument. Es ist normal, der Mandant erhält eine Abmahnung. Ob zulässig oder unzulässig, weiß man nicht. Will eine UVE. Wenn es wirklich wichtig ist, klagte der Antragsteller.
Vorsitzender Richter Andreas Buske: Sie zwingen ins Hauptsache-Verfahren.
freenet-Anwalt Dr. Martin Jaschinski: Was ist daran so schlimm? Das Hauptsacheverfahren ist kein Ausnahmeverfahren. Wir haben nicht die Situation der Dringlichkeit. Das ist einer der Gründe, weshalb wir in die Widerspruchsverhandlung gegangen sind. Die zweite Frage ist die der Zustellung. Es wurde keine Grund genannt, weshalb c/o. die Angabe der Anschrift in Antragsschreiben nicht gegeben ist. Um an die ladungsfähige Adresse ranzukommen, muss man klagen. Geht so nicht. Ob man Einrede erhebt, dass er Sicherheit leistet, … .Dafür müssen wir wissen, wo er wohnt. Vielleicht ist er windig.
Vaughn-Anwalt Dr. Till Dunckel: … ..
freenet-Anwalt Dr. Martin Jaschinski: Weiß ich nicht. Er ist wohl Ehemann von Claudia Schiffer. Wird nicht windig sein.
Vorsitzender Richter Andreas Buske lässt die mafiöse Katze aus dem Sack: Wir sehen, dass es Probleme geben kann, Kostenerstattungsansprüche zu verwirklichen. Aber es gibt Leute, de Sorgen haben, dass die Privatadresse veröffentlich wird. Mag so sein. Der Vorsitzende (Harald Ficus), bei dem ich gelernt habe, hat gesagt, wir machen die Fälle, die wir haben. Hier hat es sich so und so erledigt.
freenet-Anwalt Dr. Martin Jaschinski: Kann nicht sein, dass das erst nach vier Monaten rauskommt. Sie sagen, es gibt keine Vollstreckungsprobleme. Sie wissen, in England ist es sehr schwer, erst recht, wenn man die Adresse nicht kennt. Es gibt überhaupt keinen Grund. Es gibt keinen Anhaltspunkt, bei dem es um eine Interessensabwägung ging.
Vorsitzender Richter Andreas Buske: Schon.
Richter Dr. Lothar Weyhe: Umzug.
freenet-Anwalt Dr. Martin Jaschinski: Da haben wir das Meldeamt.
Vaughn-Anwalt Dr. Till Dunckel: ….Warum muss er seine Privatadresse angeben? Er muss diese schützen. Gestern gerade in der Zeitung veröffentlicht. Sie haben die Geschäftsadresse. Wir können laden, vollstrecken.
freenet-Anwalt Dr. Martin Jaschinski: Hier wird bewusst ein ZPO-widriger Sachvortrag gemacht.
Vaughn-Anwalt Dr. Till Dunckel: Die Adresse ..ist. Haben trotzdem Ihnen die Adresse mitgeteilt. Was die Dringlichkeit betrifft… Wenn man weiß, wie lange es mit dem Hauptsacheverfahren dauert. Können schnell viele Jahre werden. Sie zwingen uns in eine Verfahren, welches fünf-sieben Jahre dauern kann.
freenet-Anwalt Dr. Martin Jaschinski: Ist immer so, dass es etwas gibt, was einer der Seiten nicht passt. Die ZPO verlangt Dringlichkeit. Diese muss man darlegen, diese muss unzumutbar sein, weil wir eine einfache UVE abgegeben haben. Bei einem Verstoß gibt es sofort eine einstweilige Verfügung. Der Antragsteller hat nicht mehr die Möglichkeit, eine einstweilige Verfügung zu bekommen.
Diskutieren. Buske überlegt.
freenet-Anwalt Dr. Martin Jaschinski: Das Landgericht München sieht das auch so.
Vaughn-Anwalt Dr. Till Dunckel: ….Warum muss er seine Privatadresse angeben? Er muss diese schützen. Gestern gerade in der Zeitung veröffentlicht. Sie haben die Geschäftsadresse. Wir können laden, vollstrecken.,
Richter Dr. Lothar Weyhe: Weshalb ist bei Abgabe einer einfachen UVE die Dringlichkeit weg? Keine einstweilige Verfügung oder muss ins Hauptsachverfahren gehen. Vaughn-Anwalt Dr. Till Dunckel: ….Warum muss er seine Privatadresse angeben? Er muss diese schützen. Gestern gerade in der Zeitung veröffentlicht. Sie haben die Geschäftsadresse. Wir können laden, vollstrecken.,
Kommentar RS: Was ist hier so schwer zu verstehen? Der Unterscheid zwischen einer einfachen UVE und einer strafbewehrten UVE besteht nur darin, dass es bei einem Verstoß keine Vertragsstrafe gibt, jedoch ohne wenn und aber eine einstweilige Verfügung erlassen werden kann. Weshalb muss bei einer Persönlichkeitsrechtsverletzung unbedingt sofort mit einen finanziellen Strafen gedroht werden? Hier scheiden sich die Geister zwischen den Zensoren, deren Geschäftsmodell und den normalen Bürgern, denen Fehlen passieren können nicht häufiger als den Richtern selbst. Weshalb verklangen die OLG-Richterzensoren etwas von anderen, zudem dien OLG-Richterselbst weder in der Lage noch willens sind. Was begreift Dr. Lothar Weyhe nicht? Ist das so schwer zu begreifen?
freenet-Anwalt Dr. Martin Jaschinski: Eine einfache UVE gibt ene Fierma nicht ab in der Absicht, diese nicht einzuhalten. Firmen geben ungerne einfache UVEs ab, weil bei Fehlern sofort eine einstweilige Verfügung erlassen wird. Der Anspruch wird unstreitig gstellt.
Kommentar RS: Weshalb eigentlich?
freenet-Anwalt Dr. Martin Jaschinski: Bei Angabe einer einfachen UVE ist der wichtigste Punt weg. Es gibt sofort die Sicherheit. Die Dringlichkeit ist nicht mehr zwingend. Es muss positiv begründet werden.
Richter Dr. Lothar Weyhe: Eine einfache UVE ist immer noch keine Sicherheit. Man muss das Hauptsacheverfahren machen. Irgendwann ist einer Situation, dass der Antragsgegner seinen Betrieb so organisiert, dass es zu keiner wiederholten Verletzung kommt.
Kommentar RS: Was für ein Schwachsinn. Und wen der Kläger nun tatsächlich fremd geht und Kinder mitanderen Frauen zeugt, dann darf der Antragsgegner immer noch nicht berichten, weil er sich einfach dazu verpflichtet hat. Er muss klagen, um aus dieser Verpflichtung rauszukommen. OIb er wirklich rauskommt, steht in den Sternen.
freenet-Anwalt Dr. Martin Jaschinski: Mit einer einfachen UVE hat der Antragsteller die Sicherheit.
Diskutieren. Richter Dr. Lothar Weyhe: Weshalb treiben Sie den Kläger in die Klage?
freenet-Anwalt Dr. Martin Jaschinski: Der Beklagte möchte die Entscheidungshoheit haben, wie er reagiert. Vielleicht Anerkennung. Vielleicht will er nicht weiter gehen. Das Hauptsacheverfahren besitz bessere Beweismittel. Sie nehmen dem Beklagten den Entscheidungsspielraum.
Richter Dr. Lothar Weyhe: Die Konstellation ist nicht neu. Kann z.B. eine befristete UVE abgeben, möchte noch recherchieren.
freenet-Anwalt Dr. Martin Jaschinski: Bei einer befristeten UVE kann man sagen, reicht nicht. Man kann sofort sagen, unwirksam.
Richter Dr. Lothar Weyhe: Sagt, möchte erst Mal prüfen,geht nicht. Soll die einfach wikungsvoller sein als die befristete strafbewehrte UVE?
Kommentar RS: Nach Ablauf der befristeten, kann ein einstweilige Verfügung ergehen. Wesahlb nicht? Weil der Überraschungseffekt wegfällt, weil der Antragsgegner besser vorbereitet ist? Das kann nicht wahr sein.
Vaughn-Anwalt Dr. Till Dunckel erklärt sein Geschäftsmodell: Neunzig Prozent de Verstöße gegen eine einstweilige Verfügung sind versehentlich. Deswegen möchten wir, dass der Antragsgegner sich so organisiert, dass es nicht ein zweites Mal passiert. Ein Zwischenweg ist vorgesehen. Die einstweilige Verfügung über sich ergehen lassen. Wir sehen übrhauptkeinen Grund,eine einfache UVE anzuerkennen. Kommentar RS: So denken nur Ganoven, Mafiösi.
freenet-Anwalt Dr. Martin Jaschinski: Natürlich wird die einfache UVE beachtet. Dann noch vier Wochen, um eine eidesstattliche Versicherung vorzubringen. Heißt, die Erklärung ist mit Ihnen abgestimmt.
Kommentar RS: Interessant, interessant, wo doch die Kanzlei Nesselhauf dafürbekannt ist, falsche eidesstattliche Versicherungen ihrer Mandanten bei Gericht einzureichen.
freenet-Anwalt Dr. Martin Jaschinski: Sagen Sie, es wär ein Nachteil, wir hätten verloren.
Vorsitzender Richter Andreas Buske: Etwas heftig. Engländer, … .Waren Gedanken, die wir auch hatten. Einfache UVE passt nicht zusammen.
freenet-Anwalt Dr. Martin Jaschinski: … .
Vorsitzender Richter Andreas Buskespricht sein Machtwort: Strafbewehrt ist lästig, aber notwendig.
freenet-Anwalt Dr. Martin Jaschinski: … ..
Vorsitzender Richter Andreas Buske:Über einen bestimmten Anspruch.
freenet-Anwalt Dr. Martin Jaschinski: Ist immer ein bestehender Anspruch.
Vorsitzender Richter Andreas Buske: Stimmt. WSollen Siwe das Hauptsache-Verfahren?
freenet-Anwalt Dr. Martin Jaschinski: Wir hatten die Hoffnung. Aber wenn Sie sagen, man muss nicht immer die Adresse angeben. Hauptsachverfahren macht wenig Sinn Es geht unsd um die prozessualen Fragten.
Vorsitzender Richter Andreas Buske: Was machen Sie, wenn wir aufheben? Geben Sie eine strafbewehrte UVE ab?
freenet-Anwalt Dr. Martin Jaschinski erklärt das Geschäft der Kanzlei Nesselhauf: Dann finden die irgendetwas, setzen Studenten an und finden was.
Vorsitzender Richter Andreas Buske:Sie zerren etwas an.
freenet-Anwalt Dr. Martin Jaschinski: Es dauerte vier Wochenbis die eidesstattliche Versichwerung da war. Hätte ein Fax sein können, nicht das Original. Drei Wochen Zeit gegeben. In Deutschland meist eine Woche.
Diskutiweren.
freenet-Anwalt Dr. Martin Jaschinski: Endet oft bei einer einstweiligen Verfügung Werden dreißig Anträge herausgehauen, sind dreißig Verfügungen. Es geht z.T. nicht um die Sache..
Vaughn-Anwalt Dr. Till Dunckel: Es geht um die Sache.
freenet-Anwalt Dr. Martin Jaschinski: Wenn es um die Sache geht, dann … Bei der Hauptsache kann man nicht so schnell Geld verdienen. Medien sind nicht böse. Bringen Inhalte, kann was schief gehen. Sie gucken nur auf die eine Verletzung hier in Hamburg und Köln. Bei den anderen ist es ausgewogen.
Richter Dr. Lothar Weyhe: Der Anspruch besteht. Verstehe es einfach nicht in diesem konkreten Fall, weshalb den der Antragsgegner keine srafbewehrte UVE abgibt.
freenet-Anwalt Dr. Martin Jaschinski: Es geht nicht im Bericht über ein alleinerziehende Mutter, die ihren Sohn allein erziehen muss. Es geht hier um prozessuale Fragen. Es muss … Das Hauptsacheverfahren wird nicht bei Ihnen landen, da können Sie sicher sein.
Vorsitzender Richter Andreas Buske:Wir müssen entscheiden. Die Sach-und Rechtslage wird ausführlich und umfassend erörtert. Anträge werden gestellt.
Beschlossen und verkündet:
- 1.Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 15.000,-€ festgesetzt.
- 2.Eine Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung.
Wir bedanken uns.
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.
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