09.11.2012 - Ein vorprogrammiertes Scheitern - Fünf Volljuristen - ein Betroffener
Aus Buskeismus
BUSKEISMUS Bericht | Hörspiel-Arena 2011 'Highscore Music' (Offizieller Mitschnitt) AHRENSBURG-Aktue!!: Ahrensburger Zustände - Video 1 |
[bearbeiten] Die Teilnehmer der absurden Veranstaltung
[bearbeiten] Wer ist Harald Dzubilla – Antragsgegner, Kläger und Widerklage-Beklagter zugleich?
Heute abwesend. Im Hintergrund tätig.
Harald Dzubilla - Verlagskaufmann, Journalist und Autor - betreibt mehrere web-Seiten:
Leserkommentar vom 09.11.2012 auf dieser BLOG-Seite:
- Tanja Marcinkowski: „In den vergangenen Monaten kam es mir jedoch leider immer mehr so vor, als würden Sie nicht mehr berichten, sondern vielmehr persönliche Angriffe insbesondere gegen Mitarbeiter der Stadtverwaltung und des Rathauses, aber auch andere Bürger oder Kaufleute aus Ahrensburg vornehmen. Immer mehr habe ich das Gefühl von jemandem zu lesen, der einfach alles und jeden kritisieren muss, hetzt und das täglich!"
Leserkommentar vom 17.02.2011 auf dieser BLOG-Seite:
- Rechtsanwältin Renate Richers: „Anliegend übersende ich Ihnen Ihre Haft-Polster, die Sie offensichtlich verschrieben erhielten, weil Sie sie brauchten. Ich benötige sie allerdings nicht.Ich bin mit Ihnen geduldig gewesen. Es waren mehrere Leute hier, die Rechtsschutz in Anspruch nehmen wollten, um sich gegen Ihre Internet-Verleumdungen zu schützen. Diesen Leuten habe ich gesagt, sie sollten Sie geifern lassen. Sie seien nach meiner Auffassung psychisch krank und es habe keinen Zweck, gegen borderline-Persönlichkeiten anzugehen. Nun heißt das allerdings nicht, daß ich es unbegrenzt hinnehmen würde, wenn Sie mich weiterhin behelligen. Ich werde es sorgfältig abwägen, ob ich Ihrer in meinen Augen kranken Persönlichkeitsstruktur ein Forum liefere, damit Sie sich produzieren können.“
- Antwort Dzubilla: "Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin – wenn Sie mit Ihrem sorgfältigen Abwägen fertig sind, dann wäre es sehr nett von Ihnen, würden Sie mir verraten, um welche „Verleumdungen“ meinerseits es sich handeln soll. Ich bin mir nicht bewusst, irgendwann mal irgendjemand hier bei Szene Ahrensburg verleumdet zu haben, was ja ein Strafbestand gem. § 187 StGB wäre. Oder ist Ihr boshafter Kommentar bloß die Fortsetzung Ihrer üblen Nachrede, mit der Sie mich seit Jahren verfolgen...?"
und
off-the-record.de – hier als Spießer Alfons – bekannt.
Textpassagen:
- Christine Neubauer wird Lügen vorgeworfen
- einschlägig bekannte Arschlecker
- Die Deutsche Post als Helfershelfer von Betrügern aus Österreich. Schon der dümmste Briefträger müsste am Aufdruck des Umschlages erkennen, dass hier etwas faul ist
Auf einer weiteren Site riesenburg.de
- veröffentlicht Harald Dzubilla eine Kündigung des Heinrich Bauer Verlags vom 06.09.1999. Damit wurde Dzubillas Anstellungsvertrag vom 02.03.1981 durch Verlagschef Heinz Bauer fristlos gekündigt.
In szene-ahrensburg.de schrieb Harald Dzubilla seit Frühjahr 2009 über Klaus Schädel sehr viele Artikel. Viele Artikel löschte Dzubilla nach Beschlüssen des Landgerichtes Hamburg. Über 20 Artikel wie dieser erwähnen noch immer im Internet Klaus Schädel mit Schmähungen (Stand: 09.11.2012). In den gelöschten - weil gerichtlich verbotenen - oder noch veröffentlichten Artikeln formuliert Dzubilla über Klaus H. Schädel, den Dzubilla persönlich nicht kennt und mit dem Dzubilla nie ein Gespräch führte:
- „Schädel will betrügen"
- „Außerdem ist er ein notorischer Lügner"
- „Hohlkopf Schädel"
- „In der Region weiß schließlich jeder, dass das Oberstübchen dieses Mannes so leer ist wie sein eigenes Bankkonto."
- „Schwachkopf"
- „Gehirnamputierter"
- „.. aber mit ziemlicher Sicherheit wurde dem Mann während der Vollnarkose das abgestorbene Gehirn total amputiert und entsorgt als Giftstoff auf einer Sondermülldeponie für gefährliche Stoffe... "
- „Schädel landet auf Platz 5 - denn auf Platz 4 steht meine Mülltonne"
- „Sherlock Schädel"
- „Frau Hohl-Schädel" [über Frau Brigitte Schädel]
- „Schädel will unrechtmäßige Quittungen für seinen Wahlkampf ausstellen "
- „Schädel... der Brüller des Tages... "
- „...dass der Demagoge seine Aussteuer noch nicht zusammen hat"
- „der Verwirrte, der mit der deutschen Sprache auf Kriegsfuß steht"
- „Schädel ist beim Wassertrinken der Klodeckel auf den Kopf gefallen"
- „Ein Mann, dem beim vermutlich beim ständigem Wassertrinken so häufig der Klodeckel auf den Hinterkopf gefallen ist, dass seine Gehirnmasse irgendwann zu einer stinkenden braunen Kloake geworden ist..."
- „die geistigen Fäkalien des Hohlkopfes...."
- „Geistesgestörter"
- „Und sollte der Mann wider Erwarten zurechnungsfähig sein, dann könnte ich ihn nicht mal als Arschloch bezeichnen. Weil ein Arschloch für uns Menschen wichtig ist."
- Schädel sei wertloser als Müll
- und viel anderes, z.T. Schlimmeres
Neben diesen verbalen Schmähungen veröffentlichte Dzubilla auch Schmähbilder zu Klaus Schädel
- Das Wahlfoto, wo ein Arsch-Bild Schädels Gesicht überdeckt
- Schädels Gesicht als Totenkopf
2009 erreichte Harald Dzubilla beim Ahrensburger Amtsgericht auf Anhieb 5 Tage vor der Bürgermeister-Wahl in Ahrensburg, bei dem Klaus Schädel als Bürgermeister-Kandidat auftrat, ohne Befragung von Zeugen, ohne Termin und ohne Befragung Schädels ein 3 Monate geltendes 50 m - Näherungsverbot gegen Klaus Schädel.
Als Schädel mit Ehefrau am 30.11.2009 die Ahrensburger Stadtverordnetenversammlung im Marstall besuchte, wo auch Dzubilla irgendwo im großen Saal saß, beantragte Dzubilla gegen Schädel eine Ordnungsgeldstrafe wegen Verstosses gegen dieses Näherungsverbot. Später zog Dzubilla seinen Antrag zurück, wie auch eine Klage gegen Schädel in Lübeck, die Dzubillas Anwalt am Morgen der Verhandlung dem Gericht zufaxte.
Harald Dzubilla berichtete am 30.03.2011 im Artikel „Ein schöner Tag - danke, Norbert!" darüber wie Norbert ausholte und Klaus Schädel "voll was aufs Maul" gab. Dzubillas Kommentar: "Bravo Norbert! Damit haben Sie der überwiegenden Mehrheit aller Ahrensburger Bürger den Tag verschönt!" Es nennt in seinem Artikel über diesen Angriff (dazu gab es ein Strafverfahren am AG Ahrensburg gegen den Angreifer) diesen tätlichen Angriff "Notwehr im Rahmen der international anerkannten Regeln für Menschenrechte". Später änderte er den Namen des Schlägers "Norbert" ab zu "Mr. Nobody" und behauptete: "Ich kenne seinen Namen nicht"
Harald Dzubilla äußerte in einer Stellungnahme vom 25.06.2011 über einen Besuch bei der Polizei in Ahrensburg seinen dort geäußerten Wunsch, bei Schädel in Großhansdorf dessen Fensterscheiben einzuwerfen und behauptet in seiner Stellungnahme, dass die Polizistin oder der Polizist, mit der/dem er sprach, zustimme, bei Schädel die Fensterscheiben einzuwerfen. Zudem erklärte Dzubilla in dieser Stellungnahme "ein Recht auf Notwehr gegen Klaus Schädel" zu besitzen.
Der Bruder von Harald Dzubilla, rief Herrn Schädel an und warnte ihn davor, nachts auf die Straße zu gehen: "Pass auf, wenn du im Dunkeln das Haus verläßt!". Dieser Bruder hat sich inzwischen verpflichtet, Kontakte zu Klaus Schädel zu unterlassen.
Im Internet finden wir Weiteres über Harald Dzubilla. Inwieweit diese Informationen stimmen, wissen wir nicht. Diese können durchaus Fehler enthalten:
kressreport, Ausgabe 36/1999
- "im Unfrieden getrennt haben sich der Heinrich Bauer Verlag und Harald Dzubilla, 55. Siebzehneinhalb Jahre lang leitete Dzubilla die zentrale Werbeabteilung des Hauses. Zuvor wirkte Dzubilla bereits bei Springer, Burda, und Jalag. Seit 1. März 1982 wurde fast jede Vertriebs- oder Fachwerbung des Hauses von ihm und seinem zuletzt zwölfköpfigen Team gestaltet, am 7.September 1999 teilte eine Presseabteilung lapidar mit, Dzubilla habe das Unternehmen "ab sofort verlassen". Kein Wort des Dankes, keine guten Wünsche. Die tieferen Ursachen für den plötzlichen Abgang ohne Einvernehmen..."
kressreport, Ausgabe 47/2000
- "Gar nicht witzig fand Harald Dzubilla, 56, das Urteil des Hamburger Landesarbeitsgerichts, das am vergangenen Freitag seine Klage gegen den Heinrich Bauer Verlag, Hamburg, in zweiter Instanz abgewiesen hat."
Wir kennen Harald Dzubilla durch seinen Auftritt bei Buske am 03.07.2009. Seinerzeit klagte Dzubilla mit gleichem Anwalt gegen den Droste-Verlag Bericht.
Dzubilla wirbt für CDU-Politiker aus Stadt und Land, wie hier für Ole von Beust.
[bearbeiten] Wer ist Klaus Schädel – Antragsteller, Beklagter und Widerkläger zugleich?
Klaus Schädel ist Elektroingenieur und Reserveroffizier aus Ahrensburg und der Enkelsohn des deutschen Romanisten und Gründers des Ibero-amerikanischen Instituts der Universität Hamburg, Prof.Dr. Bernhard Schädel und Bruder des Stuttgarter Rechtsanwalts Horst Schädel. Im Jahr 2003 trat Schädel in seiner Heimatstadt Ahrensburg in die CDU ein, war dort Fraktions- u. Vorstandmitglied, sowie im Finanzausschuss tätig. Dann schloss die CDU ihn aus der Partei aus, nachdem er kurz vor der Bundestagswahl 2005 zur Zusammenarbeit des CDU-Bundestagskandidaten für Stormarn, Carl-Eduard v. Bismarck mit Scientologen in Ahrensburg und Friedrichsruh Graf von Bismarck & Manthey KG per Fax am 3.09.2005 Frau Dr. Angela Merkel als Kanzlerkandidatin seiner Partei befragte. Zum 27.09.2009 kandidierte Schädel als parteiloser Bürgermeisterkandidat für Ahrensburg und erlebte den Schmutz des Politikgeschäfts, wenn es um eine Machtposition geht. Diesen Auseinandersetzungen war Klaus Schädel nicht gewachsen.
An der Schmutzkampagne war in irgendeiner Weise Harald Dzubilla beteiligt. Klaus Schädel reagierte auf die laufenden Schmähungen seitens Harald Dzubilla zunächst gar nicht, dann mit Mails an Dzubilla. Später schon, und nach einem öffentlichem Gewaltaufruf gegen Schädel seitens Dzubilla im Internet mit Äußerungen der Art wie:
- "....Mit Menschenverachtung und Hetze im Stil Dzubillas fing es an...":
- "Freisler hat Menschen willkürlich angeschrien, gedemütigt und zum Tode verurteilt. Er hat Menschen - so wie Dzubilla es macht - wie Abfall behandelt."
- "...Ähnlich behandelt Harald Dzubilla Menschen. Er führt sich als angeblicher Journalist ähnlich psychopathisch auf, wie der damalige Henker Roland Freisler, indem er Menschen wie Klaus Schädel...."
- "Leichtes Spiel für einen gefährlichen Menschen wie Harald Dzubilla oder für Drogendealer, die in Ahrensburg jahrzehntelang unverändert gute Geschäfte machen...."
- "... derartiger Nazi-Hetze eines Harald Dzubilla im Stürmer-Goebbels-Stil ... "
- "Dzubilla (sc. Harald Dzubilla) hasst mich erkennbar und hat offenbar Extrarechte in Ahrensburg alle die er oder die CDU (Dorsch) hasst in dieser Weise öffentlich ...
- "... wenn ein Dzubilla (sc. Harald Dzubilla) mich als Straftäter zur Menschenjagt freigibt und die Bürger auffordert mich zu verfolgen ..."
- "Gratulation ! Tolle Nunmmer ! Können Sie stolz darauf sein Harald Dzubilla. Unter fairen demokratischen Bedingungen mit korruptions- und eigennutzlosen Beamten und Politikern sähe dies anders aus."
- "Der Mann (sc. Harald Dzubilla) macht Politik und die Arbeit, für die sich die CDU selbst (aus gutem Grunde) zu schade ist!"
- "Schließlich hat er (sc. Harald Dzuzbilla) [...] im Alter von 66 Jahren irgendwie ein Kind selbst (sagt er) gezeugt."
- "Der Marstall hat diesen sogenannten Künstler (sc. Harald Dzubilla), der ein menschenverachtender Stalker ist, charmant vor die Tür gesetzt."
- "Demokratiefeind und Gewaltaufrufer."
- "Herr Dzubilla (sc. Harald Dzubilla) wurde offensichtlich von der CDU oder von Herrn Schade bezahlt mit dem Ziel: 'Mache ihn (Schädel) nieder und nutze dazu alle Tricks und Gemeinheiten. Wir decken dich'"
- "WER bezahlt Harald Dzubillas Internet-Angriffe"
- "Es stellt sich die folgende Frage: WER leistet Beihilfe oder hat beauftragt und bezahlt Journalist Dzubilla für diese in aufwendiger Arbeit erstellten unzähligen Internet-Veröffentlichungen?
Die Seiten mit diesen Passagen und alle Seiten zu Harald Dzubilla nahm Klaus Schädel allerdings im Juli 2011 vollständig aus dem Netz.
[bearbeiten] Bei den Gericht erreichte Herr Klaus Schädel beachtliche Erfolge:
- Gegen die Klage von Carl-Eduard Graf von Bismarck, gewann Klaus Schädel Anfang 2012 vollständig.
- Ein Strafverfahren nach 3 Strafanzeigen des Präsidenten des Landgerichts Lübeck, des Herrn Dr. Ole Krönert gegen Herrn Schädel wegen "Beleidigung der Rechtssprechung des AG Ahrensburg", musste das Amtsgericht Lübeck die Strafsache 67 Cs 425-11 einstellen. Dr. Krönert ist bekannt durch seine Beteiligung als einer der s.g. "glorreichen 7", der erfolglosen Aufklärungsmannschaft der Staatsanwaltschaft Lübeck im Mordfall Dr. Uwe Barschel, sowie als ehemaliger Direktor des AG Ahrensburg. Dr. Ole Krönert sagte als Staatsanwalt im Kieler Untersuchungsausschuß zum Fall Barschel aus.
- Versuche seiner politischen und sonstigen Gegner, Klaus Schädel als Betrüger zu verurteilen, scheiterten bisher ebenfalls. Sogar der Staatsanwalt forderte im Berufungsverfahren 3 Ns 114/11 vor dem Landgericht Lübeck Freispruch, der auch erging.
- Die Richterin am Amtsgericht Ahrensburg, Anne Katrin Stange wurde erfolgreich wegen Befangenheit mit Hinweis auf Willkür abgelehnt. Siehe Beschluss LG Lübeck, 14 T 30/12: "...missdeutet den Inhalt der ZPO in krasser Weise", Bericht.
- Gegen Harald Dzubilla erreichte Klaus Schädel 2011 die folgenden 4 einstweiligen Verfügungen:
- 324 O 311/11 - "Darf ein offensichtlich Geistesgestörter…" ( Klodeckel, Hohlkopf, notorischer Lügner, Gehirnamputierter, Schwachkopf, krankhafter Trieb, offensichtlich Geistesgestörter, Arschloch )
- 324 O 317/11 - "Rechtsanwalt Prasse braucht Geld"
- 324 O 331/11 - "August die Dumpfbacke"
- 324 O 361/11 - "Schädel-Hirn-Trauma" - Einsweilige Verdfügung aufgehoben wg. dem Recht auf Gegegnschlg
- Harald Dzubilla gab 2011 mehrere Unterlassungsverpflichtungserklärungen ab.
- 28.07.2011 gegenüber Frau Schädel: "Brigitte Schädel könne die Werbung im MARKT nicht bezahlen"
- 11.07.2011 gegenüber Herrn Schädel Geistesgestörter etc.
- Schädels Ehefrau Brigitte (die Dzubilla "Frau Hohl-Schädel" nennt) erreichte 2011 ebenfalls eine einstweilige Verfügung:
- 324 O 357/11 - "Parkplatz-Schmarotzer in Ahrensburg"
Harald Dzubilla, vertreten von der Kanzlei Nesselhauf, reagierte nach Zustellung der ersten o.g Verfügungen an Dzubilla mit 8 Abmahnungen an Schädel mit dem Argument der Verletzung der Persönlichkeitsrechte Dzubillas durch Schädel. Einen Gerichtsbeschluss hat Harald Dzubillas Kanzlei Nesselhauf zu diesen 8 Abmahnungen am Hamburger Landgericht gegen Schädel allerdings nicht beantragt.
[bearbeiten] Wer ist Rechtsanwalt Michael Nesselhauf?
Heute abwesend. Im Hintergrund tätig.
Rechtsanwalt Michael Nesselhauf ist bekannt als Anwalt des Ex-Bundeskanzlers Gerhard Schröder, aber auch der Osmanis, denen Mafiastrukturen und -methoden nachgesagt werden. Bekannt ist dieser Anwalt bzw. seine Kanzlei für die Einreichung falscher eidesstattlicher Versicherungen, z.B. für Uhl in den s.g. VW-Sex-Verfahren.
Mit einer falschen eidesstattlichen Versicherung von Carl-Eduard Graf von Bismarck hat diese Kanzlei 2007 auch eine einstweilige Verfügung gegen Klaus Schädel erreicht. Für eine Woche musste Klaus Schädel seinerzeit sogar in den Knast. 2012 wurde alles vom Landgericht Lübeck aufgehoben. Carl-Eduard Graf von Bismarck verlor ohne Wenn und Aber.
[bearbeiten] Wer ist Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel?
Dr. Till Dunckel ist Partner der Kanzlei Nesselhauf. Am 14.03.2012 wurde Dr. Till Dunckel im dritten Wahlgag mit 50 Stimmen von 292 in den Vorstand der Hamburger Rechtsanwaltskammer gewählt.
Dr. Till Dunckel ist bei Gericht bekannt als Vertreter seiner Schwägerin Claudia Schiffer, die auch Zensur begehrt.
[bearbeiten] Wer ist Rechtsanwalt Eberhard Reinecke?
Rechtsanwalt Eberhard Reinecke kommt aus Köln und ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Er vertritt den Buskeismus-Betreiber erfolgreich und hat auch für Klaus Schädel den Umbruch in Schleswig-Holstein erreicht.
[bearbeiten] Wer sind die Richterinnen und der Richter?
Die Richterinnen Simone Käfer und Gabriele Ellerbrock sowie der Richter Dr. Philip Link werden am besten charakterisiert durch die Feststellung der in diesem Verfahren nicht beteiligten Richterin Barbara Mittler: "Wir machen uns keine Gedanken, wie das in der wirklichen Welt aussieht." (26.10.12).
[bearbeiten] Corpus Delicti
[bearbeiten] Sieht nach einer Schlammschlacht aus, ist es aber nicht
Interessant zu beobachten, wie die Hamburger Zensurkammer solche Fälle zu lösen versucht.
Das Landgericht (Buske) hatte am 10.08.2011 nach dem Erlass mehrerer einstweiligen Verfügungen zu Gunsten von Herrn Schädel eine Meditation vorgeschlagen. Die Parteien waren einverstanden. Die Mediation scheiterte im Frühjahr 2012 allerdings daran, weil Herr Schädel es ablehnte, in der Mediation einem Anwalt gegenüber zu sitzen,
- - dessen Kanzlei ihn durch Einreichung einer falschen eidesstattlichen Versicherung am 4.11.2008 in den Knast brachte
- - der es nach wie vor für richtig hält, dass die Schmähungen seitens seines Mandanten weiter im Netz verbleiben.
Die Mediatorinnen, die vors. Richterin beim Landgericht Hamburg Uta Mithoff, und Richterin beim Landgericht Hamburg Annika Thein berücksichtigten - entgegen konkreter positiver Erfahrungen in anderen Fällen sowie den gesetzlichen Vorgaben - diesen Wunsch nicht. Die Richterinnen ließen die Mediation platzen.
[bearbeiten] Klaus Schädel <-> Harald Dzubilla
Landgericht Hamburg 324 O 361/11 Klaus Schädel vs. Harald Dzubilla (Verfügungsverfahren)
Landgericht Hamburg 324 O 402/11 Harald Dzubilla vs. Klaus Schädel (Beklagter und Widerkläger)
[bearbeiten] Richter
Vorsitzende Richterin am Landgericht: Simone Käfer
Richterin am Landgericht: Gabriele Ellerbrock
Richter am Landgericht: Dr. Philip Link
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Nesselhauf pp. Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel, Harald Dzubilla fehlt
Beklagtenseite: Rechtsanwalt Schön & Reinecke; Rechtsanwalt Eberhard Reinecke, Klaus Schädel anwesend
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit
09.11.2012 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
10:30
[bearbeiten] Beginn der Verhandlung
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Ja, dann fangen wir mit der einstweiligen Verfügungssache 324 O 361/11 an. Wir haben heute zwei Sachen zu verhandeln: 324 O 361/11 und 324 O 402/11. Die Sache 324 O 393/11 ist als erledigt zurückgenommen worden. Alle ahnen, dass die Parteien im Clinch miteinander liegen. Ist es nicht möglich, ein Gesamtpaket zu schnüren? Beide Medianten verlieren eher. Ist letztendlich ... d.h es geht. Das bedeutet nicht, dass eine gütliche Einigung nicht möglich ist. Zu 324 O 361/11 entscheiden wir heute noch. In der Sache 324 O 402/11 werden wir uns mehrmals treffen. Die Frage geht an Sie, Herr Schädel. Das bedeutet, dass die Richter die Robe ausziehen und die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird. Wir ziehen die Roben aus.
Überrumpelter Klaus Schädel: Ich habe Dzubilla draußen gesehen. Sehe ihn hier nicht. Es wäre erforderlich, dass Dzubilla auch erscheint.
Vorsitzende: Er hat seinen Anwalt ... Herr Dunckel kann Dzubilla jederzeit erreichen.
Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel: Weiß nicht. Muss zu Hause anrufen.
Rechtsanwalt Eberhard Reinecke: Denke nicht, dass Herr Dunckel alles weiß.
Klaus Schädel: Rufen Sie doch an, ob Dzubilla zuhause ist.
Es wird darüber diskutiert, ob die Akten vollständig sind.
Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel verlässt den Gerichtssaal.
Es wird weiter über die Vollständigkeit der Akten diskutiert.
Vorsitzende: Der Nachtrag befindet sich nicht in der Akte. Haben Sie (Dunckel) das?
Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel: Habe auch nur das.
Richterin Gabriele Ellerbrock: Inhaltlich macht das Sinn. Deswegen sind wir davon ausgegangen.
Vorsitzende: Muss zu einer anderen Akte gehören.
Rechtsanwalt Eberhard Reinecke: Das ist falsch. Die einstweilige Verfügung ist später erlassen worden. Wir hatten das Problem mit Herr Dr. Sven Krüger (früherer Anwalt von Herrn Schädel).
Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel: Habe auch das Problem, die Abschlusserklärung und die Akten sind nicht vollständig. Habe Herren Dzubilla erreicht zu Hause am Schreibtisch.
Klaus Schädel: Habe sogar seine Stimme gehört. Möchte leider .... .
Richterin Gabriele Ellerbrock: Er ist ja beteiligt. Die Ergebnisse sind für ihn verbindlich. Herr Dunckel ist für ihn bevollmächtigt.
Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel: Würde auch ... .
Klaus Schädel: Nicht, wenn er nicht dabei ist. Er hat schon 2009 mit den Beleidigungen und Schmähungen angefangen. Heute sind noch mehr als 20 Seiten im Netz. Ich möchte persönlich von ihm dazu etwas hören. Geht nur, wenn er dabei ist.
Richterin Gabriele Ellerbrock: Stellt sich uns ein praktisches Problem.
Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel: Kann ich versichern mit Festleitungsnummer.
Klaus Schädel: Ich kann ihn suchen gehen.
Rechtsanwalt Eberhard Reinecke: Ob er tatsächlich da ist, spielt keine Rolle. Könnte kommen. Für mich war es selbstverständlich, dass der Mandant dabei ist. Sie (Herr Dunckel) haben bestimmt ...
Die Vorsitzende verlässt den Saal. Nach Wiedereintritt: Er ist offensichtlich zu Hause.
Rechtsanwalt Eberhard Reinecke und Klaus Schädel verlassen den Gerichtssaal.
Rechtsanwalt Eberhard Reinecke nach Wiedereintritt: Ist doch paginiert.
Richter Dr. Philip Link: Wenn die Geschäftsstelle was vergisst, dann ... .
Rechtsanwalt Eberhard Reinecke: Wir würden versuchen. Weiß nicht, was rauskommt.
Vorsitzende: Habe angerufen.
Rechtsanwalt Eberhard Reinecke: Würden zunächst mal ... mit Parteien diskutieren.
Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel: Bevor wir uns über die Sache unterhalten.
Klaus Schädel: Würde bitten, dass die Öffentlichkeit bleibt.
Vorsitzende: Können wir nicht machen.
Rechtsanwalt Eberhard Reinecke: Frau Schädel war geladen.
Vorsitzende: Bei Frau Schädel können wir überlegen.
Klaus Schädel: Ich habe ein Problem. Es sind fünf Juristen, die mir gegenüberstehen. Ich bin dann in einer sehr schweren Situation.
Richterin Gabriele Ellerbrock: Wir machen einen Kompromiss. Wenn Sie sich nicht sicher fühlen, dann können Sie sich außerhalb des Gerichtssaals beraten. Frau Schädel darf bleiben.
Die Öffentlichkeit – drei Personen - muss den Saal verlassen
[bearbeiten] Der nicht öffentliche Teil der Verhandlung
Drei Richter/Innen - Käfer, Ellerbrock, Dr. Link -, zwei Anwälte - Dunckel, Reinecke - , Herr Schädel. Herr Dzubilla fehlt.
Keine Erklärung, was für eine Veranstaltung jetzt geplant ist. Von den Parteien waren weder Herr Schädel, noch Herr Dzubilla geladen.
Die Richter zogen die Roben aus, blieben aber an ihren Plätzen sitzen. Ein Protokoll wurde nicht diktiert und wird auch nicht gefertigt.
Auf die Frage von Herrn Schädel an die Richter und seinen Rechtsanwalt, was das jetzt für ein Verfahren sei, erhielt Herr Schädel keine klare Antwort.
Auf die Frage von Herrn Schädel, weshalb die Öffentlichkeit ausgeschlossen wurde, antwortete Richtern Ellerbook: Ich will darüber, was wir hier besprechen, nichts im Internet lesen.
Von den Richtern wurden Getränke (1 Flasche Wasser mit 5 Gläsern) gereicht und ein wenig eine Kneipenatmosphäre hergestellt.
Herr Schädel wollte wissen, welche Vorstellungen und Argumente die Richter und Anwalt Dr. Till Dunckel haben. Er war bereit, zunächst ohne Öffentlichkeit zu diskutieren.
Herrn Schädel kam es auf eine inhaltliche Diskussion an und um den Versuch, den anwesenden Volljuristen klar zu machen, welche Folgen die Artikel vonn Herrn Dzubilla verursachen.
Das war allerdings nicht das Anliegen der fünf Volljuristen. Gesprochen wurde vorwiegend über die Kosten, d.h. die Interessen der anwesenden Anwälte. Es wurde auf die Risiken der Fortführung der Gerichtsverfahren hingewiesen.
Rechtsanwalt Eberhard Reinecke erklärte, dass diese Verhandlung keine zusätzlichen Anwaltskosten generiert. Der Gesamtstreitwert wurde nach Angabe der Vorsitzenden auf 35.000,- € angedacht.
Ein Mal – ca. nach 1 Stunde - haben Rechtsanwalt Eberhard Reinecke und Klaus Schädel den Gerichtssaal verlassen und miteinander diskutiert.
Über das von Herr Schädel eingereichte Schreiben und andere Inhalte wurde nicht diskutiert.
Herr Klaus Schädel lehnte es ab, weiter nichtöffentlich zu verhandeln.
Die Vorsitzende diktierte, dass die Gespräche gescheitert seien.
Nach ca. einer halben Stunde (12:55) rief Richter Dr. Philip Link die Öffentlichkeit wieder in den Gerichtssaal.
04.12.12, schriftliche Mitteilung des Gerichts: Es existiert kein Protokoll einer "nichtöffentlichen" Sitzung und es wird auch nicht erstellt werden.
[bearbeiten] Kommentar RS zum nicht öffentlichen Teil
Was sollte dieser Versuch?
Durchaus vorstellbar ist, dass Herr Dzubilla, so wie Herr Schädel, an einem kleinerem Streitwert interessiert gewesen wären und daran, dass die von diesen beiden Herren zu zahlenden Gelder, dem Gegner zu Gute gekommen wären und nicht ausschließlich den Anwälten.
An diesem Tisch saßen fünf falsche Leute. Der zweite richtige Mann, Herr Dzubilla, fehlte.
Der Einzige, der möglicherweise Herrn Schädel zu einem machbaren Vergleich hätte überreden können und die Volljuristen dazu, wurde des Saales verwiesen.
Fünf Volljuristen sind einfach niemals in der Lage, einen echten Vergleich zu erreichen. Sie können mit Mehrkosten drohen, haben auch die Macht dazu.
Echte Vergleichsverhandungen müssen in erster Linie die Interessen der Parteien berückschtigen, und nicht vordergründig die Interessen der Volljuristen.
Rein formal machen die fünf Volljuristen diese Veranstaltung nicht existent. Ein Protokoll soll es nicht geben, nirgends wird fixiert, was heute stattfand. Niemand von den anwesenden fünf Volljuristen kann erklären auf Grundlage welcher §§ diese Veranstaltung durchgeführt wurde.
[bearbeiten] Fortsetzung des öffentlichen Teils der Verhandlung zu 324 O 361/11
Es geht um die am 28.07.2011 verbotene Schmähung, der Antragsteller hätte ein „Schädel-Hirn-Trauma“
Vorsitzende zu Rechtsanwalt Reinecke: Sie haben doch das letzte Schreiben zu 324 O 361/11 als Fax bekommen?
Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel: Habe das gestern zwischen 12:36 - 12:38 gefaxt.
Rechtsanwalt Eberhard Reinecke: Sie (das Gericht) haben das Schreiben vielleicht bekommen. Ich nicht. Habe nur am Montag die beiden Schreiben vom 02.11.12 erhalten.
Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel: Muss mich korrigieren. Das Fax ging ans Gericht. An Sie ging es mit der Post.
Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel: Es scheint, es gab einen Hinweis des Gerichts.
Vorsitzende: Wissen wir nicht. Kein Vermerk in der Akte.
Richterin Gabriele Ellerbrock: Wir sind hellhörig geworden aus dem Widerspruch des Antraggegners.
Vorsitzende: Nicht desto trotz gehört das jetzt zur Akte. Es ist ein Sachvortrag. Möglicherweise zu Ihrem Gunsten. Es ist eine eidesstattliche Versicherung, dass der Beitrag gar nicht veröffentlicht war.
Rechtsanwalt Eberhard Reinecke: Kann die eidesstattliche Versicherung nicht finden. Es ist eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben worden. Die gar nicht Gegenstand war. In der Akte steht Hinweis, es könnte eine Meinungsäußerung sein. Was soll der Artikel damit zu tun haben?
Vorsitzende: Zu seinem Gunsten. Unsere Überlegung. Natürlich ist das Schmähkritik, wenn der andere nicht ähnlich ausgeteilt hatte. Es gibt das Recht auf Gegenschlag. Es gab keinen Bericht gegen Schädel. Schädel fing wieder (am 25.05.2011) an. Da gibt es das Recht auf Gegenschlag. Jetzt wissen wir, dass Herr Schädel eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, dass er den Beitrag nicht eingestellt hat.
Rechtsanwalt Eberhard Reinecke: Es ist ein Kriegsgefangenen-Lager. Es kommt nicht darauf an, ob die eidesstattliche Versicherung falsch ist oder richtig war.
Richterin Gabriele Ellerbrock: Darauf kommt es nicht an.
Klaus Schädel: Wir haben ein Massengrab, sind nicht Juden.
Rechtsanwalt Eberhard Reinecke: Mir ist es aber egal, welcher Religionsgemeinschaft die Toten angehören. Auf die Reihenfolge kommt es an.
Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel zitiert: .... Mit Menschenverachtung und Hetze im Stil Dzubillas fing es an ...
Vorsitzende: Gut. Machen wir. Nehmen zu Protokoll den Schriftsatz von 08.11.12 plus Anlagen. Soll Aktenbestandsteil werden.
Klaus Schädel: Brauch Schriftsatznachlass auf das noch nicht erhaltene Schreiben
Vorsitzende: Wir haben ein einstweiliges Verfügungsverfahren. (Da kann es keinen Schriftsatznachlass geben).
[bearbeiten] Kommentar RS zur unverständlichen Eile
Richterin Käfer irrt. Die Verfügung wurde im am 28. Juli 2011 erlassen. Es gibt überhaupt keinen sachlichen bzw. prozessualen Grund, diese Verfügung mehr als ein Jahr später innerhalb von 3 Tagen aufzuheben. Noch dazu angesichts dessen, dass der Antragsteller den Schriftsatz des Antraggegners nicht kennt, keine Gelegenheit erhielt zu diesem Schriftsatz Stellung zu nehmen, sowie keine Hinweise, dass die Kammer von einem zulässigen Gegenschlag ausgeht.
In der dem Antragsteller gegebenen Begründung des Widerspruchs hieß es lediglich, dass der Vortrag des Antragstellers unwahr und unvollständig gewesen sei. Kein Wort vom Gegenschlag, geschweige denn, einem zulässigen.
Weder die ZPO verlangt solch kurfristige Termine, noch ist das allgemeine Rechtsprechung. Sogar andere Kammern des Landgerichts Hamburg entscheiden in solchen Fällen anders als Frau Käfer meint, entscheiden zu müssen.
Muss Richterin Käfer tatsächlich so entscheiden? Welche Gründe gibt es dafür?
[bearbeiten] Fortsetzung
Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel: Wer reicht dann den Schriftsatz vom 08.11.12 ein?
Rechtsanwalt Eberhard Reinecke: Sind bestimmt Spitzen drin. Möchte nicht eine Beleidigungsklage bekommen. Mache mir trotzdem den Schriftsatz zu eigen.
Vorsitzende diktiert: Der Antragsteller überreicht das Schreiben des Antragstellers als Ast 7 für Gericht und Gegner.
Rechtsanwalt Eberhard Reinecke: Ich hätte einiges anders formuliert.
Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel: Wir müssen entscheiden. Brauchen zwei Stunden, um das Schreiben und die Anlagen anzusehen.
Rechtsanwalt Eberhard Reinecke: Wir haben nichts dagegen.
Vorsitzende: Die Kammer neigt dazu, die einstweilige Verfügung vom 28.07.2011 aufzuheben. Herr Dzubilla hatte das Recht des Gegenschlages.
Klaus Schädel: Es ist inhaltlich nicht richtig, das mit dem Gegenschlag.
Richterin Gabriele Ellerbrock: Dzubilla sagt im Juli 2010 sind alle Beiträge geschlossen worden.
Klaus Schädel: Es stimmt nicht, dass alle gelöscht wurden. Das hat Dzubilla nur in seinem Artikel "Ausgefegt bei SZENE Ahrensburg" unzutreffend behauptet.
Rechtsanwalt Eberhard Reinecke: Hat Dzubilla das eidesstattlich versichert?
Vorsitzende: Nein.
Rechtsanwalt Eberhard Reinecke: Recht auf Gegenschlag. Das mit vierzig ist ein Frage der Glaubhaftmachung.
Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel: ... Glaubhaftmachung. Wenn Dzubilla aufgegeben hätte, ... Auch Herr Schädel hat in seinem Blog Ähnliches geschrieben. Irgendwann schon.
Klaus Schädel: Das ist leider falsch. Also. Wenn ich Ihren Argumenten folgen soll, wenn das so wäre, sehen wir uns an, welche Artikel seit wann veröffentlicht wurden: Dzubilla hat im März 2010 ein Bild von mir vom Plakat im Parkhaus .... Wie ich Reklame mache. Er hat nach der Wahl .... .
Vorsitzende unterbricht: Herr Schädel. Wir sehen das .... Können nicht ...
Richterin Gabriele Ellerbrock: Ab Sommer kein Artikel mehr.
Klaus Schädel: Nein! Noch immer sind 21 Artikel mit Schmähungen im Netz ! Habe alle gestern ausgedruckt. Das war z.B. am 22.06.10, am 18.07.10, auch am 12.07.10...
Vorsitzende: ...wir nehmen auf. Der Klägeranwalt bestreitet, dass die Artikel gelöscht sind. Antragsteller erklärt, ich bestreite das Vorbringen der Gegenseite, dass Artikel, die sich mit dem Antragsteller befassen, gelöscht sind.
Rechtsanwalt Eberhard Reinecke: Wenn Sie vom Gegenschlag ausgehen, dann schauen Sie sich die Verfügung 324 O 311/11 (Dzubilla: Darf ein offensichtlich Geistesgestörter … Klodeckel, Hohlkopf, notorischer Lügner, Gehirnamputierter, Schwachkopf, krankhafter Trieb, offensichtlich Geistesgestörter, Arschloch) vom 26.05.11 an. Da wäre der Gegenschlag 14 Tage später. Vom Gesichtspunkt des Gegenschlages ... .
Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel: Gegenschlag ist nicht abhängig von der Zeitfolge. Es sind wechselseitige Erwiderungen.
Vorsitzende: Wir würden voraussichtlich vom Gegenschlag ausgehen. Wollen wir trotzdem für zwei Stunden unterbrechen?
Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel: ... .
Vorsitzende: Bestreiten ...
Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel: Bestreite, dass die vorgelegten Artikel Online waren. Bestreite mit Nichtwissen.
Rechtsanwalt Eberhard Reinecke: Herr Schädel kann eine eidesstattliche Versicherung abgeben.
Vorsitzende: Der Antragsteller versichert an Eides statt, dass die eingereichten Artikel ohne Unterbrechung bis letzte Nacht Online waren.
Klaus Schädel: Ja
RS: Frau Käfer, Sie legen Herrn Schädel rein. Er kann gar nicht wissen, ob es nicht doch Unterbrechungen gab.
Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel: Wie haben Sie das kontrolliert? Immer noch und durchgehend Online?
Vorsitzende diktiert ins Protokoll: Antragsteller erklärt in Kenntnis der Strafbarkeit einer falschen eidesstattlichen Versicherung: Ich erkläre hiermit an Eid es statt, dass sämtliche aus der Anlage A 7 ersichtlichen Artikel bis letzte Nacht noch online waren. Dies habe ich selber wahrgenommen. Ich habe die Artikel selbst ausgedruckt. Die Artikel sind mit der in Anlage A 7 enthaltenen Überschrift mit dem jeweiligen Datum eingestellt worden. Ich habe dies immer wieder kontrolliert; zuletzt letzte Nacht, als ich sie ausgedruckt habe.
Rechtsanwalt Eberhard Reinecke: Haben Sie über die URL die Artikel gefunden oder über die Links?
Klaus Schädel: Bei Öffnen der Site www.szene-ahrensburg.de von Dzubilla erscheinen Artikel. Ganz unter steht Archiv. Drückt man auf Archiv, dann erscheinen die Artikel aus dem Archiv. Es gab eine kleine Pause während des Gespräches mir seinem Bruder beim Schiedsmann. Da war Dzubillas komplette Seite aus dem Netz genommen.
Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel: Dann war es einen Tag raus aus dem Netz. Ihre eidesstattliche Versicherung ist damit falsch.
Die Vorsitzende winkt ab: Antragsgegnervertreter stellt den Antrag aus dem Schriftsatz vom 21.03.2012. Antragstellervertreter beantragt die einstweilige Verfügung vom 28.07.2011 zu bestätigen.
Beschlossen und verkündet: Termin zur Verkündung einer Entscheidung soll im Einvernehmen der Parteivertreter im Tenor am Montag, den 12.11.2012, 12:00 Uhr, Saal B 334 verkündet werden.
[bearbeiten] Befangenheitsantrag, Verkündung
11.11.12: Herr Schädel faxt den Befangenheitsantrag gegen Richterin Simone Käfer und Richterin Gabriele Ellerbrock.
12.11.12, 12:00, Richterin Barbara Mittler: Es ergeht ein Aussetzungsbeschluss. Termin zur Verkündung einer Entscheidung, 23.11.12, 9:55, Saal B335.
17.11.12: Herr Schädel faxt die folgende Stellungnahme zu den dienstlichen Äußerungen der Richterinnen Simone Käfer und Gabriele Ellerbrock.
23.11.12, 09:55: Es ergeht ein Aussetzungsbeschluss. Termin zur Verkündung einer Entscheidung, 14.12.12, 9:55, Saal B335.
14.12.12, 09:55: Es ergeht ein Aussetzungsbeschluss. Termin zur Verkündung einer Entscheidung, 11.01.13, 9:55, Saal B335.
11.01.13, 09:55: Es ergeht ein Aussetzungsbeschluss. Termin zur Verkündung einer Entscheidung, 25.01.13, 9:55, Saal B335.
25.01.13, 09:55: Es ergeht ein Aussetzungsbeschluss. Termin zur Verkündung einer Entscheidung, 22.02.13, 9:55, Saal B335.
22.02.13, 09:55: Es ergeht ein Aussetzungsbeschluss. Termin zur Verkündung einer Entscheidung, 08.03.13, 9:55, Saal B335.
[bearbeiten] Verhandlung in der Sache 324 O 402/11
Die Vorsitzende: In diesem Verfahren sind wir ganz am Anfang. Es geht um Aufrechnung, Widerklage, Vertragsstrafe, Geldentschädigung und Freistellung. Wir sind am Anfang. Die Widerklage ist formal nicht zugestellt worden. Die Klagerweiterung ist auch formal nicht zugestellt worden. Es ist ein Fehler der Kammer. In der Sache selbst haben wir zwei Vorlagen zur Aufrechnung. Wir wissen nicht, auf welche Verfahren die Aufrechnung sich bezieht. Wir haben keine Rechnungen. Wird er überhaupt bezahlen? Das betrifft die Freistellung. Was war die Grundlage? Wissen wir alles nicht.
Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel: Im Schriftsatz vom 02.11.12 steht, alle vom Vorjahr.
Richterin Gabriele Ellerbrock: Es fehlen die Rechnungen.
Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel: Welche?
Richterin Gabriele Ellerbrock: Die Rechnungen, die Sie Ihrem Mandanten gestellt haben.
Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel: Es sind ... .
Rechtsanwalt Eberhard Reinecke: Ist nicht ... .
Richterin Gabriele Ellerbrock: Es ist nicht negativ. Wir fragen, wie wird geltend gemacht und wie abgerechnet? Muss gegenüber dem eigenen Mandanten entstanden sein. Es sind zwei Honorare, aber Sie machten nur eine Abmahnung.
Rechtsanwalt Eberhard Reinecke: Es ist aber alles nicht gemacht worden.
Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel: Welche z.B.?
Rechtsanwalt Eberhard Reinecke: 324 O 311/11. Ich werde einfach mitnehmen, dass die Klageerweiterung zum heutigen Tage zugestellt wurde.
Die Vorsitzende: Die Vertragstrafe ist fällig gewesen. Aber der Betrag nicht in dieser Höhe. Bei der Geldentschädigung sind wir am Anfang. Beim Freistellungsantrag .... Das Verfahren ist für uns ganz offen. Wir können Ihre Aussagen weder bejahen noch verneinen.
Beschlossen und verkündet: Die Widerklage der Gegenseite mit Schreiben vom 22.10.12 ist jetzt als zugestellt anerkannt worden. Die Widerklage vom 31.01.12 wird als zugestellt betrachtet.
Zu dem Aufrechnungsantrag muss mehr vorgetragen werden. Auch zur Reihenfolge. Worauf .... bezieht.
Zur Widerklage ist die Vertragsstrafe dem Grunde nach berechtigt, die Höhe nach aber überhöht. Bezüglich des zweiten Antrages befindet sich das Verfahren am Anfang. Sollten Sie anfangen, Herr Dunckel.
Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel: Die Vertragsstrafe steht Herrn Schädel dem Grunde nach seitens meines Mandanten zu.
Richterin Gabriele Ellerbrock: Wir entscheiden nach der Aktenlage.
Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel: Weiß nicht, was in den Akten steht.
Richterin Gabriele Ellerbrock: Das ist unserer Schluss.
Die Vorsitzende: Wir können uns umpositionieren.
Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel: Ich habe das noch nicht näher geprüft.
Die Vorsitzende: Haben wir ... .
Richterin Gabriele Ellerbrock: Deswegen geben wir Hinweise. Sie kennen den Sachverhalt schon von früher.
Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel: ... .
Die Vorsitzende: Oder Sie überzeugen uns rechtlich. Wollen wir Anträge stellen?
Rechtsanwalt Eberhard Reinecke: Will Antrag nicht stellen.
Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel: Entscheiden.
Rechtsanwalt Eberhard Reinecke: Ich habe nicht den Schriftsatz ... .
Die Vorsitzende: Sie haben Monate. § 91a Beschluss? Einen Monat?
Beschlossen und verkündet:
- 1. Der Klägervertreter wird zunächst zur Klage bis zum 11.01.13 weiter vortragen.
- 2. Die Beklagtenseite wird daraufhin bis zum 22.02.13 vortragen.
- 3. Prozessleitende Maßnahmen von Amts wegen.
Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel: Die Rüge der örtlichen Zuständigkeit hinsichtlich der Widerklage wird aufrecht erhalten.
14:15
Die zweite Verhandlung in der Sache 324 O 402/11 fand in einer neuen Besetzung - Käfer, Mittler, Dr. Linke - am 13.09.12 statt. Wir haben berichtet. Abgeschlossen scheint die Sache auch mit der zweiten Verhandlung nicht zu sein.
22.10.13, 09:55: Es ergeht ein Aussetzungsbeschluss. Termin zur Verkündung einer Entscheidung, 13.12.13, 9:55, Saal B335.
13.12.13, 09:55: Es ergeht ein Aussetzungsbeschluss. Termin zur Verkündung einer Entscheidung, 10.01.14, 9:55, Saal B335.
10.01.14, Verkündung: Es ergeht das Urteil 324 O 402/11 mit dem folgenden Tenor:
- 1.Die Zwangsvollstreckung aus den drei Kostenfestsetzungsbeschlüssen (Anmerkung: gegen Harald Dzubilla) des Landgerichts Hamburg vom 20. Juli 2011 (Az. 324 O317/11, Az. 324 O 331/11 und Az. 324 O 311/11) sowie aus des Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Hamburg vom 24. August 2011 (Az. 324 O 361/11), wird für unzulässig erklärt.
- 2. Die Widerklage wird abgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
- Der Gegenstandswert wird festgesetzt auf 21.910,58 EUR. Davon entfallen auf die Klage 6.607,00 EUR und auf die Widerklage 15.303,58 EUR.
[bearbeiten] Kommentar
Möchten Sie ungestraft oder nur mir einem blauen Auge davonkommend
- jemanden öffentlich als Dieb, Dumpfbacke oder Arschbacke bezeichnen
und
- öffentlich behaupten dürfen, der Auserwählte habe nicht alle Tassen im Schrank, er sei blöd, ein Möchtegern, leide an Diarhoe, haue ab und hinterlasse grimmige Gläubiger, er sei verwirrt, habe ein Porzellan-Defizit, sei eine Pest, leide an einem Hirn-Trauma und sollte hinter Schloss und Riegel oder in eine Irrenanstalt gebracht werden
und dazu
- das Gesicht ihres zufällig gefundenen Gegenspielers ein Mal als Arsch veröffentlichen und das andere Mal als Totenkopf
sowie
- dem Anderen über Jahre das Leben schwer machen und erhebliche finanzielle Verluste zufügen
dann versuchen Sie Fuss zu fassen im politischen Sumpf ihrer Umgebung, dessen Ausläufe bis in die Landesregierung und darüber hinaus fließen. Wählen Sie als ihren Prozessbevollmächtigten eine Kanzlei, welche falsche eidesstattliche Versicherungen ihrer Mandanten den Gerichten vorlegt, Bundeskanzler vertritt, ebenso wie Leute, denen Beteiligung in mafiösen Strukturen nachgesagt wird und die des Mordes verdächtigt werden.
Sie brauchen dann sogar um die gefürchtete Hamburger Zensurkammer keinen Bogen zu machen, zur Mediation nicht zu erscheinen. Sie können getrost alles ihrem Anwalt überlassen.
[bearbeiten] Reaktionen des Herrn Harald Dzubilla
- 22.11.2012 szene-ahrensburg.de - Schon mal eine Mail vom Stalker bekommen?
- 22.11.2012 off-the-record.de - Rolf Schälike auf Twitter: Tweet, tweet, tweet – keiner hat mich wirklich lieb!
- 20.11.2012 www.szene-ahrensburg.de - Pseudo-Journalisten: Gefahren im Web
[bearbeiten] Vorläufer
Ohne jemals mit Herrn Dzubilla persönlichen Kontakt oder ihm e-Mails geschrieben zu haben, erschien der folgende Artikel:
- 09.06.2011 off-the-record.de - Rolf Schälike: “Bild Dir Dein Urteil!” Oder spießig gesagt: Honi soit qui mal y pense!
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.