19-22.03.2015 - Buskeismus-Betreiber das dritte Mal im Knast

Aus Buskeismus

Wechseln zu: Navigation, Suche
dog_cat.jpg BUSKEISMUS

Diese web-Site ist ein
Aktionskunstprojekt
Realsatire
Buskeismus-Forschung

cat_judge.gif



Inhaltsverzeichnis


7 Tage... im Knast | 7 Tage | NDR
Mehr Videos zum Knast


Knochenjob Altenpflegerin - Kein Geld, aber glücklich | Klub Konkret | EinsPlus

BUSKEISMUS




19.-22.03.2015


Team Wallraff Reporter Undercover Thema Misstände in der Pflege

Das dritte Mal im Knast

Was war der formale Grund, dass Buskeismus-Betreiber einsitzen musste?

Verdacht


Wie entsteht Verdacht im polizeilichen Alltag?


Verdacht verboten

Am19.08.2011 gab es unter der Vorsitz des Richters Andreas Buske eine Verhandlung, in der sich ein Ehepaar strafbewehrt verpflichtete nicht mehr zu behaupten, ihre Mutter habe während ihres Aufenthalts in der Senioren- und Pflegeeinrichtung "AMARITA Bremerhaven" an zwei aufeinander folgenden Tagen auf ihrem Zimmer nichts getrunken.

Es war ein Schnellgerichtsverfahren, in dem keine Beweise auf Richtigkeit der Vorträge der Parteien geprüft werden konnten. Trinkprotokolle wurden in der Verhandlung von AMARITA Bremerhaven vorgelegt, die dem Ehepaar seinerzeit nicht gezeigt wurden.

Der Verdacht, dass die arme Frau an zwei Tagen nichts zu trinken bekam, blieb also nach der Verhandlung bestehen. Diesen Verdacht erzeugte der Vorsitzende Richter Andreas Buske durch seine Verhandlungsführung. Der Vorsitzende versuchte diesen Verdacht gar nicht auszuräumen. Ihm kam es auf die prozessuale Wahrheit an, nicht auf die materielle. Es genügt zu erreichen, dass sich das Ehepaar strafbewehrt verpflichtete, nicht m,ehr das zu behaupten, was es seinerzeit angenoimmen hatte.

Darüber habe ich berichtet.

Prompt folgte eine Abmahnung über den Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger, bekannt für das Einreichen falscher eidesstattlichen Versicherungen bzw. Verteidigen von Inhalten falscher eidesstattlicher Versicherungen seiner Mandanten. Hinter dem Ganzen stand ein Krimineller, der Geschäftsmann Ulrich Marseille, der mit de Alterspflege Millionen verdiente und wohl nioch verdient.

Am 28.09.20111 erließ Buske die folgende Einstweilige Verfügung Az. 324 O 487/11. mit dem folgenden Text:

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Verfügung unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu zweihundertfünfzigtausend Euro oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten - Ordnungshaft auch für den Fall, dass das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann - wegen jeder Zuwiderhandlung
untersagt,

im Rahmen der Wiedergabe des Artikels aus der "Nordsee-Zeitug vom 07.05.2011 mit der Überschrift "Pflegefehler im Amarita?" als Teil einer Berichterstattung über das Verfahren dem LG Hamburg Az 324 O 312/11 durch Verbreiten und/oder Verbreiten lassen der Behauptung, die Eheleute Anke und Klaus Kxxxxx hatten auf dem Zimmer von Frau Irmgard Kxxxx bemerkt, dass diese ihre Getränke nicht angerührt habe, sie hätten das Personal gebeten, eine Flüssigkeitsbilanz zu führen, beim Nachmittagsbesuch am nächsten Tag jedoch feststellen müssen, dass die Getränke wieder nicht angerührt worden seien, den Verdacht zu verbreiten und/oder erwecken zu lassen, Frau lrmgard Kxxxx habe wahrend ihres Aufenthalts in der Senioren- und Pflegeeinrichtung "AMARITA Bremerhaven" an zwei aufeinanderfolgenden Tagen auf ihrem Zimmer nichts getrunken.

Im Text der Nordsee-Zeitung wurden von mir daraufhin einige Worte mit xxx geschwärtz und entprechend kommentiert.

Das gefiel dem Ulrich Marseille offenbar wieder nicht. Ein Ordnungsmittelantrag wurde gestellt und eine Orndungsmittelstrafe wurde am 13.08.2013 mit Beschluss erlassen. Die Zahlung sollte innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Diesmal war es Simone Käfer - Búske war je inzwishcen zum Oberlandesgericht entwischen - , die Geldstarfe verlangte.

Wir baschwerten uns dagegen. Sinnlos. Buske konnte jetzt als Vorrsitzender OLG-Richter seine seinerzeitige Verfügung mit Ordnungsgeld verfestigen. Der OLG-Beschluss erging am 25.03.2014.

Auch die Verfassungsbeschwerde brachte nichts. Auch Vizepräsident des Verfassungsgerichts Paul Kirchhof meint zu wissen, was tatsächlich bei AMARITA der Fall war und dass die arme Frau keinesfalls zwei Tage lang nichts zu trinken bekam. Bleibt der Verdacht im Kopfe anderer bestehen, so müssen diese in den Knast, meint dieser Oberrichter Deutschlands. Am 14.10.2014 entschied er, sich mit der Sache nicht zu beschäftigen. D.h. auch dieser Richter entschied - Az. 1 BvR 1128/14 -, ab in den Knast mit Schälike, er soll sein Hirn waschen bzw.. wasachen lassen und alles glauben, was die Richter entscheiden. Die Bediensteten im Knast werden ihn das schon schaffen.

Also ging ich in den Knast, so wie die Juden bei Hitler in Auschwitz sich in die Gaskammern begaben, widerstandlos, weil machtlos. Alles nach Gesetz und richterlicher Verfügung. Der Vergleich ist natürlich abstrus. Als Kern- und Reakrorphysiker habe ich allerdings gelernt, durch Untersuchung von Atomenkernen und Prozessen im Kleinsten, Atombomben zu bauen. Käfer, Buske, Kirchhof, Krüger, Marseille sind für meine Buskeismus-Forschung lediglich Atomkerne, deren Verhalten zur Vernichtung von Millionen von Menschen führen kann, wie die UHA-Holstenglacis mit ihren Beamten das Atommuster liefert, aus dem sich ein Ausschwitz entwickeln kann.

Vorbereitung

Knast

Mit den Augen des vorgeschobenen Persönlichkeitsrechts

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

Persönliche Werkzeuge