Bagatellbeschränkung

Aus Buskeismus

(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Version vom 12:52, 14. Nov. 2008 (bearbeiten)
Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge)
(Die Seite wurde neu angelegt: Nachdem die Gerichte es nicht geschafft haben, sich selbst gegen Abmahnwahn und Klägerismus durchzusetzen, hatte der Gesetzgeber ein Einsehen und beschränkte ...)
← Zum vorherigen Versionsunterschied
Version vom 12:54, 14. Nov. 2008 (bearbeiten) (Entfernen)
Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge)

Zum nächsten Versionsunterschied →
Zeile 1: Zeile 1:
Nachdem die Gerichte es nicht geschafft haben, sich selbst gegen [[Abmahnwahn]] und [[Klägerismus]] durchzusetzen, hatte der Gesetzgeber ein Einsehen und beschränkte in [http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__97a.html § 97a UrhG] die zu erstattenden Abmahn[[kosten]] in einfach gelagerten [[urheberrecht]]lichen Fällen außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf maximal 100,- Euro. Nachdem die Gerichte es nicht geschafft haben, sich selbst gegen [[Abmahnwahn]] und [[Klägerismus]] durchzusetzen, hatte der Gesetzgeber ein Einsehen und beschränkte in [http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__97a.html § 97a UrhG] die zu erstattenden Abmahn[[kosten]] in einfach gelagerten [[urheberrecht]]lichen Fällen außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf maximal 100,- Euro.
 +
 +Für äußerungsrechtliche Fälle gilt jedoch weiterhin, dass jeder kleine Blogger mit den gleichen [[Streitwert]]en in Anspruch genommen wird, wie große Verlage und TV-Stationen.
[[Kategorie:Glossar]] [[Kategorie:Glossar]]

Version vom 12:54, 14. Nov. 2008

Nachdem die Gerichte es nicht geschafft haben, sich selbst gegen Abmahnwahn und Klägerismus durchzusetzen, hatte der Gesetzgeber ein Einsehen und beschränkte in § 97a UrhG die zu erstattenden Abmahnkosten in einfach gelagerten urheberrechtlichen Fällen außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf maximal 100,- Euro.

Für äußerungsrechtliche Fälle gilt jedoch weiterhin, dass jeder kleine Blogger mit den gleichen Streitwerten in Anspruch genommen wird, wie große Verlage und TV-Stationen.

Persönliche Werkzeuge