324 O 63/12 - 22.06.2012 - Dr. Nikolaus Klehr vs. Bayerischer Rundfunk (1)

Aus Buskeismus

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[bearbeiten] Corpus Delicti

Der Kläger, ein umstrittener Krebsheiler, geht gegen Fernsehanstalten (ZDF, YouTube, Bayerischer Rundfunk) erfolgreich vor.

In dem heutigen Verfügungsverfahren geht es gegen einige Behauptungen in der Sendung „Quer“ des Bayerischen Rundfunks vom 10.11.2011.

Richtigstellung:

Wie wir heute - 10.07.2012 - vom Klägeranwalt mitgeteilt bekommen haben, geht es vielmehr in diesen Verfahren um Aussagen aus einer ganz anderen Sendung.

Um welche Sendung es sich handelte, ist uns allerdings nicht mitgeteilt worden. Konnte auch aus dem uns zur Verfügung stehenden Verbotsbeschluss nicht entnommen werden. Siehe dazu auch den Abschnitt: Bayerischer Rundfunk unterstützt Zensur

Das Verfahren zeigt auf, vor welchen Problemen die Journalisten und Fernsehanstalten bei solch sensiblen Themen stehen.

Das war die erste heutige Verhandlung in Sachen Dr. Nikolaus Klehr vs. Bayerischer Rundfunk. Den Bericht über die darauf folgende zweite Verhandlung mit Zeugenbefraggung können Sie in hier lesen.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht


Autor: Claudia Bürkow, Bärbel Bielek
Das Geschäft mit der Hoffnung

[bearbeiten] Dr. Nikolaus Klehr vs. Bayerischer Rundfunk – 324 O 63/12

[bearbeiten] Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin am Landgericht: Barbara Mittler
Richterin am Landgericht Gabriele Ellerbrock

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Schwenn & Krüger; Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger, Rechtsanwältin ...
Beklagtenseite: Kanzlei Eckart, Köster & Kollegen; Rechtsanwalt Dr. Gerd F. Hegemann
Assesor Steinmetz (?)

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

22.06.2012 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

BR-Anwalt Dr. Gerd F. Hegemann: Im Saal sitzen präsente Zeugen, die Autorin der nächsten Sendung und Frau Bachmeier.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es geht um die Bewertung der Zeugenaussagen. Wir brauchen die Zeugen nicht. Es ist Ihr Problem, ob die Zeugen den Saal verlassen sollen oder nicht. Wir machen keine Vorschriften.

Der Antragsgegner befasst sich mit dem Antragsteller und dessen Therapie. Der Antragsteller ist der Auffassung, es ist vieles falsch dargestellt. Der Antragsgegner hat gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch eingelegt. Zu den einzelnen Äußerungen.

Hat der Antragstellen Herrn Münzhuber 90 Prozent Heilung versprochen?

BR-Anwalt Dr. Gerd F. Hegemann: Das hat er unstrittig versprochen.

Vorsitzende Richterin: Der Antragsteller hat in der Vergangenheit niemals von 100 Prozent gesprochen. Wir wollen verbieten. Es heißt nicht, dass es Versprechen zu 100 Prozent Heilung in der Vergangenheit gab. Heißt aber nicht, dass Herrn Münzhuber das versprochen wurde. Wir haben eine eidestattliche Versicherung, dass er das so gesagt hat. Das bedeutet non liquet. Im Verfügungsverfahren muss für den Antragsteller entschieden werden.

BR-Anwalt Dr. Gerd F. Hegemann: Krebs wird mit Eigenblut behandelt. Auf Seite 14 ist die Rede von 45 Prozent Wachstumsstillstand, Rückbildung, völliges Rückwachsen. Der Antragsgegner sagt, wir haben für die Aussage 70 bis 80 Prozent Wirkung Beweise. Das ist in den Medien vor weniger als 12 Monaten veröffentlicht worden. Auch hat er selbst die Höhe angegeben, die an die 90 Prozent reicht. Ist hier wieder das ... . Müssen dann € 4-5.000,- für die Kur hinlegen. Sind zwar auch so in den Medien gegangen. Kommt nicht darauf an, ob 70 Prozent oder 90 Prozent. Man kann nicht davon ausgehen, dass, wenn der Antragsteller sich zur sozialen Selbstdarstellung äußert, keine Kritik geübt werden darf.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Sie halten das Plädoyer, geben die Grundlagen zur Bewertung aber erst heute.

BR-Anwalt Dr. Gerd F. Hegemann: Haben Sie erhalten.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Haben wir gestern erhalten.

BR-Anwalt Dr. Gerd F. Hegemann: Hier.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Nicht so flapsig tun. Mit meinem Hinterkopf sehe ich ...

Vorsitzende Richterin: Weder das Gericht noch der Antragsteller kennen die Anlagen. Es kommt auf die Anlagen aber auch nicht an. Auch in dem Beitrag ... meint im Endstadium. Hat er Münzhuber gesagt. Nach Ihren Anlagen ist es nicht so, dass im Entstadium 90 Prozent versprochen werden.

Assistent der Beklagten: Hat sich so in den Medien geäußert. Haben den gleichen Ausgang. Ich will es nur verstehen.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Wenn Sie uns ausreden lassen, dann können wir es Ihnen erklären. Dann wird sich die Frage vielleicht erledigen.

Vorsitzende Richterin: Wir können auch ohne Diskussion entscheiden. Ich mache aber trotzdem weiter.

Ziffer 2. Im Termin mit Herrn Münzhuber hätte der Kläger gefordert, hier und sofort, oder er soll wieder seine Therapie machen. Dass gefordert worden ist, ist eidesstattlich versichert worden. Nicht klar ist aber, ob vom gleichen Termin gesprochen wird, bei dem gesagt wurde, Sie müssen entscheiden, da das Zimmer gebraucht wird. Das reicht nicht, entspricht nicht dem, was gesendet wurde. Auch hier non liquet. Der Kern, wenn man unter Druck gesetzt wird, ist ehrverletzend

Ziffer 4. 7.000,- € Behandlungskosten werden zurückgefordert. 7.000,- kommen zu Stande aber nur, wenn man die Taxi- und Bahnkosten mit dazu rechnet

Ziffer 5. Zitat des Präsidenten. Sie sagen, der Eindruck wird nicht erweckt. Wir sagen wird zwingend erweckt. Er hat sich zum Verhalten des Antragstellers geäußert, nicht allgemein. Diese Äußerung, weil unverständlich, möchten wir verbieten.

Kommentamr RS: Den Anträgen in Ziffern 3. und 4. der Antragsschrift wurde beim Erlassbeschluss nicht stattgegeben.

Vorsitzende Richterin: Hat zur Folge, die einstweilige Verfügung bestätigt wird.

BR-Anwalt Dr. Gerd F. Hegemann: ... nicht berechtigt. Wir haben auf Wunsch der Kammer das Zitat der Kammer gefaxt. Möchte damit werben, das wir in der Meldung zu 70 Prozent .... 90 Prozent. Dessen (Klehrs) Glaubhaftigkeit muss hinterfragt werden. Bei den Kosten spielen auch die Kleinbeträge eine Rolle. Der Klick des Klägers liegt gerade darin, dass er das Präparat nicht herausgeben darf. Es sei alles nur dafür ausgegeben worden, um die Pampe herauszugeben. Die Patienten sind Laien. Sie fragen, was kostet eine solche Behandlung, um das ... zu machen. Ob die Larsek-Tabletten während der Bahandlung ausgegeben werde oder nicht, weiß man nicht, wenn 6.500 € gesagt werden. Das mit den 7.000 € ist eine wertneutrale Aussage.

Vorsitzende Richterin: Nicht alles was falsch ist, muss eine persönlichkeitsrechtliche Relevanz haben. Bei Beträgen lassen wir 10 Prozent Abweichung zu. Bei 7.000 sind das 700. Die Behandlungskosten betrugen 5.500. Das ist weit weg von der 10 Prozent-Grenze. Es ist eine offensichtlich mehrdeutige Aussage. Sie haben trotz Abmahnung keine Klarstellung abgegeben. Herr Seitz des 18. Senats, des Pressesenats (OLG München) hat gestern klargestellt, dass Sie medienweit oder rein privat klarstellen müssen.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Ich muss ergänzen. Sie müssen im konkreten Fall beweisen, wann hat er es den Medien gesagt, um was streiten wir hier. Es gibt die tatsächliche Aussage aus der Vergangenheit von Prof. Kiesewetter, die „gutachterliche Stellungnahme“. Auf die hat sich der Antragsteller berufen. Die 70-80 Prozent sind nicht bezogen auf einen Patienten. Es ist die statistische Aussage zur Wirkung. Was die Wirkung betrifft. Bei Kiesewetter ist auch definiert, was Wirkung ist. Verlangsamung, Einchmelzung ... sind 20 Prozent. Das ist qualitativ was anderes als das, was hier im Raum steht. Bei den vom Antragsteller vorgegebenen Behandlungsergebnissen wird hingegen auf die gutachterliche Stellungsnahme, die Klehr gut findet, ich kann ihm das nicht verdenken, verwiesen. Diese "gutachterliche Stellungnahme" hat Klehr Herrn Münzhuber vorgelegt

Kommentar RS: Im Internet finden wir die Werbeaussage des Antagstellers:

Eine Erfolgsrate von 45% (Stillstand/ Rückbildung/ völlige Einschmelzung) wurde bei sogenannten austherapierten Patienten unabhängig und wissenschaftlich glaubwürdig aus einer der größten Deutschen Universitätskliniken dokumentiert. Ausgewertet und beurteilt wurden also nur die Behandlungs-Dokumentationen solcher Patienten, bei denen bis dahin die konservativen Therapie-Maßnahmen allein erfolglos angewendet wurden, also das Tumor- und Metastasen-Wachstum nicht aufgehalten werden konnte.
Die frühzeitige Kombination der konservativen Krebstherapiemaßnahmen mit der TSIT lassen vor diesem Hintergrund wesentlich bessere Behandlungsergebnisse erwarten. (hervorgehoben von RS)

Uns (RS) liegen zwei „gutachterlche Stellungnanhmen“ von Prof. Dr. Dr. Holger Kiesewetter vor. Die eine vom 16.07.98, die andere vom 29.01.99. In diesen beiden „gutachterlichen Stellungnahmen“ finden wir keine Zahl von 70-80 Prozent, auch nichts mit 20 Prozent. Für die Einschmelzung finden wir die Zahl von 2 Prozent. Wir finden auch keine Definition für „Wirkung“, lediglich die Begriffe Tumorwachstum, stabile Phase, Abnahme der Tumormasse, Tumoreinschmelzung

Zahlen zu austherapierten Patienten finden wir keine, nur zu den s.g. "Completern". Das sind solche Patienten, die wegen der Wirkungslosigkeit ihre schulmedizinischen Krebsbehandlung die Therapie mit Eigenblut-Zytokinen zusätzlich oder allein durchführen, einen Behandlungszyklus bereits abgeschlossen haben und sich mindestens im 2. Behandlungszyklus befanden.

Von diesen nicht austherapierten Patienten waren laut Prof. Dr. Dr. Holger Kiesewetter 55 Prozent entweder gestorben bzw. der Tumor wuchs weiter.

Zu Prof. Dr. Dr. Holger Kiesewetter finden wir im Tagesspiegel die Meldung, dass auch dieser Professor durchaus als fragwürdig angesehen werden kann.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Zu den Kosten. Sie sagen was zum Hintergrund. Entscheidend ist der Eindruck des Hörers. Der Hörer denkt, das sind die Kosten, die der Antragsteller erhebt. Taxi, Medikamente ... . Bitte, schreiben sie das. Das hätten wir nicht angegriffen. Das ist das. Es entsteht der Eindruck, dass was sie mit Ungeheuer bezeichnen.

Assistent der Beklagten: 1993 hat der Antragsteller im NDR von 92 Prozent Erfolg gesprochen. Es soll nur die Glaubwürdigkeit gesehen werden. Diese Personen, die nicht jeden Vertrag, den sie unterschreiben, vorher genau durchlesen, sind glaubwürdiger. Wenn er sagt, gegenüber mir hat er auch das gesagt, so ist das wesentlich glaubwürdiger. Glaubt man Herrn Klehr oder nicht, ist die eine Frage. Das kippt aber die Beweislastsituation.

Vorsitzende Richterin: Das ist nicht entscheidend. Nur, weil es so möglich war. Das war nicht im Endstadium.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Was wir für möglich halten.

Vorsitzende Richterin: Wir müssen sonst zur Staatsanwaltschaft wegen eine falschen eidesstattlichen Versicherung weiterleiten. So weit reicht uns das nicht.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Wenn es um Taxi .. geht, dann haben Sie keine Belege.

BR-Anwalt Dr. Gerd F. Hegemann: Können wir nicht vorlegen ... .

Vorsitzende Richterin: Wir müssen ....

Richterin Gabriele Ellerbrock: Vielleicht .... .

BR-Anwalt Dr. Gerd F. Hegemann: Vielleicht ist das Thema Krebsbehandlung angemessen, von 15 Prozent auszugehen?

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: ... Prophezeihung ... Das was Dr. Klehr möchte, ist dass esw aufhört mit dem "große Schweinerei". Weshalb soll das mit anderen Maßstäben bewertet werden als bei anderen? Wiese kommen Sie in die Welt spazieren und behaupten, wer zu Klehr kommt, tappt in die Falle? Sind alles ... .

BR-Anwalt Dr. Gerd F. Hegemann: Sie personalisieren. Ich habe einen Mandanten.

Vorsitzende Richterin: Zur Vollziehung wollen wir die wirksame Vollziehung bestätigen.

BR-Anwalt Dr. Gerd F. Hegemann: In Köln, München hätte der Antragsteller keinen Erfolg. Da wird genau dieser Fall thematisiert. Weshalb in Hamburg laxer gehandelt wird als bei den anderen, ... . ... Es fehlt die Unterschrift des Gerichtsvollziehers.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Haben die BGH-Entscheidung von 1965.

BR-Anwalt Dr. Gerd F. Hegemann: Das Zustellrecht hat sich geändert. Zustellhandlung und Zustellobjekt sind was anderes.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Ob das geheilt werden kann, darauf kommt es nicht an. Es braucht nicht geheilt zu werden.

BR-Anwalt Dr. Gerd F. Hegemann: Muss die .... ... die Unterschrift muss in der Urkunde sein. Das hat nicht das Gericht zu verantworten.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Wir haben in sämtlichen Kommentaren nachgelesen.

BR-Anwalt Dr. Gerd F. Hegemann: BGH ist mehr als Zöllner.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: ... Gerichtsvollzieher ...

Vorsitzende Richterin: Wir meinen, ist ordnungsgemäß zugestellt. Es reicht. Antragsteller übereicht Schriftsatz vom 22.06.12 für Gericht und Gegner.

BR-Anwalt Dr. Gerd F. Hegemann: Das sind die eidesstattlichen Versicherungen.

Vorsitzende Richterin: Mit den Parteivertretern wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Das Gericht weist darauf hin, dass es die einstweilige Verfügung bestätigen wird. Anträge werden gestellt.

Beschlossen und verkündet: Im Einvernehmen mit den Parteivertretern erfolgt die Verkündung einer Entscheidung im Tenor am Dienstag, den 26.06.12, 10:00, Raum B 334.

26.06.12, Richterin Simone Käfer: Es ergeht ein Urteil: Die Einstweilige Verfügung vom 03.03.12 wird bestätigt. Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. Streitwert € 40.000,- Ansonsten bleibt es bei den Kosten - Streitwert € 60.000,- 1/3 Antragstreller, 3/2 Antragsgegner der einstweiligen Verfügung vom 03.03.12.

08.10.13: Der Bayerische Rundfunk ging in Berunfung. Heute fand die Berufungsverhandlung 7 U 101/12 statt.

[bearbeiten] Kommentar

Es bleibt für uns ein Rätsel, weshalb der Bayerische Rundfunk sich darauf einlässt, Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung zu erheben.

Prozessökonomischer und näher zum BGH wäre es, auf die Erhebung der Hauptsacheklage nach § 926 ZPO zu warten. Es genügt dem Antragsteller zu erklären, dass die einstweilige Verfügung nicht als endgültige Regelung anerkannt wird.

In einem solchen Widerspruchsverfahren, wie heute, legen sich die Richter juristisch fest. Es wird schwieriger werden, die gleichen Richter im Hauptsacheverfahren von dem Irrtum ihrer rechtlichen Auffassungen zu überzeugen.

Bei soviel „non liquet“ Situationen, die im Verfügungsverfahren immer verloren gehen, weil die Beweismöglichkeiten in diesen Schnellverfahrne beschränkt sind, ist eine Hauptsache eigentlich automatisch angesagt.

Auf diese Fragen konnte mir der BR Anwalt Herr Dr. Gerd F. Hegemann an diesen Freitag nur antworten, es seien prozesstaktische Gründe, dass wir ins Widerspruchsaverfahren gegangen sind. Welche, könne er mir in Kürze nicht erlätern, auch nicht in Stichpunktform.

Die Richterinnen haben sich in der Verhandlung bezüglich ihrer Dienstag-Entscheidung festgelegt. Ob sie es trotzdem noch an diesem Freitag-Nachmittag mit dem OLG-Richter Andreas Buske, der die mögliche sinnlose Berufung bearbeiten muss, in einer gemütlichen Runde beraten haben, wissen wir nicht. Verneinen können wir es allerdings nicht.

[bearbeiten] Bayerischer Rundfunk unterstützt Zensur

[bearbeiten] Mail-Verkehr mit dem Bayerischen Rundfunk

Am 26.06.12 mailte ich an den BR-Anwalt Herrn Gerd Hegemann

Folgende Bitten:
- Ich habe auf BR-Sendungen verlinkt, wobei mir unklar ist, welche Sendung zu welchem Verfahren gehört. Wann liefen die Sendungen?

Zwanzig Minuten später erhielt ich vom BR-Rechtsanwalt Gerd Hegemann die folgende Mitteilung:

Sehr geehrter Herr Schälike,
den Eingang Ihrer email wie nachstehend ersichtlich bestätige ich namens meiner Mandantschaft BR/ Bayerischer Rundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts.
Für meine Mandantschaft BR teile ich mit:
Meine Mandantschaft nimmt aus grundsätzlichen Erwägungen überhaupt nicht Stellung, damit nicht Stellung zu den Anfragen hier nachstehend, und damit auch nicht Stellung zu den von Ihnen online gesetzten Darstellungen (die allein in Ihrer Verantwortung liegen).
Die von Ihnen – wie immer eigeninititativ - online gesetzten Darstellungen wurden auch nicht geprüft.
Die inhaltliche Verantwortlichkeit für Ihre Veröffentlichungen liegt weiterhin allein bei Ihnen.
Mit freundlichem Gruß
Gerd Hegemann
Dr. Gerd F. Hegemann, Rechtsanwalt

Ca. zwanzig Minuten später (am 26.06.12) mailte ich an den Intendanten des Bayerishcen Rundfunks, den Herrn Ulrich Wilhelm:

Sehr geehrter Herr Wilhelm,
könnten Sie mir bitte bestätigen, dass Ihr Rechtsanwalt Dr. Gerd Hegemann mit seiner Anwort-Mail (s.u) auf meinen Frage und Bitte (s. ganz unten) die Politik des Bayerischen Rundfunks mir richtig rübergebracht hat.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Schälike

Eine Antwort erhielt ich nicht.

[bearbeiten] Abmahnung von RA Dr. Sven Krüger im Auftrag von Dr. Nikolais Klehr

Dafür erhielt ich heute (10.07.12) von RA Dr. Sven Krüger, dem Prozessbevoillmachtigten des Klägers die folgende Abmahnung:

Herrn Rolf Schälike, Bleickenallee 8, 22763 Hamburg
Per E-Mail: r.schaelike@schaelike.de
10.07.2012 Kr/We
Sehr geehrter Herr Schälike,
Herr Dr. Nikolaus Klehr musste mich erneut bitten, Ihnen zu schreiben.
Wie mein Mandant nun festgestellt hat, veröffentlichen Sie auf Ihrer Website unter www.buskeismus-lexikon.de bei Ihren Terminberichten vom 22.6.2012 zu den Verfahren mit den Az. 324 O 63/12 und 324 O 681/11 unwahre Behauptungen über meinen Mandanten, die dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzen.
Sie berichten unter der URL http://buskeismus-lexikon.de/index.php?title=324_O_63/12_-_22.06.2012_-_Dr._Nikolaus_Klehr_vs._Bayerischer_Rundfunk_%281%29&oldid=17350 unter dem Titel „324 O 63/11-22.6.2012 - Dr. Nikolaus Klehr vs. Bayerischer Rundfunk (1)“ über das vor dem Landgericht Hamburg geführte Verfahren zum Az. 324 O 63/12 und unter der URL http://www.buskeismus-lexikon.de/324_O_681/11_-_22.06.2012_-_Zeugenbefragung_in_Sachen_Dr._Nikolaus_Klehr_vs._BR unter dem Titel „324 O 681/11-22.6.2012 - Zeugenbefragung in Sachen Dr. Nikolaus Klehr vs. BR“ über das ebenfalls vor dem Landgericht Hamburg geführte Verfahren zum Az. 324 O 681/11.
Beide Terminberichte enthalten unter der Überschrift „Corpus Delicti“ unwahre Behauptungen. So schreiben Sie zu ersterem Beitrag
„In dem heutigen Verfügungsverfahren geht es gegen einige Behauptungen in der Sendung „Quer“ des Bayerischen Rundfunks […] vom 10.11.2011“
und zum zweiten Beitrag
„In diesem Verfügungsverfahren geht es um die Aussagen von Frau Bachmaier in der Sendung „Quer“ des Bayerischen Rundfunks […] vom 10.11.2011.“
Diese Behauptungen sind beide unzutreffend. In keinem der beiden Verfahren geht es um Aussagen in der Sendung „Quer“ vom Bayrischen Rundfunk vom 10.11.2011. Es geht vielmehr in diesen Verfahren um Aussagen aus ganz anderen Sendungen. Mein Mandant hat unwahre Behauptungen bezüglich seiner Person und von ihm geführter Gerichtsverfahren nicht hinzunehmen.
Darüber hinaus haben sie bei beiden Terminberichten ein Video von YouTube eingestellt mit dem Titel „Dr Nikolaus ‚Krebsheiler“ Klehr Reportage quer“ des Nutzers „sowasization“. Auch dieses Video gibt die beim Bayerischen Rundfunk ausgestrahlte Sendung „quer“ vom 10.11.2011 wieder. Auch mit Einstellen dieses Videos im Zusammenhang mit den Terminberichten zu den Az. 324 O 64/12 und 324 O 681/11 erwecken Sie den falschen Eindruck, dass es bei diesen beiden Verfahren um die Sendung „quer“ im Bayrischen Rundfunk geht.
Die genannten unwahren Behauptungen und Eindrücke begründen daher unter anderem Unterlassungsansprüche meines Mandanten gegen Sie aus § 1004 BGB i. V. m. § 823 Abs. 1 BGB, Artt. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG; § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 186 f. StGB.
Namens und in Vollmacht meines Mandanten habe ich Sie daher aufzufordern, mir bis
Donnerstag, den 12. Juli 2012, 18.00 Uhr,
die anliegende Unterlassungsverpflichtungserklärung ordnungsgemäß unterschrieben zurückzusenden. Den Eingang innerhalb der Frist vorab per Telefax betrachte ich zunächst als ausreichend.
Sollte die Erklärung nicht fristgerecht bei mir eingehen, werde ich meinem Mandanten empfehlen, ohne weitere Mitteilung gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Sven Krüger
Rechtsanwalt

________


Rolf Schälike, Bleickenallee 8, 22763 Hamburg
Unterlassungsverpflichtungserklärung


I. Hiermit verpflichte ich mich gegenüber Herrn Dr. Nikolaus Klehr, es zu unterlassen,
1. in Bezug auf das Verfahren vor dem Landgericht Hamburg zu dem Az. 324 O 63/12 zu behaupten, zu verbreiten und/oder behaupten oder verbreiten zu lassen:
„In dem heutigen Verfügungsverfahren geht es gegen einige Behauptungen in der Sendung „Quer“ des Bayerischen Rundfunks […] vom 10.11.2011.“
und/oder
2. in Bezug auf das Verfahren vor dem Landgericht Hamburg zu dem Az. 324 O 681/11 zu behaupten, zu verbreiten und/oder behaupten oder verbreiten zu lassen:
„In diesem Verfügungsverfahren geht es um die Aussagen von Frau Bachmaier in der Sendung „Quer“ des Bayerischen Rundfunks […] vom 10.11.2011.“
und/oder
3. durch Einstellen/Verlinkung des bei YouTube hochgeladenen Videos „Dr Nikolaus ‚Krebsheiler‘ Klehr Reportage quer“ des Nutzers „sowasization“ im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die Verfahren vor dem Landgericht Hamburg zu den Az. 324 O 63/12 und 324 O 681/11 den Eindruck zu erwecken, dass es bei den Verfahren zu den Az. 324 O 63/12 und 324 O 681/11 um die Sendung „Quer“ des Bayerischen Rundfunks vom 10.11.2011 geht.
II. Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der Verpflichtungen gem. Ziffer I. dieser Erklärung verpflichte ich mich hiermit zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von € 10.000,00 an Herrn Dr. Nikolaus Klehr, dies unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs.
Hamburg, den ........... Rolf Schälike

Rolf Schälike hat diese UVE nicht abgegeben. Zu einer Klage ist es nicht gekommen.

[bearbeiten] Auch Rechtsanwält Markus Kompa und Thomas Stadler reagierten nicht

Die Anwälte Markus Kompa und Thomas Stadler informierte ich zuz gleichen Zeit über meine Fragen und die Anwort von RA Gerd Hegemann. Ich bat indirelt die beiden Anwälte mir mitzuteilen, ob denen bekannt ist, um welche Sendungen es sich bei den beiden Verfahren handelte.

RA Markus Kompa war Beobachter dieser Verhandlung und berichtete darüber.

Eine Antwort von diesen Rechtsanwälten, die sich für Meinungsfreiheit einsetzen, erhielt ich bis heute (10.07.12) nicht.

[bearbeiten] Videos

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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