27 O 866/08 - 18.12.08 - Illic vs. Freizeit Woche - Kann Bild weiter genutzt werden, wenn Text verboten wurde?
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Illic vs. Freizeit Woche
18.12.08, 11:30 27 O 866/08 Illic vs. Freizeit Woche
Richter
Vorsitzender Richter am Landgericht Herr Michael Mauck
Richterin am Landgericht von Bresinsky
Richterin am Landgericht Becker
Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei: Prinz Neidhardt Engelschall; vertreten durch RAin X
Beklagtenseite: Kanzlei: Lovells; vertreten durch RAin Y
Bericht der Pseudoöffentlichkeit
Richter Mauck Zusammenfassung: ...Die Mutter der Cousine von Frau Ilic sei laut Zeitungsbericht von Bata Ilic um ihr Vermögen gebracht worden ... Tafelsilber sei gestohlen worden ... es wird der Vorwurf der Verdachtsberichterstattung erhoben ... eine Unterlassungserklärung wurde abgegeben, durch die auch die Bildnisnutzung betroffen ist ... Bildnis darf in einem bestimmten Kontext nicht mehr verwandt werden, also nur, wenn es wieder um das Thema „Tafelsilber“ geht, sonst ist eine Verwendung möglich
Frage des Vorsitzenden an die KA, warum Sorge besteht, dass genau dieser Bericht wiederholt werden würde.
KA: „identische“ Berichterstattung ist nicht deckungsgleich mit „im Kern gleich“ bzw. „kerngleich“
Vorsitzender Richter: Kerngleichheit besteht nur im Zusammenhang mit dem Thema „Tafelsilber“
BA: Unterlassungserklärung wurde angenommen.
KA: ... eine Verwendung der Fotos ist grundsätzlich abzulehnen ... es besteht keine zeitgeschichtliche Bedeutung ...
Vorsitzender Richter: ... wir können doch nicht ... lt. BGH ... wo soll Wiederholungsgefahr herkommen?
KA: Text und Bild kann man nicht als eins sehen
BA: Die Frage ist doch: Kann das Foto noch veröffentlicht werden, in einer Weise, dass es gegen die Textunterlassungserklärung verstößt?
Vorsitzender Richter: Wir können eine Fotoveröffentlichung in einem ganz anderen Zusammenhang nicht verbieten. Früher haben sie gesagt, die Fotoveröffentlichung soll in jedem Zusammenhang verboten werden. Das geht nicht.
KA beantragt Erklärungsfrist hierzu.
Vorsitzender Richter: Wir halten dieses Ansinnen für unzulässig. Es ist auf die Frage zu konzentrieren, ob Wiederholungsgefahr besteht.
BA: ... wir haben über ein Ermittlungsverfahren berichtet ... ein zeitgeschichtliches Interesse besteht. Wir haben eine Unterlassungserklärung für den Fall der „Kerngleichheit“ geleistet, dadurch ist der Kläger abgesichert ...
KA: in Folgefällen müsste man erneut komplett von Anfang an vorgehen ...
BA: ... nein ...
Vorsitzender Richter: Die Frage ist ganz einfach: Ist die Wiederholungsgefahr weg oder nicht? ... Bild und Text sind immer getrennt geltend zu machen ...
Ob wir uns der Rechtsprechung des 10. Senats anschließen?
KA beantragt, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, für den Fall, dass die Wiederholungsgefahr entfallen sein könnte
Das Gericht zieht sich zur Beratung zurück
Kommentar
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Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.