03.07.2015 - Vorsitzende Richterin Simone Käfer täuscht, gibt falsche Hinweise

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Vors. Richterin Simone Käfer täuscht, gibt falsche Hinweise



Inhaltsverzeichnis


Tanz für meine Tochter Maja


Prof. Dr. Wolfgang Auffermann talks about how to decide on the right treatment for your back pain


BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

03.07.2015


Caro: Das habe ich beim Familienschutzwerk e.V. erlebt – spreche Passanten an.


[bearbeiten] Was war heute los?

Von den ursprünglich sieben angesetzten Verhandlungen wurde nur in einer verhandelt. Vier Verhandlungen fielen aus. Bei einer Verhandlung mit dem Kläger Dr. Wolfgang Auermann wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen, bei einer anderen – eine sehr privaten öffentlichen Familienfehde - erschien auf der Klägerseite niemand. Es erging ein Versäumnisurteil.

Eine Woche zuvor, am Freitag, den 26.06.15 gab es überhaupt keine Verhandlungen, lediglich zwei Verkündungen.

Immer mehr wird außerhalb der Öffentlichkeit entschieden. Die Zensur setzt sich langsam aber sicher durch. Ob die Entscheidungen die gesetzlichen Richter treffen, interessierte kaum einen der beteiligten Anwälte.

Familienschutzwerk e.V.

Bundespräsident wünscht Familienschutzwerk viel Erfolg

Vom Familienschutzwerk e.V. hörten wir heute zum ersten Mal etwas. Ein aktiver gemeinnützlicher Verein, mit viele PR und wohl allerhand vorzuzeigenden Erfolgen. Sein Chefmanager, Herr Phil Schneider war persönlich anwesend und konnte es nicht fassen, dass die Einstweilige Verfügung aufgehoben wird.

Cold Call (illegale Telefonwerbung) wurde im Namen dieses Verein aus der Türkei her betrieben. Wohl gegen den Willen von Herr Schneider, aber man darf diese Meinung verbreite, war die vorsitzende Richterin Simone Käfer überzeugt. Auch dass Straßensammlung, das Ansprechen von Passanten, der Familienschutzwerk e.V. zuzuschreiben sei, darf gemeint werden, denn Straßensammlung betrieb dieser Verein unstrittig vor nicht allzu langer Zeit. Da darf man meine, die tun das heute auch noch.

Ein üblicher unnötiger Streit zwischen dem engagierten Herrn Phil Schneider und den drei Zensorinnen, welche heute unbedingt – koste es was es wolle – ihre eigene Einstweilige Verfügung aufheben wollten.

Den Antrag dahingehend zu verändern, dass durch die zu verbietenden Äußerungen im Blog des Antragsgegners der falsche Ein druck entstehe, dass der Familienschutzwerk e.V. bewusste Cold Call betrieb und heute noicht betreibt und das über die Straßensammlung heute noch Spenden gesammelt werden, schmetterte die Vorsitzende mit der Lüge ab, dass wäre ein neuer Antrag, es wäre im Verfügungsverfahren nicht möglich, diesen Antrag jetzt zu stellen, die Dreimonatsfrist wäre vorbei.

Hat Richterin Simone Käfer vergessen, dass Anträge gestellt werden können mit der Maßgabe, diese nur auf den falschen Eindruck zu beschränken?

Die Vorsitzende Richterin täusche Herrn Phil Schneider, in dem Sie den falschen Ein druck erweckte den Antrag abgelehnt zu haben. Tat sie nicht, denn im Protokoll steht dazu gar nichts. Der Antrag war damit nicht gestellt, er wurde einfach abgeschmettert, ohne protokollarische Beweise.

___________

03.07.2015

[bearbeiten] Die heutigen Termine

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Auf den Terminrollen fehlten wie meist die Name der Richterinnen und Richter sowie die Namen der Rechtsanwaltskanzleien.

[bearbeiten] Verkündung

Acht Verkündungen in der Geschäftsstelle, Raum B 334. Es verkündete die Vorsitzende persönlich. Zwar mit eine halben Stunde Verspätung, Bei diesem Streß, dem Mangel an Richterinnen und Richtern und der Klagefreudigkeit von Mimosen, Denunzianten, kriminellen Anwälten und deren kr9iminellen Mandanten kein Wunder, dass die fleißigen Richterinnen der Pressekammer überfordert sind. Da kann auch der querulatorisch veranlagte Richter Dr. Thomas Linke auch nicht viel helfen. Privatleben haben diese Zensoren so und so.und niemand möchte, dass sie es nicht genießen.

Bastian Schweinsteiger gewann gleich in drei Sachen, was seine Neues betraf,. Das Unternehmen STO SE & KGaA ist kein führender Dämmstoffhersteller. Das ist nun gerichtlich festgelegt. Wer das Gegenteil behauptet, der muss blechen, begreifen, dass er nicht alles hinausposaunen darf, was er denkt und meint.

[bearbeiten] Verhandlungen

12:15

[bearbeiten] 324 O 128/15

[bearbeiten] Corpus Delicti

[bearbeiten] Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittler
Richterin: Dr. Kerstin Gronau

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwalt Unverzagt

Herr H. (wohl Kläger zu 2)
Beklagtenseite: erscheint niemand

[bearbeiten] Notizen zu der Sache 324 O 128/15

03.07.2015 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir haben eine Versäumnislage. Was der Beklagte in Netz gestellt hat, ist rechtswidrig. Werden wir verbieten. Aber die Anträge sind zu allgemein gestellt. … Der Antraf beschränkt sich auf n s. Im Übrigen zurücknehmen. 'Trotzdem wird es ein Versäumnisurteil geben. Aber Sie haben die Kosten zu tragen. Wir schlagen Rücknahme des Antrages und wie folgt zu beantragen: ….

Klägerinanwalt Unverzagt: … Sie sagen zu weit. ….

Vorsitzende: Was die Abbildung betrifft, so sagt der BGH, dass nur ein konkretes Bild verboten werden kann. Das Bild werden wir untersagen, bei Ton und dem Video dasselbe.

Klägerinanwalt Unverzagt: Lerne jeden Tag bei Ihnen zu.

Vorsitzende: Können uns auch andere Anträge vorstellen, aber man kann nicht vortragen, … . Es wird festgestellt, dass der Beklagte trotz ordnungsgemäßer , Akte Blatt …, in nicht erschienen ist. Es ist 12:25. Der Klägervertreter stellt den Antrag vom 18.03.15 mit der Maßgabe, dass dieser wie folgt lautet: …. Dass der Beklagte unter Androhung der Ordnungsmittel verboten wird, im Zusammenhang mit der Darstellung und … Klägerin zu 3 bezüglich der Klägerinnen 1, 2, 3 Abbildungen der Klägerinnen 1, 2, 3, wie aus der Anlage K1, die diese gemeinsam auf der web-Site www.ichliebemeintocter.blogspot.com ersichtliche Tonaufnahme … bei Klägerin 1 und 3.. wie aus der Anlage K3, Bild- und Tonaufnahmen .. die eidesstattliche Versicherung der Klägerin vom 03.12.2012 zu verbreiten. Zu den Kosten. Dadurch, dass ein Teil der Kosten ihm auferlegt werden, muss der Kostenantrag zurückgenommen werden. Den Streitwert von 65.000,- Euro halten wir für angemessen. Es werden 1.954,46 €, weniger. Antrag aus der Klageschrift zu Ziff. 2 mit der , dass bei der Freihaltung von nur 1.954,46 Euro gefordert werden. Im Übrigen wird der Antrag zurückgenommen. Vorgelesen und genehmigt. Klägervertreter stellt außerdem den Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils.

Beschlossen und verkündet: Ent5scheifdung wird verkündet um 13:00, Raum B 334.

Es wird ein Urteil sein zu Ihrem Gunsten. Darf nicht verbreiten, weder im Blog noch wo anders. Er kann Rechtsmittel einlegen in 14 Tagen. Wen nicht, wird das Urteil rechtsmäßig. Bei neuen Einträgen, neue Anträge.

Kläger: Kann man das überhaupt rauskriegen?

Vositzende: Zumindest, dass nicht jeder das sieht.

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12:30

[bearbeiten] Familienschutzwerk e.V. vs. tellows UG 324 O 76/15

[bearbeiten] Corpus Delicti

tellows UG betreibt die web-Site tellows.de, eine kostenlose Inverssuche für Telefon- und Handynummern die auf dem Erfahrungsaustausch aller Nutzer basiert.

Familienschutzwerk e.V. betreibt drei Projekte "Leben retten", "Herzenswünsche" und "Kinderküche" und ist auf Spenden angewiesen.

Leute fühlten sich belästigt von Cold Call-Telefonanrufen und durch Ansprechen von Passanten auf Straßen.

Die beim Cold Call angegebenen Telefonnummern erwiesen sich z.T. nicht existent.

Der Vereinsvorsitzende Phil Schneider meinte, dass es keine Cold Call-Aktivitäten seines Vereins gab und auf den Straßen werden die Leute schon lange nicht mehr auf Spenden angesprochen.

Bei tellow.de haben diese Meldungen zu verschwinden.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittler
Richterin: Dr. Kerstin Gronau

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwalt Witte

Schneider, Vereinsvorsitzende des Familienschutzwerkes

Beklagtenseite: Rechtsanwalt xxx.
Herr Christian Anton, Datenschutzbeauftragter bei tellows

[bearbeiten] Notizen zu der Sache 324 O 76/15

03.07.2015 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir haben einen neune Schriftsatz. Hatten Sie Gelegenheit diesen zu lesen?

Familienschutzwerksanwalt Witte: Ja

Vorsitzende: Gut, Herr Schneider, dass Sie da sind. Wir haben die einstweilige Verfügung erlassen. Punkte 1, 2 und 4 betrafen Aussagen, dass unter Ihrer Nummer angerufen wurde. Punkt 3 betrifft die Straßensammlung. Wir haben Ihrem Anwalt gesagt, dass wir die Verfügung aufheben werden. Wir haben den Schriftsatz erhalten und die eidesstattliche Versicherung von Ihnen. Diese ändert es nicht. Sie haben eine Firma in der Türkei beauftragt. Diese Firma hat dort Cold Call Aufträge anderen erteilt.

Richterin Barbara Mittler: Telma ist Ihre Partnerin.

Phil Schneider: Für die Anrufe bei den Spendern aber nicht für Telefonwerbung.

Vorsitzende: Das Problem ist, das man das Ihnen zurechnen muss. Das ist so, wenn Ihr Mitarbeiter etwas macht, dann ist das Ihnen zuzurechnen.

Phil Schneider: Die Kette ist unterbrochen, es waren nicht … .

Vorsitzende: Das ist Ihr Problem. Wenn es im Internen Cold Call gibt, dann ist es Ihnen zuzurechen.

Phil Schneider: Es gab Cold Calls, aber wir waren es nicht.

Vorsitzende: Wir bewegen uns im Meinungsbereich. Wir haben eine Kette.

Phil Schneider: Wir haben damit nichts zu tun.

Vorsitzende: Sie haben einen türkischen Partner. Diese hat wieder jemanden beauftragt.

Phil Schneider: Auch Telma hat ihn nicht beauftragt..

Richterin Barbara Mittler: Telma hat Partner in Istanbul. Und dieser hat dort Cold Call betrieben.

Phil Schneider: Möchte was dazu schreiben.

Vorsitzende: Können wir nicht. Wir haben das Verfügungsverfahren.

Phil Schneider: Unter Partner kann man sehr viel verstehen. Geschäftspartner. Das ist er nicht gewesen.

Vorsitzende: Partner kann mal so, mal so verstanden werden. Die Kette besteht: Familienschutzwerk beauftragt das türkische Unternehmen Telma. Es gab Cold Calls. Diesen Auftrag haben Partner von Telma bekommen.

Phil Schneider: Die beiden hatten keine wirkliche Verbindung..

Familienschutzwerksanwalt Witte: Stand nicht in seinem Vertrag.

Richterin Barbara Mittler: Es waren freiberufliche Telefonisten, die nicht … . Haben Provision erhalten. ... Sie haben sich bedankt bei den Spendern.

Vorsitzende: Muss nicht höchst persönlich gewesen sein.

Familienschutzwerksanwalt Witte: Es ist ein Konstrukt. Ein Unternehmen, welches nicht beteiligt ist. … freiberuflich … die nichts damit zu tun hatten.

Phil Schneider: Kommt dass ich Herr …. Ja. … War nicht gut genug. Wir haben den Vertrag gekündigt. Er weiß genau, dass wir mit ihm nichts zu tun haben wollten.

Richterin Barbara Mittler: … Sie erhalten Mitteilung, Sie bedanken sich bei dem Spender. … Telma … Es läuft alles. Telma gibt es weiter.

Phil Schneider: …. .

Vorsitzende: Herr Schneider, das ist Ihr Problem Sie sind sauer …. Sie haben reagiert. Das heißt aber nicht, dass vorher ist vergessen. Es ist wie mit Mitarbeitern, haben was Gesetzwidriges gemacht. Muss man dem Unternehmen zurechnen.

Phil Schneider: … erst danach …. .

Vorsitzende liest aus der eidesstattlichen Versicherung: … hat vom Partner … Sie haben diese eingereicht.

Richterin Barbara Mittler: …. Hat sich über Partner von Telma reingeschlichen. Das ist das Risiko, wenn man Call Center einbindet..

Phil Schneider: Ich habe viele Partner. Z.B. mit denen ich morgens zur Arbeit fahre. … Welche Bestätigung brauchen Sie? Wir haben nie behauptet, kein Call Center beauftragt zu haben. Anruf nur bei Besdtätigung, nicht bei Cold Calls.

Vorsitzende: Ich wäre etwas vorsichtiger bei den eidesstattlichen Versicherungen. Sie kommen nicht über die eidesstattliche Versicherung …. Auch wegen dem Rücklauf. Hören Sie mir zu, Herr Schneider? Mache einen Vorschlag. Gehern sie ins Hauptsacheverfahren.

Phil Schneider: Dieser Mensch hatte keine Auftrag von uns.

Vorsitzende: Dieser Mensch hatte keinen Auftrag Cold Call zu machen.

Phil Schneider: Nennt nicht meine Nummer. Nennt eine ähnliche Nummer.

Vorsitzende: Macht Cold Call. Erfüllung wird Ihnen mitgeteilt.

Phil Schneider: Die Provision erhält Telma.

Vorsitzende: Man hat reagiert. Man hat sich das nachträglich zu Eigen gemacht. Zahlen Privision, Dankschreiben … .

Phil Schneider: Telma hat es nicht gewusst.

Vorsitzende: Cold Call sollten wir gar nicht machen. Wir sind im Wertungsbereich. Sollten wir untersagen, nicht wir, haben es nicht gewusst. Die Spende ist angekommen.

Familienschutzwerksanwalt Witte: Ist zurückgebucht worden.

Phil Schneider: In einer <Kaufhalle klaut jemand und legt das in die Tasche eines anderen.

Vorsitzende: Dann erwartet man, dass man zurück zur Kasse geht und das zurückgibt, weil man es nicht gekauft hat. …. Wenn Sie das nicht nachvollziehen können …

Familienschutzwerksanwalt Witte: Wie ein Immobilienmakler, der keinen Auftrag ha5t, erhält trotzdem sein Geld.

Vorsitzende: Versetzen Sie sich in die Lage des Betroffenen.

Richterin Barbara Mittler: Sie haben es auch nicht aufgeklärt. …

Vorsitzende: Sie finden es für verkehrt, was wir hier sagen.

Phil Schneider: Ist kein Mitarbeiter.

Richterin Barbara Mittler: Es geht nicht um die Haftung wegen Kaputtmachen … Es geht um eine Äußerung. Da haben Sie recht.

Vorsitzende: Wir werden aufheben. Vielleicht will ich das Hauptsacheverfahren neu aufziehen. Wir werden jedenfalls aufheben. Sie gehen zum OLG. Ein Beweis wäre vielleicht zu spät. Im Hauptsacheverfahren ist alles neu. Es ist eine reine ökonomische Entscheidung.

Phil Schneider: Wenn Klage, … ..

Vorsitzende: Wir äußern uns nicht zu anderen Verfahren. Wir kennen nicht die Meinung der Gegenseite..

Richterin Barbara Mittler: Entscheidung?

Vorsitzende: Straßensammlung werden wir ebenfalls aufheben..

Phil Schneider: Straßensammlung machen wir seit zwei Jahren nicht mehr.

Richterin Barbara Mittler: Es geht nicht um die Haftung wegen Kaputtmachen … Es geht um eine Äußerung. Da haben Sie recht.

Vorsitzende: Wir werden aufheben. Vielleicht will ich das Hauptsacheverfahren neu aufziehen. Wir werden jedenfalls aufheben. Sie gehen zum OLG. Ein Beweis wäre vielleicht zu spät. Im Hauptsacheverfahren ist alles neu. Es ist eine reine ökonomische Entscheidung.

Die Klägerseite verlässt den Gerichtssaal zur Beratung.

Phil Schneider nach Weidereintritt: Seit 2008 leite ich diesen Laden. Wir haben viele Kinder gerettet. Viele Prominente haben gespendet: Klitschko, RTL-Stiftung, Till Schweiger, Commerzbank. Viele mediale Aufmerksamkeit, Journalistenpreis. Kinder, bei denen man dachte, diese werden die Schule nicht beenden, gehen ins Gymnasium.

Vorsitzende: Es geht leider nicht darum. Der Antragsteller, der eine sehr positive Arbeit leistet … .

Richterin Barbara Mittler: Wenn gute Arbeit, … .

Phil Schneider: Wenn der Eindruck erweckt wird … .

Richterin Barbara Mittler: Eindruck, ist nicht Streitgegenstand.

Familienschutzwerksanwalt Witte: Möchte diesen Antrag auf falschen Eindruck stellen.

Vorsitzende: Wir sind im einstweiligen Verfügungsverfahren.

Familienschutzwerksanwalt Witte: Eindruck, dass Cold Call beabsichtigt war. Das ist ein falscher Eindruck.

Vorsitzende: Ist ein neuer Streitgegenstand. Das Eilbedürfnis entfällt. Es ist ein Rechtsweg, der gut überlegt ist. Im Hauptsacheverfahren wäre das möglich. Im einstweiligen Verfügungsverfahren eben nicht. Die Besonderheit ist, das wäre ein neues Verfahren. Die einstweilige Verfügung wurde am 30.03.2015 erlassen. Haben das Dringlichkeitsproblöem.

Phil Schneider: Habe jetzt erst Kenntnis erhalten, wie alles gelaufen ist.

Vorsitzende: Antrag zurücknehmen.

Familienschutzwerksanwalt Witte: Einseitig zurücknehmen, ohne dass wir was bekommen?

Richterin Barbara Mittler: Verstehe ich. Ist aber ein Verfügungsverfahren der richtige Weg, das zu lösen?.

Vorsitzende: Sie spüren 700,- Euro Gerichtskosten.

Christian Anton, Datenschutzbeauftragter bei tellows: Mache das seit 2010. Soweit Leute Kommentare eingeben, beschweren sich die Betroffene. Wir haben sehr, seht viele Kommentare. Haben über 40 Kommentare entfernt. Wir müssen es nicht klären, dass … Wir können von Ihrer Seite eine Stellungnahme veröffentlichen. Dann kann sich jeder eiт Bild verschaffen.

Vorsitzende: Es ist doch ein vernünftiger Vorschlag, dass die Cold Call nicht in Ihrem Auftrag erfolgten.

Phil Schneider: Es sind viel andere Einträge.

Beklagtenanwalt: Die vorsichtshalber rausgenommen wurden.

Familienschutzwerksanwalt Witte: Wir haben die Rechtsprechung mit dem Ein druck. Stolpe.

Vorsitzende: Stolpe gilt nicht für den Eindruck.

Familienschutzwerksanwalt Witte: Inwieweit ist es eine Beeinträchtigung der Tätigkeit eines Vereins. Verwaltungsdruck. Es wird sehr stark behindert durch diese …

Vorsitzende: Darüber entscheiden wir nicht. Würde Sie bei jedem Blogeintrag …

Christian Anton, Datenschutzbeauftragter bei tellows: Zu jedem Kommentar gibt es eine Stellungnahme. Auch für uns gilt das Glaubhaftigkeitsgrundsatz. Es gibt den Vorwurf, wir wären käuflich, wenn auf einmal die Beiträge verschwunden sind.

Phil Schneider: Falsche Beiträge.

Christian Anton, Datenschutzbeauftragter bei tellows: Meinungen

Vorsitzende: Über das rechtliche Problem haben wir noch gar nicht gesprochen. Es gibt die BGH-Entscheidung zu blogspot.com. Müssen wir … . Machen wir dann. Der BGH hat noch nicht entschieden.

Familienschutzwerksanwalt Witte: Frage, wir würden ein schönes Urteil haben?

Richterin Barbara Mittler: Das ist das einstweilige Ve4erfügungsverfahren. Da entscheiden wir schnell. … Sie können in …. Oder Hauptsacheverfahren gehen.

Klägerseite zieht sich zur Beratung zurück.

Familienschutzwerksanwalt Witte nach Wiedereintritt: Wir wollen ein Urteil.

Vorsitzende: Dann sprechen wir kurz die Ziffer 3 an. Danach ist es wahr, dass es bei DZI steht, dass Straßensammlung bis Mitte 2013 gemacht wurde. Es gibt das Verständnis, dass auch heute noch Straßensammlung gemacht wird. Das wäre Stolpe. Auch wenn wir das so verstehen. Es wird verwiesen auf DZI.

Beklagtenanwalt: 2013.

Familienschutzwerksanwalt Witte: Haben wir nicht untersagt.

Es wird diskutiert.

Vorsitzende: Wird verlinkt auf die web-Site von DZI. Machten 2013 Straßensammlung. Zweifelhaft, ob nach Stolpe … Dann stellt sich die Frage nach der Relevanz. Es geht um das Unternehmenspersönlichkeitsrecht. Wir neigen dazu, zu verneinen, weil 2013 gemacht war. Wenn es zwanzig Jahre früher … Es geht um die zeitliche Nähe. Man macht es nicht mehr, weil es zu umständlich ist. Wir werden auch diesen Punkt aufheben. Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert.

Phil Schneider: DZI schreibt das 2014.

Richterin Barbara Mittler: Es ist nicht so lange her. Ein Jahr. Es st eine Wertungsfrage.

Vorsitzende: Es ist eine Wertungsfrage. Wir haben anders entschieden. Verkündung einer Entscheidung um 13:45, Raum B334.

[bearbeiten] Kommentar

Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer sagte der Klägerseite, dass die Beschränkung eines Antrages auf Verdacht, eine Klagerücknahme erfordere und einen neuen Sachgegenstand bedeute. Im Verfügungsverfahren sei das drei Monate nach Erlass im Widerspruchsverfahren nicht mehr möglich.

Das stimmt so nicht. Es ist gang und gebe bei dieser Richterin, von sich aus Anträge auf Erlass von einstweiigen Verfügungen auf Verdacht zu reduzieren. Diese Richterin macht das sogar bei Klagen so. Als neuer Sachstand wird das nicht gesehen, geschweige denn die Rücknahme der Antrages bzw. der Klage gefordert.

Die Regel dieser Vorsitzenden Richterin: Der Kläger stellt den Antag aus dem Schriftsatz vom dd.mm.yy mit der Maßgabe, diesen Antrag auf Verdacht zu reduzieren.

Die heutige Verhandlung war an und für sich o.k. Dass die Einsteilige Verfügung aufgehoben wurde, halte ich für mehr als o.k. Trotzdem hat die Vorsitzende Richterin nicht das Recht mit falschen rechtlichen Hinweisen ein richtiges Ziel zu erreichen.

Weshalb die Vorsitzende Richterin Simone Käfer solche widersprüchlichen Hinweise gab, bleibt ihr Geheimnis.

_______________

14:00

[bearbeiten] Dr. Wolfgang Affermann vs. Zeitungsgruppe Hamburg GmbH u.a. 324 O 800/14

[bearbeiten] Corpus Delicti

Irgendeiner dieser Artikel oder auch ein anderer Artikel. Wir wissen es nicht. Bei der ersten Verhandlung am 20.03.2015 waren wir nicht dabei. Wir mussten in den Knast.

Das Beweisthema: Der Kläger wurde 2011 vier Wochen in der Psychiatrie behandelt.

Heute wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittler
Richterin: Dr. Kerstin Gronau

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwalt Dr. Nennen

Beklagtenseite: Rechtsanwätin Bullerkotte
Löpfner (?) aus dem Justiziariat

[bearbeiten] Notizen zu der Sache 324 O 800/14

03.07.2015 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Richterin Barbara Mittler mit dem Diktiergerät: Das zeigt das Datum 01.01.2012.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Das Datum ist egal.

Zewuge: Bin mit Beistand.

Rechtsanwältin Bullerkotte: Am 13.05.2015 wurde das persönliche Erscheinen der Parteien (angeordnet).

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es gibt persönliche Gründe. Wir haben den Zeugen Dr. Kors mit seinem Beistand Rechtsanwalt Dr. Scheffe (?). Der Zeuge hat am 01.06.2015 den Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit gestellt.

Rechtsanwältin Bullerkotte: Das können wir nicht nachvollziehen.

Klägeranwältin: Wir können das nachvollziehen. Es ist aber Ihre, die des Gerichts Entscheidung. Wir möchten keine Einzelheiten abgeben.

Richterin Barbara Mittler: Beschlossen und verkündet: Gemäß § 171b, Abs .1 GVG wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen, da Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich zur Sprache kommen, deren öffentlich Erörterung schutzwürdige Interessen verletzen würde. Die anwesend bleibenden Personen werden gemäß § … zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Die Pseudoöffentlichkeit verlässt den Gerichtssaal. Richter Dr. Thomas Linke schließt genüsslich und stolz die Gerichtstür zu. Nach ca. 15 Minuten darf die Pseudoöffentlichkeit wieder in den Gerichtssaal.

Richterin Barbara Mittler: Mit den bereits gestellten Anträgen streitig.

Klägeranwalt: An und für sich klar.

Rechtsanwältin Bullerkotte: … Unserer Schriftsatz.

Richterin Barbara Mittler: Hat sich bislang nichts geändert.

Beschlossen und verkündet:

1. Der Beklagtenseite wird nachgelassen, schriftsätzlich bis zum 17.07.2015 vorzutragen.
2. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 14.08.2015, 9:55, Saal B 335.

Rechtsanwältin Bullerkotte: Halten Sie dsas persönliche Erscheinen nicht für erforderlich?

Richterin Barbara Mittler: Bei Parteivernehmung hätten wir ihn angehört. Es ist aber nicht dieses Beweisthema.


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[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.[[Kategorie:Bullerkotte]

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