27 O 1006/08 - 22.01.2009 - Ist der Professorentitel echt?

Aus Buskeismus

(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Version vom 15:19, 28. Jan. 2009 (bearbeiten)
Rolf (Diskussion | Beiträge)
(Die Seite wurde neu angelegt: =<font color="#800000">Dipl.-Kfm. Schneider vs. BILD digital GmbH & Co. KG u.a. </font> = '''22.01.09, 10:00 <font color="#800000">27 O 1006/08'''</font> Dipl.-Kfm. Sc...)
← Zum vorherigen Versionsunterschied
Version vom 15:42, 28. Jan. 2009 (bearbeiten) (Entfernen)
Rolf (Diskussion | Beiträge)
(<font color="#800000">Dipl.-Kfm. Schneider vs. BILD digital GmbH & Co. KG u.a. </font>)
Zum nächsten Versionsunterschied →
Zeile 1: Zeile 1:
-=<font color="#800000">Dipl.-Kfm. Schneider vs. BILD digital GmbH & Co. KG u.a. </font> =+=<font color="#800000"> Dipl.-Kfm. Schneider vs. BILD digital GmbH & Co. KG u.a. </font> =
'''22.01.09, 10:00 <font color="#800000">27 O 1006/08'''</font> Dipl.-Kfm. Schneider vs. BILD digital GmbH & Co. KG u.a. <br> '''22.01.09, 10:00 <font color="#800000">27 O 1006/08'''</font> Dipl.-Kfm. Schneider vs. BILD digital GmbH & Co. KG u.a. <br>
Zeile 23: Zeile 23:
 +'''RA Prof. Dr. Hegemann:''' Ich gebe ja zu, das ist kein "junked professor", aber schon beachtlich ... leise schillernd ... nach aller Lebenserfahrung ... Wahrnehmung in öffentlichem Interesse ... Beweisumkehr ...
-'''Richter Mauck Zusammenfassung:''' ...Die Mutter der Cousine von Frau Illic sei laut Zeitungsbericht von Bata Ilic um ihr Vermögen gebracht worden ... Tafelsilber sei gestohlen worden ... es wird der Vorwurf der [[Verdachtsberichterstattung]] erhoben ... eine [[Unterlassungserklärung]] wurde abgegeben, durch die auch die [[Bildnis]]nutzung betroffen ist ... Bildnis darf in einem bestimmten Kontext nicht mehr verwandt werden, also nur, wenn es wieder um das Thema „Tafelsilber“ geht, sonst ist eine Verwendung möglich+'''RA Moser:''' Es wird so etwas in die Ebene gehoben, als ob dies ein internationales Großunternehmen wäre... [ist es aber nicht] ...
-Frage des Vorsitzenden an die KA, warum Sorge besteht, dass genau dieser Bericht wiederholt werden würde.+'''Richter von Bresinsky:''' [zum Kläger] Sie haben nie geguckt, wie das [] erwähnt wurde im Netzwerk?
-'''RAin Lingens:''' „identische“ Berichterstattung ist nicht deckungsgleich mit „im Kern gleich“ bzw. „kerngleich“ +'''Kläger Schneider:''' Ich habe mich ausdrücklich nicht Professor genannt.
-'''Vorsitzender Richter:''' Kerngleichheit besteht nur im Zusammenhang mit dem Thema „Tafelsilber“+'''RA Moser:''' Er hat Vorträge gehalten und Studienarbeiten begleitet, wissenschaftliche Erfahrung gesammelt. ... Wir können auch gern Herrn Dr. Hoffmann befragen, wenn es dazu kommt.
-'''RAin Hagemann:''' Unterlassungserklärung wurde angenommen.+'''RA Prof. Dr. Hegemann:''' Ich habe auf meiner Seite einen Redakteur, der ordentlich gearbeitet hat.
-'''RAin Lingens:''' ... eine Verwendung der Fotos ist grundsätzlich abzulehnen ... es besteht keine zeitgeschichtliche Bedeutung ... +'''Vorsitzender Richter Mauck:''' Gibt es eine Möglichkeit für eine Gütliche Einigung? Evtl. mit einer Kostenaufteilung?
-'''Vorsitzender Richter:''' ... wir können doch nicht ... lt. BGH ... wo soll Wiederholungsgefahr herkommen?+Kurze Unterbrechung der Verhandlung
-'''RAin Lingens:''' Text und Bild kann man nicht als eins sehen+'''RA Prof. Dr. Hegemann:''' ... kein Vergleich wegen Kosten ... wie würden sie verfahren? ...
-'''RAin Hagemann:''' Die Frage ist doch: Kann das Foto noch veröffentlicht werden, in einer Weise, dass es gegen die Textunterlassungserklärung verstößt?+'''Vorsitzender Richter Mauck:''' Die Verfügug muss der Hauptsache folgen.
-'''Vorsitzender Richter:''' Wir können eine Fotoveröffentlichung in einem ganz anderen Zusammenhang nicht verbieten. Früher haben sie gesagt, die Fotoveröffentlichung soll in jedem Zusammenhang verboten werden. Das geht nicht.  
-'''RAin Lingens''' beantragt Erklärungsfrist hierzu.+Am Ende des verhandlungstages gab das Gericht bekannt, dass ein Vergleich geschlossen wurde.
-'''Vorsitzender Richter:''' Wir halten dieses Ansinnen für unzulässig. Es ist auf die Frage zu konzentrieren, ob Wiederholungsgefahr besteht.  
- 
-'''RAin Hagemann:''' ... wir haben über ein Ermittlungsverfahren berichtet ... ein zeitgeschichtliches Interesse besteht. Wir haben eine Unterlassungserklärung für den Fall der „Kerngleichheit“ geleistet, dadurch ist der Kläger abgesichert ... 
- 
-'''RAin Lingens:''' in Folgefällen müsste man erneut komplett von Anfang an vorgehen ...  
- 
-'''RAin Hagemann:''' ... nein ... 
- 
-'''Vorsitzender Richter:''' Die Frage ist ganz einfach: Ist die Wiederholungsgefahr weg oder nicht? ... Bild und Text sind immer getrennt geltend zu machen ... 
-Ob wir uns der Rechtsprechung des 10. Senats anschließen? 
- 
-'''RAin Lingens ''' beantragt, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, für den Fall, dass die Wiederholungsgefahr entfallen sein könnte. 
- 
-Das Gericht zieht sich zur Beratung zurück. Eine Entscheidung war am Ende des Verhandlungstages bei gesonderter Nachfrage noch nicht gefallen. 
- 
-'''Verkündung am 05.02.2009''' 
== Kommentar == == Kommentar ==
Zeile 70: Zeile 54:
== Weiterführende Links == == Weiterführende Links ==
-[http://www.pressekatalog.de/PK/Detail.asp?Ebinr=910341729&PT=ARCHIV&Jahr=2008&Ausgabe=021 Freizeit Woche] 
- 
-[http://www.google.de/search?hl=de&q=%22Bata+Illic%22+Strafanzeige&btnG=Suche&meta= Googlesuche nach Bata Illic zum Thema] 
== Wichtiger Hinweis == == Wichtiger Hinweis ==
-{{Wichtiger Hinweis Bericht}} 
-[[Kategorie:Bericht|Illic vs. Freizeit Woche - Kann Bild weiter genutzt werden, wenn Text verboten wurde? 27 O 866/08]]+[[Kategorie:Bericht|Dipl.-Kfm. Schneider vs. BILD digital GmbH & Co. KG u.a. - Schmücken mit falschem Professorentitel? 27 O 1006/08]]
-[[Kategorie:Bericht Aktenzeichen|8 27 O 866/08]]+[[Kategorie:Bericht Aktenzeichen|9 27 O 1006/08]]
-[[Kategorie:Bericht Gericht|Berlin 8 27 O 866/08]]+[[Kategorie:Bericht Gericht|Berlin 9 27 O 1006/08]]
-[[Kategorie:Bericht Datum|8.12.18]]+[[Kategorie:Bericht Datum|9.01.22]]
-<datecategory name="Berichte nach Datum" date="18.12.2008" />+<datecategory name="Berichte nach Datum" date="22.01.2009" />

Version vom 15:42, 28. Jan. 2009

Inhaltsverzeichnis

Dipl.-Kfm. Schneider vs. BILD digital GmbH & Co. KG u.a.

22.01.09, 10:00 27 O 1006/08 Dipl.-Kfm. Schneider vs. BILD digital GmbH & Co. KG u.a.

Im vorliegenden Fall ging es um die Behauptung, Herr Schneider habe sich zu Unrecht mit dem Titel eines Professors geschmückt. Herr Schneider ist Mitglied des Vorstands des World Security Networks.


Terminrolle Berlin

Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht Herr Michael Mauck
Richter am Landgericht Herr von Bresinsky
Richterin am Landgericht Frau Dr. Hinke

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei: Moser Bezzenberger; vertreten durch RA Moser
Beklagtenseite: Kanzlei: Hogan & Hartson Raue u.a.; vertreten durch RA Prof. Dr. Hegemann, Herrn Schlüter

Bericht der Pseudoöffentlichkeit

Beobachter von der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander


RA Prof. Dr. Hegemann: Ich gebe ja zu, das ist kein "junked professor", aber schon beachtlich ... leise schillernd ... nach aller Lebenserfahrung ... Wahrnehmung in öffentlichem Interesse ... Beweisumkehr ...


RA Moser: Es wird so etwas in die Ebene gehoben, als ob dies ein internationales Großunternehmen wäre... [ist es aber nicht] ...

Richter von Bresinsky: [zum Kläger] Sie haben nie geguckt, wie das [] erwähnt wurde im Netzwerk?

Kläger Schneider: Ich habe mich ausdrücklich nicht Professor genannt.

RA Moser: Er hat Vorträge gehalten und Studienarbeiten begleitet, wissenschaftliche Erfahrung gesammelt. ... Wir können auch gern Herrn Dr. Hoffmann befragen, wenn es dazu kommt.

RA Prof. Dr. Hegemann: Ich habe auf meiner Seite einen Redakteur, der ordentlich gearbeitet hat.

Vorsitzender Richter Mauck: Gibt es eine Möglichkeit für eine Gütliche Einigung? Evtl. mit einer Kostenaufteilung?

Kurze Unterbrechung der Verhandlung

RA Prof. Dr. Hegemann: ... kein Vergleich wegen Kosten ... wie würden sie verfahren? ...

Vorsitzender Richter Mauck: Die Verfügug muss der Hauptsache folgen.


Am Ende des verhandlungstages gab das Gericht bekannt, dass ein Vergleich geschlossen wurde.


Kommentar

n/a

Weiterführende Links

Wichtiger Hinweis

Persönliche Werkzeuge