19-22.03.2015 - Buskeismus-Betreiber das dritte Mal im Knast

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Ein langweiliger Freitag mit Schweinsteiger als prominetes Vorbild für Mimosen

Inhaltsverzeichnis


7 Tage... im Knast | 7 Tage | NDR
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BUSKEISMUS




19.-22.03.2015


Knochenjob Altenpflegerin - Kein Geld, aber glücklich | Klub Konkret | EinsPlus

Was war diese Tage los?

Verdacht


Wie entsteht Verdacht im polizeilichen Alltag?


Verdacht verboten

Am19.08-2011 gab es unter der Vorsitz des Richters Andreas Buske eine Verhandlung, in der sich ein Ehepaar strafbewehrt verpflichtete nicht mehr zu behaupten, ihre Mutter habe während ihres Aufenthalts in der Senioren- und Pflegeeinrichtung "AMARITA Bremerhaven" an zwei aufeinander folgenden Tagen auf ihrem Zimmer nichts getrunken.

Es war ein Schnellgerichtsverfahren, in dem keine Beweise auf ihre Richtigkeit geprüft werden konnten. Trinkprotokolle wurden in der Verhandlung von AMARITA Bremerhaven vorgelegt, die dem Ehepaar seinerzeit nicht gezeigt wurden.

Der Verdacht, dass die arme Frau an zwei Tagen nichts zu trinken bekam blieb also nach der Verhandlung. Diesen Verdacht erzeugte der Vorsitzende Richter Andreas Busek durch seine Verhandlungsführung. Der Vorsitzende versuchte diesen Verdacht gar nicht auszuräumen. Ihm kam es auf die prozessuale Wahrheit an, nicht auf die materielle. Es genügt zu erreichen, dass sich das Ehepaar strafbewehrt verpflichtete.

Darüber habe ich berichtet. Prompt folgte eine Abmahnung über den Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger, bekannt für das Einreiches bzw. Verteidigen von falschen eidesstattlichen Versicherungen seiner Mandanten. H)Inter dem Ganzen stand ein Krimineller, der Geschäftsmann Ulrich Marseille, der mit de Alterspflege Millionen verdienet.

Am 28.09.20111 erließ Buske die folgende Einstweilige Verfügung mit der mir untersagt wurde.


Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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