324 O 724/11 - 17.08.2012 - RA Dr. Sven Krueger flippt aus, provoziert zwei Befangenheitsantraege

Aus Buskeismus

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Corpus Delicti

Der Kläger Dr.Sven Krüger (48), ein bekannter Hamburger Anwalt aus der Kachelmann-Kanzlei ist Pionier auf dem Zensurgebiet. Er erstritt im ersten der Pseudoöffentlichkeit bekanntgewordenen Internet-Archivverfahren die juristisch erfolgreiche Internet-Archivlöschung. Für das Orwell'sche Zensurbegheren musste Negerkalle herhalten, rassistische Pöbeleien wurden missbraucht, ohne dem damaligen Kläger tatsächlich geholfen zu haben. Rassismus kann nicht allein über Verbote bekämpft werden, erst recht nicht mit Internetzensur. Den Streisand Effekt missachtete RA Dr. Sven Krüger auf Kosten seines Mandanten. Dieser Anwalt klagt z.B. auch für den umstrittenen Krebsarzt Dr. Nikolaus Klehr ohne Bedenken, welchen Schaden dieser bei vielen Krebskranken anrichtete und anrichtet. Den strafrechtlich verurteilten umstrittenen Geschäftsmann Ulrich Marseille vertritt dieser Anmwalt ebenfalls, verbreitet Angst und Schrecken bei den Kritikern von Misständen in den Alters- und Pflegeheimen dieses umtriebenen Geschäftsmannes, der über die Marseille-Kliniken Verantwortung für die Pflege alter, bedüftiger, hilfloser Menschen trug.

Der Beklagte Klaus H. Schädel (53), stieg im Jahr 2003 als gestandener Mann in die Politik ein, wurde CDU Mitglied, flog dort jedoch 2009 wegen Fragen nach der Beziehung von Carl-Eduard von Bismarck und den Scientologen, die mit CDU-Verantwortlichen Geschäfte betreiben, aus der CDU. Oder genauer: eine Anfrage Schädels bei Frau Merkel und Herr Carstensen zu Carl-Eduard von Bismarck und dessen Firma mit Scientologen führte zum Ausschluß aus der CDU. Der Beklagte meinte danach, als Parteiloser könnte er ein guter Bürgermeister in Ahrensburg, Bad Oldesloe oder Rendsburg sein, wo er 2009 und 2010 kandidierte. Herr Schädel hatte allerdings keine Ahnung von den dabei einhergehenden Schlammschlachten. Er wurde im Internet jahrelang mit Formalbeleidigungen und Verleumdungen überschüttet, hauptsächlich von dem nicht ernst zu nehmenden Ahrensburger Herrn Harald Dzubilla, der dem Beklagten Klodeckel auf den Kopf fallen ließ, ihn als Arschgesicht der Internetwelt präsentierte und unzählige andere Gemeinheiten ungestraft veröffentlichte. Wir hatten Herrn Harald Dzubilla auch schon einmal bei Buske als Komiker erlebt.

RA Dr. Sven Krüger war bereit, dem Beklagten, Herr Klaus Schädel Mitte 2011 zu helfen, und erreichte für den Beklagten und seine Frau Brigitte Schädel fünf einstweilige Verfügungen gegen Harald Dzubilla bei Buske.

Am 11.11.2011 kündigte RA Dr.Sven Krüger allerdings überraschend dem Ehepaar Schädel sein Mandat mit der EMail:

"Oh Herr und Chef über alles! Diese Possen spiele ich nicht mehr länger mit. Ihr Diener und der Ihrer Frau will ich nicht sein. ...Schöne Grüsse an den Papst, SK [Dr. Sven Krüger]"

Danach folgten Rechnungen über fast 10.000 €. Zuvor gab es bis zur Kündigung durch den Kläger nur eine Rechnung und zwar über 489,45 € vom 30.06.2011, die vom Beklagten prompt am 5.07.2011 beglichen wurde. Der Beklagte erkannte die Rechnungen für die erreichten Verfügungen an, machte aber unabhängig davon Schadensersatzansprüche geltend. Trotzdem klagt RA Dr. Sven Krüger auch diese nicht strittigen Rechnungen mit ein. Er droht mit Strafanzeigen. Hat mit seinen Argumenten sozusagen die Position des früheren Gegners, des Herrn Dzubilla, eingenommen. Im Gerichtssaal wirft RA Dr. Sven Krüger mit Beleidigungen und Drohungen gegen Herrn Schädel um sich, wie er diese dem Herrn Dzubilla im Prinzip seinerzeit einstweilig vom LG Hamburg verbieten ließ, und für die er nun hohe Beträge einklagt.

Der heutige Prozess sollte eine Schulbeispiel sein für die verquerten Beziehungen zwischen einem Mandanten und seinem querulierenden, möglicherweise prozessunfähigen Anwalt.

Eingeklagt wurden anfänglich über € 9.000,-. Nach Hinweis der Kammer verringerte sich der Betrag um mehr als € 1.000,-. Dieser Betrag wird sich bestimmt noch weiter verringern.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht


Richter

Vorsitzende Richterin i.Vertr.: Barbara Mittler
Richterin am Landgericht: Gabriele Ellerbrock
Richter am Landesgericht Dr. Philipp Link

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Schwenn & Krüger; Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger
Beklagtenseite: Kanzlei Schön & Reinecke; Rechtsanwalt Eberhard Reinecke
Beklagte Klaus und Brigitte Schädel persönlich

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger vs. Klaus und Brigitte Schädel (frühere Mandanten des Klägers) 324 O 724/11

17.08.2012 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Den Vorsitz führende Richterin Barbara Mittler: Da nehme ich erstmal die Präsenzen auf. Gut? .... Das ist eine Klage, mit der Rechtsanwaltskosten in Anspruch genommen werden. War ursprünglich als Urkundenprozess beantragt. Wir haben gesagt, ist dazu nicht geeignet. Jetzt ist es ein normaler Prozess. Der Beklagte meint, in einem Teil der Ansprüche fehlt das Rechtsschutzbedürfnis. Es gab keinen Grund, das Mandat zu kündigen. Nicht fällig, weil nicht .... Dann geht es um die Gebühr 1,3 oder 1,5. Es gibt die neue BGH-Rechtsprechung. Wir neigen dazu, der zu folgen. Wenn kein weiterer Vortrag erfolgt, dann werden wir 1,3 ansetzen. Wir meinen, das Rechtsschutzbedürfnis besteht, weil Einwendung erfolgte. Es gibt die e-Mail als Anlage. Da kann man herauslesen, dass es sich nicht um ein reines Gebührenrecht handelt. Zur Kündigung. Da stellt sich die Frage .... müsste möglicherweise vom Kläger mehr vorgetragen werden.

Kläger RA Dr. Sven Krüger unterbricht: Dazu möchte ich was sagen.

Richterin Barbara Mittler lässt sch nicht unterbrechen: Schadensersatz halten wir gegenwärtig nicht für streitgegenständig. Es gibt gesetzliche Regelungen. .... Die Rechnungen sind unterschrieben. Es wird nicht verlangt, dass die Rechnungen ganz konkret richtig sind in allen Details. Dazu haben wir die Rechtsprechung. Das ist das, was wir jetzt zum gegenwärtigen Zeitpunkt sagen können. [lacht] Nicht ganz klar, welche Anträge, in welcher Höhe gestellt sind.

Kläger RA Dr. Sven Krüger: ... .

Richterin Barbara Mittler: Es gab eine schöne kleine Tabelle.

Richterin Dr. Philipp Link: Die Tabelle ist aber nicht ... .

Kläger RA Dr. Sven Krüger: ... .

Beklagtenanwalt Eberhard Reinecke: Bevor ... Sie halten das nicht für verspätet?

Richterin Gabriele Ellerbrock: Die Sitzungsvorbereitung war etwas hektisch.

Richter Dr. Philipp Link: Wir hatten andere Termine ... . Es geht um die Mandatkündigung.

Kläger RA Dr. Sven Krüger: Rüge das reflexartig als verspätet. Frau Wegmann hatte ausgerechnet bei dem Beklagten zu 1) € 7.283,48, bei der Beklagten zu 2) € 697,47. Zu 1,5. Wenn es der Kammer hilft, werde ich zurücknehmen.

Richter Dr. Philipp Link: Wenn Sie zum Kündigungsgrund was vorlegen, dann werden wir uns hier wiedertreffen. Wir halten an allem fest, was in unseren Hinweisen steht.

Beklagtenanwalt Eberhard Reinecke: Zum Rechtsschutzbedürftnis. Im e-Mail – K41 – steht: .... . sehe das so, dass die spätere Erklärung das präzisiert hat.

Kläger RA Dr. Sven Krüger: Sind Sie sicher, dass Sie vollständig vorgelesen haben?

Beklagtenanwalt Eberhard Reinecke: Fordert Zahlung von Schadenersatz von € 10.000,-.

Richter Dr. Philipp Link: Wenn Sie vollständig vorgelesen hätten, ... Ich denke, dass die Schadensersatzforderung völlig falsch ist. Hier ist .... Es heißt, sie (Kläger) seien nicht zu Hause. Er wirft Ihnen Parteiverrat vor. .... sie möchten antworten? Es ist alles ein Sachverhalt, der Schadenersatz beansprucht. Für den Rechtspfleger zu kompliziert. Er kann das nicht entscheiden. Betrifft viele solche Fälle. Ihr Einwand zu den verschiedenen einzelnen Punkten ... .

Beklagtenanwalt Eberhard Reinecke: Herr Schädel hat dem Gericht selbst geschrieben. Beim Schadensersatz heißt es nicht, die Rechnung wird nicht bezahlt.

Richter Dr. Philipp Link: ... Ist ja auch nicht bezahlt.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Der Rechtspfleger, hätte er das nun so vorgelegt bekommen, würde sagen, ich entscheide nicht.

Beklagtenanwalt Eberhard Reinecke: Ich kenne andere Rechtspfleger.

Richterin Gabriele Ellerbrock: .... Wenn sie sich inhaltlich nicht verteidigen werden ... .

Beklagtenanwalt Eberhard Reinecke: .... .

Kläger RA Dr. Sven Krüger: Was mich stört, Ihre selektive Vorlesungsweise. Die Rechnung wird ohne irgendwelcher .... zurückgewiesen. Oder, wenn ... alle zurückgewiesen werden.

Beklagter Klaus Schädel: Sie haben Parteiverrat begangen.

Kläger RA Dr. Sven Krüger: Parteiverrat. Deshalb ist es nicht nur vorläufig.

Beklagter Klaus Schädel: Ich frage mich, ob Dr. Krüger psychisch krank ist. Ich habe die einzige Rechnung, die ich von Ihnen vor der plötzlichen Mandatniederlegung erhalten haben, bezahlt. ....Dr. Krüger hatte am Anfang gute Arbeit gelistet. Ich hatte nicht beanstandet. Ganz überraschend hat Dr. Krüger ohne Angabe von Gründen das Mandat niedergelegt. Er hat mich danach aus seinem Büro rausgeschmissen, hat sich vorher von seiner Sekretärin Frau Brabandt verleugnen lassen, er sei nicht im Hause, bis er doch plötzlich aus seinem Büroraum um die Ecke geschlichen kam.

Kläger RA Dr. Sven Krüger: ....

Beklagter Klaus Schädel: Wahrscheinlich sind Sie psychisch krank. Ich möchte erläutern.

Richterin Barbara Mittler: Ihre Sicht der Dinge ist schon geschildert worden. Ihr Anwalt hat es dargelegt. Dieser persönliche Vorwurf gehört nicht hierher.

Beklagter Klaus Schädel: Rechtsanwalt Dr. Krüger ist mir von Herrn Schälike empfohlen worden.

Kläger RA Dr. Sven Krüger: DAS möchte ich ins Protokoll haben, dass ich mich auf diesen notorischen Querulanten eingelassen habe, weil ich von Schälike empfohlen wurde. Ich beabsichtige eine Anzeige. Es war ein schlichter Betrug. Deshalb darf ich bitten, dass diese Äußerung ins Protokoll aufgenommen wird.

Beklagter Klaus Schädel: Es geht Dr. Sven Krüger ausschließlich um Geld, nicht darum, dafür dann auch meine Interessen zu vertreten, was seine Aufgabe als mein Rechtsanwalt ist.

Richterin Barbara Mittler: Anträge sollen gestellt werden. Wir werden uns wiedertreffen.

Beklagtenanwalt Eberhard Reinecke: Darf ich an dieser Stelle etwas sagen? Ist vielleicht nicht sehr klug, trotzdem möchte ich einen Gütevorschlag machen. Frage: 3/5? Es ist eine Frage der Zeit. Der Kollege wird einen Antrag stellen. Schädel wird akzeptieren.

Kläger RA Dr. Sven Krüger: Weil sie ja "Ehrenleute" sind...

Beklagtenanwalt Eberhard Reinecke: Von der Sache her sind die Ansprüche über 3.000,- nicht strittig. Wir haben noch 4.000,--. Diese können wir halbieren. Herr Schädel hat bereits eine eidesstattliche Versicherung abgegeben.

Beklagter Klaus Schädel: ... dank auch Herrn Krüger.

Kläger RA Dr. Sven Krüger: Das ist Betrug.

Beklagtenanwalt Eberhard Reinecke: Sie haben nicht gewusst? Dann finden Sie ... .

Kläger RA Dr. Sven Krüger: Natürlich werde ich das behaupten.

Beklagtenanwalt Eberhard Reinecke: ... .

Kläger RA Dr. Sven Krüger: ... dass nicht gezahlt wird.

Richter Dr. Philipp Link: Das mit der Vertragskündigung wollen wir offen legen.

Kläger RA Dr. Sven Krüger: Einigung mit ihm? Tut mir leid.

Richter Dr. Philipp Link: Mit einem Vollstreckungstitel werden Sie nicht besser stehen.

Kläger RA Dr. Sven Krüger: Vermögensbetrug. Es ist betrügerisch. Hat verschwiegen ... .

Richter Dr. Philipp Link: Mann kann nicht .... .

Beklagter Klaus Schädel: Bitte ins Protokoll aufzunehmen, dass Herr Krüger gesagt hat, ich hätte ihm was verschwiegen.

Richterin Barbara Mittler: Ich bin Ihnen (Herr Reinecke) dankbar für den Gütevorschlag. Ich hätte mich nicht getraut.

Beklagter Klaus Schädel: Ich möchte was vortragen, habe mich dafür vorbereitet...

Richterin Barbara Mittler: Geht nicht. Ich möchte erst diktieren. Die Sach- und Rechtslage wird erörtert. Eine gütliche Einigung scheitert. .... Der Kläger muss zur Begründung der Mandatskündigung vortragen. Das Gericht verweist auf die BGH-Entscheidung vom 12.07.12 (1,3 Gebühr). Einwand ... nicht ... . Die Kammer hält sich an den bereits erteilten Hinweisen. Anträge sollen nicht gestellt werden.

Beklagter: Was ich vortragen wollte, konnte ich nicht. Stelle jetzt hiermit Befangenheitsantrag wegen mangelndem rechtlichen Gehör. Jetzt zu Ihnen: Wie können Sie (Dr. Krüger) Anwalt sein? Sie könnten Straßenbahnschaffner sein.... .

Kläger RA Dr. Sven Krüger: Ein Anwalt muss sich nicht positionieren.

Richterin Barbara Mittler: Stellen Sie den Befangenheitsantrag gegen .... oder gegen die komplette Kammer?

Beklagter: Gegen sie alle, die Kammer.

Richterin Gabriele Ellerbrock lächelt. Der Beklagte wird von Schälike darauf aufmerksam gemacht, dass die Kammer als Ganzes nicht abgelehnt werden darf. Der Befangenheitsantrag wäre ungültig.

Beklagter: Ich korrigiere mich. Meine Befangenheitsantrag gilt gegen Sie, Frau Mittler. Ich werde diesen noch genauer begründen.

Es folgen Beleidigungen seitens Dr. Krüger gegen den Beklagten, der dazu antwortet.

Kläger RA Dr. Sven Krüger zum RA Eberhard Reinecke gewandt: Wie können Sie bloß diesen Menschen vertreten ? Sie sind selbst ... .

Die Richter/Innen verlassen den Saal, um über den Befangenheitsantrag zu entscheiden.

Richterin Barbara Mittler nach Wiedereintritt : Die Fortführung der Verhandlung erfolgt auf Basis prozessleitender Maßnahmen.

Danach hatte RA Dr. Sven Krüger seine zweite Verhandlung. Diesmal gegen den Buskeimus-Site-Betreiber Rolf Schälike. Auch hier wurde Richterin Barbara Mittler wegen Befangenheit abgelehnt.

Die Richter/Innnen verlassen den Saal, um über den Befangenheitsantrag von Herrn Schälike zu beraten.

Im Gerichtssaal entsteht Zank zwischen Schädel und Krüger

Herr Schädel an RA Dr. Sven Krüger gewandt: Sie sind leider schwer gestört, so dass Sie .... . Wenn Sie .... .

Kläger RA Dr. Sven Krüger: Meine Tätigkeit als Rechtsanwalt ... Ihre (Schädels) berufliche Tätigkeit erschöpft sich im Querulantenwahn. Sie lügen, .... Sie haben mich über Ihre finanzielle Situation getäuscht, mich betrogen. Ich werde Strafanzeige stellen. Sie haben bei der Bürgermeisterwahl gezeigt, dass Sie ein Mensch sind, der nicht genügend Grips im Kopf hat. Sie sind eine Pest, ein notorischer Querulant.

Der Streit eskaliert an der Zuschauerbank. Es wird geschrien, beleidigt. RA Dr. Sven Krüger droht mit Strafanzeigen.

Die Richter/innen betreten den Gerichtssaal, um ihre Entscheidung zum Befangenheitsantrag von Schälike mit der folgenden vorläufigen Begründung in der Sache AMARITA vs. Schälike zu verkünden.

Richterin Barbara Mittler zu der Streithähnen: Wir haben nichts gehört, nichts verstanden. Ich möchte mich ungern als Zeugin im Strafverfahren wiederfinden.

Richter Dr. Philipp Link: Herr Schädel, ich verweise Sie des Saals.

Herr Schädel verlässt den Gerichtssaal. RA Dr. Sven Krüger stürmt ihm hinterher. Es hört sich an, als ob es im Flur zu einer Prügelei gekommen ist. Es wird laut geschrien und gebrüllt.

Richterin Barbara Mittler möchte in den Flur. Es geht aber Richterin Gabriele Ellerbrock.

Richterin Barbara Mittler: Wären wir im Strafgericht, würde jetzt der Wachtmeister einschreiten und Herrn Schädel des Hauses verweisen.

Richterin Gabrielle Ellerbrock kehrt in den Gerichtssaal zurück.

Kläger RA Dr. Sven Krüger kehrt ebenfalls in den Gerichtsaal und setzt sich an den Richtertisch auf seinen Anwaltsplatz.

Richterin Barbara Mittler: Die Verhandlung wird ausgesetzt. Es folgen prozessleitende Maßnahmen.

RA Dr. Sven Krüger bleibt sitzen. Keine Anzeichen, das er seinen Platz räumen möchte. Sieht so aus, dass RA Dr. Sven Krüger die nächste Verhandlung mit Herr Schälike führen möchte, für die er aber nicht bevollmächtigt war. Rechtsanwalt Helmuth Jipp steht, sein Stuhl ist besetzt

Richterin Barbara Mittler lächelnd: Herr Krüger, das ist jetzt nicht Ihre Verhandlung. Herr Jipp wartet.

RA Dr. Sven Krüger macht einen gestörten Eindruck: Stimmt... . Sie haben recht.

RA Dr. Sven Krüger wirkt verstört, packt seine Sachen zusammen und verlässt endlich den Gerichtssaal, zwei provozierte Befangenheitsanträge hinter sich lassend.

Kommentar

Weshalb lassen sich die Richter und Richterinnen von Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger provozieren?

Weshalb wird dieser nicht das erste Mal pöbelnde und beleidigende Dr. Sven Krüger nicht gemaßregelt?

Hat das etwa etwas damit zu tun, dass sich Richter Dr. Link und Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger duzen?

Ist das Krähenprinzip so nachhaltig?

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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