25.02.2020 - OLG HH - Eine reine Kostenverhandlung

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Andreas Buske, VorsRi am OLG HH, 7.Senat


Inhaltsverzeichnis


Madeira - Portugal - Die schönsten Sehenswürdigkeiten dieser Blumeninsel


Was tun bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts?
Werbung mit der Caroline-Urteil der Kanzlei des Prof. Matthias Prinz
BUSKEISMUS


DIENSTAGSBERICHT

25.02.2020

7 U 131/18

von Rolf Schälike


Verdrängt: Nazi-Vergangenheit der Bauer Media Group | ZAPP | NDR

[bearbeiten] Was war heute los?

Eine Verkündung, genauer, ein Aussetzungsbeschluss, und eine Verhandlung.

In der Verhandlung ging es um Anwaltsgebühren, um das anwaltliche Zensurgeschäft bekannte Hamburger Medienkanzleien Kronprinzessin von Schweden ist so eine Art melkende Kuh für die Kanzlei Prinz Rechtsanwälte PartG mbB und der Boulevard-Verlag Bauer muss jedesmal überzeugt werden, dass seine Medienanwälte gute Arbeit leisten, unentbehrlich sind.

[bearbeiten] Kronprinzessin von Schweden vs. Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag KG 7 U 131/18

Berufungsverhandlung zur Sache 324 O 324/18

[bearbeiten] Corpus Delicti

Text und Bilder vom Urlaub der Kläger auf Madeira.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter: Andreas Buske
Richter: Claus Meyer
Richter: Joachim Zink

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwältin Dr. Diana Grün
Beklagtenseite: Rechtsanwalt Dr. Gerald Neben
Rechtsanwältin Dr. Katharina von Bassewitz

[bearbeiten] Notizen aus der Verhandlung Kronprinzessin von Schweden u.a. vs. Heinrich Bauer Zeitschriftenverlag KG

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Wir müssen ein bisschen an dem Rubrum arbeiten. Die Beklagte firmiert unter Bauer KG in Berlin.

Richter Claus Meyer: Wurde verurteilt Zeitschriften KG.

Rechtsanwalt Dr. Gerald Neben: Wir sind gegen das Urteil vorgegangen..

Richter Claus Meyer: Nein. .. hat es anders, KG Berlin. Sie haben es versandt, da ist das Rubrum anders.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Beschlossen nd verkündet: Das Rubrum wird geändert in Heinrich Bauer Verlag KG. Firmiert so. Wie steht es mit der Vergleichsbereitschaft, gleich zu Anfang.

Bauer-Anwalt Dr. Gerald Neben: Wie der Senat das intern wünscht. Die Vergleichsbereitschaft ist nicht groß.

Richter Claus Meyer: Kenne wir ja.

Bauer-Anwalt Dr. Gerald Neben: Nein.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Haben uns Gedanken gemacht. Selbstöffnung der Kläger. Es gibt Urlaubsbilder, haben selbst verbreitet. Dann Bilder vom Urlaub in Madeira. Da stellt sich die Frage, ob Selbstöffnung. Wir haben den Skiurlaub. Es ist eine Untzerscheid..

Rechtsanwalt Dr. Gerald Neben lacht.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Man kann sagen bei Skiurlaub selbst geöffnet. Bei Madeira wollen wir nicht mitgehen. Die Fotos dürften zulässig sein. Haben aber Zweifel, dass das auf die Fotos durchgreift, wo es um die Eltern-Kind-Situation geht. Wenn das Kind zwanzig Jahre alt wird und sagen wird, jetzt ist Schluss. Das Foto der Klägerin beim Joggen zulässig verbreitet … . Wir würden zu einen anderen urteil kommen, wenn das Bild ehrenrührig, z.B. mit Bierflaschen, wäre.

Bauer-Anwalt Dr. Gerald Neben: Gerade die Eltern-Kind-Situation … .

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Nichts Besonderes. Jogging plus Eltern-Kind-Situation würden wir zulassen. Wir sind n och nicht am Ende. Es geht nicht um Verjährung. Haben uns Gedanken gemacht, wer was sagen muss. Das Haus Schweden … . Ist hier anders. 2012 ist wirklich lange her. Bei der Vorberatung haben wir festgestellt, dass nicht alles stimmt, was da steht.

Bauer-Anwalt Dr. Gerald Neben: Ist Verdachtsberichterstattung.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Habe sie (die Kläger) erst 2017 davon Kenntnis erlangt. Am Bahnhof vorbeigeschlendert, im Altpapier gefunden. Möglicherweise kommt es zu einer Beweisaufnahme. Das ist die Grundlage. Der Senat ist stark belastet. Vorschlag. Die Beklagte zahlt 2.000,- Euro. Kostenquote 1/6, 5/6.

Bauer-Anwalt Dr. Gerald Neben: Wie kommt der Senat darauf?

Richter Claus Meyer rechnet vor:: 50.000,- .. 2 x Prinzessin allein. 10.000 x 5 = 50.000. Macht 1.822,- Euro Gebühren plus 1ß0 Prozent Zinsen (zwei Jahre). Deswegen 2.000,-

Bauer-Anwalt Dr. Gerald Neben: Erklärung.

Richter Claus Meyer: Der Streitwert war 70.000,-

Bauer-Anwalt Dr. Gerald Neben: Ist fast voll berechnet worden.

Richter Claus Meyer: Rausgefallen ist eine Unterlassungsanspruch.

Bauer-Anwalt Dr. Gerald Neben: 1.300 plus xxx eigene Klagen 651 steht im Urteil. Macht 2.300 plus Zinsen.

Richter Claus Meyer sieht sich das Urteil an: Muss ins Urteil schauen.

Bauer-Anwalt Dr. Gerald Neben: Soweit der Senat. Der dritte Punkt.

Richter Claus Meyer: Dann Beweis Das dritte Standbein kommt erst in der Berufung. Vielleicht ist der Vortrag verspätet.

Bauer-Anwalt Dr. Gerald Neben: Das ist die Doppel-Schlüssigkeitsfolge beim BGH.

Richter Claus Meyer: So sind nur die Abmahnkosten entstanden.

Bauer-Anwalt Dr. Gerald Neben: Dritter Punkt.

Richter Claus Meyer: Sonst würden wir Schriftsatznachlass geben und Beweis erheben.

Bauer-Anwalt Dr. Gerald Neben: Bin nicht beim Urteil, sondern beim Antrag.

Richter Claus Meyer: Wollte ….. 1.300 plus 450 plus xxx, ohne Zinsen.

Bauer-Anwalt Dr. Gerald Neben: 2.400 im Urteil, 2.200 Urteil.

Richter Claus Meyer: Darauf eine Gebühr von 0,6.

Bauer-Anwältin Dr. Katharina von Bassewitz: Dann hätten wir beim Vergei9ch nichts Besseres als Urteil.

Es wird gerechnet.

Bauer-Anwalt Dr. Gerald Neben: Wir können das so mitnehmen.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Gut. Was können Sie abschließen?

Bauer-Anwalt Dr. Gerald Neben: Ist begründungsdürftig. Wollte das vermitteln. Muss es verstehen.

Richter Claus Meyer: Haben auch nicht genau auf dn Zinstag gerechnet.

Die Richter ziehen sich zur Beratung zurück.

Richter Zink nach Wiedereintritt: Ein Urteil ist vielleicht auch schon fertig.

Richter Claus Meyer: Es liegt daran, dass es sieben Foto gibt. 3 x er, 5 x sie 2 Bildnisse werden wir erlassen 5 nicht erlassen. Deswegen 2/7. Deswegen haben wir nicht weit runtergerechnet.

Bauer-Anwalt Dr. Gerald Neben: Wollte nicht zu kompliziert machen. Muss überlegen. Haben Sie … ?

Richter Claus Meyer: 50.000, 1,3 Gebühr sind 1.511,90 + 20 Post plus xxx macht 1.822,96 plus 10m Prozent (2 x 5 Prozent). Macht glatt 2.000,-

Bauer-Anwalt Dr. Gerald Neben: W

Richter Claus Meyer: 12.000,- 10.000,-- 2.000,- … .

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Wenn wir diesen Weg nicht gehen, wird es lange dauern, weil die Beklagte kurz vor der Verhandlung den Streitwert erhöht hat. Die Kläger haben zu diesem Vortrag nichts gesagt. Könnte verspätet sein.

Richter Claus Meyer: Dann zur Verjährung, wer muss was sagen.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Wir meinen, der Kläger muss darlegen.

Bauer-Anwalt Dr. Gerald Neben: Wie kommt der Senat dazu, dass die Darlegungslast nach BGH (Urteil vom 22.1.2019, Az VI ZR 403/17) erfüllt ist? Nicht zeitig.

Richter Claus Meyer: Schlüssig. Wenn der Kläger nicht schlüssig darlegt. Sie meinen, in jedem Fall muss der Beweis vom Mandanten dargelegt werden? Wenn ich Köln höre, da die 2. Instanz.

Bauer-Anwalt Dr. Gerald Neben: Nach unserer Auffasung .. . Wie war der Mandant …. , wurde bezahlt?

Richter Claus Meyer:

Bauer-Anwalt Dr. Gerald Neben: Wie kommt der Senat dazu, dass die Darlegungslast nach BGH (Urteil vom 22.1.2019, Az VI ZR 403/17) erfüllt ist? Nicht zeitig.

Richter Claus Meyer: Das ist ein neuer Gesichtspunkt.

Bauer-Anwalt Dr. Gerald Neben: wir uns auf BGH beziehen, dann haben wir zwei Ebenen. Die eine, ob entstanden, die zweite die Höhe. Zu den gemeinsamen Kosten. Wenn man schlüssig vorträgt, gab es eine Mandantenbeziehung, wurde eine Rechnung gestellt, in welcher Höhe? Eine ganz andere Höhe ist die Negativbekundung.

Richter Claus Meyer: Die Frage ist, muss in jeder Klage dargelegt werden, was .. Wir würden gern bei dem BGH die feer führen, geht aber nicht.

Bauer-Anwalt Dr. Gerald Neben: Der BGH kann nur feststellen, wenn er den Sachvortrag hat.

Richter Claus Meyer: Die 1. Instanz nicht? Der Satz der Klägerin, der sagt, die Beklagte ist richtig abgemahnt worden.

Bauer-Anwalt Dr. Gerald Neben: Hat das nicht geschrieben.

Richter Claus Meyer: Ist dann zugestanden. Sie sagne Mandantenfoto …

Bauer-Anwalt Dr. Gerald Neben: Sage nichts, frage nur … ..

Richter Claus Meyer: … .

Bauer-Anwalt Dr. Gerald Neben: Es ist egal. Ein rechtskräftiges Urteil ist eine rechtskräftiges Urteil. Der BGH sagt, wenn Schadensersatz, dann muss ich vortragen. Muss Positivbekundung und auch Negativbekundung vorlegen. Haben nicht aufgemacht, wie der BGH jetzt vorgibt. Es sind alles Rechtsfragen. Zu Rechtsfragen brauche ich nicht vorzutragen.

Richter Claus Meyer erklärt seine Verantwortungslosigkeit: Sage, Neben ist mir ins Auto gefahren, es entstand eine Schaden von fünftausend Euro. Derr Beklagte sagt nicht, ist nicht hat schlüssig. Wenn der andere nicht Mal bestreitet. Dann ist für mich als Richter die Klage schlüssig.

Bauer-Anwalt Dr. Gerald Neben: Planschet … abwer der andere Senat spricht von Darlegungsverpflichtung In der 1. Instanz weiß ich, gingen ganz oft in Urlaub, gehen aber gegen alle vor. Das ist in den Akten drin.

Richter Claus Meyer: … Verjährungsfrage.

Bauer-Anwalt Dr. Gerald Neben: Wie lange?

Richter Claus Meyer: erst Anträge … .

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Die Sach- und Rechtslage wurde ausführlich und umfassend erörtert. Ist ja nicht im Skat, Abmahnkosten. Sind nicht am Ziel.

Beschlossen und verkündet:

1. Die Beklagte kann auf den Schriftsatz vom 12.02.2020 zur Frage wann, wie von den streitgegenständlichen Fotos Kenntnis erlangt, …

Richter Claus Meyer korrigiert Buske: Habe Herrn Neben verstanden, ein Vergleich ist nicht ausgeschlossen.

Klägeranwältin Dr. Diana Grün: Habe nicht erreicht.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Der Senat unterbreitet eine Vergleichsanregung auf der Basis, dass der Verlag 2.000,- Euro an die Kläger zahlt. Damit sind alle gegenseitigen Ansprüche aus den in Rede stehenden Fotos erledigt. Von den Kosten in allen Instanzen tragen die Kläger 5/6, die Beklagte 1/6.

Die Parteivertreter teilen bis zum 23.03.20 mit, ob ein Vergleich auf dieser Basis möglich ist.

2. Wenn ein Vergleich nicht zu Stande kommt, erhalten die Kläger Gelegenheit bis zu 24.04.20 zu erwidern, wie es zu Kenntnis der streitgegenständlichen Veröffentlichungen gelangt sind. … bis zum 24.04.20 Stellung zu nehmen.
3. Weiter prozessleitende Hinweise von Amts wegen für den Fall, dass es zu keinem Vergleich kommt.

Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 11.954,00 Euro festgesetzt.

[bearbeiten] Kommentar RS

In den Verhandlungen des Pressesenats, wie auch der Pressekammer Hamburg wird offener, enthemmter nur noch über die Kosten, das anwaltliche Geschäft und den Job der Richter verhandelt. Die Mandanten sind deren Geldquellen. Verhandelt wird nur darüber, wie man den Mandanten die Abzocke schmackhaft macht, verkauft, verschleiert.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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