27 O 1165/09 - 25.03.2010 - VW-Affäre; Prof.Dr. h.c. Piëch vs. Prof. Dr. Ing. Selenz

Aus Buskeismus

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[bearbeiten] Corpus Delicti

Der Hintergrund dieser Klage des Herrn Prof. Dr. h.c. Piëch ist ein sehr einfacher: Zum Zeitpunkt der Äußerung des Herrn Prof. Dr. Ing. Selenz, Herr Deumeland - ehemaliger Büroleiter von Ex-VW-Chef Pischetsrieder - habe eine Strafanzeige gegen Herrn Piech gestellt, lief diese Anzeige noch, da Deumeland gegen den Einstellungsbeschluss der Staatsanwaltschaft und der BaFin Beschwerde eingelegt hatte. Das wurde von Herrn Deumeland gegenüber Herrn Prof. Dr. Ing. Selenz seinerzeit ausdrücklich bestätigt, sagt Herr Prof. Dr. Ing. Selenz.

Die streitgegenständliche Äußerung via N24 fiel am 9. Mai 2009. Um die Wahrheit zu bestätigen, bedurfte es lediglich der Aussage des Herrn Deumeland bzw. der Beiziehung der Justiz-Unterlagen, was Prof. Dr. Ing. Selenz im diesem Verfahren nicht gelang.

Diesem Hauptsacheverfahren ging das Verfügungsverfahren 27 O 602/09 am 01.09.2009 voraus.

Nach wie vor geht es um die Deutungshoheit der deutschen Sprache durch die deutschen Zensoren, unterstützt von Herrn Stolpe - Stolpe-Entscheidung -, einem DDR-Kirchen-Akteur, welcher regelmäßige Stasikontakte hatte, jedoch keinesfalls als Stasi-IM bezeichnet werden darf.

Das heutige Thema:

Was bedeutet das Wörtchen "eben" in der deutschen Sprache?


Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht

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[bearbeiten] Prof. Dr. h.c. Piëch vs. Prof. Dr. Ing. Selenz

25.03.10: LG Berlin 27 O 1165/09

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Becker
Richter am Landgericht: Herr Maiazza

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Prinz, Neidhardt Engelschall; RA Prinz

Beklagtenseite: Kanzlei Dipl. Jur. Schnerwitzki; RA Dipl. Jur. Schnerwitzki und der Beklagte in Person

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

25.03.10: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Herr Mauck: .. darlegen, weshalb das Gericht seine Meinung gebildet habe. Mit Ihrer Äußerung erwecken Sie den Eindruck, das Verfahren der Staatsanwaltschaft nach der Anzeige des Herrn Deumeland sei noch nicht abgeschlossen. Das ist falsch. Der Eindruck wurde seitens des Beklagten so erweckt, wie vom Kläger behauptet.

Beklagter Prof. Dr. Ing. Selenz: Diesen Eindruck habe ich keinesfalls hervorgerufen. Ich habe Fakten dargelegt. Denn selbst wenn man „eben“ mit „jetzt gerade“ umschreibt - was in diesem Zusammenhang deutlich erkennbar nie gemeint war - hatte Herr Deumeland Widerspruch gegen die von Herrn Prinz dem Gericht vorgelegte Entscheidung von Staatsanwaltschaft und BaFin eingelegt. Auf Proteste von Prinz, Herr Deumeland habe keinen Widerspruch eingelegt, modifizierte ich die Aussage dahingehend, dass er seinen Anwalt aufgefordert habe, Widerspruch einzulegen - was juristisch auf dasselbe herausläuft.

Klägeranwalt Prof. Prinz schweigt.

Beklagter Prof. Dr. Ing. Selenz stellt fest: Wenn Herr Deumeland also nicht gelogen habe, habe demnach das Verfahren - ausgehend von Herrn Deumeland - zum Zeitpunkt der Äußerung im Mai 2009 definitiv noch bestanden. Damit handelte es sich eindeutig um eine Tatsachenbeschreibung, die in Deutschland - hoffentlich - noch immer gestattet sei. Wenn das Gericht Herrn Deumeland, wie beantragt, als Zeugen vorgeladen hätte, hätte dieser dieses Faktum bestätigen können. Wenn Sie Herr Mauck die fraglichen Akten beigezogen hätten, wäre es ebenfalls möglich gewesen, die Richtigkeit meiner Aussage zu bestätigen. Außerdem sind auch Sie, Herr Rechtsanwalt Prinz, sogar als Anwalt, der Herrn Piëch auch in diesem Fall vertritt, unmittelbar und direkt in den Fall verwickelt.

Klägeranwalt Prof. Prinz: Herr Deumeland hat sich auf der Hauptversammlung nicht so geäußert, wie dem Schriftsatz zu entnehmen sei.

Beklagter Prof. Dr. Ing. Selenz: Herr Deumeland hat sehr wohl im Rahmen der Hauptversammlung seinen Widerspruch kenntlich gemacht, und zwar sogar - wie immer noch nachzulesen - schriftlich. [Dazu gibt es nicht nur schriftliche Belege in den HV-Anträgen im Vorfeld, sondern zudem diverse Zeitschriften-Artikel darüber, dass ausgerechnet ein ehemaliger VW-Mitarbeiter diese Kritik in offiziellen Anträgen vorgebracht habe.)

Richterin Becker abfällig: Auch ich bin davon ausgegangen, dass Herr Deumeland sich an der Hauptversammlung aktiv zu Wort gemeldet hat. Ich bin nun erstaunt, dass dies nicht der Fall sei.

Beklagter Prof. Dr. Ing. Selenz: Dies war indes nie behauptet worden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang nur, dass Herr Deumeland seine Kritik - wie vorgetragen - noch im Dezember 2009 und zwar sogar schriftlich zum Ausdruck gebracht hatte. Weiterhin sei wichtig, dass auch meine Strafanzeigen gegen die Organe der Volkswagen AG bei der Generalbundesanwaltschaft ebenfalls auf den Fakten basieren, die Herr Deumeland in Zusammenhang mit dem Touareg/Cayenne-Projekt in seiner Anzeige gemacht habe, da es sich erstmals um exakte Zahlen aus der Volkswagen AG selbst handelte. Diese beschreiben, wie die Porsche AG in die Lage versetzt wurde, mit von VW erarbeiteten Geldern sich bei VW einzukaufen, während VW bei dem Touareg/Cayenne-Projekt sogar Verluste machte.

Ich trage weiterhin die Piëch-Aussagen bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig und dem LKA Niedersachsen vom 29. März 2006 vor - wörtlich: „Ich habe niemals Geld verteilt, sondern in diesen unangenehmen Fällen mich dadurch aus der Schlinge gezogen, dass ich es an jemand anderen delegiert habe.“ Herr Piëch hat also genau gewusst, dass es sich bei den Zahlungen um kriminelle Vorgänge handelte, wie aus seiner Aussage - „den Kopf aus der Schlinge gezogen“ - unmittelbar abzuleiten ist. Als Vorstand könne man sich allerdings nicht dadurch exkulpieren, indem man - in Kenntnis der Strafbarkeit krimineller Handlungen - diese an Mitarbeiter delegiere. Dazu Nennung der Namen aller an dem Verhör vom 29. März 2006 in Braunschweig beteiligten Personen - auch RA Prinz. Zusätzlich gebe ich dem Gericht den Hinweis darauf, dass das Protokoll offensichtlich sogar nachträglich verändert, bzw. verfälscht worden ist.

Klägeranwalt Prof. Prinz etwas lässig und launig: Ich war ja vielleicht gar nicht dabei gewesen….

Beklagter Prof. Dr. Ing. Selenz: Ich zitiere wörtlich aus einem Interview mit RA Kubicki in der Wochenzeitung „Zeit“ bezüglich interner Absprachen durch die Rechtsanwälte Prinz und Kubicki untereinander im Vorfeld der Prozesse in der VW-Affäre, mit dem Ziel, „Herrn Piëch in Ruhe zu lassen“. Diese „schonende Behandlung des Herrn Piëch durch den Rechtsanwalt des Angeklagten Gebauer wurde offenbar nachträglich vom VW-Konzern sogar finanziell honoriert.

ZEIT: Vor Gericht hatten Sie es auch mit dem Zeugen Ferdinand Piëch zu tun, dem mächtigen VW-Aufsichtsratschef. Wie haben Sie ihn erlebt?
Kubicki: Piëch sollte erledigt werden, das wollten alle Journalisten, mit denen ich zu tun hatte. Ich habe aber gesagt: Mein Interesse ist nicht, dass er fällt, sondern dass mein Mandant eine faire Chance im Prozess hat. Dann gab es die Vernehmung von Peter Hartz, dem ehemaligen VW-Vorstand…
ZEIT: …eine Situation, die Sie Ihrem Mandanten damals so beschrieben: »Stellen Sie sich vor: 1945. Wir befinden uns im Führerhauptquartier. Und gerade hat sich der Führer umgebracht.«
Kubicki: Kann sein. Jedenfalls gab es die Veranstaltung Niedersachsen meets Baden-Württemberg in Hannover, zu der ich eingeladen war. Da war auch Matthias Prinz, Piëchs Anwalt. Und Prinz fragte mich: Wie wirst du mit meinem Mandanten umgehen? Ich antwortete: Weil Hartz alles Wichtige bestätigt hat, kann ich Piëch in Ruhe lassen.
ZEIT: Der Konzern hat sich bei Ihrem Mandanten für diese freundliche Behandlung finanziell erkenntlich gezeigt…
Kubicki: Dazu kann ich nichts sagen.
ZEIT: Ärgert es Sie, dass Sie die Schlacht mit Piëch nicht führen konnten?
Kubicki: Nein, Piëch wäre eine Nummer zu groß für mich.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: []

Beklagter Prof. Dr. Ing. Selenz: Sie können doch nicht einfach etwas in den Raum stellen. Sie müssen dann doch Beweismittel heranziehen.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Wir werden das mal überlegen.

Beklagter Prof. Dr. Ing. Selenz: Ich wusste etwas, aber wie, die Details – das hat mir Herr Deumeland geliefert, und das ist ja jetzt auch mit VW-internen Zahlen bestätigt. Auch die Staatsanwaltschaft Braunschweig weiß das, hat aber nichts weiter gemacht. Das ist Strafvereitelung im Amt, lt. Kubicki. Das wird auch in den USA eine Rolle spielen. Es ist wichtig, dass man auch belegen kann, was an Urteilen in Deutschland gelaufen ist. Es sind härteste Fakten, die aus dem Raum getragen wurden. Herr Deumeland hat Strafanzeige gestellt. Auf dieser Basis habe ich Strafanzeige gestellt. Es ist dem widersprochen worden, aber als ich angegangen wurde, lief diese Strafanzeige noch. Ich habe keinen Eindruck erweckt, sondern Tatsachen beschrieben.

Beklagtenanwalt Dipl. Jur. Schnerwitzki: Es ist interessant, zu sehen, wie ein Komplex aus Tatsachenbehauptungen Meinungsbildung bewirken kann.

Beklagter Prof. Dr. Ing. Selenz: Eine Faktenbeschreibung ist keine Eindruckserweckung. Das lässt sich auch ganz leicht herausfinden. Sie brauchen nur entsprechende Akten herbeizuholen.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Na ja, die dürfen …

Beklagter Prof. Dr. Ing. Selenz: Nee, nee, auch in Deutschland oder ist das verboten?

Klägeranwalt Prof. Prinz: []

Beklagter Prof. Dr. Ing. Selenz: Die Art von Herrn Prinz, wie er offenbar mit einem gegnerischen Anwalt umgeht, das ist ja eine ganz grandiose Sache. [] Der Vorstandsvorsitzende sagt, dass er nicht selbst gezahlt hat, sondern das delegiert hat. Er hat aktiv angewiesen, das wird durchaus – in Deutschland vielleicht - aber in den USA auf jeden Fall den einen oder anderen beeindrucken. Ich bitte, Herrn Deumeland zu befragen oder die Akten herbeizuziehen.

Klägeranwalt Prof. Prinz: War Herr Deumeland da? Hat er einen Ton gesagt?

Beklagter Prof. Dr. Ing. Selenz: Er hat es schriftlich eingereicht.

Klägeranwalt Prinz: Einen Antrag, ja, aber gegen den Kläger hat er keinen einzigen Vorwurf erhoben.

Richterin am Landgericht Frau Becker: Ich hatte gesehen, er hätte in der Hauptverhandlung …

Beklagter Prof. Dr. Ing. Selenz: Nein, nein.

[]

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Nun, wir werden sehen.

Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass der Klage stattgegeben wurde.

Der Beklagte ging in Berufung. Verhandelt wird am 09.06.2011,12:00 beim KG Berlin im Saal 147 - Az. 10 U 99/10

09.06.11: Rechtsanwalt Prof. Prinz nimmt für seinen Mandanten, Prof. Piëch die Klage gegen Prof. Selenz zurück. Bericht.

[bearbeiten] Urteil 27 O 1165/09 v. 25.03.2010

  • Landgericht Berlin Urteil 27 O 1165/09 v. 25.03.2010

Tenor:

I. Der Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen,
durch folgende Äußerungen:
„[Moderator: Herr Selenz, Porsche und VW waren ja bislang schon verbandelt und Willy Brandt würde jetzt fragen: Sollen sie fusionieren? Was bedingt das jetzt?]
Selenz: Ja, die große Frage ist, was diese Entwicklung zurzeit für einen Hintergrund hat. Meiner Ansicht nach dient es dazu, erst einmal die Vorgänge, die im Vorfeld abgelaufen sind, ein wenig zu verschleiern. Man baut einen riesen Vorhang auf, um dahinter dann agieren zu können, ohne erst einmal das aufzuklären, was vorher abgelaufen war. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung hat es vor gut einem Jahr schon gebracht, indem sie gesagt hat, Herr Piech hat als angestellter Manager das Unternehmen für das er verantwortlich war unter die Kontrolle seiner Familie gebracht. Und das ist ein Faktum, was bisher noch gar nicht aufgeklärt worden ist, d.h. es muss jetzt erst einmal geklärt werden: Wie ist denn Porsche überhaupt in die Lage versetzt worden, sich bei VW zu engagieren, wo kommen die Milliarden her, mit denen Porsche sich bei VW eingekauft hat und wenn das geklärt ist, dann kann man vielleicht zu einem solchen Vorgang kommen, dass also Porsches und VWs jetzt etwas enger miteinander verbandelt sind, aber der erste Fall ist noch gar nicht aufgeklärt. Das muss geklärt werden und die Justiz ist hier in diesem Falle gefragt. Es ist so, dass Herr Deumeland, das ist der Büro-Leiter von Herrn Pischetsrieder, Strafanzeige gestellt hat im Zusammenhang mit Milliarden-Geldtransfusionen, sage ich mal, in Richtung Porsche und auch bei den BAFIN angezeigt hat, dass die Milliarden Gewinne von Porsche über diese Optionsgeschäfte mit VW-Aktien auch eventuell basieren auf Insiderinformationen aus dem VW-Aufsichtsrat. [...]
[Moderator: Herr Selenz, das ist ihre Stellungnahme zu diesem Thema. Bis jetzt, das müssen wir auch festhalten, ermittelt noch keine Staatsanwaltschaft.]
Selenz: Nein, nein. In der Tat. Das ist ja genau das Thema, was Herr Deumeland eben angeschoben hat, um das aufzuklären."
den Eindruck zu erwecken,
1. Herr Deumeland habe „eben", d. h. aktuell, eine Strafanzeige gegen Prof. Dr. h. c. Ferdinand Piech wegen angeblicher „Milliarden-Geldtransfusionen"
und / oder
der Weitergabe von Insiderinformationen von der Volkswagen AG an die Porsche AG bzw. seine Familie gestellt;
und / oder
es läge der Staatsanwaltschaft eine solche Strafanzeige von Herrn Deumeland vor, die noch nicht abschließend durch die Staatsanwaltschaft [d. h. mittels Ablehnung der Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens bzw. Einstellung mangels Tatverdachts] bearbeitet sei;
2. Herr Deumeland habe "eben", d. h. aktuell, eine Anzeige bei der BaFin gegen Prof. Dr. h. c. Ferdinand Piech wegen angeblicher „Milliarden-Geldtransfusionen"
und / oder
der Weitergabe von Insiderinformationen von der Volkswagen AG an die Porsche AG bzw. seine Familie gestellt;
und / oder
es läge der BaFin eine solche Anzeige von Herrn Deumeland vor, die von der BaFin noch nicht aufgeklärt bzw. bearbeitet worden sei.
II. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
III. Das Urteil ist in der Hauptsache gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000,-- Euro und im Übrigen in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages zuzüglich 10 % vorläufig vollstreckbar.

09.06.11: Im Berufungdverfahren beim Kammergericht Berlin - Az. 10 U 99/10 - nimmt Rechtsanwalt Prof. Prinz für seinen Mandanten Prof. Piëch die Klage gegen Prof. Selenz zurück. Bericht.

[bearbeiten] Kommentar

Eine Verhandlung von der Sorte, in der der Beklagte selbst zu Worte gelassen wurde und seine Sache auch konzentriert, fokussiert und eloquent zu vertreten wusste. Der dazugehörige Anwalt machte streckenweise einen verlorenen Eindruck und war weder im Vortrag noch - anscheinend – was das Prozess- und Verfahrenstechnische betraf, eine Verstärkung für seinen Mandanten. Der Anwalt der Gegenseite ersparte sich und allen Beteiligten effektvolle Posen, wie es sonst manche Vertreter seiner Zunft gerade vor dieser Kammer lieben. Der Spruch der Kammer zeigte, dass er auch so zu seinem Ziel kam.

Prof. Dr. Ing. Selenz lässt sich nicht unterkriegen und hat die gesamten VW-Unterlagen an die Botschaften der USA, Englands und Frankreichs weitergeleitet, mit dem Ziel der Aufklärung der VW-Affäre via Ausland, da diese, wie er meint, offene Kriminalität, in Deutschland gedeckt wird.

Interessanter Weise vertritt RA Prinz Herrn Piech auch gegenüber der Staatsanwaltschaft in dem Verfahren des Herrn Deumeland. Herr Deumeland unterstützt Herrn Prof. Dr. Ing. Selenz in den Auseinadersetzungen mit Herrn Piech allerdings nicht.

Herr Prof. Dr. Ing. Selenz plant, die Justiz-Unterlagen auch in die Prozesse gegen Porsche und VW in New-York einzubringen, nachdem ihn die Anwälte der Fondsgesellschaften, die in den USA klagen, angesprochen haben.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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