16.01.2015 - Jauch mit Schertz verliert, Hoeneß mit Nesselhauf obsiegt

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Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer urteilt formal, sich ihrer Verantwortung offenbar nicht bewusst

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

16. Januar 2015


Hoeneß heult


Was war heute los?

16.01.2015

Uli Hoeneß gewinnt, Jauch seine Kinder verlieren

oder

Nesselhauf gewinnt, Schertz verliert.


Hoeneß-Prozess: Verkündung des Urteils am 13.03.2014

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Diese beiden Rechstanwälte – Schertz und Höch - möchten bestimmen, was in Deutschland zu verbieten und zu erlauben ist.
Heil Deutschland!!

Es war eine Promi-Tag.

Ulrich Hoeneß, vertreten von der Kanzlei Nesselhauf – Michael Neselhauf kam persönlich – greift die Medien an, welche mehr berichten, als das Landgericht München im Urteil WS Kls 63 Js 328413 preisgab. Die Vorsitzende verbot das, was der durchschnittliche deutsche Michel so und so denkt, sieht und meint.

Interessant die Diskussion dazu zwischen fünf höchst qualifizierten Juristen, drei Richterinnen und zwei Fachanwälten, im Medienrecht. Davon einer – Dr. Roger Mann – sogar Professor. Rechtsanwalt Michael Nesselhauf schien darauf neidisch zu sein. Ein Professor gegen eine Frau Doktor und drei Juristen ohne akademischem Titel.

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Um so unangenehmer waren die beiden anderen Verfahren. Die Kanzlei des brutalsten deutschen Medienanwalt Prof. Dr. Christian Schertz, wollte nicht, dass die Namen der Jauch-Töchter, Mascha Sihler und Katja Sihler im den Medien und im Internet genannt werden.

Ich möchte es auch nicht. Halte es nicht für richtig, dass die Presse Vornahmen von Kindern Promineter nennt, auch wenn die Namen schon bekannt sind, oder Prominente, wie der Kläger Jauch, die Namen seiner Kinder selber nannte. er BGH sieht das anders. BGH Urteil >VI ZR 137/13 und Urteil VI ZR 138/13 vom 19.04.2014.

Ich tue es aber dank dem Pof. Dr. Christian Schertz. Dieser Professor hat mich gelehrt hat, formal juristisch – was seine Mandanten betrifft – zu ticken. Auch wenn mich das genau so ankotzt, wie die juristischen Siege bei Buske+Käfer&Co. gegen meine Berichterstattung seitens strafrechtlich verurteilter Kläger:

Mit kommt die gleichen Kotze, wie seinerzeit als der krminelle Börsenguru Markus Frick mich zusammen mit seinem Anwalt Dominik Höch ins Gefängnis steckte, in dem ich durch Essensentzug vier Tage lang gefoltert wurde.

Mich kotzt genau so Ulrich Marseille an, der zusammen mit seinem Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger, mich ebenfalls ins Gefängnis treibt, anstelle zu lernen, wie zivilisiert mit Kritik zu den Verhältnissen in seinen Kliniken umgegangen werden sollte.

Die juristische Diskussion zu der Veröffentlichung der Kindernamen Promineter hat auch seinen Wert. Die Vorsizende Richterin Simone Käfer trägt entscheidend dazu bei, as Vertrauen in die deutsche Justiz zu brechen.

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Das Verfahren Bettina Wulff gegen Google Inc. 324 O 540/12 war angesetzt, wurde aber nicht verhandelt. Einen Tag zuvor kam es zu einer außergerichtlichen Einigung, was die Autocomplete-Funktion von Google betrifft. Es giong wohl um 43 Autocomplete-Ergänzungen bei Euibngabe des namens Bettina Wulff.

Die heutigen Termine

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Die Terminrollen waren auch heute ohne Angaben der Kanzleien und der Richter_Innen. Gerichtet haben die Vorsitzende Richterin Simone Käfer, Richterin Barbara Mittle, Richterin Dr. Kerstin Gronau sowie Richter Dr. Thomas Linke.

Verkündung

Die Verkündung fand im Geschäftszimmer B334 statt. Ein raum mit zweui gegenpüberleigenden Schreibtischen, drei Computern, einem Drucker und einem langen Tisch, welche quer zu den Schreibtischen steht.

Verkündet hat Richterin Simone Käfer. Heute im stramm sitzenden Hosenanzug. Diese Richterin verkündet sitzend, die Öffentlichkeit darf stehen. In Zivilverfahren darf wohl sitzend verkündet werden, in den Verhandklungen braucht die Öffentlichekit nicht aufzustehen, SAuch die Parteien und deren Anwälte dürfen suitzen bleiben. Anders wohl in den Strafverfahren.

Trotzdem bezeuichnend, die Ricjhterin sitze, die Öffenlichkeit, eine Rnetner mit 76 jahren mmuss stehen. Einen Stuhl gibt es nicht.

Das charakterisiert die innere Haltung dieser auf Gutherrinnen SArt herrschenden Richterin. Sie isrt was besseres, darf das demonstrieren und hat offenbar auch keine Gefüghl dafür, dass möglciherweise etwas nicht stimmt in ihrem Verhalten zu anderen menshcne.

Die Quittung kam auch postwendent. Die Vorsitzedne Richterin Simone Käfer musste ihre SDtuhl verlassen, weil die Rechtpflegerin kam und sich auf ihren Stuhl setzen wollte. Es gab nioch beine freien Stuhl, dieser srtand dirtekt gegenüber der Pseudoöffentlichkeit. Simone Köäfer stzte aich auf diesen und verkündete.

Richter Andreas Bske ist da anders. Er verkündete und verkündet in den Geschäftszimmern immer stehend, im Gerichtssaal sitzende, wiel das Publikum auch sitzen kann. Alte Schgule, eben.

Die Verkündungsergebnisse sind ind er Terminrolle vom 16.01.2015 zu finden.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer

Die Viorsitzende Richterin Simone Köäfer war heute gut drauf. machte eine ausgeschlafenen, ausgeglichenen, ruhigen Eindruck. Im Gegensatz zum letzten Freuitag, den 09.01.2015, kann ich nicht sagen, dass sie den Eindruck erweckte, unter Drogen oder Medikamnenten zu stehen.

Sie war freundlich, grüßte sogar, zu was sich z.B. Richter Dr. Thoams Linke nicht zwingen kann.

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10:30

Ulrich Hoeneß vs. Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH 324 O 714/14

Corpus delicti


Diskussionen im Vorfeld des Strafverfahrens.

Corpus Delicti dürfte ein FAZ-Artikel, ähnlich wie dieser gewesen sein.

Auszüge aus „Gab es keine Deal?“ FAZ, 15.04.2014, von Joachim Jahn

Nebelkerzen auf Nebenkriegsschauplätzen
Bemerkenswert daran ist: Ähnliche Vermutungen wurden nach dem Turboprozess von nur vier Verhandlungstagen, der trotz des kurzfristigen Nachreichens von rund 70 000 Dokumenten nicht einmal verschoben wurde, von vielen Menschen und von etlichen Medien geäußert. In einem Gastbeitrag für die F.A.Z. vermutete ein namhafter Strafverteidiger hierbei in ganz ähnlichen Worten ein Beispiel für ein neues Phänomen in Wirtschaftsstrafprozessen - einen „unausgesprochenen Konsens“ und eine „Verständigung jenseits des Deals“. Mehr noch: Nach Informationen der F.A.Z. war zwar nicht das Urteil, aber doch immerhin der Verzicht auf Rechtsmittel tatsächlich zwischen Anklagebehörde und Verteidigung verabredet.
Die Justitiarin des Verlags Gruner + Jahr, Kirsten von Hutten, vermutet hinter dem Vorstoß von Hoeneß’ Presseanwalt daher „Nebelkerzen“. „Da werden Nebenkriegsschauplätze ausgesucht, um kleine Etappensiege zu feiern“, sagte sie der F.A.Z.. Immerhin wandere Hoeneß bald ins Gefängnis - „und unsere Recherchen haben nicht unbeträchtlich dazu beigetragen“.
Verbote im Schnellverfahren


Kürzlich hatten die Hamburger Richter schon vier weitere Äußerungen des Magazins verboten. Dabei berief es sich auf einen ungenannten Informanten, der angeblich bei der Bank Vontobel arbeitete. Nach dessen Angaben soll der Fußballmanager und Wurstfabrikant noch höhere Summen auf Schweizer Konten besessen haben. Auch hatte der „Stern“ über einen Zusammenhang mit Sponsorengeschäften des FC Bayern und über Steuertricks beim Leerverkauf von Aktien spekuliert. Hoeneß bestreitet all dies.
Der Verlag prüft, ob er Widerspruch gegen die neue Gerichtsentscheidung einlegt. Die Sitten im Presserecht sind rauh - insbesondere in Hamburg und weil sich jeder Kläger wegen des „fliegenden Gerichtsstands“ selbst aussuchen kann, vor welchem Gericht er ein Medium verklagt. Verbote werden im Schnellverfahren verhängt und meist, ohne die Journalisten oder ihre Anwälte vorher zu hören. Die Juristen des „Stern“ wissen deshalb nicht einmal, auf welche Argumente sich das Gericht gestützt hat. Die Antragsschrift des Hoeneß-Anwalts, in der sie das nachlesen können, ist ihnen noch gar nicht zugestellt worden.
Bemerkenswert daran ist: Ähnliche Vermutungen wurden nach dem Turboprozess von nur vier Verhandlungstagen, der trotz des kurzfristigen Nachreichens von rund 70 000 Dokumenten nicht einmal verschoben wurde, von vielen Menschen und von etlichen Medien geäußert. In einem Gastbeitrag für die F.A.Z. vermutete ein namhafter Strafverteidiger hierbei in ganz ähnlichen Worten ein Beispiel für ein neues Phänomen in Wirtschaftsstrafprozessen - einen „unausgesprochenen Konsens“ und eine „Verständigung jenseits des Deals“. Mehr noch: Nach Informationen der F.A.Z. war zwar nicht das Urteil, aber doch immerhin der Verzicht auf Rechtsmittel tatsächlich zwischen Anklagebehörde und Verteidigung verabredet.
Die Justitiarin des Verlags Gruner + Jahr, Kirsten von Hutten, vermutet hinter dem Vorstoß von Hoeneß’ Presseanwalt daher „Nebelkerzen“. „Da werden Nebenkriegsschauplätze ausgesucht, um kleine Etappensiege zu feiern“, sagte sie der F.A.Z.. Immerhin wandere Hoeneß bald ins Gefängnis - „und unsere Recherchen haben nicht unbeträchtlich dazu beigetragen“.
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Richter

Vorsitzende Richterin am Landgericht: Simone Käfer
Richterin am Landgericht: Barbara Mittler
Richterin am Landgericht: Dr. Thomas Linke

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Nesselhauf; RA Michaele Nesselhauf, RA Till Dunckel
Beklagtenseite: Kanzlei Damm & Mann; RA Dr. Roger Mann

Notizen aus der Gerichtsverhandlung 324 O 714/14

Vorsitzende Richterin Simone Käfer:

Kommentar RS

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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