16.01.2015 - Jauch mit Schertz verliert, Hoeneß mit Nesselhauf obsiegt
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[bearbeiten] Was war heute los?
16.01.2015
Uli Hoeneß gewinnt, Jauch seine Kinder verlieren
oder
Nesselhauf gewinnt, Schertz verliert.
Hoeneß-Prozess: Verkündung des Urteils am 13.03.2014 Diese beiden Rechstanwälte – Schertz und Höch - möchten bestimmen, was in Deutschland zu verbieten und zu erlauben ist. | Es war eine Promi-Tag.
Ulrich Hoeneß, vertreten von der Kanzlei Nesselhauf – Michael Nesselhauf kam persönlich – greift die Medien an, welche mehr berichten, als das Landgericht München im Urteil WS Kls 63 Js 328413 preisgab. Die Vorsitzende verbot das, was der durchschnittliche deutsche Michel so und so denkt, sieht und meint. Interessant die Diskussion dazu zwischen fünf höchst qualifizierten Juristen, drei Richterinnen und zwei Fachanwälten, im Medienrecht. Davon einer – Dr. Roger Mann – sogar Professor. Rechtsanwalt Michael Nesselhauf schien darauf neidisch zu sein. Ein Professor gegen eine Frau Doktor und drei Juristen ohne akademischem Titel. Um so unangenehmer waren die beiden anderen Verfahren. Die Kanzlei des brutalsten deutschen Medienanwaltes Prof. Dr. Christian Schertz, wollte nicht, dass die Namen der Jauch-Töchter, Mascha Sihler und Katja Sihler im den Medien und im Internet genannt werden. Ich möchte es auch nicht. Halte es nicht für richtig, dass die Presse Vornahmen von Kindern Prominenter nennt, auch wenn die Namen schon bekannt sind, oder Prominente, wie der Kläger Jauch, die Namen seiner Kinder selber nannte. Der BGH sieht das anders. BGH Urteil VI ZR 137/13 und Urteil VI ZR 138/13 vom 19.04.2014. Ich tue es aber dank dem Pof. Dr. Christian Schertz. Dieser Professor hat mich gelehrt, formal juristisch – was seine Mandanten betrifft – zu ticken. Auch wenn mich das genau so ankotzt, wie die juristischen Siege bei Buske+Käfer&Co. gegen meine Berichterstattung seitens strafrechtlich verurteilter Kläger:
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Mir kommt die gleiche Kotze, wie seinerzeit als der krminelle Börsenguru Markus Frick mich zusammen mit seinem Anwalt Dominik Höch ins Gefängnis steckte, in dem ich durch Essensentzug vier Tage lang gefoltert wurde.
Mich kotzt genau so Ulrich Marseille an, der zusammen mit seinem Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger, mich ebenfalls ins Gefängnis treibt, anstelle zu lernen, wie zivilisiert mit Kritik zu den Verhältnissen in seinen Kliniken umgegangen werden sollte.
Die juristische Diskussion zu der Veröffentlichung der Kindernamen Prominenter hat auch seinen Wert. Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer trägt entscheidend dazu bei, das Vertrauen in die deutsche Justiz zu brechen.
Das Verfahren Bettina Wulff gegen Google Inc. 324 O 540/12 war angesetzt, wurde aber nicht verhandelt. Einen Tag zuvor kam es zu einer außergerichtlichen Einigung, was die Autocomplete-Funktion von Google betrifft. Es ging wohl um 43 Autocomplete-Ergänzungen bei Eingabe des Namens Bettina Wulff.
[bearbeiten] Die heutigen Termine
Die Terminrollen waren auch heute ohne Angaben der Kanzleien und der Richter_Innen. Gerichtet haben die Vorsitzende Richterin Simone Käfer, Richterin Barbara Mittler, Richter Dr. Thomas Linke.
[bearbeiten] VerkündungDie Verkündung fand im Geschäftszimmer B334 statt. Ein Raum mit zwei gegenüberstehenden Schreibtischen, drei Computern, einem Drucker und einem langen Tisch, welcher quer zu den Schreibtischen steht. Verkündet hat Richterin Simone Käfer. Heute im stramm sitzenden Hosenanzug. Diese Richterin verkündet sitzend, die Öffentlichkeit darf stehen. In Zivilverfahren darf wohl sitzend verkündet werden, in den Verhandlungen braucht die Öffentlichkeit nicht aufzustehen. Auch die Parteien und deren Anwälte dürfen sitzen bleiben. Anders wohl in den Strafverfahren. Trotzdem bezeichnend, die Richterin Simone Käfer sitzt, die Öffentlichkeit, ein Rentner, 76 Jahre alt, muss stehen. Einen Stuhl gibt es nicht. Wir wissen nicht, ob die Richterin Simone Käfer das immer so handhabt oder nur beim Buskeismus-Betreiber, ihre Verachtung damit demonstrierend. Zweifelsohne charakterisiert solch ein Verhalten die innere Haltung dieser auf Gutsherrinnen Art herrschenden Richterin. Sie ist was Besseres, darf das zeigen. Diese Richterin hat offenbar auch kein Gefühl dafür, dass möglicherweise etwas in ihrem Verhalten, in ihrer Beziehung zu anderen Menschen nicht stimmen mag. Die Quittung kam postwendend. Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer musste ihren Stuhl noch während der Verkündung der ersten Sache verlassen, weil die Rechtpflegerin kam und sich auf ihren rechtsmäßigen Stuhl setzen wollte und auch das ohne Widerspruch durchsetze. Es gab noch einen freien Stuhl. Dieser Stuhl stand am Tisch, war belegt. Richterin Simone Käfer machte den Stuhl frei, rückte diesen an eine freie Tischstelle direkt dem der Pseudoöffentlichkeit. Simone Käfer setzte sich dort und verkündete. Die Rechtspfleger machten ihre Arbeit, die Richterin musste die Protokolle selbst ausfüllen. Vielleicht wird in Zukunft doch im Gerichtssaal verkündet, wie das der gute Buske tat. |
Denn Richter Andreas Buske ist da anders: Er verkündete und verkündet in den Geschäftszimmern immer stehend, im Gerichtssaal sitzend, weil das Publikum auch sitzen kann und darf. Buske ist noch alte Schule, eben.
Die Verkündungsergebnisse sind in der Terminrolle vom 16.01.2015 zu finden.
[bearbeiten] Vorsitzende Richterin Simone Käfer
Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer war heute gut drauf, machte einen ausgeschlafenen, ausgeglichenen, ruhigen Eindruck. Im Gegensatz zum letzten Freitag, den 09.01.2015, kann ich nicht sagen, dass sie den Eindruck erweckte, unter Drogen oder Medikamenten zu stehen.
Sie war freundlich, grüßte sogar, zu was sich z.B. Richter Dr. Thomas Linke immer noch nicht zwingen kann.
10:30
[bearbeiten] Ulrich Hoeneß vs. Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH 324 O 717/14
[bearbeiten] Corpus delicti
Diskussionen im Vorfeld des Strafverfahrens. | Corpus Delicti dürfte ein FAZ-Artikel vom 29 (30).10.14 gewesen sein.
Fall Hoeneß Sesam öffnet sich
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- Doch siehe da: Dienstagnachmittag tauchte in der Online-Ausgabe der „Bild“ eine Notiz auf, der zufolge die Urteilsbegründung Anfang November veröffentlicht werden solle. Auf Anfrage wurde das der F.A.Z. am Mittwoch, den 29. Oktober bestätigt. Die zuständige Kammer des Münchner Landgerichts habe Hoeneß’ Verteidiger um Stellungnahme gebeten. Die Frist für diese sei nun verstrichen, und man dürfe für die nächste Woche damit rechnen, dass das Urteil für Wissenschaftler und Journalisten zugänglich sei, sagte Andrea Titz, die Leiterin der Pressestelle beim Oberlandesgericht München. Die Anwälte hätten in dieser Frage zwar kein Mitspracherecht, doch erscheine es sinnvoll, die Beteiligten vor der Veröffentlichung des schriftlichen Urteils anzuhören, schließlich spiele in diesem Strafverfahren auch das Steuergeheimnis und spielten Persönlichkeitsrechte eine Rolle, da sei eine sorgfältige Abwägung geboten.
- Walter Grasnick, der fünfundzwanzig Jahre lang im Justizdienst war, zuletzt als Oberstaatsanwalt, und als Honorarprofessor für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Marburg lehrt, wertet den Vorgang anders: Man kenne, sagte er, „den traurigen Fall des erweiterten Suizids“. Den begehe „zum Beispiel ein Mann, der nach einem mit seiner Geliebten gemeinsam gefassten Plan zunächst diese und danach sich selbst umbringt“. Jetzt, so Grasnick, gebe es „auch den erweiterten Deal. Zur Erinnerung: [...] Sie reicht aber viel weiter als bislang angenommen. Denn die Absprache erfasst auch – und das ist nun für das Ansehen der Münchner Justiz tödlich – die Modalitäten der bisher verweigerten Bekanntgabe der schriftlichen Urteilsgründe.“
- Jetzt solle „das Unmögliche doch geschehen“, aber „erst, nachdem die Staatsanwaltschaft München den Entwurf einer anonymisierten Fassung des Urteils der Verteidigung zur Stellungnahme vorgelegt hat. Das heißt: [... ]“ Wegen der Odyssee, die Grasnick bei seiner Anfrage nach dem schriftlichen Hoeneß-Urteil erlebte (beschrieben in der Zeitschrift „myops“, (Verlag C.H. Beck, Nr.22/2014, Seiten 43–49), hat er übrigens Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Pressesprecherin des Oberlandesgerichts München, Andrea Titz, eingereicht. Die Beschwerde trägt das Datum vom 28.Oktober – dem Tag, in dessen Verlauf offenbart wurde, dass Wissenschaftler und Journalisten das schriftliche Urteil in Sachen Hoeneß nun bald doch nachlesen können sollen.
Konkret ging es wohl um die Passagen (im obigen Artikel offenbar in [...] wg. der einstweiligen Verfügung gelöscht):
- "das Strafurteil gegen Ulrich Hoeneß wegen Steuerhinterziehung basiere auf einer konkludenten Absprache zwischen Gericht, Verteidigung und Staatsanwaltschaft" und
- "ohne Placet des Teams Hoeneß laufe in der bayrischen Justiz - ob buchstäblich oder konkludent - gar nichts",
welche als unwahr gelten und per Einstweiliger Verfügung verboten wurden.
[bearbeiten] Richter
Vorsitzende Richterin am Landgericht: Simone Käfer
Richterin am Landgericht: Barbara Mittler
Richterin am Landgericht: Dr. Thomas Linke
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Nesselhauf; RA Michael Nesselhauf, RA Till Dunckel
Beklagtenseite: Kanzlei Damm & Mann; RA Dr. Roger Mann
[bearbeiten] Notizen aus der Gerichtsverhandlung 324 O 717/14
Wioderspruchsverhandlung gegen die Einstweilige Verfügung vom 02.12.2014.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es wird ein Strafrechtswissenschaftler zitiert. Die Begebenheit ist die Veröffentlichung des Urteils im Strafverfahren Hoeneß.
Kommentar RS: IM Internet finden wir: [FAZ – 29.10.14: Jetzt, so Grasnick, gebe es „auch den erweiterten Deal: Zur Erinnerung: [...] Sie reicht aber viel weiter als bislang angenommen. Denn die Absprache erfasst auch – und das ist nun für das Ansehen der Münchner Justiz tödlich – die Modalitäten der bisher verweigerten Bekanntgabe der schriftlichen Urteilsgründe.“
Vorsitzende: Wir haben untersagt .... .... gar nicht mehr bewiesen. Sie Herr Mann machen geltend die Argumente zur Verbreiterhaftung, weil wir die Verbreitung untersagt haben. Aber es geht um die Sorgfaltspflicht. Zu „a“: .... Bei „b“ ist es eine zulässige Meinungsäußerung, der wir folgen würden. Der Verbreiter muss aber überprüfen, ob es eine Meinungsäußerung oder Tatsachenbehauptung ist. Das ist nicht eingehalten worden. Das [Urteil lag vor… in anderer Form. Sie wussten, dass das Gericht es untersagen wird. Wir finden nicht, dass … Umstand … Sie sagen; es steht im Urteil. Sie sagen die Äußerung "a" ist eine Meinungsäußerung. Wann haben wir eine kompetente Absprache, wann … Stolpe. Haben dazu nichts gesagt. Sehen voraus. Das Gericht ist eingeschaltet worden. Wir sehen nicht im Sinne der StPO. Deal wäre nach stopp … Ohne P… wäre eine Zustimmung des Teams notwendig. Diese Äußerung sehen wir als Tatsachenbehauptung. Sehen in der Veröffentlichung des Urteils nach Nachgeben. Tatsächliche Ebene, dass man die Zustimmung des Teams unbedingt brauche.
FAZ-Anwalt Dr. Roger Mann: Ihre Meinung überrascht mich nicht. Auch wenn man richtige Gründe für die Äußerungen hat. Ich habe keine Chance, Sie vom Gegenteil zu überzeugen.
Hoeneß-Anwalt Michael Nesselhauf: Auch um hier zu sitzen.
Alle lachen.
FAZ-Anwalt Dr. Roger Mann: Tatsächlich. Freue mich, Nesselhauf wieder zu sehen.
Vorsitzende: Da setzen Sie Dr. Dunckel runter.
FAZ-Anwalt Dr. Roger Mann: Da wir hier zusammensitzen, kann ich darlegen, weshalb wir es anders sehen. Bezüglich Stolpe hat auch diese Kammer eine Abgrenzung zwischen Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung gemacht, ob die Stolpe-Rechtsprechung Anwendung findet. Es ist eine sehr große Verallgemeinerung dieser Rechtsprechung. Das erste Verbot ist in der Tat … . Im Urteil steht, kein Deal im Sinne der StPO.
Kommentar RS: Im der schriftlichen Begründung des Urteils heißt es auf Seite 23:
- "Das Urteil beruht nicht auf einer Verständigung im Sinne des Paragrafen 253c Strafprozessordnung. Gespräche zur Anbahnung einer solchen Verständigung haben nicht stattgefunden."
FAZ-Anwalt Dr. Roger Mann: Das geht am Kern vorbei. Sie (Käfer) sagen, es ist eine Meinungsäußerung im Sinne der StPO.
Vorsitzende: Meinungsäußerung nur auch.
FAZ-Anwalt Dr. Roger Mann: Dann, was ist der Tatsachenkern? Es kommt auf den Durchschnittsleser an. Das heißt, konkludenter Deal. Heißt, kein ausdrücklicher Deal. Es kommt hinzu die Besonderheit des Falls. Wir bewegen uns zwischen … Herr Grasnick beruft sich auf die Vorberichterstattung. Da gab es …. Habe mich bei Strafverteidigern kundig gemacht. Es gab nur vier Verhandlungen. Dann das umfangreiche Geständnis, geringe Strafe, Verzicht auf Revision von beiden Seiten (Hoeneß, Staatsanwaltschaft). Das würde auch ein unausgesprochener Deal rechtfertigen. In der Tat, ein konkludenter Deal. Herr Wessing hat da so geschrieben. Noch dazu ein Richter von dem bekannt ist, dass er solche Deals nicht macht. Da meinen wir, die Äußerung "konkludenter Deal" ist zulässig.
Vorsitzende: Wiese vier Tage? Er hat nur gesagt, hat die befreiende Selbstanzeige gemacht. Wieso soll ich nur vier Tage ansetzen, kann jedes Mal verlängern. Hoeneß wollte nicht weiter in der Presse diskutiert werden.
Hoeneß-Anwalt Michael Nesselhauf: …. Bitte, soll ich Ihr entscheidendes Dealverständnis übernehmen? Ist ein absoluter Scherz. Seitens der Verteidigung gab es nicht im Entferntesten ein Deal. Ich war in München. Wurde gesagt, das brauchen Sie nicht. Spätestens am Nachmittag entstand der Verlegungsbeschluss des Gerichts. Das war die Lage am 24.02.2013. Das heißt kein Deal.
FAZ-Anwalt Dr. Roger Mann: Das kann nicht da stehen. Es ist irrelevant. Es gab vier … Sie waren bei der Strafkammer. Sie wissen es besser. Wessing sagt, bin überrascht. Sie sagen, keinen Falls. Man kann meinen, das war ein konkludenter Deal oder nicht. Es ist eine Meinungsäußerung. Sind letztlich, … ob sie sagen, nicht Stolpe, im Zweifel verbieten wir oder nicht.
Richterin Barbara Mittler: Vier Tage nur wenn man begründet, weshalb vier Tage. Haben viele Zeugen, schaffen es nicht in vier Tagen. Das gab es nicht. Der Angeklagte war geständig.
Hoeneß-Anwalt Dr. Till Dunckel: … Es gab seitens der Verteidiger eine klare Aussage, dass es keinen Deal gab.
Vorsitzende: Die Absprache muss auf der StPO basieren. Vier Tage, fünf Tage … … will sieben Jahre. Man schwimmt voll.
FAZ-Anwalt Dr. Roger Mann: Wenn Sie sagen, es gab keinen Deal, verstehe ich das. Das ist richtig. Alle haben keine Revision eingelegt, weil alle wussten, beim BGH hätte das Urteil keinen Bestand.
Vorsitzende: Das wäre Rechtsbeugung.
FAZ-Anwalt Dr. Roger Mann: Rechtsbeugung wäre nur, wenn es eine Absprache gab.
Vorsitzende: Eben. Es heißt, darf nicht umgangen werden. Der Vorwurf ist, wurde bewusst umgangen. Man kennt die Bilder von der Verkündung.
Hoeneß-Anwalt Michael Nesselhauf: Hoeneß ist zusammengebrochen. … konkludent … . Kann mich aber wissentlich nicht konkludent … Ich kann nicht konkludent das Gehalt Ihrer Sekretärinnen einwilligen.
FAZ-Anwalt Dr. Roger Mann: Wir drehen uns im Kreis. Wir wünschen uns kein …. Nicht ein zweites …
Vorsitzende lacht: Placet …
FAZ-Anwalt Dr. Roger Mann: Noch viel weniger. Wenn Sie sagen, es ist eine Tatsachenbehauptung, heißt ohne Team, … ohne dem Hoeneß-Team läuft beim Bayerischem Gericht nichts. Wir haben den Fall Piëch.
Vorsitzende: Krawatte?
FAZ-Anwalt Dr. Roger Mann: Angst vor allen Menschen. Wurde gesagt, innere Tatsache. Bin durch zwei Instanzen gegangen. Hauptsache .. .. Der Senat – meine das ironisch – hat "entdeckt", dass man beim Verlag bei Verboten im Kontext die Äußerungen sehen muss. Ist doch kalt, dass Herr Grasnick darlegt, wie er sich das vorstellt. Das erste Mal … dazu die Äußerungen des Verteidigers. Noch dazu vor Erlass wurden zwei Wochen Möglichkeit gegeben, sich zu äußern. Wie bei Piëch werde durch vier Instanzen gehen.
Vorsitzende: Wenn man nichts dazu … Sie kennen auch den Vorgang, den wir nicht erlassen haben. … anonymisiert worden … Kann man diesen Vorgang als Placet bezeichnen? Steht doch … Hoeneß hatte gesagt, damit wäre ich einverstanden.
Hoeneß-Anwalt Michael Nesselhauf: Das heißt, ohne Placet.... buchstäblich, Wort für Wort.
FAZ-Anwalt Dr. Roger Mann: Das ist in der Tat eine Frage, bei der es sich schwer argumentieren lässt. Glaube, dass es nicht darauf ankommen kann, ob man der Verteidigung folgt. Es gab vorher zwei Stellungnahmen gegen …
Vorsitzende: Placet heißt, Zustimmung ist erforderlich.
FAZ-Anwalt Dr. Roger Mann: Bin sehr zuversichtlich, dass Ihre Entscheidung keinen Bestand haben wird.
Hoeneß-Anwalt Michael Nesselhauf: Gut, dann sind wir beide zuversichtlich.
Vorsitzende: Beiden kann ich vorschlagen,…
Hoeneß-Anwalt Michael Nesselhauf: Nein.
Vorsitzende: Mit den Parteien wurde die Sach- und Rechtslage erörtert. Der Antragsgegner-Vertreter beantragt, die Einstweilige Verfügung vom 01.12.2014 aufzuheben und die zu Grunde liegenden Anträge zurückzuweisen. Der Antragsteller-Vertreter beantragt die Einstweilige Verfügung zu bestätigen.
Beschlossen und verkündet: Eine Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung im Raun B334.
Richterin Barbara Mittel zu Dr. Roger Mann: Danke für die Übersicht.
[bearbeiten] Kommentar RS
Möchte Rechtsanwalt Dr. Roger Mann tatsächlich über alle Instanzen gehen, dann stellt sich die Frage, weshalb im Verfügungsverfahren in Widerspruch gegangen wurde. Der Gang zum BGH und Verfassungsgericht geht nur über das Hauptsacheverfahren.
Man kann sich Kosten sparen.
Für die Pressefreiheit, auch die der FAZ wäre es durchaus besser, das Geld nicht den Rechtsanwälten zuzuschießen, sondern die gesparten Ausgaben für Gerichtsverfahren für bessere Recherchen den Journalisten zukommen zu lassen.
[bearbeiten] Aus dem Internet
- De Legibus - Nebenschauplatz Hoeneß - Dämliche Erpressung.
[bearbeiten] FUNKE Women Group GmbH vs. Mascha Sihler 324 O 622/14
[bearbeiten] FUNKE Women Group GmbH vs. Katja Sihler 324 O 623/14
[bearbeiten] Corpus Delicti
Aufhebung der einstweiligen Verfügung, Rückforderung der Kosten des Verfügungsverfahrens 7 U 2/12 / 324 O 328/11
Aufhebung der einstweiligen Verfügung, Rückforderung der Kosten des Verfügungsverfahrens 7 U 106/11 / 324 O 345 /11
In den Hauptsacheverfahren 7 U 67/12 / 324 O 201/11 (Mascha Sihler) und 7 U 66/12 / 324 O 72/12 (Katja Sihler)
hat der BGH die Buske-Raben-Urteile am 29.04.14 mit BGH-Urteil VI ZR 138/13 und BGH-Urteil VI ZR 137/13 aufgehoben.
[bearbeiten] Richter
Vorsitzende Richterin am Landgericht: Simone Käfer
Richterin am Landgericht: Barbara Mittler
Richterin am Landgericht: Dr. Thomas Linke
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Sattkamp & Bullerkotte; RA'in Britta Bullerkotte
Beklagtenseite: Kanzlei Schertz Bergmann; RA Sebastian Graals
[bearbeiten] Notizen aus der Gerichtsverhandlung 324 O 622/14
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Die Antragsteller-Vertreterin überreicht Schriftsatz vom 14.01.2015 für Gericht und Gegner. Wir sind der Ansicht beim Antrag zu 1., dass die Einstweilige Verfügung aufzuheben ist. Wir haben den Verzicht auf die Rechte, aber nicht den Verzicht auf die Kostenentscheidung. Gemäß § 927 ZPO kann der Antrag gesplittet werden. Das ist eine Ausnahme, wenn es nur um die Kosten geht.
FUNKE Women-Anwältin Britta Bullerkotte: In der einen Sache –Katja – kam der Verzicht erst gestern.
Vorsitzende: Es geht erst um die Kosten dieses Verfahrens.
Sihler-Anwalt Sebastian Graals: Wenn sie sehen, dass verzichtet wird, erst bei Mascha, sieht doch, … . Wenn sie trotzdem den Antrag stellen, dann ist das … .
FUNKE Women-Anwältin Britta Bullerkotte: ….
Sihler-Anwalt Sebastian Graals: Das ist mutwillig. Sie können nicht bestreiten, weil ich es nachweisen kann. Es sind zwei Faxe zugegangen … wird verzichtet.
Vorsitzende: Darüber entscheiden wir nicht. Es geht nur um die Kosten. Sie müssen den Zugang beweisen oder die Antragstellerin, weil sie davon ausgehen konnte. Vielleicht Kosten aufteilen. In der Sache würden wir die Einstweilige Verfügung aufheben. Müssen nur über die Kosten entscheiden. Zahlungsanträge § 927 … keine Zahlung verlangt. Wenn wir die Einstweilige Verfügung aufheben, dann gibt es noch keine Kostenentscheidung. Die Kostenentscheidung hängt davon ab, ob es veränderte Umstände gibt. Wie ist das? Das OLG hat 1979 entscheiden, wenn die Ansprüche von Anfang an unbegründet waren, dann hat der Antragsteller die gesamten Kosten zu tragen. Wir entscheiden, dass von Anfang an unbegründet war. Der BGH hat anders angegrenzt. Es war von Anfang an unbegründet. Wir nehmen die >Grundentscheidung, Mascha und Katja haben die Kosten zu tragen. Heißt, dass alle Kosten … Alles im Kostenfeststellungsbeschluss. Wird alle beantragen.
FUNKE Women-Anwältin Britta Bullerkotte: Ja… Wo Sie sagen, der Antrag ist modifiziert. Die Rechtsprechung ist nicht einheitlich, wenn es heißt, … .
Vorsitzende: Es heißt, man muss den Titel herausgeben. Ist nicht herausgegeben worden. Haben wir nicht. Kann nicht vollstrecken.
FUNKE Women-Anwältin Britta Bullerkotte: Kann bei Vollstreckung zu einer Konfrontation kommen.
Vorsitzende: Nur mit Ordnungsgeld, wie …
FUNKE Women-Anwältin Britta Bullerkotte: Der Beginn einer Vollstreckung.
Sihler-Anwalt Sebastian Graals:
FUNKE Women-Anwältin Britta Bullerkotte: ….
Vorsitzende: Ich weiß, es ist streitig.
FUNKE Women-Anwältin Britta Bullerkotte: Werden vielleicht stehen lassen. Aufs Kostenmaß wirkt sich das nicht aus.
Vorsitzende: Gut. Mit den Parteien wurde die Sach- und Rechtslage erörtert.
Sihler-Anwalt Sebastian Graals lacht: Sehen Sie das als Änderung der Rechtsprechung?
Vorsitzende: Name ohne Not offenbart. Hanfpflanzen-Entscheidung. .. hatte eine Homestory gemacht mit Nennung der Namen.
Sihler-Anwalt Sebastian Graals: Ist streitig. Der BGH sagt, das ist lustig, das ist das Dramatische der Entscheidung. Der BGH sagt uns, es ist absolut egal ob durch Eltern oder Dritte. Völlig egal, von wem der Name in die Öffentlichkeit gebracht wurde,. Ob von den Eltern oder Dritten.
FUNKE Women-Anwältin Britta Bullerkotte: Die Eltern habe es aber gemacht.
Sihler-Anwalt Sebastian Graals: Der BGH stellt das nicht fest. Der Witz ist, der BGH fragt nicht nach, wer hat die Information gegeben. Wenn man das BGH-Urteil liest nach den allgemeinen Blog-Sätzen, kommt die Sicht …
Vorsitzende: Man kann das so sehen. Wir sind nicht glücklich. Machen aber auch die Abwägung, dass von Anfang an … .
Sihler-Anwalt Sebastian Graals: Der Kernwert, die öffentliche Information interessiert ..
FUNKE Women-Anwältin Britta Bullerkotte:
Sihler-Anwalt Sebastian Graals: Der Eingriff ist nur dann zulässig, wenn der Schutz des Betroffenen überwiegt. Haben es nicht nötig.
Vorsitzende: Auch wie stellen nun fest, war es überwiegend ein Persönlichkeitsrechtsinteresse oder Informationsmitteilungsinteresse.
Sihler-Anwalt Sebastian Graals: BGH
Vorsitzende: Wir sind auch nicht glücklich. Haben aber so entschieden.
Sihler-Anwalt Sebastian Graals: Wenn man BGH erst sieht … Es ist massive Absicht … .
Vorsitzende: Der BGH sagt, die Anonymisierung entfällt, weil schon vorher genannt wurde.
Vorsitzende liest vor: Der Name der Klägerin, ihr Alter und das zwischen ihr und Günther J. bestehende Kindschaftsverhältnis waren damit bereits vor der Veröffentlichung einer großen Zahl von Personen bekannt geworden, die sie ihrerseits weitergeben konnten. Die Klägerin hatte ihre Anonymität vor der angegriffenen Berichterstattung verloren; angesichts der Kürze der zwischen den letzten Vorveröffentlichungen und der angegriffenen Berichterstattung liegenden Zeit hatte sie ihre Anonymität noch nicht wieder erlangt. Die angegriffene Berichterstattung fügte dem nichts Neues hinzu und hatte damit keinen eigenständigen Verletzungsgehalt.
Sihler-Anwalt Sebastian Graals:
Vorsitzende: Man mag das für falsch halten, aber …
Sihler-Anwalt Sebastian Graals: … Wenn der BGH sagt, schon Dritte … sogar bei Minderjährigen. Wenn das Recht auf Selbstbestimmung so ist, dann heißt das, man kann sich nicht dagegen wehren. Solch eine … Konstellation .. Wird sich dann das Verfassungsgericht damit auseinandersetzen müssen. … Sagt, das Persönlichkeitsrecht muss überwiegen, hat nicht gesagt muss zurückstehen. Ich meine, auch der BGH hat seine Rechtsprechung nicht geändert. Folgen wir aber dem BGT, dass er geändert hat, … Kommt es darauf an, festzustellen, was meint der BGH.
Vorsitzende: Wir meinen nicht … wäre nicht ausgeliefert. Nach dem BGH hätten wir mehr berücksichtigen müssen. Wir haben anders abgewogen. Der BGH sagt, sie haben das falsch gewichtet.
Sihler-Anwalt Sebastian Graals: …
Vorsitzende: Es kommt nicht darauf an, welche Entscheidungen ich für richtig halte.
Sihler-Anwalt Sebastian Graals: Halte das für eine Änderung der Rechtssprechung. Der BGH war sich bewusst. Gut. Haben verschiedene äußerungsrechtliche …. Sie haben ein Problem …
FUNKE Women-Anwältin Britta Bullerkotte: Habe keine Probleme
Sihler-Anwalt Sebastian Graals: Das Verfassungsgericht hat Ende 2013 gesagt …
Vorsitzende: Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert. Fangen wir mit den Anträgen von Mascha an. War Verzicht von …
Richter Dr. Thomas Linke: Hat nur gefaxt.
Sihler-Anwalt Sebastian Graals: Nur zwei Mal gefaxt. Sie haben zwei Faxe erhalten. Mit der Post angeblich nur ein Schreiben. Sie hätten sehen müssen, wenn doppelt gefaxt wurde …
FUNKE Women-Anwältin Britta Bullerkotte: Kann das nicht sagen … ob zwei Mal … Kann nicht sagen. Vielleicht wurde nur ein Fax vorgelegt.
Vorsitzende: Machen Mascha. Antrag vom 06.10.2014. … dahingehend. Dass eine neue Kostenentscheidung zu 324 O 328/11 getroffen wird. Der Antragsgegner-Vertreter beantragt den Antrag abzuweisen.
Beschlossen und verkündet: Eine Entscheidung wird am 13.02.2015, 9:55, im Saal B335 verkündet.
[bearbeiten] Notizen aus der Gerichtsverhandlung 324 O 623/14
Vorsitzende: …
FUNKE Women-Anwältin Britta Bullerkotte: Haben zu 1 und 2 für erledigt erklärt.
Vorsitzende: Die Sach- und Rechtslage wird erörtert. Der Antragsgegner-Vertreter erklärt, ich habe der Gegenseite die Verzichtserklärung gefaxt. Versehentlich wurde nur zwei Mal Verzichterklärung für Mascha Sihler gefaxt. Per Post wurde sowie für Katja Sihler als auch für Mascha Sihler die Verzichtserklärung übersandt. Die Antragsteller-Vertreterin erklärt, wir haben nur zu Mascha Sihler ein Schreiben per Post erhalten.
Sihler-Anwalt Sebastian Graals: Kann nachreichen.
Vorsitzende: Die Antragsteller-Vertreterin hat per Post nur für Mascha Sihler erhalten. Per Fax auch nur zu Mascha Sihler. Ob mir diese per Fax zwei Mals zuging, wie der Antragsgegner-Vertreter vorträgt, weiß ich nicht. Rügt außerdem den Vortrag des Antragsgegners als verspätet. Anträge werden gestellt. Antragsteller-Vertreterin beantragt, die Einstweilige Verfügung vom 05.07.2011, Az. 324 O 345/11 aufzuheben und stellt den Antrag, eine neue Kostengrundentscheidung in der Sache 324 O 345/11 zu treffen. Der Antragsgegner-Vertreter beantragt, den Antrag abzuweisen und verweist auf Antrag … Der Antragsstelle-Vertreterin erklärt, die Anträge zu Ziffer 1 und vom 06.10.2011 soweit beantragt wurde, auch die Ziffer 1 und 2 der Einstweiligen Verfügung aufzuheben, für erledigt. Antragsgegner-Vertreter stimmt der Erledigung zu.
Beschlossen und verkündet: Eine Entscheidung wird am 13.02.2015, 9:55, Saal B335 verkündet.
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.
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