16.01.2015 - Jauch mit Schertz verliert, Hoeneß mit Nesselhauf obsiegt

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Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer urteilt formal, sich ihrer Verantwortung offenbar nicht bewusst

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

16. Januar 2015


Hoeneß heult


Was war heute los?

16.01.2015

Uli Hoeneß gewinnt, Jauch seine Kinder verlieren

oder

Nesselhauf gewinnt, Schertz verliert.


Hoeneß-Prozess: Verkündung des Urteils am 13.03.2014

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Diese beiden Rechstanwälte – Schertz und Höch - möchten bestimmen, was in Deutschland zu verbieten und zu erlauben ist.
Heil Deutschland!!

Es war eine Promi-Tag.

Ulrich Hoeneß, vertreten von der Kanzlei Nesselhauf – Michael Neselhauf kam persönlich – greift die Medien an, welche mehr berichten, als das Landgericht München im Urteil WS Kls 63 Js 328413 preisgab. Die Vorsitzende verbot das, was der durchschnittliche deutsche Michel so und so denkt, sieht und meint.

Interessant die Diskussion dazu zwischen fünf höchst qualifizierten Juristen, drei Richterinnen und zwei Fachanwälten, im Medienrecht. Davon einer – Dr. Roger Mann – sogar Professor. Rechtsanwalt Michael Nesselhauf schien darauf neidisch zu sein. Ein Professor gegen eine Frau Doktor und drei Juristen ohne akademischem Titel.

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Um so unangenehmer waren die beiden anderen Verfahren. Die Kanzlei des brutalsten deutschen Medienanwalt Prof. Dr. Christian Schertz, wollte nicht, dass die Namen der Jauch-Töchter, Mascha Sihler und Katja Sihler im den Medien und im Internet genannt werden.

Ich möchte es auch nicht. Halte es nicht für richtig, dass die Presse Vornahmen von Kindern Promineter nennt, auch wenn die Namen schon bekannt sind, oder Prominente, wie der Kläger Jauch, die Namen seiner Kinder selber nannte. er BGH sieht das anders. BGH Urteil >VI ZR 137/13 und Urteil VI ZR 138/13 vom 19.04.2014.

Ich tue es aber dank dem Pof. Dr. Christian Schertz. Dieser Professor hat mich gelehrt hat, formal juristisch – was seine Mandanten betrifft – zu ticken. Auch wenn mich das genau so ankotzt, wie die juristischen Siege bei Buske+Käfer&Co. gegen meine Berichterstattung seitens strafrechtlich verurteilter Kläger:

Mit kommt die gleichen Kotze, wie seinerzeit als der krminelle Börsenguru Markus Frick mich zusammen mit seinem Anwalt Dominik Höch ins Gefängnis steckte, in dem ich durch Essensentzug vier Tage lang gefoltert wurde.

Mich kotzt genau so Ulrich Marseille an, der zusammen mit seinem Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger, mich ebenfalls ins Gefängnis treibt, anstelle zu lernen, wie zivilisiert mit Kritik zu den Verhältnissen in seinen Kliniken umgegangen werden sollte.

Die juristische Diskussion zu der Veröffentlichung der Kindernamen Prominenter hat auch seinen Wert. Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer trägt entscheidend dazu bei, as Vertrauen in die deutsche Justiz zu brechen.

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Das Verfahren Bettina Wulff gegen Google Inc. 324 O 540/12 war angesetzt, wurde aber nicht verhandelt. Einen Tag zuvor kam es zu einer außergerichtlichen Einigung, was die Autocomplete-Funktion von Google betrifft. Es ging wohl um 43 Autocomplete-Ergänzungen bei Eingabe des Namens Bettina Wulff.

Die heutigen Termine

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Die Terminrollen waren auch heute ohne Angaben der Kanzleien und der Richter_Innen. Gerichtet haben die Vorsitzende Richterin Simone Käfer, Richterin Barbara Mittle, Richter Dr. Thomas Linke.

Verkündung

Die Verkündung fand im Geschäftszimmer B334 statt. Ein Raum mit zwei gegenüberliegenden Schreibtischen, drei Computern, einem Drucker und einem langen Tisch, welche quer zu den Schreibtischen steht.

Verkündet hat Richterin Simone Käfer. Heute im stramm sitzenden Hosenanzug. Diese Richterin verkündet sitzend, die Öffentlichkeit darf stehen. In Zivilverfahren darf wohl sitzend verkündet werden, in den Verhandlungen braucht die Öffentlichkeit nicht aufzustehen, Auch die Parteien und deren Anwälte dürfen sitzen bleiben. Anders wohl in den Strafverfahren.

Trotzdem bezeichnend, die Richterin Simone Käfer sitze, die Öffentlichkeit, ein Rentner, 76 Jahre alt, muss stehen. Einen Stuhl gibt es nicht. Wir wissen nicht, ob die Richterin Simone Käfer das immer so handhabt oder nur beim Buskeismus-Betreiber, ihre Verachtung damit demonstrierend.

Zweifelsohne charakterisiert solch ein Verhalten die innere Haltung dieser auf Gutherrinnen Art herrschenden Richterin. Sie ist was Besseres, darf das zeigen. Diese Richterin hat t offenbar auch kein Gefühl dafür, dass möglicherweise etwas in ihrem Verhalten, in ihrer Beziehung zu anderen Menschen etwas nicht stimmen mag.

Die Quittung kam postwendend. Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer musste ihren Stuhl noch während der Verkündung der ersten Sache verlassen, weil die Rechtpflegerin kam und sich auf ihren rechtsmäßigen Stuhl setzen wollte und auch das ohne Widerspruch durchsetzte. Es gab noch einen freien Stuhl. Dieser Stuhl stand am Tisch, war belegt. Richterin Simone Käfer machte den Stuhl frei rückte diesen an eine freite Tischstelle direkt dem die Pseudoöffentlichkeit. Simone Käfer setzte und verkündete. Die Rechtspfleger machten ihre Arbeit, die Richterin musste die Protokolle selbst ausfüllen. Vielleicht wird in Zukunft doch im Gerichtssaal verkündet, wie das der gute Buske tat.

Denn Richter Andreas Buske ist da anders. Er verkündete und verkündet in den Geschäftszimmern immer stehend, im Gerichtssaal sitzend, weil das Publikum auch sitzen kann und darf. Buske ist noch alte Schule, eben.

Die Verkündungsergebnisse sind in der Terminrolle vom 16.01.2015 zu finden.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer

Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer war heute gut drauf. machte eine ausgeschlafenen, ausgeglichenen, ruhigen Eindruck. Im Gegensatz zum letzten Freitag, den 09.01.2015, kann ich nicht sagen, dass sie den Eindruck erweckte, unter Drogen oder Medikamenten zu stehen.

Sie war freundlich, grüßte sogar, zu was sich z.B. Richter Dr. Thomas Linke nicht zwingen kann.

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10:30

Ulrich Hoeneß vs. Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH 324 O 714/14

Corpus delicti


Diskussionen im Vorfeld des Strafverfahrens.

Corpus Delicti dürfte ein FAZ-Artikel, ähnlich wie dieser gewesen sein.

Auszüge aus „Gab es keine Deal?“ FAZ, 15.04.2014, von Joachim Jahn

Nebelkerzen auf Nebenkriegsschauplätzen
Bemerkenswert daran ist: Ähnliche Vermutungen wurden nach dem Turboprozess von nur vier Verhandlungstagen, der trotz des kurzfristigen Nachreichens von rund 70 000 Dokumenten nicht einmal verschoben wurde, von vielen Menschen und von etlichen Medien geäußert. In einem Gastbeitrag für die F.A.Z. vermutete ein namhafter Strafverteidiger hierbei in ganz ähnlichen Worten ein Beispiel für ein neues Phänomen in Wirtschaftsstrafprozessen - einen „unausgesprochenen Konsens“ und eine „Verständigung jenseits des Deals“. Mehr noch: Nach Informationen der F.A.Z. war zwar nicht das Urteil, aber doch immerhin der Verzicht auf Rechtsmittel tatsächlich zwischen Anklagebehörde und Verteidigung verabredet.
Die Justitiarin des Verlags Gruner + Jahr, Kirsten von Hutten, vermutet hinter dem Vorstoß von Hoeneß’ Presseanwalt daher „Nebelkerzen“. „Da werden Nebenkriegsschauplätze ausgesucht, um kleine Etappensiege zu feiern“, sagte sie der F.A.Z.. Immerhin wandere Hoeneß bald ins Gefängnis - „und unsere Recherchen haben nicht unbeträchtlich dazu beigetragen“.
Verbote im Schnellverfahren


Kürzlich hatten die Hamburger Richter schon vier weitere Äußerungen des Magazins verboten. Dabei berief es sich auf einen ungenannten Informanten, der angeblich bei der Bank Vontobel arbeitete. Nach dessen Angaben soll der Fußballmanager und Wurstfabrikant noch höhere Summen auf Schweizer Konten besessen haben. Auch hatte der „Stern“ über einen Zusammenhang mit Sponsorengeschäften des FC Bayern und über Steuertricks beim Leerverkauf von Aktien spekuliert. Hoeneß bestreitet all dies.
Der Verlag prüft, ob er Widerspruch gegen die neue Gerichtsentscheidung einlegt. Die Sitten im Presserecht sind rauh - insbesondere in Hamburg und weil sich jeder Kläger wegen des „fliegenden Gerichtsstands“ selbst aussuchen kann, vor welchem Gericht er ein Medium verklagt. Verbote werden im Schnellverfahren verhängt und meist, ohne die Journalisten oder ihre Anwälte vorher zu hören. Die Juristen des „Stern“ wissen deshalb nicht einmal, auf welche Argumente sich das Gericht gestützt hat. Die Antragsschrift des Hoeneß-Anwalts, in der sie das nachlesen können, ist ihnen noch gar nicht zugestellt worden.
Bemerkenswert daran ist: Ähnliche Vermutungen wurden nach dem Turboprozess von nur vier Verhandlungstagen, der trotz des kurzfristigen Nachreichens von rund 70 000 Dokumenten nicht einmal verschoben wurde, von vielen Menschen und von etlichen Medien geäußert. In einem Gastbeitrag für die F.A.Z. vermutete ein namhafter Strafverteidiger hierbei in ganz ähnlichen Worten ein Beispiel für ein neues Phänomen in Wirtschaftsstrafprozessen - einen „unausgesprochenen Konsens“ und eine „Verständigung jenseits des Deals“. Mehr noch: Nach Informationen der F.A.Z. war zwar nicht das Urteil, aber doch immerhin der Verzicht auf Rechtsmittel tatsächlich zwischen Anklagebehörde und Verteidigung verabredet.
Die Justitiarin des Verlags Gruner + Jahr, Kirsten von Hutten, vermutet hinter dem Vorstoß von Hoeneß’ Presseanwalt daher „Nebelkerzen“. „Da werden Nebenkriegsschauplätze ausgesucht, um kleine Etappensiege zu feiern“, sagte sie der F.A.Z.. Immerhin wandere Hoeneß bald ins Gefängnis - „und unsere Recherchen haben nicht unbeträchtlich dazu beigetragen“.
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Richter

Vorsitzende Richterin am Landgericht: Simone Käfer
Richterin am Landgericht: Barbara Mittler
Richterin am Landgericht: Dr. Thomas Linke

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Nesselhauf; RA Michael Nesselhauf, RA Till Dunckel
Beklagtenseite: Kanzlei Damm & Mann; RA Dr. Roger Mann

Notizen aus der Gerichtsverhandlung 324 O 714/14

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es wird ein Strafrechtswissenschaftler zitiert. Die Begebenheit ist die Veröffentlichung des Urteils im Strafverfahren Hoeneß.

Kommentar RS:' IM Internet finden wir: [FAZ – 29.10.14: Jetzt, so Grasnick, gebe es „auch den erweiterten Deal: Zur Erinnerung: [...] Sie reicht aber viel weiter als bislang angenommen. Denn die Absprache erfasst auch – und das ist nun für das Ansehen der Münchner Justiz tödlich – die Modalitäten der bisher verweigerten Bekanntgabe der schriftlichen Urteilsgründe.“

Vorsitzende: Wir haben untersagt .... .... gar nicht mehr bewiesen. Sie Herr Mann machen geltend die Argumente zur Verbreiterhaftung, weil wir die die Verbreitung untersagt haben. Aber es geht um die Sorgfaltspflicht. Zu „a“: .... Bei „b“ ist es eine zulässige Meinungsäußerung, der wir folgen würden. Der Verbreiter muss aber überprüfen, ob es eine Meinungsäußerung oder Tatsachenbehauptung ist. Das ist nicht eingehalten worden. Das [Urteil lag vor… in anderer Form. Sie wussten, dass das Gericht es untersagen wird. Wir finden nicht, dass … Umstand … Sie sagen; es steht im Urteil. Sie sagen die Äußerung "a" ist eine Meinungsäußerung Wann haben wir eine kompetente Absprache, wann … Stolpe. Haben dazu nichts gesagt. Sehen voraus. Das Gericht ist eingeschaltet worden. Wir sehen nicht im Sinne der StPO. Deal wäre nach stopp … Ohne P… wäre eine Zustimmung des Teams notwendig. Diese Äußerung sehen wir als Tatsachenbehauptung. Sehen in der Veröffentlichung des Urteils nach Nachgeben. Tatsächliche Ebene, dass man die Zustimmung des Teams unbedingt brauche.

FAZ-Anwalt Dr. Roger Mann: Ihre Meinung überrascht mich nicht. Auch wenn man richtige Gründe für die Äu0ßerungen hat. Ich habe keine Chance, Sie vom Gegenteil zu überzeugen.

Hoeneß-Anwalt Michael Nesselhauf: Auch um hier zu sitzen.

Alle lachen.

FAZ-Anwalt Dr. Roger Mann: Tatsächlich. Freue mich, Nesselhauf wieder zu sehen.

Vorsitzende: Da setzen Sie Dr. Dunckel runter.

FAZ-Anwalt Dr. Roger Mann: Da wir hier zusammen sitzen, kann ich darlegen, weshalb wir es anders sehen. Bezüglich Stolpe hat auch diese Kammer eine Abgrenzung zwischen Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung gemacht, ob die Stolpe-Rechtsprechung Anwendung findet. Es ist eine sehr große Verallgemeinerung dieser Rechtsprechung. Das erste Verbot ist in der Tat … . IM Urteil steht, kein Deal im Sinne der stopp.

Kommentar RS: Im der schriftlichen Begründung des Urteilk heißt es auf Seite 23:

"Das Urteil beruht nicht auf einer Verständigung im Sinne des Paragrafen 253c Strafprozessordnung. Gespräche zur Anbahnung einer solchen Verständigung haben nicht stattgefunden."

FAZ-Anwalt Dr. Roger Mann: Das geht am Kern vorbei. Sie (Käfer) sagen, es ist eine Meinungsäußerung im Sinne der stopp.

Vorsitzende: Meinungsäußerung nur auch.

FAZ-Anwalt Dr. Roger Mann: Dann, was ist der Tatsachenkern? Es kommt auf den Durchschnittsleser an. Das heißt, konkludenter Deal. Heißt, kein ausdrücklicher Deal. Es kommt hinzu die Besonderheit des Falls. Wir bewegen uns zwischen … Herr Grasnick beruft sich auf die Vorberichterstattung. Da gab es …. Habe mich bei Strafverteidiger kundig gemacht. Es gab nur vier Verhandlungen. Dann das umfangreiche Geständnis, geringe Strafe, Verzicht auf Revisison von beiden Seiten (Hoeneß, Staatsanwaltschaft). Das würde auch ein unausgesprochenen Deal rechtfertigen. In der Tat, ein konkludentes Deal. Herr Wessing hat da so geschrieben. Noch dazu ein Richter von dem bekannt ist, dass er solche Deals nicht macht. Da meinen wir, die Äußerung "konkluderter Deal" ist zulässig.

Vorsitzende: Wiese vier Tage? Er hat nur gesagt, hat die befreiende Selbstanzeige gemacht. Wieso soll ich nur vier Tage ansetzen, kann jedes Mal verlängern. Hoeneß wollte nicht weiter in der Presse diskutiert werden.

Hoeneß-Anwalt Michael Nesselhauf: …. Bitte, soll ich Ihr entscheidendes Dealverständnis übernehmen? Ist ein absoluter Scherz. Seitens der Verteidigung gab es nicht im Entferntesten ein Deal. Ich war in München. Wurde gesagt, das brauchen Sie nicht. Spätestens am Nachmittag entstand der Verlegungsbeschluss des Gerichts. Das war die Lage am 24.02.2013. Das heißt kein Deal.

FAZ-Anwalt Dr. Roger Mann: Das kann nicht da stehen. Es ist irrelevant. s gab vier … Sie waren bei der Strafkammer. Sie wissen es besser. Wessing sagt, bin überrascht. Sie sagen, keinen Falls. Man kann meinen, das war ein konkludenter Deal oder nicht. Es ist eine Meinungsäußerung. Sind letztlich, … ob sie sagen, nicht Stolpe, im Zweifel verbieten wir oder nicht.

Richterin Barbara Mittler: Vier Tage nur wenn man begründet, weshalb vier Tage. Haben viele Zeugen, schaffen n cht in vier Tagen. Das gab es nicht. Der Angeklagte war geständig.

Hoeneß-Anwalt Dr. Till Dunckel: … Es gab seitens der Verteidiger ein klare Aussage, dass es keinen Deal gab.

Vorsitzende: Die Absprache muss auf der stopp basieren. Vier Tage, fünf Tage … … will sieben Jahre. Man schwimmt voll.

FAZ-Anwalt Dr. Roger Mann: Wenn Sie sagen, es gab keine Deal, verstehe ich das. Das ist richtig. Alle haben keine Revision eingelegt, weil alle wussten, beim BGH hätte das Urteil keinen Bestand.

Vorsitzende: Das wäre Rechtsbeugung.

FAZ-Anwalt Dr. Roger Mann: Rechtsbeugung wäre nur, wenn es eine Absprache gab.

Vorsitzende: Eben. Es heißt, darf nicht umgangen werden. Der Vorwurf ist, wurde bewusst umgangen. Man kennt die Bilder von der Verkündung.

Hoeneß-Anwalt Michael Nesselhauf: Hoeneß ist zusammengebrochen. … konkludent … . Kann mich aber wissentlich nicht konkludent … Ich kann nicht konkludent das Gehalt Ihrer Sekretärinnen einwilligen.

FAZ-Anwalt Dr. Roger Mann: Wir drehen uns im Kreis. Wir wünschen uns kein …. Nicht ein zweites …

Vorsitzende lacht: Play…

FAZ-Anwalt Dr. Roger Mann: Noch viel weniger. Wenn Sie sagen, es ist eine Tatsachenbehauptung, heißt ohne Team, … ohne dem Hoeneß-Team läuft beim Bayerischem Gericht nichts. Wir haben den Fall Piëch.

Vorsitzende: Krawatte?

FAZ-Anwalt Dr. Roger Mann: Angst vor allen Menschen. Wurde gesagt, innere Tatsache. Bin durch zwei Instanzen gegangen. Hauptsache .. .. Der Senat – meine das ironisch – hat "entdeckt", dass man beim Verlag bei Verboten im Kontext die Äuß0erungen sehen muss. Ist doch kalt, dass Herr Grasnick darlegt, wie er sich das vorstellt. Das erste Mal … dazu die Äußerungen des Verteidigers. Noch dazu vor Erlass wurden zwei Wochen Möglichkeit gegeben, sich zu äußern. Wie bei Piëch werde durch vier Instanzen gehen.

Vorsitzende: Wenn man nichts dazu … Sie kennen auch den Vorgang, den wir nicht erlassen haben. … anonymisiert worden … Kann man diesen Vorgang als Play… bezeichnen? Steht doch … Hoeneß hatte gesagt, damit wäre ich einverstanden.

Hoeneß-Anwalt Michael Nesselhauf: Das heißt, ohne Play… buchstäöblich, WSort für Wort.

FAZ-Anwalt Dr. Roger Mann: Das ist in der Tat eine Frage, bei der es sich schwer argumentieren lässt. Glaube, dass es nicht darauf ankommen man der4 Verteidigung folgt. Es gab vorher zwei Stellungnahmen gegen …

Vorsitzende: Play… heißt, Zustimmung ist erforderlich.

FAZ-Anwalt Dr. Roger Mann: Bin sehr zuversichtlich, dass Ihre Entscheidung keinen Bestand haben wird.

Hoeneß-Anwalt Michael Nesselhauf: Gut, dann sind wir beide zuversichtlich.

Vorsitzende: Beiden kann ich vorschlagen,…

Hoeneß-Anwalt Michael Nesselhauf: Nein.

Vorsitzende: Mit den Parteien wurde die Sach- und Rechtslage erörtert. Der Antragsgegner-Vertreter beantragt, die Einstweilige Verfügung vom 01.12.2014 aufzuheben und die zu Grunde liegenden Anträge zurückzuweisen. Der Antragsteller-Vertreter beantragt die Einstweilige Verfügung zu bestätigen.

Beschlossen und verkündet: Eine Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung im Raun B334.

Richterin Barbara Mittel zu Dr. Roger Mann: Danke für die Übersicht.

Kommentar RS

Möchte Rechtsanwalt Dr. Roger Mann tatsächlich über alle Instanzen gehen, dann stellt sich die Frage, weshalb im Verfügungsverfahren in Widerspruch gegangen wurde. Dwer Gang zum BGH und Verfassungsgericht geht nur über das Hauptsacheverfahren.

Man kann sich Kosten sparen.

Für die Pressefreiheit, auch die der FAZ wäre es durchaus besser, das Geld nicht den Rechtsanwälten zuzuschießen, sondern die gesparten Ausgaben für Gerichtsverfahren für bessere Recherchen den Journalisten zukommen zu lassen.

FUNKJE Women Gruop GmbH vs. Mascha Sihler324 O 622/14

FUNKJE Women Gruop GmbH vs. Katja Sihler324 O 623/14

Corpus Delicti

Aufhebung der einstweiligen Verfügung, Rückforderung der Kosten des Verfügungsverfahrens 7 U 2/12 / 324 O 328 /11

Aufhebung der einstweiligen Verfügung, Rückforderung der Kosten des Verfügungsverfahrens 7 U 106/11 / 324 O 345 /11

In den Hauptsachverfahren 7 U 67/12 ./. 324 O 201/12 (Mascha Sihler) und 7 U 66/12 ./. 324 O 72/12 (Katja Siehelr)

Hat der BGH die Buske-Raben-Urteile am 29.04.14 mit BGH-Urteil VI ZR 138/13 und BGH-Urteil VI ZR 137/13 aufgehoben.

Richter

Vorsitzende Richterin am Landgericht: Simone Käfer
Richterin am Landgericht: Barbara Mittler
Richterin am Landgericht: Dr. Thomas Linke

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Sattkamp & Bullerkotte; RA'in Britta Bullerkotte
Beklagtenseite: Kanzlei Schertz Bergmann; RA Sebastian Graals

Notizen aus der Gerichtsverhandlung 324 O 622/14

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Die Antragsteller-Vertreterin überreicht Schriftsatz vom 14.01.2015 für Gericht und Gegner. Wir sind


Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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