19-22.03.2015 - Buskeismus-Betreiber das dritte Mal im Knast

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BUSKEISMUS




19.-22.03.2015


Team Wallraff Reporter Undercover Thema Missstände in der Pflege

Das dritte Mal im Knast

Was war der formale Grund, dass Buskeismus-Betreiber einsitzen musste?

Verdacht


Wie entsteht Verdacht im polizeilichen Alltag?


Verdacht verboten

Am19.08.2011 gab es unter der Vorsitz des Richters Andreas Buske eine Verhandlung, in der sich ein Ehepaar strafbewehrt verpflichtete nicht mehr zu behaupten, ihre Mutter habe während ihres Aufenthalts in der Senioren- und Pflegeeinrichtung "AMARITA Bremerhaven" an zwei aufeinander folgenden Tagen auf ihrem Zimmer nichts getrunken.

Es war ein Schnellgerichtsverfahren, in dem keine Beweise auf Richtigkeit der Vorträge der Parteien geprüft werden konnten. Trinkprotokolle wurden in der Verhandlung von AMARITA Bremerhaven vorgelegt, die dem Ehepaar seinerzeit nicht gezeigt wurden.

Der Verdacht, dass die arme Frau an zwei Tagen nichts zu trinken bekam, blieb also nach der Verhandlung bestehen. Diesen Verdacht erzeugte der Vorsitzende Richter Andreas Buske durch seine Verhandlungsführung. Der Vorsitzende versuchte diesen Verdacht gar nicht auszuräumen. Ihm kam es auf die prozessuale Wahrheit an, nicht auf die materielle. Es genügt zu erreichen, dass sich das Ehepaar strafbewehrt verpflichtete, nicht mehr das zu behaupten, was es seinerzeit angenommen hatte.

Darüber habe ich berichtet.

Prompt folgte eine Abmahnung über den Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger, bekannt für das Einreichen falscher eidesstattlichen Versicherungen bzw. Verteidigen von Inhalten falscher eidesstattlicher Versicherungen seiner Mandanten. Hinter dem Ganzen stand ein Krimineller, der Geschäftsmann Ulrich Marseille, der mit de Alterspflege Millionen verdiente und wohl nioch verdient.

Am 28.09.20111 erließ Buske die folgende Einstweilige Verfügung Az. 324 O 487/11. mit dem folgenden Text:

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Verfügung unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu zweihundertfünfzigtausend Euro oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten - Ordnungshaft auch für den Fall, dass das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann - wegen jeder Zuwiderhandlung
untersagt,
im Rahmen der Wiedergabe des Artikels aus der "Nordsee-Zeitug vom 07.05.2011 mit der Überschrift "Pflegefehler im Amarita?" als Teil einer Berichterstattung über das Verfahren dem LG Hamburg Az 324 O 312/11 durch Verbreiten und/oder Verbreiten lassen der Behauptung, die Eheleute Anke und Klaus Kxxxxx hatten auf dem Zimmer von Frau Irmgard Kxxxx bemerkt, dass diese ihre Getränke nicht angerührt habe, sie hätten das Personal gebeten, eine Flüssigkeitsbilanz zu führen, beim Nachmittagsbesuch am nächsten Tag jedoch feststellen müssen, dass die Getränke wieder nicht angerührt worden seien, den Verdacht zu verbreiten und/oder erwecken zu lassen, Frau lrmgard Kxxxx habe wahrend ihres Aufenthalts in der Senioren- und Pflegeeinrichtung "AMARITA Bremerhaven" an zwei aufeinander folgenden Tagen auf ihrem Zimmer nichts getrunken.

Im Text der Nordsee-Zeitung wurden von mir daraufhin einige Worte mit xxx geschwärzt und entsprechend kommentiert.

Das gefiel dem Ulrich Marseille offenbar wieder nicht. Ein Ordnungsmittelantrag wurde gestellt und eine Ordnungsmittelstrafe wurde am 13.08.2013 mit Beschluss erlassen. Die Zahlung sollte innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Diesmal war es Simone Käfer - Búske war je inzwischen zum Oberlandesgericht entwischen - , die Geldstrafe verlangte.

Wir beschwerten uns dagegen. Sinnlos. Buske konnte jetzt als Vorsitzender OLG-Richter seine seinerzeitige Verfügung mit Ordnungsgeld verfestigen. Der OLG-Beschluss erging am 25.03.2014.

Auch die Verfassungsbeschwerde brachte nichts. Auch Vizepräsident des Verfassungsgerichts Paul Kirchhof meint zu wissen, was tatsächlich bei AMARITA der Fall war und dass die arme Frau keinesfalls zwei Tage lang nichts zu trinken bekam. Bleibt der Verdacht im Kopfe anderer bestehen, so müssen diese in den Knast, meint dieser Oberrichter Deutschlands. Am 14.10.2014 entschied er, sich mit der Sache nicht zu beschäftigen. D.h. auch dieser Richter entschied - Az. 1 BvR 1128/14 -, ab in den Knast mit Schälike, er soll sein Hirn waschen bzw.. waschen lassen und alles glauben, was die Richter entscheiden. Die Bediensteten im Knast werden ihn das schon schaffen.

Also ging ich in den Knast, so wie die Juden bei Hitler in Auschwitz sich in die Gaskammern begaben, widerstandslos, weil machtlos. Alles nach Gesetz und richterlicher Verfügung. Der Vergleich ist natürlich abstrus. Als Kern- und Reaktorphysiker habe ich allerdings gelernt, durch Untersuchung von Atomkernen und Prozessen im Kleinsten, Atombomben zu bauen. Käfer, Buske, Kirchhof, Krüger, Marseille sind für meine Buskeismus-Forschung lediglich Atomkerne, deren Verhalten zur Vernichtung von Millionen von Menschen führen kann, wie die UHA-Holstenglacis mit ihren Beamten das Atom- bzw. Kernmuster liefert, aus dem sich ein Ausschwitz entwickeln kann.

Nicht der erste Knastaufenthalt

Das wäre schon mein dritter Knastaufenthalt in Hamburg wegen verbotenen Äußerungen.

Ich habe darüber im Internet berichtet:

Insofern kann ich vergleichen. In dem Bericht konnte ich ja nur mit den 10,5 Monaten Knastaufenthalt mit der Stasi-UHA Dresden vergleichen. In Prinzip waren die 6 Tage in Hamburg Erholung.

Im Mai 2011 wurde es schlimmer, ganz schlimm. Die ersten vier Tage erhielt ich nichts zu Essen, nichts zu Trinken, außer dem rostigen Wasser aus dem Wasserhahn am Zellenwaschbecken. Die Hausordnung, die ich erst nach 4 Tagen erhielt, ist wesentlich ungenauer als die Hausordnung von 2005. Die bebilderte Hausordnung ist noch lustiger. Es gibt z.B. keine öffentlich bekannten Regeln zur Bestrafung. Mein Versuch gerichtlich zu klären, was ein Gefangener, erst recht einer mit Ersatzhaft, für Rechte hat, führte ins Fiasko, nicht nur deswegen, weil die Bediensteten vor Gericht logen. Siehe dazu das Urteil der Richterin auf Probe Heldmann vom 04.08.2014, Az. 613 Vollz 45/13, die Folter gut hieß.

Mit diesen Erfahrungen gewappnet, wollte ich diesmal sehen, was sich machen lässt. Ich verzichtete auf Öffentlichkeit und Ankündigung im Netzt.

Vorbereitung

Trotz der laufenden Verfassungsbeschwerde, wurde ich aufgefordert die € 1.500,- an die Gerichtskasse zu zahlen. Ich erklärte, dass ich die Ersatzhaft antreten möchte, und erhielt prompt am 14.07.2014 die folgende Aufforderung zum Haftantritt mit den entsprechenden Wichtigen Hinweisen (letzte Seite in der Aufforderung).

Ich schrieb an die Leiterin der UHA Holstenglacis, Frau Claudia Dreyer, einen Brief, um die Hokus Polkus der von 2001 im Vorfeld zu vermeiden. Eine Antwort erhielt ich nicht. Durch Nichtbeachtung seitens dieser Beamtin.

Das Landgericht baten wir, den Termin zum Knastantritt zu verschieben, bis das Bundesverafssungsgericht entscheidet. Das BVerfG "entschied" am 14.10.2014 einstimmig, dass es nicht entscheiden wird.

Es folge folgerichtig die neue Aufforderung zum Haftantritt mit den gleichen Wichtigen Hinweisen.

Also ging ich am 19.03.2015 los, wie ein Schaf, mich nur auf die Wichtigen Hinweise des Landgerichts verlassend. Denkste.

Knast

dreyer-HA-Sport-Hamburg.jpg

Leiterin der UHA Holstenglacis Claudia Dreyer
Anmerkung: Das Photo von Johannes Arlt liegt nicht auf dem Server des Buskeismus-Betreibers. Es ist lediglich ein Link, den Ihr Browser als Bild öffnet.

Gang in den Knast

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Zelle

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Essen

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Knast, aus der Sicht des vorgeschobenen, verschrobenen Persönlichkeitsrechts

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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