24.06.2016 - Kanzlei Schertz gegen Satire, Zensurkammer zensiert unangemessen
Aus Buskeismus
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Gysi-Anwalt Jörg Nabert scheitert an den zu hohen Beweis-Anforderungen der Zensurkammer
Die heutigen Zensur-Geschäftemacher: Kanzleien Schertz Bergmann (RA Dr. Jan Dein); Kanzlei Redeker, Sellner, Dahs (RA Dr. Christian Mensching); Kanzlei Senfft … (RA Jörg Nabert)
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[bearbeiten] Was war heute los?
Keine Verkündungen, keine Vorsitzende Richterin Simone Käfer, nur vier Sachen, zwei von denen es in sich hatten.
Die Kanzlei des Prof. Dr. Christian Schertz klagte für Ihren Banker Stefan Georgi gegen ZDF wg. Az. 324 O 43/16. Der Sonneberg-Satire bei der heute-show von Oliver Welke und ZDF neo. Man kann rätseln, weshalb die Böhmermann-Kanzlei gegen Satire klagt. Welche geschäftlichen Interessen stecken dahinter?
Nicht minder interessant war die Sache 324 O 79/16. Der Zensor Gysi-Anwalt Jörg Nabert protestierte gegen die hohen Anforderungen der Kammer bezüglich der Beweise von Meinungsäußerungen. Anträge zur Beiziehung von StA-bzw. Gerichts-Akten würden abgelehnt etc. Hier bissen sich gegenseitig der angesehene Zensor auf anwaltlicher Seite mit der Zensurrichterin Barbara Mittler. Es wird spannen, wie sich das im Urteil auswirken wird, ob es überhaupt ein Urteile geben wird, an dem ja die Zensoren in Robe in solchen Fällen kein besonderes Interesse haben. Es verteuert deren Geschäft.
Das Interessant bei diese Sache ist auch der Umgang des Rechtsstaates mit rechter Gesinnung und Rassismus. Die Zensurrichter entscheiden nach der ZPO, was zulässig ist und was nicht. Die ZPO als Garant gegen Rassismus, Neofaschismus
Nicht das erste Mal erleben wir Verhandlungen, bei denen Rassismus, Nazigedanken, Nazirituale und Wehrübungen Gegenstand des Verfahrens sind. Die Zensurrichter versuchen die verbalen Auseinandersetzungen mit Ihren Zensurregeln und ihrer ZPO-Deutung zu klären. Wir wissen, und das betonen die Zensurrichterinnen offen, dass es bei diesen Äußerungsverfahren nur auf die prozessuale Wahrheit ankommt, nicht auf die materielle. Die Suche nach der materiellen Wahrheit wird erschwert, es macht Arbeit. Die Zensurrichter*innen weisen das von sich. Anträge auf Beiziehung von Akten des StA oder von Gerichten werden regelmäßig zurückgewiesen mit dem Argument des Ausforschung. Zeugen werden nicht angehört, weil diese es nur vom Hören Sagen wissen. So obsiegen bei Anfängen rassistischer Gewalt, faschistischer Propaganda meist die Neonazis, deren Anhänger und Unterstützer, weil die Beklagten nicht über die Hürden der verlangten Regeln der Verdachtsberichterstattung bzw. des möglichen falschen Eindrucks kommen. Die Richter*innen helfen nicht, sprechen nur formales Recht. De facto unterstützen diese Richter*innen damit die neue braune Sauce, welche auch vor den heutigen Zensoren in Robe keinen Halt machen wird, gelangt diese an die Macht. Rechtsgesinnten Richtern spielt das in die Hände, können diese doch weiter dienen unter den neuen Herrschern und rechtsstaatlich Rassismus, Faschismus praktizieren. Nicht minder problematisch ,, weshalb der schon so im Netz lächerlich gemachte Leipziger CDU-Politiker und Banker Stefan Georgisich der gefürchtetsten Zensurkanzlei des Prof. Dr. Christian Schertz bedient. Die Familie Georgie scheinbei der Deutschen Bank in Leipzig ganz gut Fuss gefasst zu haben. Als Banker hat sich dieser Mann sich in der Öffentlichkeit lächerlich gemacht, sich sichtlich als unerfahren erwiesen, was den Umgang mit den Medien betrifft. Nun macht er den zweiten Fehler, vertraut den Hamburger Richtern und dem Zensurguru Schertz. Prof. Dr. Christian Schertz und seine Anwälte Helge Reich sowie Dr. Jan Dein müssten wissen, dass die Klage so gut wie keine Aussicht auf Erfolg hat. Weshalb bestehen sie dann auf einem Urteil? Benötigen diese Zensoren das Urteile für Böhmermann mit seinem „Schmähgedicht“? Wird deren Mandant Stefan Georgi verheizt, um richterliche Argumente in der Sache Böhmermann zu besitzen? Prof. Dr. Chrisitian Schertz hat sich schon mal deutschlandweit lächerlich gemacht mit seinem Versuch den Buskeismus-Betreiber, einen Rentner aus dem Internet zu jagen und diesen sogar zum Stalker erklärt. Sieht dieser Professor nicht, dass die Übernahme des Mandats von Jan Böhmermann ein Witz]ist? |
10:00
[bearbeiten] Änne Redeker vs. Zeitverlag Bucerius GmbH & Co.KG 324 O 79/16
[bearbeiten] Corpus Delicti
Ein Satz im Artikel der ZEIT Nr.41/2015 „Heidi und die Brandstifter“ vom 08.Oktober 2015: ".:: zapft seine Frau Änne Bier. Eine kleine dunkelhaarige Person mit einem etwas angestrengten Lächeln, die laut einem Beamten der Sicherheitsbehörde, alle Schwarzen "Nigger" nennt.“ Es geht auch darum, verwendet die Klägerin den Begriff „Kaffer“ abwertend gegenüber Schwarzen.
Dann wurde noch behauptet, das Treffen auf dem Grundstück des Feriendorfes erfolgten. Das wird von der Klägerin bestritten.
Es erging eine einstweilige Verfügung, dieser Satz fehlt deswegen bei ZEIT-online. Aber das Original ist noch zu finden bei Dossier.
Die Klägerin wurde vertreten vom Rechtsanwalt Peter Richter aus Saarbrücken. Scheint im Gegensatz zu manch anderen Rechtsanwälten der rechten und linken Szene kein V-Mann des Verfassungsschutzes zu sein.
Die ZEIT wurde vertreten vom Gysi-Anwalt Jörg Nabert.
[bearbeiten] Richter
Den Vorsitze führende Richterin: Barbara Mittler
Richterin: Dr. Kerstin Gronau
Richter: Dr. Thomas Linke
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Rechtsanwalt Peter Richter
Beklagtenseite: Kanzlei Senfft, Kersten, Nabert, van Eendenburg; Rechtsanwalt Jörg Nabert.
[bearbeiten] Notizen zu den Sachen 324 O 79/16
24.06.2016 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
Den Vorsitzende führende Richterin Barbara Mittler: Es geht um zwei Äußerungen … örtliche Verhältnisse … ähnliche Gelegenheitssprüche….Zu der ersten Äußerung. Ihre Mandantin bestreitet das so gesagt wird. Sie (Nabert) benennen als Zeugen den Polizeibeamten und die Stieftochter. Beide Äußerungen sind abträglich für die Klägerin.
ZEIT-Anwalt Jörg Nabert: Dann geht es um Recherche, und das wendet sich die Beweislast.
Richterin Dr. Kerstin Gronau: Es geht um Verdachtsberichtwerstattung.
Richterin Barbara Mittler: Da sind wir bei der Tatsachenbehauptung. Was die Stieftochter betrifft, so ist sie im Haus aufgewachsen. Wir müssen überlegen, ob das Relevanz hat. Herr Nabert, wir meinen bei den zwei Szenarien fehlt die (Konkretisierung).
ZEIT-Anwalt Jörg Nabert: Der BGH sagt, es reicht, wir müssen nicht mehr beweisen.
Richterin Barbara Mittler: Es geht um „alle Schwarze“.
ZEIT-Anwalt Jörg Nabert: Wenn Frau Redeker das vor fünfzehn Jahren geäußert hat, und dann nicht mehr, dann muss das auch so vorgebracht werden.
Richterin Dr. Kerstin Gronau: ….
ZEIT-Anwalt Jörg Nabert: Substantiierungspflicht. Ich kann ja nur das vorbringen, was ich weiß. Wenn pauschalbestritten wird, dann müssen die sagen, war nicht so vor fünfundzwanzig Jahren. Dann muss Beweis erhoben werden, ob gesagt wurde oder nicht.
Richterin Dr. Kerstin Gronau: ….
ZEIT-Anwalt Jörg Nabert: Das wollen Sie wissen. Ich auch. Aber das ändert nichts an der Substantiierungspflicht. „Nigger“ oder „Kaffer“. Sie bezeichnet Schwarze als solche. ….bezeichnet die Menschengruppe so, das ist völkisch. Ich verstehe Ihre Bedenken. Wusste, dass das kommen wird. Das stelle ich unter Beweis.
Redeker-Anwalt Peter Richter : …es heißt, alle Schwarzen nennt sie „Nigger“, “Kaffer“. Sie wehrt sich dagegen, dass sie schwarze Menschen so nennt.
ZEIT-Anwalt Jörg Nabert: Dann wird es interessant-Dann wird es nicht bestritten. Dass es nicht um Menschengruppen allgemein geht, sondern um konkrete Menschen. …Das ist abträglich, gesetzlich verboten, wie die Holocaustleugnung.
Redeker-Anwalt Peter Richter: Es ist möglich, dass der Begriff „Kaffer“ gefallen ist. Heißt nicht, dass (abfällig über die Schwarzen).Vielleicht wurde über den Begriff diskutiert.
Richterin Dr. Kerstin Gronau:
Richterin Barbara Mittler funkt dazwischen: Habe das so verstanden, dass Ihre Mandantin in Diskussion, im Gespräch mit der Stieftochter den Begriff „Kaffer“ verwendet hat.
Richterin Dr. Kerstin Gronau: Das über das Begriffsverständnis gesprochen wurde, haben wir nicht.
Redeker-Anwalt Peter Richter: Ich sagte, hilfsweise, dass die Begriffe nicht vergleichbar sind.
Richterin Barbara Mittler: Uns geht es nicht darum, dass man diskutiert hat, ob was bezeichnet werden darf oder nicht. Mit den Parteien wird die Sach-und Rechtslage erörtert. Klägervertreter trägt zum Punkt „a“ vor, „Kaffer“ bezogen auf eine Person, eine Personengruppe
ZEIT-Anwalt Jörg Nabert: Sie sagen, “Kaffer“ ist nicht abschätzig.
Richterin Dr. Kerstin Gronau: wurde diskutiert, nicht ob abschätzig oder nicht. Frage, hat Ihre Mandantin eine Person als “Kaffer“ bezeichnet?
Redeker-Anwalt Peter Richter: … .
Richterin Dr. Kerstin Gronau: Gut. Sie können nicht ausschließen.
Redeker-Anwalt Peter Richter: Sagt das nicht so, sagt, weiß nicht.
Richter Dr. Thomas Linke: …
Redeker-Anwalt Peter Richter: Sagt das nicht so, benutzt nicht in abwertender Weise. Kann mit Nichtwissen bestreuten.
Richterin Barbara Mittler diktiert: Klägerin bestreitet, dass sie den Begriff abwertend verwendet. Die Klägerin kann nicht ausschließen, dass sie den Begriff verwendet hat. Aber sie kann nicht sagen, in welchem Zusammenhang. Bei „b“ …Unterstreichung. Mit Unterstreichung meinen wir die verbotenen Wörter „auf dem Grundstück des Feriendorfes“. Bestreitet nicht, dass treffen wollte, aber nicht auf nicht auf diesem Grundstück.
Richterin Dr. Kerstin Gronau: Der Flurplan stimmt aber überein mit … Da wurden fünfzig Personen abgefangen, davon zwanzig …
ZEIT-Anwalt Jörg Nabert: Es gab Personen … Es sind welche, die nachts auf das Gelände des Feriendorfes gingen. Die Unterscheidung, dass Kämpen nicht möglich war… Fest steht, dass es auch östlich der Finnhütte des niederschlesischen Feriendorfes … .
Richterin Dr. Kerstin Gronau zeigt die Zeichnung: …nordöstlich. Ist das richtig>?
Redeker-Anwalt Peter Richter schaut sich die Zeichnung an.
Richterin Dr. Kerstin Gronau: Der Weg, den Sie eingezeichnet haben, ist das der, der auch auf der Flurkarte eingezeichnet ist?
ZEIT-Anwalt Jörg Nabert: Hat keinen Zugang zum See.
Richterin Dr. Kerstin Gronau: ….
Redeker-Anwalt Peter Richter: Das Problem. Können nicht präzisieren…. Hat ihre Mutter die Zeichnung gesehen? Hat sie Personen gesehen?
ZEIT-Anwalt Jörg Nabert: Wir haben Polizeiermittlungen. Habe die Akte als Beweis beantragt. Es ist ein amtliches Dokument. Muss Beweis erhoben werden.
Richterin Dr. Kerstin Gronau: ….
ZEIT-Anwalt Jörg Nabert: Wurde bestritten, dass da niemand gewohnt hat. Wir haben aber genannt, wer dort gewohnt hat, der Hausmeister. Das betrifft die Glaubwürdigkeit. Die Seeschenke liegt neben der Finnhütte. Gehört auch zum niederschlesischen Feriendorf.
Richterin Dr. Kerstin Gronau: Zur Verständigung. Das eigentliche Grundstück …
Redeker-Anwalt Peter Richter: Das niederschlesische Feriendorf liegt an der Südseite des Sees.
Richterin Barbara Mittlerlacht: Da müssen wir nachdenken,ob dewr Vortrag reicht.
Richterin Dr. Kerstin Gronau: ….reicht vielleicht-Beiziehung der Akte ist zu pauschal. Muss präzisiert werden, was konkret.
ZEIT-Anwalt Jörg Nabert: Woher weiß ich, welches Blatt. Vielleicht „Observationsbericht“. Weiß aber nicht, ob die das als „Observationsbericht“ bezeichnen oder „Befragung“. Sie stellen Anforderungen an Beweise, die zu hoch sind.
Richterin Dr. Kerstin Gronau: Holen uns die Skte und blättern durch.Dann Zeugen…
ZEIT-Anwalt Jörg Nabert: Wenn ich sage, das Dokumentenkonvolut, dort ist es belegt.
Richterin Barbara Mittler: Wir beraten. Ist sehr lange her, dass ich das Gebiet bearbeite. Wir würden im Moment nicht den Beweis antreten. Die Journalisten hat das nur vom Hören Sagen.
ZEIT-Anwalt Jörg Nabert: Aber zur Substantiierung.
Richterin Dr. Kerstin Gronau verhöhnt den Beklagtenanwalt: Da würden wir Ihnen (Nabert) Schriftsatzfrist geben.
ZEIT-Anwalt Jörg Nabert: Lange Frist.
Richterin Dr. Kerstin Gronau: Sie (Klägerseite) haben die einstweilige Verfügung im Rücken. Ihnen muss es egal sein.
Richterin Barbara Mittler diktiert: Klägervertreter stellt den Antrag aus der Klage mit der Maßgabe, dass bei Ziffer 1.b „auf dem Grundstück des niederschlesischen Ferienhofes“ unterstrichen wird.
Beschlossen und verkündet:
- 1.Beklagtenvertreter kann bis zum12.08.16 weiter vortragen.
- 2. Weiter Prozess leitende Maßnahmen von Amts wegen.
01.12.17: Befragung des Zeugen Reik Schulze (Einsatzleiters der Polizei).
29.01.18, Ri'in Stallmann: Es ergeht ein Urteil.Verschiedenen Äußerungsverbote. Von den Kosten des Verfahrens tragen die Parteien jeweils die Hälfte.
[bearbeiten] Kommentar RS
Nett umgangen das Thema der überhöhten Forderungen an Beweise.
10:30
[bearbeiten] Stefan Georgi vs. ZDF Zweites Deutsches Fernsehen 324 O 43/16
[bearbeiten] Corpus Delicti
Die Verkackeirung des Klägers, eines Mitarbeiters der Deutschen Bank Leipzig, seitens Martin Sonneborn, gesendet in der heute-show und ZDF Neo
[bearbeiten] Richter
Den Vorsitze führende Richterin: Barbara Mittler
Richterin: Dr. Kerstin Gronau
Richter: Dr. Thomas Linke
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Schertz Bergmann; Rechtsanwalt Dr. Jan Dein
Beklagtenseite: Kanzlei Redeker Sellner Dahs; Rechtsanwalt Dr. Christian Mensching
[bearbeiten] Notizen zu den Sachen 324 O 43/16
24.06.2016 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
Den Vorsitzende führende Richterin Barbara Mittler: Muss ich etwas austeilen? ..per Post… Ja, wenn der Kläger persönlich gekommen wäre. Der Kläger ist in der Sendung vorgeführt, reingelegt worden. Rechtlich ist das schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung. Es gibt aber die Einwilligung der Presseabteilung der Deutschen Bank. Ob der Kläger selbst eingewilligt hat, (wissen wir nicht). Es gab gab vorgefertigte Fragen und Antworten an die Produktionsabteilung.
ZDF-Anwalt Dr. Christian Mensching: Die Antworten kamen vom Kläger persönlich.
Richterin Barbara Mittler: Man konnte nicht davon ausgehen, dass es um Kinder als Zielgruppe ging.
Georgi-Anwalt Dr. Jan Dein: Er hat ja nicht interviewt. Dass ist das Lächerlichmachen.
ZDF-Anwalt Dr. Christian Mensching liest vor.
Richterin Barbara Mittler: Dass er nicht damit rechnete, dass es im Satireteil kommt, ist unstrittig. Das Interviewhaben wir uns angesehen. Ist zu sehen, dass der Kläger im Medienbereich nicht geschult ist. Man sieht, dass es aus dem Ruder läuft.
Georgi-Anwalt Dr. Jan Dein: Können Schnitte gemacht worden sein.
Richter Dr. Thomas Linke: Dazu fehlt uns der Vortrag, dass es so gewesen sein soll….Da, wo Herr Sonnenborn interviewt, ist ersichtlich, dass es nicht diese Fragen sind. Es ist nicht ein normales Frage-Antwort-Interview. Es ist so ausgestrahlt, wie aufgenommen.
Georgi-Anwalt Dr. Jan Dein: Aber falsch dargestellt.
Richter Dr. Thomas Linke: Heißt, meine Frage sollte man nicht beantworten. Das ist das Problem, was wir bezüglich der Einwilligung sehen. Nächster Punkt, kann man sich von der Einwilligung lösen? Es gibt keinen Autorisierungsvorbehalt. Wir sind bei der Beratung dazu gekommen, dass wir beiden Schienen n nicht folgen können. Keine Täuschung, auch keine Täuschung durch Verschweigen. Für Widerruf der Einwilligung gibt es eine sehr hohe Hürde. Wir sehen auch keine Überrumpelung. Es sollte eine Interview geführt werden zu abgestimmten Fragen und Antworten. Überrumpelung? Es waren zwei-drei Mitarbeiter der Presseabteilung dabei. Hätten in dieser Situation reagieren müssen. Es wurde nicht gefragt, wird der Interviewpartner Sonneborn sein. Es war keine Überrumpelung.
Georgi-Anwalt Dr. Jan Dein: Es hieß, junge Zielgruppe. Musste man nachfragen, wer interviewt?
Richter Dr. Thomas Linke: Man musste nicht fragen, aber hier steht die Frage nach Überrumpelung. …nicht übersehen, dann zurücktreten, nachdem verstanden.
Richterin Barbara Mittler: … Er ist von der Bank vorgeschlagen worden als Interview-Partner. Erfolg? Wir meinen, die Klage hat keinen Erfolg. Wir haben Beispiel, Karneval… Verkleidung, wird Alkoholgetrunken. Dann heißt es, freie Nutzung von Alkohol. Kläger war unglücklich. Konnten sich vergleichen. Weiß nicht, ob das hier möglich ist. Der Beitrag ist schon alt.
ZDF-Anwalt Dr. Christian Mensching : Es ist Kritik an der Presseabteilung der Deutschen Bank. Besprechen wir das. Klagerücknahme. Mein Mandant überlegt, ob er das aus der Mediathek nimmt.
Richter Dr. Thomas Linke: Haben nur eine Verletzung,haben heute angesehen.Haben das Formal Sonneborn (ZDF neo) nicht.
Richterin Barbara Mittler: Wenn das bei YouTube ist, können wir nichts machen.
ZDF-Anwalt Dr. Christian Mensching : Weiß nicht, ob das redaktionell umsetzbar ist.
Richterin Barbara Mittler: Frage, ob Ihr Mandant das wissen möchte. Man muss taktisch denken. Wenn es in der ersten Instanz verloren geht, … .
ZDF-Anwalt Dr. Christian Mensching : Bespreche das gern intern.
Richterin Barbara Mittler: Können Sie (RA Dr. Jan Dein) Telefonieren gehen?
Georgi-Anwalt Dr. Jan Dein: Gehe telefonieren.
ZDF-Anwalt Dr. Christian Mensching : Klagerücknahme
Richterin Barbara Mittler lacht: Ist wieder Überrumpelung. Beklagtenvertreter erhält das Schreiben vom 21.06.16
Georgi-Anwalt Dr. Jan Dein verlässt den Gerichtssaal.
Wiedereintritt nach zehn Minuten. Georgi-Anwalt Dr. Jan Dein: Noch Malganz kurz. Ist in ZDF neo und heute-show gelaufen. Ist zum Teil für ..
ZDF-Anwalt Dr. Christian Mensching : … ..
Richterin Barbara Mittler: Können kein Problem sehen. Wissen nicht
ZDF-Anwalt Dr. Christian Mensching : Bespreche das gern intern.
Richter Dr. Thomas Linke: Kenne nicht die Einkleidung.
Georgi-Anwalt Dr. Jan Dein: Dann muss ich Schriftsatznachlass beantragen.
ZDF-Anwalt Dr. Christian Mensching : Dachte ist beides auf Kxx draus.
Richterin Barbara Mittler: Nehme mal auf. Mit den Parteivertretern wird die Sach-und Rechtslage erörtert. Klägervertreter stellt den Antrag, “ Sonnenborn rettet die Welt“ in der ZDF heute-show zu berichten. Nach gegenwärtiger Beratung hat die Klage wenig Aussicht auf Erfolg.
Jetzt wollen Sie(RA Dein) den Beitrag einreichen.
ZDF-Anwalt Dr. Christian Mensching : Die heute-show war vor Publikum. Das andere nicht. ist für uns günstiger.
Richterin Barbara Mittler: Gibt es eine Aussicht, dass die Klage zurückgenommen wird? Das wäre ein Signal für Dr. Mensching.
Georgi-Anwalt Dr. Jan Dein: Vorschlag, eine einfache Unterlassungsverpflichtungserklärung, dass der Beitrag nicht wieder verbreitet wird.
Richterin Barbara Mittler: Steht beides. Haben und gestern nicht angeguckt.
Richter überlegen eine Weile. Dann Richterin Barbara Mittler: Ich hasse die Fristen.
ZDF-Anwalt Dr. Christian Mensching : Rüge vorsorglich Verspätung bezüglich Schreiben vom21.06.16. Dann Schriftsatznachlass.
Richter beraten.
Richter Dr. Thomas Linke: Würde sagen, Sie reichen den Beitrag in einer Woche ein. Sie (Mensching) kennen das. Termin 19.07.16. Ansonsten Problem, was wir dazu sagen müssen.
ZDF-Anwalt Dr. Christian Mensching : Schriftliches Verfahren, dann …
Richter Dr. Thomas Linke: Weiß nicht, ob sie in der Zeit zueinander kommen.
Richterin Barbara Mittler: Sonst müssen wir qweider eröffen,möglicherweise.
Richter Dr. Thomas Linke diktiert: Genau. Kläger stellt den Antrag aus der Klage vom 19.01.16. Beklagtenvertreter beantragt, die Klage abzuweisen.
Beschlossen und verkündet:
Wenn sich unsere Rechtauffassung sich ändert, erneute Verhandlung.
ZDF-Anwalt Dr. Christian Mensching : Habe prozessuales Unwissen. Schriftliches Verfahren?
Richter Dr. Thomas Linke: Wenn neuer Beitrag. den wir noch nicht kennen,…
ZDF-Anwalt Dr. Christian Mensching : Im schriftlichen Verfahren ist alleswieder offen.
Georgi-Anwalt Dr. Jan Dein: Verspätungsrüge geht nicht durch.
Richter Dr. Thomas Linke: Druck. Haben den zweiten Beitrag nicht. Ist ….
Beschlossen und verkündet:
- 2. Kläger erhält Gelegenheit, den fehlenden Beitrag „Sonnenborn rettet dioe Welt“ bis zum 01.07.20916 vorzulegen.
- 3. Schlusstermin der mündlichen Verhandlung ist der 15.07.16
- 4.Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf 29.07.16, 9:45, Saal B 334
Anträge sind drin.
29.07.16, Richterin Barbara Mittler: Es ergeht ein Urteil. Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
[bearbeiten] Kommentar RS
Die Deutsche Bank löst das Deutsche Bank löst das „Heute Show“-Rätsel.
11:00
[bearbeiten] LWS SystemsGmbH & Co.KG vs. J. Gebhard 324 O 69/16
[bearbeiten] Corpus Delicti
Unterlassung + Zahlung; Bewertung bei Google
[bearbeiten] Richter
Den Vorsitze führende Richterin: Barbara Mittler
Richterin: Dr. Kerstin Gronau
Richter: Dr. Thomas Linke
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Müller-Schubert, Cohrs, Hovehne&Kollegen; RA Sebastian von Scheidt
Beklagtenseite: Rechtsanwalt Björn Wrase
[bearbeiten] Notizen zu den Sachen 324 O 69/16
24.06.2016 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
Die Kammer weist darauf hin, dass es sich z.T. um eine Meinungsäußerung handelt. Vergleich mit Rücktrittsrecht getroffen. Beklagter zahlt an Klägerin 300,- € Termin zu Verkündung einer Entscheidung im Fall des Rücktritts 29.07.16, 9:45, Raum B 334
11:30
[bearbeiten] Rechstanwaltssozietät Gröpper Köpke Rechtsanwälte u.a. vs. Thomas Bremer 324 O 336/15
[bearbeiten] Corpus Delicti
Unterlassung; Info
Am 09.10.15 fand die erste Verhandlung statt. Bis 11:17 erschien von der Klägerseite niemand. Durch Richterin Barbara Mittler auf Antrags des RA Rasch ein Versäumnisurteil, obwohl nach Anruf der Kanzlei von Dr. Freitag gesagt wurde, dass Dr. Freitag wahrscheinlich unterwegs ist. Die Klage wird abgewiesen. Dr. Freitag erscheint 11:21 Richterin Barbara Mittler: Haben VU erlassen.
[bearbeiten] Richter
Den Vorsitze führende Richterin: Barbara Mittler
Richterin: Dr. Kerstin Gronau
Richter: Dr. Thomas Linke
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei FPS Fritze Wicke Seelig; RA ???
Beklagtenseite: RA Rasch; Beklagter Thomas Bremer persönlich
[bearbeiten] Notizen zu den Sachen 324 O 336/15
24.06.2016 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
Kammer meint VU wird aufrecht erhalten.
Termin zu Verkündung einer Entscheidung 29.07.16, 9:45, Raum B 334
[bearbeiten] Aus dem Munde der Richter*innen heute
Richter Dr. Thomas Linke: Keine Täuschung, auch keine Täuschung durch Verschweigen
Richter Dr. Thomas Linke: Für Widerruf der Einwilligung gibt es eine sehr hohe Hürden.
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.
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