27 O 780/09 - 21.01.2010 - Falsch über RA Johannes Eisenberg berichten ist verboten

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BUSKEISMUS


Bericht

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[bearbeiten] RA Johannes Eisenberg vs. Süddeutsche Zeitung Verlag

21.01.2010: LG Berlin 27 O 780/09

[bearbeiten] Korpus Delicti

Über einen Prozess gegen die BILD hatten wir berichtet.

Diesmal ging es wohl um den folgenden Bericht:

Das zentrale Treppenhaus des altehrwürdigen Kriminalgerichts in Moabit hat eine Akustik, die jedem Opernhaus Ehre machen würde. Wenn im dritten Stock einer die Stimme hebt, dann dröhnen den Justizbeamten an der Pforte im Erdgeschoss noch die Ohren. So wie an diesem frühen Mittwochabend, als der Rechtsanwalt Johannes Eisenberg die Sicherheitszone vor dem Schwurgerichtssaal verließ und sich mit drei Fernsehteams, darunter einem von Radio Berlin-Brandenburg (RBB), konfrontiert sah. (…)

Quelle: Süddeutsche vom 19.06.2009

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Michael Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Anne Cathrin Becker
Richterin am Landgericht: Frau Katharina Hoßfeld

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Eisenberg ; RA’in Schorck
Beklagtenseite: Kanzlei Beuiten Burkhardt u.a; RA Burkhardt

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

21.10.2010: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Klägeranwältin Frau Dr. Schork übergibt dem Gericht das Original der verflixten Zeitung.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Die Bildzeitung ist abgeschrieben. Wir haben die DVD. Ob zu sehen ist, wie Eisenberg … mit dem Ellebogen den Kameramann angreift? Der Angeklagte versteckt sich hinter einer Zeitung. Eisenberg fällt hin, und geht auf die Kamera zu. Wir angestoßen. Dann kommt es zum Tumult, dass der Wachtmeister dazwischen geht, eingreift.

Beklagtenanwalt Burkhardt: … wo Hegemann seit ….

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Von wann hat es der rbb?

Klägeranwältin Frau Dr. Schork: Die entscheiden …

Beklagtenanwalt Burkhardt: Eisenberg kommt aus der Tür. Sagt, keine Aufnahmen. Bewegt sich mit dem Arm gegen die Kamera. Da, wo der Angeklagte vor dem Eisenberg …. Dass der Tumult hinterher entstand, sieht man. Dass er vorher gestoßen wurde, sieht man nicht.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Eisenberg mit dem Ellenbogen … er geht weiter … .

Das Video wird heftig diskutiert.

Beklagtenanwalt Burkhardt: Sie stützen sich auf die rbb-Aufzeichnungen. Haben noch RTL. Die bringen überhaupt nichts.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Die RTL-Aufzeichnungen bringen nichts. Eisenberg hat nicht erst als der ungewollte Stoß … Vorher ist er weggegangen . Deswegen der falsche Zungenschlag, dass er randaliert hat und auf die Leute losgegangen ist.. Wir meinen, es hat sich anders abgespielt.

Klägeranwältin Frau Dr. Schork: War … war nicht das Eingans… Er konnte in dem Moment nicht erkennen, wie …

Beklagtenanwalt Burkhardt: Er bewegte sich zielstrebig mit ausgestreckter Hand auf die Kamera zu.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Habe ich so nicht gesehen.

Beklagtenanwalt Burkhardt: Er geht auf die Kamera zu.

Klägeranwältin Frau Dr. Schork: Man kann streiten, ob der Arm ausgestreckt war oder halb ausgestreckt war. Die Kamera war unten. Die war nicht gestört. Bei Ihnen steht, dass er gegen die Kamera haut. … Augen … Kameramann … .Er war körperlich überlegen. Ich war dabei. Es war nicht die erste Szene. Wir hatten überhaupt keine Wahl. In diesem prozess war das immer so. Wir wollten kein Aufnahmen, keine Aufnahmen …. Sich darüber lustig gemacht. Da darf man ja mal die Hand vor die Linse halten. Wir waren ja als Vertreter … Wir waren ständig betroffen von den yellowschen angriffen.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Wir werden uns das noch Mal ansehen.

Beklagtenanwalt Burkhardt: … Ob man darüber berichten darf. …

Klägeranwältin Frau Dr. Schork: Photo ist auch verwertet worden.

Vorsitzender Richter Herr Mauck lachend: Es ist etwas nettrer als das in der Bildzeitung.

Beklagtenanwalt Burkhardt: Man darf darüber berichten, weil es ungewöhnlich war.

Klägeranwältin Frau Dr. Schork: Sie geben …. Temperament …. gefürchtete Ausbrüche. Schlägt, weil er aggressiv ist. Hier geht es um Persönlichkeitsrechte. Akustik, geht hier …

Beklagtenanwalt Burkhardt: Sie haben recht, wenn er ins Stolpern gerät. .. Ist nicht so, dass es kein Temperamentausbruch.

Klägeranwältin Frau Dr. Schork: Es war Vormittag. Schon …. Können im Gerichtssaal Aufnahmen machen. Habe ich jetzt … Wer unsere … Atmen schwer … die Stunde Pause. Die Situation, wo man allen Grund hat, Tür auf und zu sagen, keine Aufnahmen.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Gut, wir werden überlegen.

Beklagtenanwalt Burkhardt: Haben Sie bei Springer schon entscheiden?

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Müssen noch. Es gibt Schriftsatzfristen.

Beklagtenanwalt Burkhardt: DVD …

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Ist das Schöne, dass wir die DVD haben.

Beklagtenanwalt Burkhardt: Die DVD ist vom betroffenen aufgenommen worden.

Klägeranwältin Frau Dr. Schork: Das andere …

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Das andere sind die RTL-Aufnahmen. Eisenberg ist friedlich und dann ging es los. Wenn mehrer … dann zusammenlegen. … Müssen wir mal gucken. Es gibt Gründe. Kosten für Abschlussschreiben 0,8.Gebühren. Wir nehmen an, eine Einigkeit gibt es nicht. Die Sach- und Rechtslage wird erörtert. Ein Entscheidung wird verkündet am Schluss der Sitzung.

Vorsitzender Richter Herr Mauck am Schluss der Sitzung: Der Klage wurde stattgegeben.

[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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