27 O 1016/08 - 12.02.2009 - Kein Bildnis eines Zeugen

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- +Strittige Bildnisveröffentlichung des Klägers während seines Aufenthalts als Zeuge im Kriminalgericht Moabit.
-Hauptklage zum Verfügungsverfahren. Strittig ist, ob der Beklagte auf einer VW-Hauptversammlung bestimmte Äußerungen über Herrn Prof. Dr. h.c. Piëch erhoben hat, was der Beklagte bestreitet.+
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== Die Parteien == == Die Parteien ==
-'''Klägeranwalt:''' Kanzlei: Prinz, Neidhardt, Engelschall; vertreten durch RA Prof. Dr. Prinz <br>+'''Klägeranwalt:''' Kanzlei: Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork; vertreten durch RA Eisenberg<br>
-'''Beklagtenanwalt:''' Kanzlei: Dipl. Jur. Schnerwitzki; vertreten durch RA Schnerwitzki und den Beklagten den selbst<br><br>+'''Beklagtenanwalt:''' Kanzlei: Schertz Bergmann; vertreten durch RA Reich und der Beklagte, Herr Mrotzkowski, selbst<br><br>
== Bericht der Pseudoöffentlichkeit == == Bericht der Pseudoöffentlichkeit ==
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-'''Beklagter Prof. Dr. Ing. Selenz:''' In diesem Brief stand mehr oder weniger 1 : 1 drin, was gesagt wurde. Es ging im Interview um den Brief, nicht um die Versammlung. Und das was im Brief stand wurde dann zwei Wochen später auf der Hauptversammlung von Herrn Sprenger gesagt. +'''Vorsitzender Richter Mauck:''' Es ist die Frage, ob das Foto des Klägers veröffentlicht werden durfte, aus dem Kriminalgericht Moabit. Ggf. die Person pixeln? Es ist streitig, welche Anordnungen die Richterin zur Veröffentlichung von Fotos traf.
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 +'''Beklagtenanwalt Reich:''' [...]
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 +'''Klägeranwalt Eisenberg:''' ... mal den Vorsitzenden Richter ausreden lassen ...
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 +'''Vorsitzender Richter Mauck:''' ... bezog sich nur auf den Sitzungssaal ...
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 +'''Beklagtenanwalt Reich:''' [...]
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 +'''Klägeranwalt Eisenberg:''' Ausreden lassen.
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 +'''Vorsitzender Richter Mauck:''' Ich sage selber, wenn ich noch was sage. Die Frage ist: darf sich ein Zeuge auf die allgemeine Anordnung des Amtsgerichtspräsidenten verlassen? Plötzlich erscheint er dann ungepixelt.
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 +'''Klägeranwalt Eisenberg:''' Wenn das alles so wäre ... "Schwerer Zusammenstoß mit Eisenberg und Herrn ...", wenn man dann noch weiß ... gerade mit Sitzungsgewalt ... erstreckt sich nicht auf den Flur, ca. 12o m lang, vorn an der Polizeibarriere wie ein Nadelöhr ... die Polizeibeamten wussten weder wer Herr Spiering, noch wer ich war ... Dort stand er, wenn ich ihn sah, wusste genau, "nicht fotografieren".
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 +'''Beklagter Mrotzkowski:''' Gestern haben sie sich doch durch das Richterzimmer reingeschlichen.
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 +'''Klägeranwalt Eisenberg:''' Man muss den Wusch eines Menschen respektieren. Herr Spiering ist ja gefoltert worden. Er hat bestimmt auch starke Seiten, aber sicher nicht die, seinen Peinigern gegeüberzustehen. War für ihn nicht einfach, sich an die Polizei zu wenden. Wenn er sagt, er will nicht fotografiert werden, dann ... Frau Nerger hat nichts zu entscheiden. Im Gegensatz zu ihm war ich dabei. Auch die sitzungspolizeiliche Anordnung lag vor. Frau Marx hat nicht über meine Rechte disponiert. Ich habe der BZ eine Frage gestellt - die hat mir geantwortet. [...] Auch gepixelt hätte er es nicht verbreiten dürfen. So, jetzt habe ich gesprochen, danke.
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 +'''Beklagtenanwalt Reich:''' Soll eine BZ oder BILD-Veröffenlichung verboten werden, nur weil Herr Eisenberg der Anwalt ist? Das Foto wurde im Vorbereich aufgenommen. Die Redaktion hat zu bewerten, ob das Foto veröffentlicht wird oder nicht. Es darf die Quelle nicht abgeschnitten werden. Dann hätte die Redaktion gar kein Material mehr. Es hat keine Verfolgungsjagd mit der Kamera gegeben. Wie soll er denn Herrn Eisenberg so weit verfolgt haben? Er musste die Kamera ja abgeben.
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 +'''Klägeranwalt Eisenberg:''' Es gibt Zeugen.
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 +'''Beklagtenanwalt Reich:''' Ausreden lassen. Gewalt wurde angedroht beim Fotomachen. Die Frage der Fotoveröffentlichung ist eine andere Frage, aber die Quelle abzuschneiden, das geht nicht.
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-'''Vorsitzender Richter Mauck''' Es kann doch nur um das Strafverfahren gegangen sein.  
-'''Beklagtenanwalt Schnerwitzki:''' Die Frage war, ob der Zeuge glaubwürdig ist oder nicht. 
-'''Beklagter Prof. Dr. Ing. Selenz:''' Zum Zeitpunkt, als Herr Sprenger das gesagt hat, da waren die Lustreisen noch nicht bekannt. Es war nur die Frage, ob Herr Sprenger Kenntnis hatte von ... Herr Sprenger hat nur Unterlagen von Konto 1860 erläutert. Es wurden Original-Bordellrechnungen eingereicht, abgerechnet. Herr Sprenger wusste gar nicht, dass sich noch ein solcher Sumpf auftat. Deswegen konnte er das gar nicht sagen. Im Grunde nur gesagt, was im Brief stand, auf der Hauptversammlung. Dienst- / Lustreisen waren auf der Hauptversammlung kein Thema. Frage / Thema war, wie glaubwürdig ist ein Zeuge, der exakt das wiedergab in der Hauptversammlung, was zwei Wochen zuvor in einem Brief gesagt wurde. 18 Punkte ... Es ging nicht nur um Dinge, die die Bild-Zeitung hochgezogen hat. Ansonsten noch ganz andere Verfehlungen im Konzern. Sexuelle Perversionen waren im April 2003 jenseits jeder Vorstellung. Das konnte er gar nicht sagen, sondern nur, was im Brief stand. 
'''Vorsitzender Richter Mauck:''' Ham´se recht. '''Vorsitzender Richter Mauck:''' Ham´se recht.

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Inhaltsverzeichnis

Spiering vs. Mrotzkowski

12.02.09, 11:00 27 O 1016/08 Spiering vs. Mrotzkowski


Strittige Bildnisveröffentlichung des Klägers während seines Aufenthalts als Zeuge im Kriminalgericht Moabit. Terminrolle Berlin


Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht Herr Michael Mauck
Richterin am Landgericht Frau Dr. Hinke
Richter am Landgericht Herr von Bresinsky


Die Parteien

Klägeranwalt: Kanzlei: Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork; vertreten durch RA Eisenberg
Beklagtenanwalt: Kanzlei: Schertz Bergmann; vertreten durch RA Reich und der Beklagte, Herr Mrotzkowski, selbst

Bericht der Pseudoöffentlichkeit

Beobachter von der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander


Vorsitzender Richter Mauck: Es ist die Frage, ob das Foto des Klägers veröffentlicht werden durfte, aus dem Kriminalgericht Moabit. Ggf. die Person pixeln? Es ist streitig, welche Anordnungen die Richterin zur Veröffentlichung von Fotos traf.

Beklagtenanwalt Reich: [...]

Klägeranwalt Eisenberg: ... mal den Vorsitzenden Richter ausreden lassen ...

Vorsitzender Richter Mauck: ... bezog sich nur auf den Sitzungssaal ...

Beklagtenanwalt Reich: [...]

Klägeranwalt Eisenberg: Ausreden lassen.

Vorsitzender Richter Mauck: Ich sage selber, wenn ich noch was sage. Die Frage ist: darf sich ein Zeuge auf die allgemeine Anordnung des Amtsgerichtspräsidenten verlassen? Plötzlich erscheint er dann ungepixelt.

Klägeranwalt Eisenberg: Wenn das alles so wäre ... "Schwerer Zusammenstoß mit Eisenberg und Herrn ...", wenn man dann noch weiß ... gerade mit Sitzungsgewalt ... erstreckt sich nicht auf den Flur, ca. 12o m lang, vorn an der Polizeibarriere wie ein Nadelöhr ... die Polizeibeamten wussten weder wer Herr Spiering, noch wer ich war ... Dort stand er, wenn ich ihn sah, wusste genau, "nicht fotografieren".

Beklagter Mrotzkowski: Gestern haben sie sich doch durch das Richterzimmer reingeschlichen.

Klägeranwalt Eisenberg: Man muss den Wusch eines Menschen respektieren. Herr Spiering ist ja gefoltert worden. Er hat bestimmt auch starke Seiten, aber sicher nicht die, seinen Peinigern gegeüberzustehen. War für ihn nicht einfach, sich an die Polizei zu wenden. Wenn er sagt, er will nicht fotografiert werden, dann ... Frau Nerger hat nichts zu entscheiden. Im Gegensatz zu ihm war ich dabei. Auch die sitzungspolizeiliche Anordnung lag vor. Frau Marx hat nicht über meine Rechte disponiert. Ich habe der BZ eine Frage gestellt - die hat mir geantwortet. [...] Auch gepixelt hätte er es nicht verbreiten dürfen. So, jetzt habe ich gesprochen, danke.

Beklagtenanwalt Reich: Soll eine BZ oder BILD-Veröffenlichung verboten werden, nur weil Herr Eisenberg der Anwalt ist? Das Foto wurde im Vorbereich aufgenommen. Die Redaktion hat zu bewerten, ob das Foto veröffentlicht wird oder nicht. Es darf die Quelle nicht abgeschnitten werden. Dann hätte die Redaktion gar kein Material mehr. Es hat keine Verfolgungsjagd mit der Kamera gegeben. Wie soll er denn Herrn Eisenberg so weit verfolgt haben? Er musste die Kamera ja abgeben.

Klägeranwalt Eisenberg: Es gibt Zeugen.

Beklagtenanwalt Reich: Ausreden lassen. Gewalt wurde angedroht beim Fotomachen. Die Frage der Fotoveröffentlichung ist eine andere Frage, aber die Quelle abzuschneiden, das geht nicht.





Vorsitzender Richter Mauck: Ham´se recht.

Beklagter Prof. Dr. Ing. Selenz: Hauptversammlung 1 : 1 im Brief. Ich kann doch nicht jedes Mal, wenn ich bei Maischberger bin, bestimmte Sachen rausnehmen lassen.

Vorsitzender Richter Mauck: Eben abgesehen vom Komplex Lustreisen, da drehen wir uns im Kreis. Der unbefangene Leser kann da nur denken, dass ...

Richter von Bresinsky: Ganz Deutschland hat über VW geredet wegen der Lustreisen, nicht wegen Golfspiel.

Beklagter Prof. Dr. Ing. Selenz: Viele Zuhörer waren an einem sauberen Gerichtsverfahren interessiert, nicht an den sexuellen Perversionen, wie sie sagen. Die Leute waren an dem sauberen Verfahren interessiert. Seriöse Zeitungen wie die FAZ haben ja auch berichtet, und da stehen ganz andere Sachen drin. Viele Dinge werden durch Informationen aus dem Konzern heraus ganz anders verdichtet.

Richter von Bresinsky: Betriebsräte sind gefügig gemacht worden, durch besondere Lustreisen. Aufhänger war meines Erachtens der [Sexskandal].

Beklagter Prof. Dr. Ing. Selenz: Das [der Sexskandal] war der Hebel gewesen aufzuzeigen, was im Unternehmen passiert ist. Was sie im Vordergrund darstellen, ist nur der Schlüssel gewesen. Mir geht es darum, zu zeigen. Deswegen ist auch das Buch geschrieben: wie kann es dazu kommen, ein Unternehmen um Miliarden auszunehmen? Gravierendes ist im April 2003 an den Vorstand gebracht worden. Es gibt Protokolle von der Hauptversammlung, tausende Zeugen. Mir ging es nicht darum, irgendwelche sexuellen Perversionen in der Öffentlichkeit zu zeigen, sondern die finanziellen Machenschaften aufzuzeigen. Ich bin von Haus aus Ingenieur, kein Boulevardmensch, mir geht es um Fakten.

Beklagtenanwalt Schnerwitzki: Es ging eigentlich um die Glaubwürdigkeit des Zeugen Sprenger.

Beklagter Prof. Dr. Ing. Selenz: Was kann man mehr machen, um die Glaubwürdigkeit eines Zeugen zu stützen, als das, was ich gemacht habe. Ich beantworte die Frage und nicht das, was die Zuschauer vielleicht dazu denken.

Klägeranwalt Prof. Dr. Prinz: Es ging um die Glaubwürdigkeit.

Beklagter Prof. Dr. Ing. Selenz: Können wir uns ja auch anschauen. Die Glaubwürdigkeit ist am besten zu zeigen, wenn 1 : 1 aus dem Brief heraus in der Öffentlichkeit Sachen wiedergegeben werden.


Nach Beratung gab das Gericht der Klage statt.

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Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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