16.01.2015 - Jauch mit Schertz verliert, Hoeneß mit Nesselhauf obsiegt

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Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer urteilt formal, sich ihrer Verantwortung nciht bewusst

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

16. Januar 2015


Hoeneß heult


Was war heute los?

16.01.2015

Uli Hoeneß gewinnt, Jauch seine Kinder verlieren

oder

Nesselhauf gewinnt, Schertz verliert.


Hoeneß-Prozess: Verkündung des Urteils am 13.03.2014

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Diese beiden Rechstanwälte – Schertz und Höch - möchten bestimmen, was in Deutschland zu verbieten und zu erlauben ist.
<Heil Deutschland!!>br>

Es war eine Promi-Tag.

Ulrich Hoeneß, vertreten von der Kanzlei Nesselhauf – Michael Neselhauf kam persönlich – greift die Medien an, welche mehr berichten, als das Landgericht München im Urteil WS Kls 63 Js 328413 preisgab. Die Vorsitzende verbot das, was der durchschnittliche deutsche Michel so und so denkt, sieht und meint.

Interessant die Diskussion dazu zwischen fünf höchst qualifizierten Juristen, drei Richterinnen und zwei Fachanwälten, im Medienrecht. Davon einer – Dr. Roger Mann – sogar Professor. Rechtsanwalt Michael Nesselhauf schien darauf neidisch zu sein. Ein Professor gegen eine Frau Doktor und drei Juristen ohne akademischem Titel.

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Um so unangenehmer waren die beiden anderen Verfahren. Die Kanzlei des brutalsten deutschen Medienanwalt Prof. Dr. Christian Schertz, wollte nicht, dass die Namen der Jauch-Töchter, Mascha Sihler und Katja Sihler im den Medien und im Internet genannt werden.

Ich möchte es auch nicht. Halte es nicht für richtig, dass die Presse Vornahmen von Kindern Promineter nennt, auch wenn die Namen schon bekannt sind, oder Prominente, wie der Kläger Jauch, die Namen seiner Kinder selber nannte. er BGH sieht das anders. BGH Urteil >VI ZR 137/13 und Urteil VI ZR 138/13 vom 19.04.2014.

Ich tue es aber dank dem Pof. Dr. Christian Schertz. Dieser Professor hat mich gelehrt hat, formal juristisch – was seine Mandanten betrifft – zu ticken. Auch wenn mich das genau so ankotzt, wie die juristischen Siege bei Buske+Käfer&Co. gegen meine Berichterstattung seitens strafrechtlich verurteilter Kläger:

  • Serienmörder Körppen und Hößl.

Ich es mit der gleichen Kotze mit der ich von krminellen Börsenguru Markus Frick ins Gefängnis gesteckt, und durch duch essensentzug vier Tage klang gefoltert wurde.

Mich kotzt genau so Ulrich Marseille an, der zusammen mit seinem Rechtsanwalt Dr. Sven Krpger, mich ebenfalls ins Gefängnis treibt, anstelle zu lernen, wie zivilisiert mit Kritik am Umgsang mit den in seinen Kliniken untergebrachten alten, hilflosen Menschen umgegangen werden sollte.

Die juristische Diskussion zu der Veröffentlichung der Namen von Jauch Kindern hat auch seinen Wert. Die Vorsozuende Richterin Simone Käfer träögt entscheidend dazu bei, das Vertrauen in die deutsche Justiz zu brechen.

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Wulff

Die heutigen Termine

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Die Terminrollen waren auch heute ohne Angaben der Kanzleien und der Richter_Innen. Gerichtet haben die Vorsitzende Richterin Simone Käfer, Richterin Barbara Mittle, Richterin Dr. Kerstin Gronau sowie Richter Dr. Thomas Linke.

Verkündung

Käfer sitzt, wird verjagt.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer

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10:30

Ulrich Hoeneß vs. Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH 324 O 714/14

Corpus delicti


Diskussionen im Vorfeld des Strafverfahrens.

Corpus Delicti dürfte ein FAZ-Artikel, ähnlich wie dieser gewesen sein.

Auszüge aus „Gab es keine Deal?“ FAZ, 15.04.2014, von Joachim Jahn

Nebelkerzen auf Nebenkriegsschauplätzen
Bemerkenswert daran ist: Ähnliche Vermutungen wurden nach dem Turboprozess von nur vier Verhandlungstagen, der trotz des kurzfristigen Nachreichens von rund 70 000 Dokumenten nicht einmal verschoben wurde, von vielen Menschen und von etlichen Medien geäußert. In einem Gastbeitrag für die F.A.Z. vermutete ein namhafter Strafverteidiger hierbei in ganz ähnlichen Worten ein Beispiel für ein neues Phänomen in Wirtschaftsstrafprozessen - einen „unausgesprochenen Konsens“ und eine „Verständigung jenseits des Deals“. Mehr noch: Nach Informationen der F.A.Z. war zwar nicht das Urteil, aber doch immerhin der Verzicht auf Rechtsmittel tatsächlich zwischen Anklagebehörde und Verteidigung verabredet.
Die Justitiarin des Verlags Gruner + Jahr, Kirsten von Hutten, vermutet hinter dem Vorstoß von Hoeneß’ Presseanwalt daher „Nebelkerzen“. „Da werden Nebenkriegsschauplätze ausgesucht, um kleine Etappensiege zu feiern“, sagte sie der F.A.Z.. Immerhin wandere Hoeneß bald ins Gefängnis - „und unsere Recherchen haben nicht unbeträchtlich dazu beigetragen“.
Verbote im Schnellverfahren
Kürzlich hatten die Hamburger Richter schon vier weitere Äußerungen des Magazins verboten. Dabei berief es sich auf einen ungenannten Informanten, der angeblich bei der Bank Vontobel arbeitete. Nach dessen Angaben soll der Fußballmanager und Wurstfabrikant noch höhere Summen auf Schweizer Konten besessen haben. Auch hatte der „Stern“ über einen Zusammenhang mit Sponsorengeschäften des FC Bayern und über Steuertricks beim Leerverkauf von Aktien spekuliert. Hoeneß bestreitet all dies.
Der Verlag prüft, ob er Widerspruch gegen die neue Gerichtsentscheidung einlegt. Die Sitten im Presserecht sind rauh - insbesondere in Hamburg und weil sich jeder Kläger wegen des „fliegenden Gerichtsstands“ selbst aussuchen kann, vor welchem Gericht er ein Medium verklagt. Verbote werden im Schnellverfahren verhängt und meist, ohne die Journalisten oder ihre Anwälte vorher zu hören. Die Juristen des „Stern“ wissen deshalb nicht einmal, auf welche Argumente sich das Gericht gestützt hat. Die Antragsschrift des Hoeneß-Anwalts, in der sie das nachlesen können, ist ihnen noch gar nicht zugestellt worden.
Bemerkenswert daran ist: Ähnliche Vermutungen wurden nach dem Turboprozess von nur vier Verhandlungstagen, der trotz des kurzfristigen Nachreichens von rund 70 000 Dokumenten nicht einmal verschoben wurde, von vielen Menschen und von etlichen Medien geäußert. In einem Gastbeitrag für die F.A.Z. vermutete ein namhafter Strafverteidiger hierbei in ganz ähnlichen Worten ein Beispiel für ein neues Phänomen in Wirtschaftsstrafprozessen - einen „unausgesprochenen Konsens“ und eine „Verständigung jenseits des Deals“. Mehr noch: Nach Informationen der F.A.Z. war zwar nicht das Urteil, aber doch immerhin der Verzicht auf Rechtsmittel tatsächlich zwischen Anklagebehörde und Verteidigung verabredet.
Die Justitiarin des Verlags Gruner + Jahr, Kirsten von Hutten, vermutet hinter dem Vorstoß von Hoeneß’ Presseanwalt daher „Nebelkerzen“. „Da werden Nebenkriegsschauplätze ausgesucht, um kleine Etappensiege zu feiern“, sagte sie der F.A.Z.. Immerhin wandere Hoeneß bald ins Gefängnis - „und unsere Recherchen haben nicht unbeträchtlich dazu beigetragen“.

Verbote im Schnellverfahren

Kürzlich hatten die Hamburger Richter schon vier weitere Äußerungen des Magazins verboten. Dabei berief es sich auf einen ungenannten Informanten, der angeblich bei der Bank Vontobel arbeitete. Nach dessen Angaben soll der Fußballmanager und Wurstfabrikant noch höhere Summen auf Schweizer Konten besessen haben. Auch hatte der „Stern“ über einen Zusammenhang mit Sponsorengeschäften des FC Bayern und über Steuertricks beim Leerverkauf von Aktien spekuliert. Hoeneß bestreitet all dies.
Der Verlag prüft, ob er Widerspruch gegen die neue Gerichtsentscheidung einlegt. Die Sitten im Presserecht sind rauh - insbesondere in Hamburg und weil sich jeder Kläger wegen des „fliegenden Gerichtsstands“ selbst aussuchen kann, vor welchem Gericht er ein Medium verklagt. Verbote werden im Schnellverfahren verhängt und meist, ohne die Journalisten oder ihre Anwälte vorher zu hören. Die Juristen des „Stern“ wissen deshalb nicht einmal, auf welche Argumente sich das Gericht gestützt hat. Die Antragsschrift des Hoeneß-Anwalts, in der sie das nachlesen können, ist ihnen noch gar nicht zugestellt worden.


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Richter

Vorsitzende Richterin am Landgericht: Simone Käfer
Richterin am Landgericht: Barbara Mittler
Richter am Landgericht: Dr. Thomas Linke

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Scherzt Bergmann; RA Felix M. Zimmermann, RAin Theresa Arand
Beklagtenseite: Kanzlei Eisenberg König; RA xxxx (in Untervollmacht) für die taz
RA Schitthoff (?) für Dr. Nadja Kraenz

Notizen aus der Gerichtsverhandlung 324 O 621/13

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es geht um Unterlassung und Richtigstellung. Die Beklagte zu 1) (taz) hat auf der Online-Seite eine Mitschrift von Ihnen (Dr. Nadja Kraenz) ins Netz gestellt. Es wird eine Äußerung des Klägers wiedergegeben. Es wird gestritten, ob diese tatsächlich so gefallen ist oder anders. Sie schrieben “Ihr Rechtsverständnis ist nicht mal eines Amtsrichters würdig”. Der Kläger meint er habe gesagt: “Schön zu wissen, Herr Eisenberg, was Sie für ein Rechtsverständnis von Amtsrichtern haben.” Beide Parteien bieten Zeugen zum Beweis an. Die Beklagtenseite Herrn Eisenberg und die beteiligten Richter der Berliner Kammer sowie die Parteivernehmung der Beklagten zu 2).

Kommentar RS: Wir haben Erfahrungen, was den Wahrheitsgehalt von Aussagen von Prof. Dr. Christian Schertz betrifft. Daß dieser Professor lügt, möchten wir nicht behaupten. Aber er behauptet nicht selten Falsches. Streitet eigene Äußerungen ab und legt falsche Äußerungen anderen in den Mund. Dieser Professor behauptet auch nicht selten Falsches. Hat alles allerdings keine Bedeutung für dieses Verfahren. Wir waren ja nicht dabei und, wenn jemand was Falsches sagt, bedeutet es lange nicht, dass alles, was der sagt, falsch ist.

Vorsitzende: Der Parteivernehmung wird vom Kläger nicht zugestimmt. Es ist eine Ehrverletzung, bei der der Beklagtenseite die Beweislast obliegt. Für die Richtigstellung obliegt die Beweislast bei dem Kläger. Die Passivlegitimation der Beklagten zu 2) ist zu bejahen. Darauf wird hingewiesen. Es ist eine Mitschrift von Herrn Dieckmann. Es geht um ein Verfahren gegen die TAZ. Wir haben Verbreitung. Ihre (Dr. Nadja Kraenz) Passivlegitimation ... Es ist Ihre Mitschrift, Sie haben die Mitschrift weitergegeben. Sie wissen nicht wem. Sie sitzen seit Jahren in den Sitzungen des Landgerichts Berlin. Sie geben Ihre Mitschrift ... Weitergabe an Dritte. Wenn was Unwahres berichtet wird, dann ... . Frage ist es, ob es im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses geschieht. Wir haben den Arbeitgeber bei Journalisten. Sie tragen vor, Sie veröffentlichen seit Jahren. Wir haben nicht genug, Weshalb die Mitschrift? Verbreitung. Wir neigen dazu, die Verbreiterhaftung zu bejahen. Unter Beweis. ... Eisenberg ... Alle Richter als Zeugen. Das sind Kollegen aus Berlin. Das wissen wir nicht. Dann kommt das Urteil. Es heißt, die Richter können sich nicht genau an den Wortlaut erinnern. Alles andere sei richtig, also wird das Zitat auch richtig sein. Deswegen ist es nicht klar, ob die Richter geeignete Zeugen sind. Was die Parteivernehmung betrifft, so können wir nach § 141 ZPO verfahren. Wahrscheinlich wird es so ausgehen, dass ... . Die Unterlassung wird ergehen, die Richtigstellung nicht. Deswegen die Frage. Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung. Antrag auf Richtigstellung fallen lassen. Vielleicht Einigung über die Kosten oder die Kammer entscheidet nach 91a.

TAZ-Anwalt: Haben klare Empfehlung.

Vorsitzende: Beklagte zu 2)?

Anwalt von Dr. Nadja Kraenz: Wiederholungsgefahr besteht nicht.

Vorsitzende: Wir haben das erläutert. Werden wir verneinen. Verbreitung Dritter. Vielleicht darf es die Beklagte ihren Nachbarn nicht erzählen.

Anwalt von Dr. Nadja Kraenz: Sie ist keine Journalistin. Sie stenographiert nur. Schreibt auf, was da passiert. Sie führt Protokoll.

Vorsitzende: Ob ich das mündlich weiter gebe. So eng wird es nicht werden. Ob der Klagerantrag zu der Beklagten zu 2) richtig gefasst ist, muss gesehen werden. Man muss es nicht aufnehmen. BGH sagt, auch ... da sind wir noch total offen.

Anwalt von Dr. Nadja Kraenz: Die Wiederholungsgefahr ist nicht indiziert.

Vorsitzende: Wenn man bejaht. Frage, ist es entfallen? Wir haben das besprochen. Wir sind uns noch nicht einig.

Schertz-Anwalt Felix Zimmermann: Zur Richtigstellung. Es ist unstrittig, dass zum Amtsgericht was gesagt wurde. Weshalb sollte er auf den Amtsrichter schimpfen. Herr Eisenberg hat sich unstreitig über den Amtsrichter beschwert,

Vorsitzende: Zeuge. Sie alle sind Anwälte. Sie wissen es. Strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung der Beklagten zu 2 und Sie tragen die Kosten.

Schertz-Anwältin Theresa Arand: Können wir mitnehmen.

Vorsitzende: Der Schwerpunkt könnte bei der Beklagten zu 1) liegen. Es gibt die Gefahr, dass die Klage ganz abgewiesen wird. Wieviel ist das Ihnen wert?

Schertz-Anwältin Theresa Arand: Ist es unstreitig, dass sie es so gehört hat? Nicht zu verstehen.

Vorsitzende: Priviligierte Äußerung.

Schertz-Anwältin Theresa Arand: Können wir mitnehmen.

Vorsitzende: Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Das Gericht neigt dazu, die Passivlegitimation der Beklagten zu 2 anzunehmen, sagt aber, dass auch gewichtige Argumente gegen ihre Passivlegitimation sprechen. Die Beweislast haben die Beklagten. Der Vortrag der Beklagten, die Berliner Richter zu vernehmen, dürfte nicht ausreichend sein. Die Parteivernehmung dürfte nach § 141 ZPO gegeben sein. Für die Richtigstellung trägt der Kläger die Beweislast. Das Gericht stellt sich deswegen eine Einigung so vor, dass eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben wird. Im Gegenzug wird der Anspruch auf Richtigstellung nicht mehr verfolgt. Über die Kosten könnte das Gericht nach 91a entscheiden, wenn de beklagten sich über die Kosten nicht einigen.

Der Beklagtenvertreter der Beklagten zu 1) (TAZ) erklärt, einen Einigung kommt nicht in Betracht. Der Beklagtenvertreter der Beklagten zu 2) erklärt, dass es die Bereitschaft zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung besteht, aber keine zur Kostenübernahme.

Das Gericht regt an, dass der Kläger das Vergleichsangebot der Beklagten zu 2 annimmt.

Anträge werden gestellt. Klage vom 26.11.2013. Ich werde versuchen, einen Termin mit Beweisbeschluss festzulegen.

Beschlossen und verkündet:

Verfahrensbereitende Maßnahmen erfolgen vom Amts wegen.

Nehmen wir noch davor auf: Der Beklagtenvertreter RA Kta... überreicht für Gericht den Schriftsatz vom 05.11.14.

Alle lachen.

TAZ-Anwalt: Der Ausgang war eindeutig.

Dr. Nadja Kraenz verlässt einen bedepperten Eindruck hinterlassend den Gerichtssaal.

Kommentar RS

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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