28 O 999/11 - 06.01.2012 - Günter Wallraff wird zum Vergleich gezwungen

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::Nach dem Fund einer Briefbombe im Kölner Amtsgericht hat die Polizei am Dienstag (10.01.2012) noch keine konkreten Hinweise auf den oder die Täter. Einen terroristischen Hintergrund schließen die Ermittler allerdings aus. ::Nach dem Fund einer Briefbombe im Kölner Amtsgericht hat die Polizei am Dienstag (10.01.2012) noch keine konkreten Hinweise auf den oder die Täter. Einen terroristischen Hintergrund schließen die Ermittler allerdings aus.
[http://www.beispiel.de Link-Text] [http://www.beispiel.de Link-Text]
 +
 +=Meinung der Anweälte=
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 +==[http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=216 Pressemitteilung] der Kanzlei Höcker==
 +
 +'''12.01.2012'''
 +
 +'''Niederlage für GÜNTER WALLRAFF:''' Unterlassungserklärung vor Gericht wegen falscher Behauptungen über eine Großbäckerei und wegen vorverurteilender Schmähungen des früheren Bäckereigeschäftsführers (Vergleich im Verfahren LG Köln 28 O 999/11).
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 +===Terminsbericht zur mündlichen Verhandlung im Verfahren 28 O 999/11 (RA Höcker)===
 +
 +Günter Wallraff hatte verdeckt in einer Großbäckerei gearbeitet und in einem Buch und mehreren Interviews über die Zustände berichtet, die er dort angeblich vorgefunden hatte. Vor allem hätten er und seine Kollegen sich in der Bäckerei an heißen Blechen verbrannt. HÖCKER vertrat im Verfahren die Interessen der mittlerweile in Liquidation befindlichen Großbäckerei und ihres früheren Geschäftsführers.
 +
 +Dass sich Bäcker in dem Unternehmen unserer Mandanten, wie in jeder anderen Bäckerei, bei ihrer Arbeit Verbrennungen zuzogen, wurde von unseren Mandanten nie bestritten. Verbrennungen kommen in Bäckereien typischerweise vor. Es kann in der Praxis immer nur darum gehen, das Auftreten solcher unvermeidlichen Unfälle durch geeignete Schutzmaßnahmen (die vorliegend getroffen wurden) so gering wie möglich zu halten. Wallraffs Schilderungen wären also sehr unspektakulär gewesen, wenn er nur wahrheitsgemäß berichtet hätte, dass es auch in der Bäckerei unserer Mandanten zu solchen bäckereitypischen Unfällen kam. Möglicherweise veranlasste ihn dieser Umstand, seine Schilderungen massiv zu übertreiben und zum Teil auch schlichte Falschbehauptungen aufzustellen. Wallraffs Übertreibungen und die PR-Kampagne, die er zum Zwecke der Absatzförderung seines "Enthüllungsbuches" zu diesem Fall betrieb, führten im Ergebnis dazu, dass das Unternehmen seinen größten Kunden verlor. Die Bäckerei unseres Mandanten, ein Traditionsunternehmen, das in einem strukturschwachen ländlichen Raum seit über 110 Jahren Arbeitsplätze geschaffen und gesichert hatte, musste stillgelegt werden. Alle dort beschäftigten Kollegen verloren ihre Arbeit.
 +
 +Im einstweiligen Verfügungsverfahren 28 O 999/11 vor dem LG Köln ging es nun um die Zulässigkeit einiger konkreter Äußerungen des Enthüllungsjournalisten. Die Bäckerei und ihr früherer Geschäftsführer verlangten, dass Wallraff diese falschen Äußerungen künftig unterlässt. Die mündliche Verhandlung vor dem LG Köln vom 06.01.2012 stieß auf ein großes Medieninteresse. Herr Wallraff nutzte sie während seiner Vernehmung, um sich immer wieder zu den Medienvertretern anstatt zum Gericht zu wenden, sein Buch zum Fall hoch zu halten und explizite Werbung dafür zu machen ("Das steht auch alles in meinem Buch!").
 +
 +Die Verhandlung endete mit einem Vergleich, in dem Herr Wallraff sich verpflichtete, bis auf einen Teilaspekt alle von unseren Mandanten angegriffenen Äußerungen künftig zu unterlassen. Hierzu wurde er durch die Eingangsäußerung der Vorsitzenden Richterin veranlasst, die ihm deutlich gemacht hatte, dass er im Falle seines Nichteinlenkens jedenfalls teilweise mit dem Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen ihn hätte rechnen müssen. Die Parteien vereinbarten ausdrücklich, dass bestimmte deutlich abgeschwächte Formen dieser Vorwürfe nicht vom Unterlassungsgebot erfasst sind. Das bedeutet nicht, dass unsere Mandantin diese abgeschwächten Äußerungen teilt. Auch dies wurde in dem Vergleich festgehalten.
 +
 +Der gerichtliche Vergleich lautete wie folgt:
 +
 +I. Der Antragsgegner (also Günter Wallraff, Anm. d. Verf.) verpflichtet sich, bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Vertragsstrafe, die von den Gläubigern (d.h. von der Großbäckerei und ihrem früheren Geschäftsführer, Anm. d. Verf.) nach billigem Ermessen festzusetzen und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist, es zu unterlassen,
 +
 +1. in Bezug auf die Firma (Unternehmensname anonymisiert) in Liquidation und/oder Herrn (Name des früheren Geschäftsführers anonymisiert) zu behaupten und/oder zu verbreiten und/oder diese Handlungen durch Dritte vornehmen zu lassen:
 +
 +a) „Die Kollegen, mit denen ich dort arbeitete, wir hatten alle Verbrennungen“.
 +
 +Die Unterlassungserklärung betrifft ausdrücklich nicht die Aussage, dass nach Auffassung des Antragsgegners (also von Günter Wallraff, Anm. d. Verf.) jedoch fast alle Kollegen Verbrennungen hatten. Die Antragsteller (also die Großbäckerei und ihr Gf., Anm. d. Verf.) bestreiten weiterhin die Richtigkeit auch dieser Behauptung.
 +
 +b) „Die Anlage war so marode, da wurden keine Reparaturen aus Kostengründen (ausgeführt)“.
 +
 +Der Antragsgegner ist jedoch der von den Antragstellern nicht geteilten Auffassung, dass diese Reparaturen „total unzureichend“ (so Wallraff) und „absoluter Murks“ (so Wallraff) waren;
 +
 +c) dass es im Unternehmen der Antragstellerin zu 1) keinerlei Reparaturen, insbesondere in Form neuer Bleche gegeben habe.
 +
 +Der Antragsgegner bleibt bei der von den Antragstellern nicht geteilten Aussage, dass während seiner einmonatigen Arbeitstätigkeit im Unternehmen keine neuen Bleche am Band zum Einsatz kamen,
 +
 +2. der Antragsteller zu 2) entziehe sich bis heute einer Verurteilung.
 +
 +II. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben, genauso wie die Kosten des Vergleichs.
 +
 +Besonders bemerkenswert war Wallraffs inzwischen verbotene Behauptung, der frühere Geschäftsführer "entziehe sich einer Verurteilung" - bemerkenswert deshalb, weil das Gericht dem Geschäftsführer bereits dreimal eine vollständige Einstellung des Verfahrens angeboten hat, wenn er eine Spende leistet (Einstellung nach § 153a StPO). Hätte unser Mandant dieses Angebot angenommen, wäre er nicht vorbestraft. Der Mandant bestand mangels jeglichen Tatverdachts jedoch auf einer Verfahrenseinstellung nach § 170 Abs. 2 StPO ohne die Auflage einer Spende. Da eine Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO ohne Zustimmung des Betroffenen nicht möglich ist, erließ das Gericht daraufhin einen Strafbefehl in Form einer Verwarnung unter Strafvorbehalt. Dies kommt einer "Geldstrafe auf Bewährung" gleich, stellt also die mildeste denkbare Form einer Bestrafung dar, gegen die unser Mandant derzeit weiterhin vorgeht. Damit ist jedoch immerhin klar, dass das Gericht der Angelegenheit keine hohe Bedeutung beimisst. Vor diesem Hintergrund ist die demagogische und vorverurteilende Behauptung Wallraffs, unser Mandant entziehe sich einer Verurteilung, geradezu grotesk. Wallraffs Aussage ist aber exemplarisch für die Art und Weise seines Vorgehens: Er bläst Petitessen, die das Gericht nach § 153a StPO gar nicht weiter verfolgen wollte, durch Übertreibungen und Falschbehauptungen zu einem absurden Popanz auf, den er dann öffentlichkeitswirksam prügelt, um seine Bücher besser verkaufen zu können.
 +
 +Am 02.03.2011 hatte Wallraff übrigens schon einmal eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben. Darin verpflichtete er sich, unwahre Behauptungen nicht zu wiederholen, wonach Mitarbeiter der Großbäckerei einen Stundenlohn von lediglich sechs Euro erhalten hätten und im Extremfall bis zu 420 Stunden im Monat gearbeitet haben sollen. Zudem verpflichtete sich Wallraff, die falsche Äußerung zu unterlassen, in den Brötchenpackungen seien Fungizide enthalten gewesen und Brötchen seien so haltbar gemacht worden, dass sie nachher versteinerten. All diese Behauptungen waren falsch. Wallraff gab daher eine Unterlassungserklärung mit folgendem Inhalt ab:
 +
 +Herr Günter Wallraff verpflichtet sich gegenüber der Firma (Unternehmensname)
 +
 +1. es bei Meidung einer für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung zu zahlenden Vertragsstrafe, die von der Firma (Unternehmensname) festgesetzt wird und deren Höhe vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, zu unterlassen, in Bezug auf die Firma (Unternehmensname) die nachstehenden Äußerungen und/oder Behauptungen zu verbreiten oder verbreiten zu lassen und/oder zu veröffentlichen oder veröffentlichen zu lassen:
 +
 +"Wir kriegten ja sechs Euro vielleicht die Stunde."
 +
 +und/oder
 +
 +"Und selbst hier die Kollegen, die konnten sich ja umsonst zwei Packungen mitnehmen, also es waren Fungizide drin. Es war haltbar gemacht, dass es nachher versteinerte."
 +
 +und/oder
 +
 +"Es kam vor, dass im Extremfall Kollegen 420 Stunden im Monat bis zum Umfallen arbeiteten."
 +
 +RA Prof. Dr. Ralf Höcker:
 +
 +"Günter Wallraff stellt in seinen angeblichen Enthüllungsreportagen falsche und maßlos übertriebene Behauptungen auf. Damit macht er zwar seine Bücher spektakulärer und kann sie besser verkaufen. Auf der Strecke bleiben aber die Wahrheit, die betroffenen Unternehmen und in diesem Fall auch die dort beschäftigten Kollegen, die alle arbeitslos wurden."
= Wichtiger Hinweis = = Wichtiger Hinweis =

Version vom 13:09, 14. Jan. 2012

Corpus Delicti

Wallraff arbeitete 2008 verdeckt bei der Gebr. Weinzheimer GmbH, welche billige Brötchen für LIDL liefere. Wallraff berichtete über fehlende Reparaturen und Verbrennungen der Mitarbeiter. Darüber gibt es ein Buch und einen Dokumentarfilm sowie Fernsehauftritte von Wallraff.

Gegen Herrn W. von Gebr. Weinzheimer GmbH läuft ein Strafprozess wegen fahrlässiger Körperverletzung. Wallraff warf ihm vor, sich diesem Prozess entziehen zu wollen.

Bei „Hart aber fair“ am 31.10.2011 äußerte sich Wallraff, dass alle Mitarbeiter Verbrennungen hatten und “Die Anlage war so marode, da wurden keine Reparaturen aus Kostengründen“ ausgeführt..

Dagegen wehrt sich der Betrieb und Herr W.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht


Gebr. Weinzheimer GmbH & Co. KG u.a. vs. Günter Wallraff 28 O 999/11

Landgericht Köln: Gebr. Weinzheimer GmbH & Co. KG u.a. vs. Günter Wallraff 28 O 999/11

Verfügungsverfahren.

Das war der das erste Wallraff-Verfahren am heutigen ersten Zensurtag beim Langgericht Köln.

Zwie weitere folgter

Siehe auch 28 O 1005/11 und 28 O 968/11.


Richter

Vorsitzende Richterin: Reske

Richter am Landgericht: Dr. Robertz

Richter am Landesgericht Dr. Strunk

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Höcker Rechtsanwälte; Kachelman-Anwalt Prof. Dr. Ralf Höcker, RA Engel

Beklagtenseite: Rechtsanwalt Helmuth Jipp; Günter Wallraff persönlich

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

06.01.2012: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Markus Kompa und Rolf Schälike

Prof. Dr. Höcker und Rechtsanwalt Engel erscheint für den Verfügungskläger, RA Jipp und der Verfügungsbeklagte persönlich.

Die Vorsitzende: Wir fangen an mit der Sache ... Weinzheimer gegen Wallraff. Schriftsatz des Verfügungsbeklagten vom 03.01.12 haben wir gefaxt, möchte ich übergeben. Umgekehrt ist heute morgen ein Schriftsatz der Verfügungskläger gekommen, aber ohne Anlagen.

Kläger-Anwalt Engel: Das Gerichtsfax hatte offenbar Probleme. Unser Fax ging schwer durch.

RA Jipp (aus Hamburg vorwurfsvoll): Den habe ich heute um 1 h nachts bekommen.

Die Vorsitzende: Haben den Schriftsatz nur überfliegen können, aber ohne die Anlagen taugt das nicht. Sind notwendig zur Glaubhaftmachung. Schlage vor, eine Viertelstunde zu unterbrechen.

RA Jipp: Schlage vor, die Originale der einstweiligen Verfügungen zu den anderen Originalen zu überreichen. [Überreicht die Originale.]

Die Vorsitzende diktiert. Schriftsätze werden übergeben.

Die Sitzung wird unterbrochen.

Die Vorsitzende nach Wiedereintritt: Wir haben es nicht abschließend vorberaten können, zu viel Material. Ein Punkt, der gegen Herrn Wallraff gar nicht angesprochen, ist die Frage der Eilbedürftigkeit. Im Beitrag in DIE ZEIT sind die hier streitgegenständlichen Äußerungen in Ziffer 1 schon enthalten. AS 29, S. 3 von 13 unten, Vorgänge am Band, Geschrei, Sirene, ganze folgende Seite befasst sich ebenfalls mit diesen Vorgängen. Der Artikel ist weniger gerichtet gegen die Verfügungskläger, sondern gegen das System der Billigproduktion von Lebensmitteln. ... Besitzer wurde konfrontiert, einer angekündigte Antwort bleibt bis Redaktionsschluss aus. Die Vorwürfe waren bekannt gewesen. Man muss sich fragen: Warum erst jetzt, warum einstweilige Verfügung? Der Auftritt bei „Hart aber fair“ ist vielleicht eine neue Begehungsform. Haben daran aber Zweifel.

Beklagter Wallraff hält das Buch hoch: Ist auch im Buch.

Die Vorsitzende: Das haben wir nicht, können wir nicht berücksichtigen. Zwei Äußerungen, die das Strafverfahren betreffen.

1 a): Kollegin, Verbrennungen. Haben zwei eidesstattliche Versicherungen des Klägers und seiner Ehefrau. ... waren sehr kurz, hatten Probleme mit den Glaubhaftmachungen, diese werden von Ihnen [Wallraff] angegriffen mit eidesstattlichen Versicherungen. Frage: „Wir hatten alle Verbrennungen?“ Wie versteht das der Durchschnittsrezipient? Alle in der Fabrik? Frau L. sagte, Backbleche ... habe mich dabei niemals verletzt oder verbrannt, Herr [W.] ebenfalls. Wie jetzt die neuen eidesstattlichen Versicherungen zu werten sind, darüber haben wir uns umfassend noch keine Gedanken machen können. Punktuell angegriffen. Betrifft die Sache selbst, aber auch Kleinigkeiten wie die Richtigkeit der Adresse und Arbeitsbeginn. Glaubhaftmachungslast bei Verfügungsbeklagtenseite. Bis heute morgen: Das, was da ist, überzeugt uns nicht, ist zu wenig. Müssen uns noch mal anschauen. Möglicherweise non liquet für sie.

1 b): „Keine Reparaturen aus Kostengründen, keinen neuen Bleche, „Ihr seid billiger als neue Bleche“. Dazu sind eidesstattliche Versicherungen eingereicht worden. Zwei Zeugen widersprechen. Aufstellung von Reparaturrechnungen im 4 Q 2007. Im Schriftsatz vom 12.12. sind diese Reparaturen dann erläutert worden. Wir haben Zweifel, ob der Einkauf von Backfolien der Wartung von Backblechen gleichgesetzt werden kann. Wenn ich zuhause was backe, dann habe ich Backpapier. Probleme haben wir dann, ganz ehrlich gesagt, mit der Aufstellung „Wartung und Verbrauchsmaterial. Wir kommen nicht auf ihren Betrag. Wir kommen auf andere Beträge. ... Sanitärverbrauchsmaterial passt nicht zu Fließband. Weitere Fälle mit unvollständigen Rechnungen. (...) aufgefallen, Blatt 39 ist eine Gutschrift, keine Rechnung. Wie waren so ein bisschen in Zweifel. Rechnung Nummer 53. Instandsetzung eines Getriebemotors. So bearbeitet, dass der Betrieb über eine kurze Zeit möglich ist. Kann nur um provisorische Geschichte gegangen sein. Wurden Reparaturen aus Kostengründen gemacht? Die eidesstattlichen Versicherungen könnten das entkräften.

2: Wir möchten unterteilen in a) und b) Vorwurf „fahrlässiger Körperverletzung“, „entziehe sich der Gerichtsbarkeit“

a): Skandal, dass sich der Kläger dieser Verurteilung entzieht. Wir meinen, es handelt sich auf eine Bewertung, bezieht sich auf gestellte Befangenheitsanträge, die sind unstreitig.

b): Unstreitig, dass sie gesagt haben „entzieht sich seiner Verurteilung“. Ist das vorverurteilend? Wir neigen dazu. Durchschnittsrezipient. In der Kürze durch den Zusammenhang nicht anders zu verstehen. Herr Jipp, wenn sie vortragen, ihr Mandant ist ein juristischer Laie ...

Beklagten-Anwalt Jipp: Ist so.

Die Vorsitzende: Er ist aber ein erfahrener Journalist. Muss sowas wissen. Wir neigen dazu, Unterlassungsverfügung zu erlassen.

Kläger-Anwalt Höcker: Zu 1a): Dringlichkeit: In der ZEIT hat Herr Wallraff was anderes gesagt. Dort: „Fast alle meine Kollegen.“ Unterschiedlicher Vortrag. Warum? Weil Herr Wallraff viel Zeit verbringt, um auf LIDL einzudreschen.

Beklagter Wallraff schnaubt.

Kläger-Anwalt Höcker: Unabhängig, ob die Verfügungskläger das gelesen haben. Aussage übertrieben, stimmt nicht, der Grad medienmäßiger Übertreibung steigt, ist irgendwann überschritten. „Alle“ stimmt einfach nicht. Ist eine Bäckerei. Kommt in Bäckereien vor. Habe in einer Bäckerei nachgefragt, die hatten alle sich mal verbrannt. Irgendwann hört es halt auf, was kommt als nächstes? Schwere Verbrennungen? Zum Strafverfahren: Diese Verbrennungen ... Das Gericht und die Staatsanwaltschaft haben dreimal eine Einstellung nach § 153a StPO gegen eine Spende angeboten. Tatvorwurf unklar, Schuldvorwurf gering. Selbst das hatte Herr Firmeninhaber abgelehnt, weil er ganz einfach keine Tat begangen hat. Weil der Mandant die Einstellung gegen eine Spende nicht akzeptiert hat, hat das Gericht einen Strafbefehl in Form einer „Verwarnung unter Strafvorbehalt“ - kannte das bisher gar nicht - erlassen. Das ist aber die mildestmögliche Form einer Bestrafung. Und auch dagegen ist der Mandant noch vorgegangen.

Beklagten-Anwalt Jipp: ...

Die Vorsitzende: Wir haben das SWR-Material nicht.

Kläger-Anwalt Höcker: Bei §153a StPO ist man nicht vorbestraft. Das ist eine Spende für einen guten Zweck. Nicht einmal vergleichbar mit einer Parkknolle.

Die Vorsitzende: Parkknolle ist eine Ordnungswidrigkeit!

Kläger-Anwalt Höcker: Eben. Geldbuße nach Ordnungswidrigkeit hat immerhin Art Sanktionscharakter. Das hat Einstellung nach § 153a nicht. Also ist das weniger, hat keinen Strafcharakter, quasi-rechtliches Nullum. Selbst das hat der Mandant nicht akzeptiert, weil er eben unschuldig ist. Daran, dass das Gericht dreimal Einstellung nach § 153a angeboten hat und dann nur Geldstrafe auf Bewährung verhängt, sieht man, dass Gericht Wallraffs Vorwürfe als offensichtliche Petitesse sieht, selbst wenn sie denn stimmen würden. In diesem Kontext gibt Herr Wallraff Interviews, übertreibt maßlos.

Beklagter Wallraff schnaubt.

Kläger-Anwalt Höcker: „Fast alle“ war irgendwann nicht mehr spektakulär genug. So viel zur Dringlichkeit und zum Verständnis des durchschnittlichen Lesers. Herr Wallraff muss seine Berichte interessant und in einem Buch verkaufbar machen. „Entzieht sich seiner Verurteilung“: Herr Wallraff kann sich nicht hinstellen und das behaupten, ist Vorverurteilung. Die Verzögerung des Verfahrens liegt nicht am Verfügungskläger und seinem Verteidiger.

Die Vorsitzende: Einspruch! Wir haben hier .... Befangenheitsgesuche.

Kläger-Anwalt Engel: Kein Gericht gibt gerne zu, selbst für Verzögerungen verantwortlich zu sein, Verteidiger hatte bis dahin noch nie Befangenheitsgesuche gestellt.

Kläger-Anwalt Höcker: Ist kein Krawallverteidiger. War krank, konnte nicht reisen. Wenn der ein Befangenheitsgesuch macht, dann muss was dahinter sein. Herr Wallraff hatte um Verschiebung gebeten.

Beklagter Wallraff als Zwischenrufer: Vier Tage, wegen einer Veranstaltung. War als Zeuge geladen, ....

Die Vorsitzende: Herr Wallraff, wäre es möglich, dass sie sich das notieren und später ...

Beklagter Wallraff: Entschuldigung.

Kläger-Anwalt Höcker: .... Strafrichter sagte am Telefon, er wisse gar nicht, ob er jemals mit einem so prominenten Mann gesprochen hatte.

Die Vorsitzende: .... Befangenheitsgesuch habe ich.

Kläger-Anwalt Engel: Über die Befangenheitsgesuche wurde entscheiden, dann hätte terminiert werden müssen in Bad Kreuznach. Ist aber nicht passiert. Kann aber meinem Mandanten nicht zur Last gelegt werden.

Die Vorsitzende: Schriftsatz, Schreibfehler drin ... wenn ich es richtig entnommen habe, sind die letzten Termine wegen des Befangenheitsgesuchs aufgehoben worden.

Kläger-Anwalt Engel: Gericht verschweigt, und sie, Herr Jipp, wissen das, dass Herr Alban [gemeint ist Herr Ademej] als Nebenkläger eintreten will.

Beklagten-Anwalt Jipp: Ihre Spekulation.

Die Vorsitzende: Frage, ob sich jemand der Gerichtsbarkeit entzieht, findet ein Verfahren später statt wegen Befangenheitsgesuchen? Meinungsäußerung.

Kläger-Anwalt Höcker: Ist der Knackpunkt, ist sogar noch stärker. Ein Laie versteht den Begriff der Gerichtsbarkeit als „entzieht sich der Verurteilung“.

Die Vorsitzende: Wir werden es im Zusammenhang würdigen müssen.

Kläger-Anwalt Höcker: 3 x § 153a!

Die Vorsitzende: Aber was denn § 153a? Wir haben den Strafbefehl nicht. Wir sind bis zu den Beweismitteln gekommen. Wie hoch war denn die Geldbuße, die denn angeboten wurde, um das verfahren einzustellen? Wissen Sie jetzt nicht.

Kläger-Anwalt Höcker: Strafbefehl nicht vollständig?

Die Vorsitzende: bis S. 3

Kläger-Anwalt Engel: Strafbefehl wurde teilweise geschwärzt, damit Herr Wallraff das nicht benutzt.

Kläger-Anwalt Höcker: Wir brauchen das nicht. Satz mit Verbrennungen ist objektiv falsch. Pauken und Trompeten, Trara, das Herr Wallraff hier veranstaltet. Bewirkt oder verstärkt Vorverurteilung. Einschätzung weicht gravierend ab. Strafverfahren Nebenaspekt. Wenn das relevant ist, können wir noch nachreichen.

Die Vorsitzende: Jetzt und heute!

Kläger-Anwalt Höcker: Würden Ihnen anwaltlich versichern, dass Strafbefehl unter Vorbehalt erlassen wurde.

Die Vorsitzende: Anwaltlich versichern!

Kläger-Anwalt Höcker: 3 x 153a! Herr Wallraff baut eine tierischen Popanz auf, Unternehmen ist stillgelegt, Arbeiter sind arbeitslos, Herr Wallraff hat nicht sozialverträglich gearbeitet. Will nur sein Buch verkaufen, deshalb erwähnt er es hier auch ständig und hält es dauernd ins Publikum.

Beklagter Wallraff schnaubt.

Kläger-Anwalt Höcker: Weiss nicht, ob Herr W. das Buch überhaupt gelesen hat,

Beklagter Wallraff schnaubt.

Die Vorsitzende: Wir haben da eine eidesstattliche Versicherung, die sich dazu verhält. (Liest vor.)

Kläger-Anwalt Höcker: Wir haben dazu keine Mittel zur Glaubhaftmachung. ... Behauptung stimmt einfach nicht. Irgendwo muss man eine Grenze ziehen.

Die Vorsitzende: Frage: Kann man denn in einem Eilverfahren die Grenze ziehen? Hauptverfahren.

Kläger-Anwalt Höcker: Neuer Gegenstand, neue Dringlichkeitsfrist, wie sollte es anders sein? Hoffe klar gemacht zu haben, wieso Herr W. hiergegen vorgeht. Trompeten, Trara.

Beklagter Wallraff grummelt, dann: ' Stimmt nicht, nein, stimmt nicht!

Kläger-Anwalt Höcker: Zur den Reparaturen und Blechen ….

Kläger-Anwalt Engel: Bisschen zu einfach, man dürfe nur Dienstleistungen als Reparatur anerkennen. Hatten eigene Monteure, mussten keine Dienstleistungen einkaufen. Reparaturen im unteren drei bis vierstelligen Bereich. Müssen den gesamten Reparaturaufwand berücksichtigen.

Die Vorsitzende: Ist nicht nachvollziehbar, Beträge nicht zugeordnet. Nehmen wir doch mal die Seite ...

Kläger-Anwalt Höcker: Relevant?

Die Vorsitzende: Als Glaubhaftmachung! .....

Kläger-Anwalt Höcker: Haben repariert.

Die Vorsitzende: Wenn wir Rechnungen unvollständig bekommen, dann ensteht natürlich der Eindruck ...

Kläger-Anwalt Höcker: Werden das gerne ausführen, halten das aber nicht für entscheidungsrelevant.

Die Vorsitzende: Ist ja richtig, dass unsere Zweifel hier besprochen werden. Wenn wir sagen, ist nicht schlüssig, dann kommen Sie hinterher ...

Kläger-Anwalt Engel: S. 40 bis 44: eine einzige Rechnung, Endbetrag hätte eingesetzt werden müssen.

Die Vorsitzende: Habe ich mir doch gedacht, bei .... vermutlich genauso. (....)

Kläger-Anwalt Höcker: Sollen wir die einzelnen Positionen durchgehen?

Die Vorsitzende: Wenn Sie mir sagen, es sind aus Versehen Zwischensummen eingesetzt worden, dann ist für uns verständlich, warum höhere Summen ...

Beklagten-Anwalt Jipp: Kann nicht folgen. ...

Die Vorsitzende: Habe es selbst paginiert, war nicht durchnummeriert.

Kläger-Anwalt Höcker: Fehler ist bei uns passiert. Sekretariat.

Die Vorsitzende: Haben uns im Vorfeld überlegt: Können wir ihnen eine gütliche Einigung vorschlagen? Keine Chancen! Herr Jipp das Wort!

Beklagten-Anwalt Jipp: Herr Höcker, wie Sie bagatellisieren und das als Petitessten abtun, ist eine Unverschämtheit, dürfen Sie als Anwalt gerade noch tun. .... Anklage auf 10fache Körperverletzung. Zuständiger Amtsrichter hat das nicht in den Papierkorb geworfen. Zahl der Anklagepunkte. Amtsrichter hatte auf vier, fünf, sechs Tage terminiert. Aufwändiges Verfahren, der Verfügungskläger ist nicht vorbestraft. Wollten Arbeit sparen. Anwatliche Unverschämtheit an der Grenze der Zulässigkeit.

Kläger-Anwalt Höcker: Vorwürfe weise ich zurück. Ihr Mandant übertreibt maßlos und Sie auch!

Beklagten-Anwalt Jipp: Halten Sie den Mund! Ich habe ihnen auch eben zugehört.

Die Vorsitzende: Also bitte!

Kläger-Anwalt Höcker: Mache ich nicht mit, nicht wenn Jipp mir so kommt.

Beklagten-Anwalt Jipp: Soll in falsches Gleis geführt werden. Verfahren in Bad Kreuznach soll torpediert werden. Maulkörbe sollen erteilt werden. Als politisches Ansinnen mehr als anrüchig. Entziehung der Gerichtsbarkeit“: ist eine Bewertung, Anknüpfungstatsachen. Hat in 12 Monaten sechs Befangenheitsanträge gestellt. Alles zulässig, dient aber dazu, das verfahren zu verzögern. Darf er machen. Urlaubsabwesenheit, Reiseunfähigkeit des Verteidigers über Monate hinweg, dann darf jedenfalls ein Außenstehender sagen .... Das mit der „Verurteilung“ finde ich auch unglücklich. Wird er in Zukunft nicht mehr sagen. Stolpe. Dürfte die Wiederholungsgefahr entfallen lassen.

Kläger-Anwalt Höcker: Nein.

Die Vorsitzende: Ist eine mehrdeutige Äußerung ...

Beklagten-Anwalt Jipp: Herr Wallraff ist juristischer Laie. Hat keine juristische Kompetenz.

Die Vorsitzende: Er ist aber Journalist. Sie kennen doch die Handbücher für Journalisten!

Kläger-Anwalt Höcker: Steht ganz viel drin von Wallraff!

Beklagten-Anwalt Jipp: Das dürfen Sie [Frau Reske] dann entscheiden, wer das korrigiert, werden wir sehen. Dringlichkeit: Bei „Hart aber fair“ haben sie Kontext unterschlagen. Meine die Kollegen, mit denen er an diesem Band beschäftigt war. 8 Kolleginnen und Kollegen. (Überreicht weiter eidesstattliche Versicherung der Schichtführerin.) Ich weiß nicht, wie wir das machen, haben leider nur Original, keine Kopien

Die Vorsitzende: Geben Sie es erstmal der Gegenseite.

Kläger-Anwalt Höcker: Kann die Namen nicht lesen.

Beklagten-Anwalt Jipp geht zu Kläger-Anwalt Höcker rüber und liest im vor.

Kläger-Anwalt Höcker: Wo steht denn mit den Verbrennungen?

Beklagten-Anwalt Jipp sucht und findet nichts: Nein, dann steht das da wohl nicht.

Kläger-Anwalt Höcker: Ist ein Nullum, die kann darüber nichts sagen.

Beklagter Wallraff als juristischer Laie: Können wir nachfragen!

Die Vorsitzende: Ne, Herr Wallraff, heute.

Beklagter Wallraff: Sie ist da, im Flur!

Kläger-Anwalt Höcker: Die Dame werden wir vereidigen lassen.

Beklagten-Anwalt Jipp: Sie wird auch im Strafverfahren aussagen.

Beklagter Wallraff: Ich habe die Öffentlichkeit nicht hergestellt. Meine Zeit in der Fabrik war das Schlimmste, was ich erlebt habe, abgesehen von meiner Recherche als Türke. War noch zurückhaltend. Fabrikbesitzer gibt von Teneriffa aus Erklärungen ab. Mitarbeiter hatte gekündigt, konnte es nicht mehr verantworten. Zu Beginn meiner Recherche konnte ich sagen FAST alle hatten Verbrennungen. Inzwischen kann ich sagen: ALLE hatten Verbrennungen. Zeugen draußen im Flur. Wurden abgemahnt. Zerfetzte Handschuhe. An Reparaturen fehlte es hinten und vorne. Hier ist auch der zuständige Gewerkschaftssekretär, hat so einen Ausbund an Unvermögen nicht erlebt. Ich selber hatte die Hoffnung, dass sich die Zustände veränderten. Wollte nicht, dass die Firma schließt. Habe ekelhafte Sachen nicht veröffentlicht. Zunächst hatten wir ja Erfolge: LIDL hat Druck gemacht, Handschuhe, Gehaltserhöhungen, waren bester Hoffnung. Wir hatten nur für LIDL produziert, nenne bis heute nicht Ihren Mandanten beim Namen, nenne nur LIDL. Wollte nicht mit mir sprechen. Hat drei Monate angehalten, dann wurde das stückchenweise wieder zurückgefahren. ...

Die Vorsitzende: Herr Wallraff, ich möchte ihnen das Wort nicht abschneiden, aber wir möchten uns hier auf die Punkte konzentrieren ...

Beklagter Wallraff, der meist zum Publikum gewendet redet: Die Zeugen sind da und können ihre Verletzungen zeigen.

Kläger-Anwalt Höcker: Das Gericht sitzt da, Herr Wallraff!

Beklagter Wallraff: Ich hatte zum Flur gezeigt. Neuerdings wird in alle Himmelsrichtungen prozessiert. Zivilrechtliche Nebenkriegsschauplätze, um vom Verfahren in Bad Kreuznach abzulenken. (...) Werde mich bzgl. der Verurteilung künftig überlegter ausdrücken. ... Tricks, zwei Jahre Verzögerungen. Es ist für mich eine Verpflichtung. Hier wird Meinung unterdrückt. Hier werden Journalisten eingeschüchtert.

Kläger-Anwalt Höcker: Sehr viel Emotion, wenig Erhebliches zum Verfahren. Vorwurf des Nebenkriegsschauplatz: ' Exakt umgekehrt! Wir haben uns das lange überlegt. Ein Verfahren wie dieses hier ist nicht im Strafverfahren sinnvoll, weil Teile der Strategie möglicherweise offengelegt werden müssen. Müssen Trümpfe ausgeben. Haben das lange diskutiert. Güterabwägung. Ist Mandant wichtig. Vorwurf, dass hier Zeugen ein Maulkorb für das Strafverfahren verhängt werden soll, ist juristischer Unfug, Herr Jipp, Sie und jeder Jurist hier im Raum weiß das. Vorwurf, Verteidiger würde sich ein Gefälligkeitsattest verschaffen, ... Kenne keinen Anwalt, der so etwas täte. Persönlichkeitsrecht des Verteidigers. Fernab jeglicher Lebensrealität. Herr Wallraff, Ihre Behauptung, Sie hätten nicht die Presse gesucht, ist falsch. Sie haben gestern eine Stunde mit einem Journalisten gesdpürochen.

Beklagter Wallraff: Der ist auf mich zugekommen. Habe 10 Interviews abgelehnt. Kann nichts für die Presse. Will ich gar nicht.

Die Vorsitzende: Wir waren es nicht.

Gelächter im Saal.

Kläger-Anwalt Höcker: Klamauk. Verbrennungen nicht richtig, keine Reparaturen, Vorverurteilung. Möchten keine Unwahrheiten, Herr Wallraff soll seine Pressearbeit weitermachen, aber seriös. Ist auch in Ihrem Interesse, Herr Wallraff. Wirft kein gutes Licht auf sie, wenn sie so übertreiben!

Die Vorsitzende: Aus der Zeit meiner Strafrichtertätigkeit: Ist nicht so schön, wenn sich alle Zeugen schon einmal vorher geäußert haben, .... alles wird verglichen. Beim SWR ist berichtet worden, kurze Passage bei „Hart aber fair“. Wäre günstiger, man ginge in ein solches Verfahren rein, ohne sich festgelegt zu haben. Welche präsenten Zeugen sind da, wenn ja, zu welchem Thema? Man könnte das, für das für mehrere Tage terminiert wurde, hier abhandeln. .... Vorschlag, sich bis Ende des Strafverfahrens derartiger Äußerungen zu enthalten. Gentlemen‘s Agreement, das über die Grenzen .... hinausgeht. Terminiert ist wieder ab März. Man weiß nicht, wann das Amtsgericht Bad Kreuznach wieder terminiert. Man kann vorschlagen, Herr Wallraff soll nicht mehr äußern, dass der Verfügungskläger sich der Verurteilung entzieht und.... zieht sich wegen der Verbrennungen auf seinen ZEIT-Artikel zurück. „Fast“ alle hatten Verbrennungen.

Beklagter Wallraff: Ich bin ja noch weitergegangen. Hatte ein vertrauliches Gespräch vorgeschlagen. Wollte ihm gerecht werden. Haben ihn so gut wie nie gesehen. Will keinen Streit, will zu meiner neuen Arbeit übergehen. Werde sagen, ich hoffe, dass er verurteilt werden wird.

Die Vorsitzende: Strafbewehrte Unterlassungserklärung.

Kläger-Anwalt Höcker: Fehlt aber 1 b). ...

Die Vorsitzende: (liest aus Text über Backbleche vor). „Ihr seid billiger als neue Bleche“ ... Wir wollen nicht hier den ganzen Artikel lesen: '

Beklagter Wallraff: Doch!

Kläger-Anwalt Höcker: Herr Wallraff, Sie werden nicht bestreiten, dass es Reparaturen gab!

Beklagter Wallraff: Das war Murks!

Gegenseitiges Anblaffen der Herren Wallraff und Höcker.

Kläger-Anwalt Höcker: „Das war MURKS“. Das wäre eine Aussage, mit der wir leben können.

Gelächter im Saal.

Kläger-Anwalt Höcker: Nicht weil, es wirklich Murks war, aber weil wir so eine Aussage presserechtlich nicht angreifen können. Murks ist Meinungsäußerung.

Beklagter Wallraff: Ich gehe noch weiter. Treffen unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Eine Entschuldigung ..

Kläger-Anwalt Höcker: Herr Wallraff!

Beklagter Wallraff: Lassen sie mich doch!

Kläger-Anwalt Höcker: Oh, Herr Wallraff ...

Kläger-Anwalt Engel gleichzeitig mit Kläger-Anwalt Höcker reden auf Wallraff ein.

Kläger-Anwalt Höcker zu Engel: Moment, lass mal….

Die Vorsitzende: Jetzt sprechen auf der Antragstellerseite schon zwei Anwälte gleichzeitig!

Kläger-Anwalt Höcker: Ja, weil wir einen Millimeter von einer Lösung entfernt sind.

Beklagter Wallraff zu Höcker: Sie sind ein guter Mediator! Es könnte ein Dritter dazukommen, vielleicht ein Geistlicher.

Die Vorsitzende: Schlage Unterbrechung vor.

Kläger-Anwalt Höcker: Bischof Huber wird nicht kommen! Ich habe zu Herrn Wallraff aber üblicherweise ein gutes Verhältnis, wenn das auch heute nicht so aussieht. Wir können uns mal eben draußen unterhalten.

Beklagter Wallraff: Bezieht sich das auch die beiden anderen Verfahren ein?

Die Vorsitzende: [SWR-Anwalt] Herr Prof. Burkhard schüttelt mit dem Kopf.

SWR-Anwalt Burkhard: Solange wir nicht verhandelt haben, geht das nicht.

Die Vorsitzende: Länger unterbrechen!

SWR-Anwalt Burkhard: Länger unterbrechen, unsere Sache vorziehen.

Die Vorsitzende: Wir unterbrechen sogar ganz lange. Wir gehen nämlich jetzt essen! Vielleicht essen sie sogar zusammen!

....

Kläger-Anwalt Höcker: Gemeinsame Vergleichsverhandlung, verkompliziert die Sache. Wir versuchen erstmal das Wallraff-Verfahren zu vergleichen.

Die Vorsitzende: Schlage vor, das hier formell zu beenden und dann wieder aufgreifen. Die ZPO erlaubt relativ viel.

Kläger-Anwalt Höcker: Die „Kölsche ZPO“ erlaubt sogar noch mehr.

Die Vorsitzende: ... Wir unterbrechen für 5 Minuten.

Unterbrechung.

Nach ca. einer halben Stunde Wiedereintritt Kläger-Anwalt Höcker: Wir haben einen ausgearbeiteten Vergleich! ... Sie [Herr Jipp] können mir über den Rücken gucken, das ist zulässig. ...

Beklagten-Anwalt Jipp: Darf ich unterbrechen und noch eine weitere eidesstattliche Versicherung überreichen?

Die Vorsitzende: Könnten sie es vorlesen [das Manuskript des Vergleichs] ... ?

Kläger-Anwalt Höcker diktiert direkt in das Diktiergerät der Vorsitzenden: Habe es nur einmal erlebt, dass ein Anwalt das Diktiergerät des Richters nimmt und selbst Vergleich diktiert. War Schulz-Süchting beim OLG Hamburg, der konnte sich das erlauben.

Die Vorsitzende diktiert: Die Sach- und Rechtslage wird erörtert. ... Nach erneuter Unterbrechung schließen die Parteien folgenden Vergleich:

Die Parteien sind sich einig, dass der Antragsgegner sich bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung ....... verwirkten Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 ...

Beklagten-Anwalt Jipp: Ne, keine Summe!

Die Vorsitzende: nach billiges Ermessen, Hamburger Brauch … Die Antragsgegnerin verpflichtet sich, es bei Meidung einer von der Antragstellerin für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung nach billigem Ermessen festzusetzenden, gegebenenfalls vom zuständigen Gericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen:

Kläger-Anwalt Höcker: ... sich verpflichtet sich zu unterlassen,

I. im Bezug auf die Firma Weinzheimer GmbH & Co. KG und/oder Herrn W. zu behaupten und/oder zu verbreiten und/oder diese Handlungen durch Dritte vornehmen zu lassen,
1. „die Kollegen, mit denen ich dort arbeitete, wir hatten alle Verbrennungen,

Die Vorsitzende: Die Unterlassungserklärung betrifft ausdrücklich nicht die Aussage, dass nach Auffassung ...

Die Vorsitzende diktiert und bekommt Bedienungsprobleme mit dem Diktiergerät.

Kläger-Anwalt Höcker:

... nach Einschätzung des Antragsgegners, fast alle Kollegen die Verbrennungen hatten.
Der Antragsteller b) ........... Reparaturen
Der Antragsgegner ist jedoch der von den Antragsstellern nicht geteilten Auffassung, dass diese Reparaturen „total unzureichend“ (so Wallraff) und „absoluter Murks“ (so Wallraff) waren.

Kläger-Anwalt Höcker: Wir hatten lange überlegt, ob wir diese O-Töne reinnehmen sollten, aber Herr Wallraff wollte das so haben, dass es keine Reparaturen gegeben habe.

Der Antragsgegner bleibt bei seiner von den Antragstellern nicht geteilten Aussage, dass während seiner einmonatigen Arbeitszeit keinen neuen Bleche am Band zum Einsatz kamen.
2. "der Antragsteller zu 2) entziehe sich bis heute einer Verurteilung."
II. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben, genauso die Kosten des Vergleichs.

Die Vorsitzende kämpft mit ihrem analogen Diktiergerät.

Beklagter Wallraff zum Publikum gewendet: Warum ich das gemacht habe? Möchte nicht, das Zeit verloren geht. Hauptsache ist das Strafverfahren in Bad Kreuznach.

Kläger-Anwalt Höcker: Herr Wallraff, wir sind hier nicht im Strafverfahren. Sie haben kein letztes Wort(Wallraff wird still).

Die Vorsitzende: Vorgespielt und genehmigt?

Die Vorsitzende: Streitwert 75.000,- Euro, muss das so bleiben? 30.000,-?

Beklagter Wallraff: Bin nur von armen Leuten umgeben.

Die Parteien einigen sich bei dem Streitwert auf 30.000 €.

Kommentar von Rolf Schälike

Spitzfindigkeiten über Spitzfindigkeiten.

Günter Wallraff und sein Anwalt Helmuth Jipp sind ein eingespieltes Team beim Gebrauch und Missbrauch der Justiz für ihre Geschäfte.

Kann man gute Ziele mit schlechten Mitteln erreichen? Ich meine, nein.

Die heutigen Zensoren – Richterin Margarete Reske, Richter Dr. Michael Robertz, Richter Dr. Ludger Strunk, Rechtsanwalt Prof. Dr. Ralf Höcker, Rechtanwalt Engel, Rechtsanwalt Helmuth Jipp, Bernd W., Günter Wallraff - meinem ja.

Briefbombe im Gebäude des Kälner Landgerichts

Wie wdr meldet, hat irgendein Verrückter ans Kölner Amtsgericht, welches ein Gebäude mit dem Landgericht teilt, eine Briefbombe zugesandt. Wallraff war es nicht.

Briefbombe im Kölner Amtsgericht: Polizei geht nicht von Terror aus
Von Frank Menke
Nach dem Fund einer Briefbombe im Kölner Amtsgericht hat die Polizei am Dienstag (10.01.2012) noch keine konkreten Hinweise auf den oder die Täter. Einen terroristischen Hintergrund schließen die Ermittler allerdings aus.

Link-Text

Meinung der Anweälte

Pressemitteilung der Kanzlei Höcker

12.01.2012

Niederlage für GÜNTER WALLRAFF: Unterlassungserklärung vor Gericht wegen falscher Behauptungen über eine Großbäckerei und wegen vorverurteilender Schmähungen des früheren Bäckereigeschäftsführers (Vergleich im Verfahren LG Köln 28 O 999/11).

Terminsbericht zur mündlichen Verhandlung im Verfahren 28 O 999/11 (RA Höcker)

Günter Wallraff hatte verdeckt in einer Großbäckerei gearbeitet und in einem Buch und mehreren Interviews über die Zustände berichtet, die er dort angeblich vorgefunden hatte. Vor allem hätten er und seine Kollegen sich in der Bäckerei an heißen Blechen verbrannt. HÖCKER vertrat im Verfahren die Interessen der mittlerweile in Liquidation befindlichen Großbäckerei und ihres früheren Geschäftsführers.

Dass sich Bäcker in dem Unternehmen unserer Mandanten, wie in jeder anderen Bäckerei, bei ihrer Arbeit Verbrennungen zuzogen, wurde von unseren Mandanten nie bestritten. Verbrennungen kommen in Bäckereien typischerweise vor. Es kann in der Praxis immer nur darum gehen, das Auftreten solcher unvermeidlichen Unfälle durch geeignete Schutzmaßnahmen (die vorliegend getroffen wurden) so gering wie möglich zu halten. Wallraffs Schilderungen wären also sehr unspektakulär gewesen, wenn er nur wahrheitsgemäß berichtet hätte, dass es auch in der Bäckerei unserer Mandanten zu solchen bäckereitypischen Unfällen kam. Möglicherweise veranlasste ihn dieser Umstand, seine Schilderungen massiv zu übertreiben und zum Teil auch schlichte Falschbehauptungen aufzustellen. Wallraffs Übertreibungen und die PR-Kampagne, die er zum Zwecke der Absatzförderung seines "Enthüllungsbuches" zu diesem Fall betrieb, führten im Ergebnis dazu, dass das Unternehmen seinen größten Kunden verlor. Die Bäckerei unseres Mandanten, ein Traditionsunternehmen, das in einem strukturschwachen ländlichen Raum seit über 110 Jahren Arbeitsplätze geschaffen und gesichert hatte, musste stillgelegt werden. Alle dort beschäftigten Kollegen verloren ihre Arbeit.

Im einstweiligen Verfügungsverfahren 28 O 999/11 vor dem LG Köln ging es nun um die Zulässigkeit einiger konkreter Äußerungen des Enthüllungsjournalisten. Die Bäckerei und ihr früherer Geschäftsführer verlangten, dass Wallraff diese falschen Äußerungen künftig unterlässt. Die mündliche Verhandlung vor dem LG Köln vom 06.01.2012 stieß auf ein großes Medieninteresse. Herr Wallraff nutzte sie während seiner Vernehmung, um sich immer wieder zu den Medienvertretern anstatt zum Gericht zu wenden, sein Buch zum Fall hoch zu halten und explizite Werbung dafür zu machen ("Das steht auch alles in meinem Buch!").

Die Verhandlung endete mit einem Vergleich, in dem Herr Wallraff sich verpflichtete, bis auf einen Teilaspekt alle von unseren Mandanten angegriffenen Äußerungen künftig zu unterlassen. Hierzu wurde er durch die Eingangsäußerung der Vorsitzenden Richterin veranlasst, die ihm deutlich gemacht hatte, dass er im Falle seines Nichteinlenkens jedenfalls teilweise mit dem Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen ihn hätte rechnen müssen. Die Parteien vereinbarten ausdrücklich, dass bestimmte deutlich abgeschwächte Formen dieser Vorwürfe nicht vom Unterlassungsgebot erfasst sind. Das bedeutet nicht, dass unsere Mandantin diese abgeschwächten Äußerungen teilt. Auch dies wurde in dem Vergleich festgehalten.

Der gerichtliche Vergleich lautete wie folgt:

I. Der Antragsgegner (also Günter Wallraff, Anm. d. Verf.) verpflichtet sich, bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Vertragsstrafe, die von den Gläubigern (d.h. von der Großbäckerei und ihrem früheren Geschäftsführer, Anm. d. Verf.) nach billigem Ermessen festzusetzen und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist, es zu unterlassen,

1. in Bezug auf die Firma (Unternehmensname anonymisiert) in Liquidation und/oder Herrn (Name des früheren Geschäftsführers anonymisiert) zu behaupten und/oder zu verbreiten und/oder diese Handlungen durch Dritte vornehmen zu lassen:

a) „Die Kollegen, mit denen ich dort arbeitete, wir hatten alle Verbrennungen“.

Die Unterlassungserklärung betrifft ausdrücklich nicht die Aussage, dass nach Auffassung des Antragsgegners (also von Günter Wallraff, Anm. d. Verf.) jedoch fast alle Kollegen Verbrennungen hatten. Die Antragsteller (also die Großbäckerei und ihr Gf., Anm. d. Verf.) bestreiten weiterhin die Richtigkeit auch dieser Behauptung.

b) „Die Anlage war so marode, da wurden keine Reparaturen aus Kostengründen (ausgeführt)“.

Der Antragsgegner ist jedoch der von den Antragstellern nicht geteilten Auffassung, dass diese Reparaturen „total unzureichend“ (so Wallraff) und „absoluter Murks“ (so Wallraff) waren;

c) dass es im Unternehmen der Antragstellerin zu 1) keinerlei Reparaturen, insbesondere in Form neuer Bleche gegeben habe.

Der Antragsgegner bleibt bei der von den Antragstellern nicht geteilten Aussage, dass während seiner einmonatigen Arbeitstätigkeit im Unternehmen keine neuen Bleche am Band zum Einsatz kamen,

2. der Antragsteller zu 2) entziehe sich bis heute einer Verurteilung.

II. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben, genauso wie die Kosten des Vergleichs.

Besonders bemerkenswert war Wallraffs inzwischen verbotene Behauptung, der frühere Geschäftsführer "entziehe sich einer Verurteilung" - bemerkenswert deshalb, weil das Gericht dem Geschäftsführer bereits dreimal eine vollständige Einstellung des Verfahrens angeboten hat, wenn er eine Spende leistet (Einstellung nach § 153a StPO). Hätte unser Mandant dieses Angebot angenommen, wäre er nicht vorbestraft. Der Mandant bestand mangels jeglichen Tatverdachts jedoch auf einer Verfahrenseinstellung nach § 170 Abs. 2 StPO ohne die Auflage einer Spende. Da eine Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO ohne Zustimmung des Betroffenen nicht möglich ist, erließ das Gericht daraufhin einen Strafbefehl in Form einer Verwarnung unter Strafvorbehalt. Dies kommt einer "Geldstrafe auf Bewährung" gleich, stellt also die mildeste denkbare Form einer Bestrafung dar, gegen die unser Mandant derzeit weiterhin vorgeht. Damit ist jedoch immerhin klar, dass das Gericht der Angelegenheit keine hohe Bedeutung beimisst. Vor diesem Hintergrund ist die demagogische und vorverurteilende Behauptung Wallraffs, unser Mandant entziehe sich einer Verurteilung, geradezu grotesk. Wallraffs Aussage ist aber exemplarisch für die Art und Weise seines Vorgehens: Er bläst Petitessen, die das Gericht nach § 153a StPO gar nicht weiter verfolgen wollte, durch Übertreibungen und Falschbehauptungen zu einem absurden Popanz auf, den er dann öffentlichkeitswirksam prügelt, um seine Bücher besser verkaufen zu können.

Am 02.03.2011 hatte Wallraff übrigens schon einmal eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben. Darin verpflichtete er sich, unwahre Behauptungen nicht zu wiederholen, wonach Mitarbeiter der Großbäckerei einen Stundenlohn von lediglich sechs Euro erhalten hätten und im Extremfall bis zu 420 Stunden im Monat gearbeitet haben sollen. Zudem verpflichtete sich Wallraff, die falsche Äußerung zu unterlassen, in den Brötchenpackungen seien Fungizide enthalten gewesen und Brötchen seien so haltbar gemacht worden, dass sie nachher versteinerten. All diese Behauptungen waren falsch. Wallraff gab daher eine Unterlassungserklärung mit folgendem Inhalt ab:

Herr Günter Wallraff verpflichtet sich gegenüber der Firma (Unternehmensname)

1. es bei Meidung einer für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung zu zahlenden Vertragsstrafe, die von der Firma (Unternehmensname) festgesetzt wird und deren Höhe vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, zu unterlassen, in Bezug auf die Firma (Unternehmensname) die nachstehenden Äußerungen und/oder Behauptungen zu verbreiten oder verbreiten zu lassen und/oder zu veröffentlichen oder veröffentlichen zu lassen:

"Wir kriegten ja sechs Euro vielleicht die Stunde."

und/oder

"Und selbst hier die Kollegen, die konnten sich ja umsonst zwei Packungen mitnehmen, also es waren Fungizide drin. Es war haltbar gemacht, dass es nachher versteinerte."

und/oder

"Es kam vor, dass im Extremfall Kollegen 420 Stunden im Monat bis zum Umfallen arbeiteten."

RA Prof. Dr. Ralf Höcker:

"Günter Wallraff stellt in seinen angeblichen Enthüllungsreportagen falsche und maßlos übertriebene Behauptungen auf. Damit macht er zwar seine Bücher spektakulärer und kann sie besser verkaufen. Auf der Strecke bleiben aber die Wahrheit, die betroffenen Unternehmen und in diesem Fall auch die dort beschäftigten Kollegen, die alle arbeitslos wurden."

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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