325 O 145/08 - 03.03.09 - Google blogger.com und blogspot.com unter juristischem Beschuss

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Inhaltsverzeichnis

Fingerhut, Consys Immobilien vs. Google Hamburg; Google Germany u.a.

03.03.09: 325 O 145/08 Fingerhut; Consys Immobilien vs. Google Hamburg; Google Germany u.a.

Klagen gegen Google haben wir oft erlebt, in Hamburg aber auch in Berlin, so dass wir sogar von dem Fall Fall Google.bei den deutschen Gerichten sprechen können.

Google ist für die Hamburger Richter ein Greul. Alles kann gefunden werden. Damit ist Google eine Quelle zum Auffinden von Dauerverbreitern, eine Quelle für Abmahner, nicht minder als eine Quelle für Informationen.

Heute ging es wieder ein Mal um dieSnippets bei Google

Korpus Delikti

Die Google-Suche wurde beanstande. Gibt an bei Google „Axel Fingerhut“, dann erscheinen unangenehme und falsche Snippets.


Richter

Vorsitzender Richterin am Landgericht Schulz
Richterin am Landgericht Wölk
Richter am Landgericht Graf

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei: Schmitz pp..: RA Schmitz
Beklagtenseite: Kanzlei: Taylor Wessing; RA Wimmers, Justiziar Dr. Haller

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Herr Schulz: Ja, es geht um die Eidesstattliche Versicherung, von Frau L. Durfte die Klägerin zu 2 … . Das sind rechtliche Fragen, was ich oder wir … .

Klägeranwalt: … Fingerhut … Bin unsicher … .

Vorsitzender Richter Herr Schulz: Kann nicht Klägerin und gleichzeitig Geschäftsführerin sein. Wenn Sie sagen, es ist ein Einzelkaufmannunternehmen, und sie ist Inhaberin, dann ist es o.k.

Klägeranwalt: Ich muss anrufen. Ich weiß es nicht. Klägeranwalt verlässt den Gerichtssaal. Nach Weidereintritt: Ja, es ist richtig. Bei der Klägerin zu 2 handelt es sich um Ines Fingerhut Die Klägerin zu 2 ist Ines Fingerhut, die in der Geschäftsbezeichnung unter … auftritt.

Vorsitzender Richter Herr Schulz diktiert: Auf Bitten der Parteivertreter wird das Aktivrubrum dahingehend geändert, dass Consys Immobilien Management, Inhaberin Ines Fingerhut.

Eine vage Frage, die eine Rolle spielen könnte. Sie haben die Anträge so gestellt, dass beide … problematisch … .weil Frau Fingerhut persönlich durch die Äußerung nicht betroffen ist.

Vorsitzender Richter Herr Schulz diktiert: Das Gericht weist darauf hin, dass die Klaganträge zu … dahingehend gefasst sind, dass beide Kläger … den Anspruch geltend machen,. aber die Klägerin zu 2 ist nur durch einige Äue0rungen betroffen.

Die zweite Frage. Wenn die Beklagte zu 2 haftet, so stellt sich die Frage der Verbreiterhaftung der Beklagten zu 1 in Deutschland als Störer … nicht ausreichend, weil die Gesichtspunkte nicht ausreihend begründet sind. … Bei Denic ist die Beklagte zu 2 registriert, aber ob sie gleich Störer ist? Der Admin C ist nicht Störer, mit Ausnahme … . Da sehen wir keine Ansatzpunkte zu den Anträgen selbst. … 11. Gibt es die noch?

Klägeranwalt: … nicht.

Vorsitzender Richter Herr Schulz In ´jedem Antrag wird erwähnt … Damit ist sie 2002 von der Bildfläche verschwunden. Das ist 7 Jahre her.

Klägeranwalt: Mag sein.

Vorsitzender Richter Herr Schulz diktiert: Auf die Frage des Gerichts, dass in der Berichterstattung Consys-Betträge 2002 pleite gegangen sei, erklärte der Klägervertreter, das mag sein.

Klägeranwalt: Ist nicht wahr.

Vorsitzender Richter Herr Schulz diktiert: … weiß ich nicht, kann nicht sein.

Klägeranwalt blättert in den Akten: .. ist nicht gesagt. Jedenfalls war es kein betrügerischer Bankrott.

Googelanwalt Wimmers: … .

Klägeranwalt blättert weoter in den Akten: .Muss ich noch Stellung nehmen?

Vorsitzender Richter Herr Schulz: Ja, ansonsten nehmen wir an, dass nach dem gegenwärtigen Streitstand … Sehen keine Anlass die Beklagte zu 2 als Störer gemäß {[ http://dejure.org/gesetze/StGB/86.html StGB § 86] zu entlassen.

Beklagtenanwalt Wimmers: Wie kann ich es machen?

Vorsitzender Richter Herr Schulz: Dann muss ich entweder rausnehmen oder beweisen, wenn es weiter verbreitet werden soll. Eine Meinungsäußerung knüpft an bestimmte Vorgänge, Urkunden, belege, dass der Kläger zu 1 in Deutschland insolvent gegangen ist. Das kann man wohl nicht verbieten. Die Tatsachen, die bis jetzt vorgetragen worden sind, … .Betrug … . Der Einsatz von Wide Cards. Da haben wir kaum etwas, keine hinreichenden Grundlagen, die erhobenen Vorwürfe zu begründen.

Googleanwalt Wimmers: Wir sind der Auffassung, das deutsche Recht ist nicht anwendbar. Die [streitgegenständliche Seite] kommt von Mallorca in deutscher, englischer, und spanischer Sprache. Der eutsche wird meist extra angesprochen. Der Produkt Blogger ist ein technisches Produkt. Wen meint man zu sperren?

Googlejustiziar Haller: Wenn sich wirklich durchsetzen würde, dass jedes Land sagt, unseres Recht findet Anwendung auf dieses Produkt … .Immer wieder mit der Konsequenz, dass in dem Land das Ergebnis nicht einsichtbar ist.

Googleanwalt Wimmers: Wir haben in Deutaschland die schlechtere Situation … China … .

Vorsitzender Richter Herr Schulz: Ist das vergleichbar?

Googleanwalt Wimmers: Meine nicht. Ich meine, man kommt in einen problematischen Diskussionskreis.

Vorsitzender Richter Herr Schulz: Das Blog-Angebot ist ein technisches Angebot?

Googleanwalt Wimmers: Aus unserer Sicht wendet sich der Blog nicht an die deutsche Leserschaft, andern an die Leserschaft auf Mallorca.

Richter Herr Graf: Warum kann man nicht nach der IP-Adresse den Zugang sperren?

Googlejustiziar Haller: Es ist eine relevante Frage. Bei diesem Produkt geht das nicht. Bei YouTube geht das.

Richter Herr Graf mach Zensurvorschläge: Sie können doch dem Server sagen, an welche IP-Adressen keine Suchergebnisse verschicken, die nicht den verschiedenen Rechtsordnungen entsprechen.

Googleanwalt Wimmers: Sie haben kein technisches Sachverständnis. …Bestellen Sie einen Fachmann, der Ihnen das erklärt. Ich bin kein Techniker.

Richter Herr Graf macht Zensurvorschläge: Es liegt am Serverprogramm. … IP-Anfrage .. . Das Ergebnis sagt, schicken sie oder nicht. Ich kann nicht einsehen, dass es nicht geht, dass an bestimmte IP nicht gesendet wird.

Googlejustiziar Haller: Beim Produkt-Design ist das nicht für jedes Land vorgesehen worden.

Richter Herr Graf: Ist eingerichtet für deutsche Blogs, dass diese nur für amerikanische Nutzer gedacht sind?

Googlejustiziar Haller: Dass es ein sprachlich unterschiedliches Interface gibt, ja. Aber das heißt nicht, für jedes Land.

Vorsitzender Richter Herr Schulz diktiert: Hinsichtlich den Punkten, dass das Blog-Angebot auf einer technische Funktion beruht … berufe ich mich auch auf den instruierten Sachbearbeiter der Beklagten zu 2.

Googleanwalt Wimmers: … Sie haben angeregt, die Beiträge einfach ’runter zu nehmen. Meine Mandantin … Meinungsäußerungsfreiheit … Das was Sie vorschlagen bedeutet, auf Verdacht .. .. Die Beweislast … nur beim Verletzer. Kann nicht übertragen werden auf den Störer. Es geht insgesamt um Äußerungen im Rahmen … Kläger. Der kann klären. Bisher war der Vortrag, es sei unwahr, immer sehr allgemein. Wenn Sie die Beweislast bei uns sehen, dann haben wir einen unsubstantiierten Vortrag.

Vorsitzender Richter Herr Schulz: Kreditkarteneinsatz .. Wie der einzelne .. Der Kläger kann nicht für alle Häuser auf Mallorca verbieten. Kann auch nicht die Kredirkartenbelegevorlegen. Hat keine. Er alles und jedes, geht nicht.

Klägeranwalt: Pleitier. Fingerhut sei geistig unterbelichtet. Was soll da bewiesen werden?

Vorsitzender Richter Herr Schulz: Tatsachenbehauptungen. … Meinungsäußerung … Wie werden nicht alles über einen Kamm scheren, sondern sorgfältig differenzieren.

Googleanwalt Wimmers: Die Begriffe Betrug – habe BGH gelesen – werden verwnedet mit srafrechtlichem Verweis aber auch in einem anderen Zusammenhang..

Vorsitzender Richter Herr Schulz: … wie amn die des technischen verbreuters würdigt .. . Hürde … Wenn man diese nehmen würde, dann … in welchem Umfang ein Äußerungen unzulässig oder zulässig sind.

Schriftsatzfrist für den Kläger drei Wochen. Sind die Beklagten an einer grundsätzlichen Klärung der Frage interessiert?

Die Beklagtenvertreter ziehen sich zur Beratung in den Gerichtsflur zurück.

Googleanwalt Wimmers nach Wiedereintritt: Wir bemühen uns. Aber keine Lösung heute hier.

Vorsitzender Richter Herr Schulz diktiert: Die zwishcen den Parteien geführten Verglöeichsverhandkungen füphrten nicht zum Erfolg. Klägeranträge … Beklagtenanträg: Klage abzuweisen. Beschlossen und verkündet: 1.Der Kläger erhält Gelegenheit, … zu …binnen drei Wochen Stellung zu nehmen.. … Bitte um eine Frist, was aus … geworden ist, ob die Gesellschaft insolvent geworden bzw. liquidiert worden ist. … 4. … . Wenn wir den technischen Hintergrund für aufklärungsbedürftig halten, dann kann … Halten im Augenblick nicht für nötig. Der termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Donnerstand, den 30.04.09, 12:00, Raum B316.

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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