19-22.03.2015 - Buskeismus-Betreiber das dritte Mal im Knast

Aus Buskeismus

(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Version vom 21:56, 25. Mär. 2015 (bearbeiten)
Test (Diskussion | Beiträge)
(Gang in den Knast)
← Zum vorherigen Versionsunterschied
Version vom 21:57, 25. Mär. 2015 (bearbeiten) (Entfernen)
Test (Diskussion | Beiträge)
(Gang in den Knast)
Zum nächsten Versionsunterschied →
Zeile 120: Zeile 120:
'''Rolf Schälike:''' Sie wissen doch, dass es nicht verboten ist, später, z.:B., heute zu kommen. Was soll das? '''Rolf Schälike:''' Sie wissen doch, dass es nicht verboten ist, später, z.:B., heute zu kommen. Was soll das?
 +
'''Justizbeamter F. liest weiter:''' Ich würde die € 1.500,- zahlen, anstelle hier einzusitzen. '''Justizbeamter F. liest weiter:''' Ich würde die € 1.500,- zahlen, anstelle hier einzusitzen.

Version vom 21:57, 25. Mär. 2015

dog_cat.jpg BUSKEISMUS

Diese web-Site ist ein
Aktionskunstprojekt
Realsatire
Buskeismus-Forschung

cat_judge.gif



Inhaltsverzeichnis


7 Tage... im Knast | 7 Tage | NDR
Mehr Videos zum Knast


Knochenjob Altenpflegerin - Kein Geld, aber glücklich | Klub Konkret | EinsPlus

BUSKEISMUS




19.-22.03.2015


Team Wallraff Reporter Undercover Thema Missstände in der Pflege

Das dritte Mal im Knast

Was war der formale Grund, dass Buskeismus-Betreiber einsitzen musste?

Verdacht


Wie entsteht Verdacht im polizeilichen Alltag?


Verdacht verboten

Am19.08.2011 gab es unter der Vorsitz des Richters Andreas Buske eine Verhandlung, in der sich ein Ehepaar strafbewehrt verpflichtete nicht mehr zu behaupten, ihre Mutter habe während ihres Aufenthalts in der Senioren- und Pflegeeinrichtung "AMARITA Bremerhaven" an zwei aufeinander folgenden Tagen auf ihrem Zimmer nichts getrunken.

Es war ein Schnellgerichtsverfahren, in dem keine Beweise auf Richtigkeit der Vorträge der Parteien geprüft werden konnten. Trinkprotokolle wurden in der Verhandlung von AMARITA Bremerhaven vorgelegt, die dem Ehepaar seinerzeit nicht gezeigt wurden.

Der Verdacht, dass die arme Frau an zwei Tagen nichts zu trinken bekam, blieb also nach der Verhandlung bestehen. Diesen Verdacht erzeugte der Vorsitzende Richter Andreas Buske durch seine Verhandlungsführung. Der Vorsitzende versuchte diesen Verdacht gar nicht auszuräumen. Ihm kam es auf die prozessuale Wahrheit an, nicht auf die materielle. Es genügt zu erreichen, dass sich das Ehepaar strafbewehrt verpflichtete, nicht mehr das zu behaupten, was es seinerzeit angenommen hatte.

Darüber habe ich berichtet.

Prompt folgte eine Abmahnung über den Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger, bekannt für das Einreichen falscher eidesstattlichen Versicherungen bzw. Verteidigen von Inhalten falscher eidesstattlicher Versicherungen seiner Mandanten. Hinter dem Ganzen stand ein Krimineller, der Geschäftsmann Ulrich Marseille, der mit de Alterspflege Millionen verdiente und wohl nioch verdient.

Am 28.09.20111 erließ Buske die folgende Einstweilige Verfügung Az. 324 O 487/11. mit dem folgenden Text:

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Verfügung unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu zweihundertfünfzigtausend Euro oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten - Ordnungshaft auch für den Fall, dass das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann - wegen jeder Zuwiderhandlung
untersagt,
im Rahmen der Wiedergabe des Artikels aus der "Nordsee-Zeitug vom 07.05.2011 mit der Überschrift "Pflegefehler im Amarita?" als Teil einer Berichterstattung über das Verfahren dem LG Hamburg Az 324 O 312/11 durch Verbreiten und/oder Verbreiten lassen der Behauptung, die Eheleute Anke und Klaus Kxxxxx hatten auf dem Zimmer von Frau Irmgard Kxxxx bemerkt, dass diese ihre Getränke nicht angerührt habe, sie hätten das Personal gebeten, eine Flüssigkeitsbilanz zu führen, beim Nachmittagsbesuch am nächsten Tag jedoch feststellen müssen, dass die Getränke wieder nicht angerührt worden seien, den Verdacht zu verbreiten und/oder erwecken zu lassen, Frau lrmgard Kxxxx habe wahrend ihres Aufenthalts in der Senioren- und Pflegeeinrichtung "AMARITA Bremerhaven" an zwei aufeinander folgenden Tagen auf ihrem Zimmer nichts getrunken.

Im Text der Nordsee-Zeitung wurden von mir daraufhin einige Worte mit xxx geschwärzt und entsprechend kommentiert.

Das gefiel dem Ulrich Marseille offenbar wieder nicht. Ein Ordnungsmittelantrag wurde gestellt und eine Ordnungsmittelstrafe wurde am 13.08.2013 mit Beschluss erlassen. Die Zahlung sollte innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Diesmal war es Simone Käfer - Búske war je inzwischen zum Oberlandesgericht entwischen - , die Geldstrafe verlangte.

Wir beschwerten uns dagegen. Sinnlos. Buske konnte jetzt als Vorsitzender OLG-Richter seine seinerzeitige Verfügung mit Ordnungsgeld verfestigen. Der OLG-Beschluss erging am 25.03.2014.

Auch die Verfassungsbeschwerde brachte nichts. Auch Vizepräsident des Verfassungsgerichts Paul Kirchhof meint zu wissen, was tatsächlich bei AMARITA der Fall war und dass die arme Frau keinesfalls zwei Tage lang nichts zu trinken bekam. Bleibt der Verdacht im Kopfe anderer bestehen, so müssen diese in den Knast, meint dieser Oberrichter Deutschlands. Am 14.10.2014 entschied er, sich mit der Sache nicht zu beschäftigen. D.h. auch dieser Richter entschied - Az. 1 BvR 1128/14 -, ab in den Knast mit Schälike, er soll sein Hirn waschen bzw.. waschen lassen und alles glauben, was die Richter entscheiden. Die Bediensteten im Knast werden ihn das schon schaffen.

Also ging ich in den Knast, so wie die Juden bei Hitler in Auschwitz sich in die Gaskammern begaben, widerstandslos, weil machtlos. Alles nach Gesetz und richterlicher Verfügung. Der Vergleich ist natürlich abstrus. Als Kern- und Reaktorphysiker habe ich allerdings gelernt, durch Untersuchung von Atomkernen und Prozessen im Kleinsten, Atombomben zu bauen. Käfer, Buske, Kirchhof, Krüger, Marseille sind für meine Buskeismus-Forschung lediglich Atomkerne, deren Verhalten zur Vernichtung von Millionen von Menschen führen kann, wie die UHA-Holstenglacis mit ihren Beamten das Atom- bzw. Kernmuster liefert, aus dem sich ein Ausschwitz entwickeln kann.

Nicht der erste Knastaufenthalt

Das wäre schon mein dritter Knastaufenthalt in Hamburg wegen verbotenen Äußerungen.

Ich habe darüber im Internet berichtet:

Insofern kann ich vergleichen. In dem ersten Bericht aus dem Jahre 2005 konnte ich ja nur mit den 10,5 Monaten Knastaufenthalt mit der Stasi-UHA Dresden vergleichen. In Prinzip waren die 6 Tage in Hamburg Erholung.

Im Mai 2011 wurde es schlimmer, ganz schlimm. Die ersten vier Tage erhielt ich nichts zu Essen, nichts zu Trinken, außer dem rostigen Wasser aus dem Wasserhahn am Zellenwaschbecken. Die Hausordnung, die ich erst nach 4 Tagen erhielt, ist wesentlich ungenauer als die Hausordnung von 2005. Die bebilderte Hausordnung ist noch lustiger. Es gibt z.B. keine öffentlich bekannten Regeln zur Bestrafung. Mein Versuch, gerichtlich zu klären, was ein Gefangener, erst recht einer mit Ersatzhaft, für Rechte hat, führte ins Fiasko, nicht nur deswegen, weil die Bediensteten vor Gericht logen. Siehe dazu das Urteil der Richterin auf Probe Heldmann vom 04.08.2014, Az. 613 Vollz 45/13, die Folter gut hieß. Bürgermeister Olaf Scholz weiß um den Umstand auch Bescheid, und hält eine solche kleine Folter zur Sicherung des Rechtsstaates durchaus für gerechtfertrigt, muss ich annehmnen.

Mit diesen Erfahrungen gewappnet, wollte ich diesmal sehen, was sich so machen lässt. Ich verzichtete auf Öffentlichkeit und Ankündigung im Netzt.

Vorbereitung

Trotz der laufenden Verfassungsbeschwerde, wurde ich aufgefordert die € 1.500,- an die Gerichtskasse zu zahlen. Ich erklärte, dass ich die Ersatzhaft antreten möchte, und erhielt prompt am 14.07.2014 die folgende Aufforderung zum Haftantritt mit den entsprechenden Wichtigen Hinweisen (letzte Seite in der Aufforderung).

Ich schrieb an die Leiterin der UHA Holstenglacis, Frau Claudia Dreyer, einen Brief, um die Hokus Polkus der von 2001 im Vorfeld zu vermeiden. Eine Antwort erhielt ich nicht. Durch Nichtbeachtung seitens dieser Beamtin.

Das Landgericht baten wir, den Termin zum Knastantritt zu verschieben, bis das Bundesverafssungsgericht entscheidet. Das BVerfG "entschied" am 14.10.2014 einstimmig, dass es nicht entscheiden wird.

Es folge folgerichtig die neue Aufforderung zum Haftantritt mit den gleichen Wichtigen Hinweisen.

Also ging ich am 19.03.2015 los, wie ein Schaf, mich nur auf die Wichtigen Hinweise des Landgerichts verlassend. Denkste.

Knast

dreyer-HA-Sport-Hamburg.jpg

Leiterin der UHA Holstenglacis Claudia Dreyer
Anmerkung: Das Photo von Johannes Arlt liegt nicht auf dem Server des Buskeismus-Betreibers. Es ist lediglich ein Link, den Ihr Browser als Bild öffnet.

Ob ich so willkommen war, wie die Dame das auf dem Photo suggeriert, kann ich nicht einschätzen. Die UHA-Holstenglacis ist jedenfalls vorbereitet für unangemeldet geschickten Besuch.

Gang in den Knast

im_gerichtg.jpg

uha_eingang.jpg

uha_klingel.jpg

Vor dem Gang in den Knast wollte ich noch nostalgisch mein Theater sehen, welches ich jeden Freitag besuche. Diesen Freitag war es ja für mich geschlossen.

Außerdem hatte ich noch das Schriftstück für die Verhandlung am 27.03.15 abzugeben. In der Geschäftsstelle der Pressekammer verabschiedete ich mich dann in den Knast. Die von der Geschäftsstelle können ja alle nichts dafür. Tun nur ihren Job, wie die Aufseher in den Gefängnisses und KZs.

Ich hatte Glück. Auf dem Gang huschte der Richter Dr. Thomas Linke, ein unangenehmer Typ, an uns vorbei. Grüßen tat er natürlich nicht, wie immer, auch wenn ich ihn grüße. Das gehört zu seinen Vorstellungen seiner Persönlichkeitsrechts gegenüber einem Menschen, wie ich es bin. Die Verachtung muss demonstriert werden. Ich gebe ihm diese - zwar widerwillig - , zurück. Aber Richter Dr. Thomas Linke kann wohl nicht andern, das braucht er für sein Innenleben, um "klug" und "umsichtig" richten zu können. Es war gewissermaßen ein Genuss, wusste ich doch, diesen Richter, der nicht zu den besten Schauspieler des absurden Theaters gehört, am nächsten Freitag nicht zu sehen brauchen.

Mit meinem Freund gingen wir in die Kantine, tranken Kaffee und jeder ein Brötchen zum Frühstück. Dann auf Wiedersehen.

Vor der Tür, Holsteglacis 3 noch eine Aufnahem und dann gedrückt auf die Klingel. Es wird gefragt, was man möchte.

Rolf Schälike: Ich möchte meine Haft antreten.

Justizbeamter F.: Dann kommen sie mal rein.

An der Pförtnerloge gebe ich meine Aufforderung zum Haftantritt ab und den Personalausweis.

Justizbeamter F. belehrt mich unsinniger weise: Sie sollten doch schon bis zum 18.03.2015 die Haft antreten.

Rolf Schälike: Sie wissen doch, dass es nicht verboten ist, später, z.:B., heute zu kommen. Was soll das?

Justizbeamter F. liest weiter: Ich würde die € 1.500,- zahlen, anstelle hier einzusitzen.

Rolf Schälike: Da müssen Sie ja viel Geld haben. Außerdem macht mir das nichts aus. Das letzte Mal habe ich an vier Tagen nichts zu Essen bekommen, habe nur rostiges Wasser trinken können.

Justizbeamter F.: Kann nicht sein. Ich bin schon seit dreißig Jahren hier. Das gibt es nicht.

Rolf Schälike: Ich wollte nicht alles essen, nur einen Teil.

Justizbeamter F.: Dann ist es klar.

Rolf Schälike: Ich habe aber auch nichts bekommen, weil ich keine Schuhe anhatte.

Justizbeamter F.: Da kann das Essen aus hygienischen Gründen nicht ausgegeben werden.

Rolf Schälike: Wieso? Was hat das mit der Hygiene zu tun?

Justizbeamter F.: Sie bekommen das Essen in die Schüssel mit der Kelle, da ist Hygiene erforderlich.

Rolf Schälike: Nein, das Mittagessen ist in Aluverpackung.

Justizbeamter F.: Aber es gibt die Vorschrift, dass das Essen in voller Bekleidung zum empfangen ist?

Rolf Schälike: Wo steht das?

Justizbeamter F.: In der 2013.pdf Hausordnung.

Rolf Schälike: Da steht das nicht drin.

Justizbeamter F.: Doch.

Rolf Schälike: Es war eine Art Bestrafung.

Justizbeamter F.: Wir haben eine interne Ordnung, danach halten wir uns.

Rolf Schälike: Wie kann man erfahren, was da so alles vorgesehen ist?

Justizbeamter F.: Wo kommen wir da hin. Sie können auch nicht die interne Ordnung der Polizei einsehen.

Inzwischen kam ein Bediensteter und ich musste im Vorraum alle Sachen aus den Kleidertaschen rausnehmen und in meinen Pilotenkoffer legen. Dann war ich drin im Knast.

Man frug mich, ob ich noch Mittag essen möchte. Ich sagte, muss nicht sein.

Es ging den Gang lang, Treffen hoch, Treppen runter, um die Ecke bis zu einem Art Pförtnerhäuschen. Mein Pilotenkoffer sollte ich im Gang auf die Bank stellen und wurde eingesperrt in einen Raum mit abgeschlossenem WS, Tisch und Bänken. Oh je, dachte ich, jetzt werden die Resozialisierungsordner mir etwas unterjubeln und in den Pilotenkoffer was reinlegen. Beweise dann, dass es nicht dein Zeug war,

Kurze Zeit später wurde ein junger Mann aus Litauen in diesen Raum geführt. Er sprach Russisch, nicht sehr gut, aber ausreichend, gut, dass wir uns verstehen konnten. Er zeigte mir die Klagschrift. Eine Bande, wohl aus fünf Personen, brach Autos auf und entwendete wertvoll Elektronik. Einen festen Wohnsitz hatte er nicht, sie übernachteten in Hotels. Das Geschäft musste sich gelohnt haben. Direkt beweisen konnte man ihm nichts, denn es waren nur Indizien, die die Staatsanwaltschaft ihm vorlegte. Es konnte die Klagschrift nicht lesen, weil er kein Deutsch kannte. Ich habe ihm diese zu übersetzen begonnen, dann wurde ich aber geholt.

Ich wurde in einen Büroraum geführt, bat darum mir die mitgebrachte ZPO (Zöllner) herauszugeben und den Pullover, auch meinen Kugelschreibe, das flüssiger Medikament – ich hatte das Rezept mit – sowie den Kugelschreiber und Papier. All das lehnte der dricke Beamte ab.

Mir bleiben nur: Wechselhose, Wechselhemd, Wechselsprothemd, Slips und die Vorlagen sowie die Uhr.

Die Uhr wurde fotografiert. Ich sollte unterschrieben, wie viel Geld eingezogen wurden, und was so alles noch. Ich sagte, dass ich in diesem Haus, wo die Beamten vor Gericht lügen, nichts unterschreibe. Dann wurde ich wieder in eine anderen Raum eingesperrt und nach einer Weile ging es weiter in den Nacktausziehraum.

Diesmal waren es vier Beamte, die mich ausziehen ließen, alle Sachen nochmals untersuchten, aber nicht zusätzliches wegnahmen. Ich muss die Füße zeigen, dann konnte ich mich wieder anziehen, nachdem ich das Duschangebot ablehnte.

Wieder wurde ich in eine andere Zelle eingesperrt und etwas später von zwei Beamten zu Zelle geführt. Der eine ging mir schnell voraus, der zweite hinkte langsam hinterher, so dass wir des Öfteren warten mussten.

Ich war angelangt an der Zell 316, des Hauses 3A.

Die Zelle

zellenplan.jpg

schreibzeug.jpg

seife_etc.jpg


In der Zelle lagen zwei Decken, ein Bettlaken, der Bettbezug, der Kopfkissenbezug auf dem Schrank.

Ich bat um die Hausordnung, eine Zahnbürste und den Kamm, sowie um die Herausgabe des Buches (ZPO), des Pullovers, um Papier und Kugelschreiber.

Die 2013.pdf Hausordnung erhielt ich sofort. Habe sogar unterschrieben, dass ich diese erhalten habe und im der Zelle alles Aufgeführte da ist und nicht kaputt. Das andere – Schreibzeug, Waschzeug – erhielt ich einige Stunden später. Aber keinen Pullover, keine ZPO, keine Medizin.

Die Zelle war diesmal recht sauber. Das Wasser klar und trinkbar. Es gab einen Essteller, eine Schüssel, einen Suppenteller, eine Tasse. Alles aus Plastik. Messer, Gabel kleiner und großer Löffel waren aus Metall, wie zu Hause. Neben dem Spiegel gab es eine Steckdose. Das WC stand offen, war ja eine Einzelzelle. Das Fenster war hoch, war offen, ließ sich öffnen und schließen. Man musste sich auf den Tisch stellen, um rausschauen zu können. Man sah das Strafjustizgebäude.

Dann ging es zum Arzt. Der bat, mir das nicht lebenswichtige Medikament herauszugeben. Der Beamte fragte mich dann vor der Zelle, ob das jetzt geschehen soll, oder erst morgen. Ich sagt, morgen reicht, und fiel auf die Lüge hinein. Denn am nächsten Tag wusste niemand mehr etwas von der Anordnung des Arztes. Ich musste es durchsetzen, ein Medikament zu erhalten.

Essen

ausbeute_t1.jpg

brot.jpg

Neu war, dass das Frühstücksessen schon am Abend (16:30) ausgegeben wird. Frühmorgens gibt es dann nur Tee und heißes Wasser.
11983520,9927305,highRes,_QUA7109.jpg

Anmerkung: Das Bild ist aus einem Atikel der Mopo und zeiugt das Essen in Sante Fu. In der UHA Holstenglacis waren die Mahlzeiten ähnlich.

Warmes Essen gibt es zu Mittag. Ich erhielt sogar für den Donnerstag mein Mittagessen am Abend. Fisch mit Kartoffelpüree. Brot gab es jeden Abend zu Genüge, ich konnte bis Mittwoch mich damit zu Hause versorgen. Siehe Bild links.

Abends gibt es außer Margarine noch Käse oder Quark oder Wurst. Am ersten Abend vier Dreiecke Cammenbert und fünf Scheiben Wurst, am Freitag fünf große Scheiben Käse, am Sonnabend Kräuterquark.

Zu Mittag gab es am Freitag Auflauf mit Hackfleisch, Kartoffeln und Gemüse, am Sonnabend Nudeleintopf. Am Sonntag wurde ich schon um 11:00 entlassen und kam nicht in den Genuss von Mittag. Das Mittagessen war verpackt in Aluschale mit Aludeckel.

Im Gang hing der Essensplan aus. Im Prinzip wurde dieser eingehalten, bis auf Honig und Pflaumenmuss, den es nicht gab. Schalk, derjenige, der etwas Böses dabei denkt. Nougat wurde am Sonnabendabend für das Sonntagsfrühstück gereicht. Ansonsten nur Marmelade, wie auf dem Bild gezeigt.

Der Knastalltag

Knast, aus der Sicht des vorgeschobenen, verschrobenen Persönlichkeitsrechts

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

Persönliche Werkzeuge