10.02.2017 - Kunterbunt oder Gutsherrinart
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Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer verunsichert
BUSKEISMUS FREITAGSBERICHT | Über Wallraffs Pflegeskandal |
Was war diese Woche los?
Von den sechs verhandelten Sachen waren drei besonders interessant.
324 O 172/16 – AMARITA Oldenburg GmbH u.a. vs. RTL Television GmbH u.a. (Wallraff-Team-Sendung) – wurde nach der Beweisverhandlung diskutiert. Vom Kläger und dessen Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger gefundener Peanuts soll verdecken, dass es bei der Altenpflege erheblichen Bedarf bei den Marseille Kliniken AG an Verbesserungen gibt und dass Profit nicht das wahre Ziel sein kann.
324 O 456/16 - DVNLP - Deutscher Verband für Neuro-Linguistisches Programmieren e.V. vs. Thies Stahl erkannte die Vorsitzender Richterin, dass Äußerungen der Art, wie "Zustände, wie im Dritten Reich", "Nazivergangenheit", "Standgericht", "Ermächtigungsgesetz", "Schauprozess", "Geschichtsfälschung" etc. durchaus zulässig sein können. Am 24.02.17 werden wir das genauer erfahren.
324 O 189/16 - Michael Schumacher vs. BUNTE Entertainment GmbH wurde die stellvertretende Chefredakteurin Tanya May wird als Zeugin über drei Stunden befragt. Die Öffentlichkeit war ausgeschlossen. Darüber wurde in den Medien berichtet, z.B. in uebermedien.de von Boris Rosenkranz. Wir haben diesen Bericht übernommen.
Verkündungen
Die große Verkündung Erdogan vs. Böhmermann fand im Strafjustizgebäude vor ca. dreißig Journalisten und zwei-drei Zuhörern statt. Für die Öffentlichkeit sozusagen bewiesenermaßen unbedeutend. Sehen die Medien anders. Wir berichten.
In der Sache 324 O 146/13 Rechtsanwalt. Sven Krüger vs. Rolf Schälike wurde von drei Punkten nur ein Punkt im Tatsachenteil berichtigt. Dazu werden wir gesondert berichten.
Gesetzeswidrige Besetzung der Kammer
Auf der Terminrollen waren die gesetzlichen Richter für diesen Freitag angegeben.
Verhandelt wurde aber z.T.in einer anderen Besetzung. In der Sache 324 O 687/16 wurde die gesetzliche Richterin Dr. Kerstin Gronau ersetzt durch die Richterin Barbara Mittler, obwohl auch Dr. Kerstin Gronau im Hause war. In der Sache 324 O 632/16 wurde der gesetzliche Richterin Dr. Thomas Linke ersetzt durch den Richterauf Probe Johannes Kersting, obwohl auch Dr. Thomas Linke im Hause war. In der Sache 324 O 456/16 wurde die gesetzliche Richterin Dr. Kerstin Gronau ersetzt durch den Richterauf Probe Johannes Kersting, obwohl auch Dr. Kerstin Gronau im Hause war. Für die auf Gutsherrinnen Art tätig werdende Vorsitzende Richterin Simone Käfer ist das egal. Beanstandet, geschwiege denn korrigiert, wird dieser Rechtsbruch von niemanden. |
Vorsitzende Richterin Simone Käfer heute
- Eine Meinung zu verbieten, geht gar nicht.
- Wir sehen das auch als Grenzfall an.
- Das ist unsere Ansicht. Sie brauchen der nicht zu folgen.
11:00
Reinhard Schu vs. Thomas Bremer 324 O 169/16
Corpus Delicti
Reinhard Schu und Thomas Bremer streiten bei Gericht nicht das erste Mal:
Heute ging es offenbar um den Verdacht, dass Schu Herrn Maffat (?) Geld gegeben hat, um eine Verfolgung von Bremer zu betreiben.
Richter
Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Dr. Kerstin Gronau
Richter: Dr. Thomas Linke
Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Rosenberger & Koch; Rechtsanwalt Jörg Thomas
Beklagtenseite: Kanzlei Linnemann Rechtsanwälte; Rechtsanwalt Mike Rasch
Notizen zu den Sachen 324 O 169/16
10.02.2017 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es geht um einen Artikel im Portal des Beklagten. Es entsteht der Verdacht, dass der Kläger Herrn Maffat Geld gegeben hat, um die Verfolgung zu bezahlen. Es wurde nicht abgemahnt. Es wurde keine Mail erhalten. Sie, Herr Bremer sagen, haben das telefonisch erhalten. ... Sie sagen, es gibt negative Publikationen über Sie seitens des Klägers. Herr Schu ist beteiligt an Unternehmen, die nicht national zuständig sind. Wir sind zuständig. Zur Erkennbarkeit. Sie sagen nicht, er heißt Herr Schu. Der BGH sagt,. eine einfache Auffindbarkeit reicht. Der Verdacht selber wird erzeugt. Die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung wurden nicht eingehalten. Es gibt keinen Mindestbestandteil an Tatsachen. Cyberstalking. Sie sagen selber, es war nicht Herr Massat.
Es wird diskutiert.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Gut. Anträge werden gestellt. Der Beklagtenvertreter erklärt, ich erkenne die geltend gemachten Ansprüche an.
Beschlossen und verkündet:
- Im Einverständnis mit den Parteivertretern wird der Streitwert auf 15.000,-€ festgesetzt.
11:15
Jörg Baberowski vs. Verlag Der Tagesspiegel GmbH 324 O 687/16
Corpus Delicti
Unterlassung
Veröffentlichung eines privaten wissenschaftlicher Diskurses mit Tobias Bütow.
Vertraulichkeitssphäre, das Vertraulichkeitsgut muss geschützt sein, auch wenn die Äußerungen nicht ehrverletzend sind.
Richter
Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittler
Richter: Dr. Thomas Linke
Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Schertz Bergmann; Rechtsanwalt Dr. Sebastian Gorski
Beklagtenseite: Kanzlei Rosenberger & Koch; Rechtsanwalt Jörg Thomas
Notizen zu den Sachen 324 O 687/16
10.02.2017 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es gibt keine Anerkenntnis.
Tagesspiegel-Anwalt Jörg Thomas: Es gibt keine Anerkenntnis. Habe telefoniert. 03.02.2017, muss raus sein.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Klägervertreter überreicht Schriftsatz vom03.02.17 für Gericht und Gegner. Es geht auch hier um Unterlassung und einen Beitrag von Herrn Bütow. Kein Gesetz ist besser als unsere Kanzlerin. Ist auch als Geschichtswissenschaftler tätig. Es geht um Mailverkehr. Bericht über den Kläger. Die Beklagte meint, es ist zulässig, weil es ein wissenschaftlicher Diskurs sei. Wir meinen, es ist nicht der Fall. Allein die Tatsache, dass Wissenschaftler sich unterhalten, folgt nicht, dass es kein privater Mailverkehr ist …Zum Zeitpunkt des Mailverkehrs, auch später war es ein privater Mailverkehr. Der Kläger schreibt, gern hätte ich mich mit Ihnen unterhalten. Es geht um die geschützte Vertraulichkeitssphäre. Es ist ein Wechselspiel, nur die Schwelleist hoch. Ist die Äußerung besonders ehrverletzend für den Kläger? Ist nicht der Fall. Nicht desto trotz ist das Vertraulichkeitsgut sehr hoch. … Deswegen sind wir in der Abwägung dazu gekommen, dass der Anspruch berechtigt ist.
Tagesspiegelanwalt Jörg Thomas: … An der Uni... . Frau an der Uni. Ist…., wo man eher vorsichtig ist. Ist gerade so, wo der Kläger an der öffentlichen Diskussion… . Der Kläger sagt, ja, er suche die öffentliche Diskussion. Das regt gerade Herrn Bütow auf. Zur Abwägung. Wann hat der Kläger selbst an die Öffentlichkeit gebracht? Zitat: Eine Regierungsclique kann nicht einfach erklären, dass Gesetze und Abkommen nicht mehr gelten. Frage, inwieweit hat er sich geöffnet, dass es nicht mehr als Verletzung gesehen wird.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir sehen das auch als Grenzfall an. Die Äußerungen sind nicht weit weg. Aber das Vertraulichkeitsgut ist hoch.
Es wird diskutiert.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wie ist es, wenn man einen einfache Unterlassungsverpflichtungserklärung (UVE) abgibt.
Baberowskianwalt Dr. Sebastian Gorski: Kann meinen Mandanten nicht überzeugen.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Sie sind so stur. Herr Thomas hat aber zunächst was zu sagen.
Lachen, lachen, lachen.
Tagesspiegelanwalt Jörg Thomas: … Er will auch nicht.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Mit den Parteien wird die Sach-und Rechtslage erörtert. Anträge werden gestellt.
Beschlossen und verkündet:
- Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 10.03.17, 9:265, Saal B334
Kommentar RS
Interessant für uns, dass die Kanzlei Schertz Bergmann gegen den Tagespiegel klagt.
Am 21.12.2016 obsiegt die Kanzlei Schertz Bergmann beim Bundesverfassungsgericht in der Sache 1 BVR 1081/15 für den Tagesspiegel (den heutigen Beklagten) gegen den früheren Finanzsenator der Stadt Berlin Dr. Ulrich Nußbaum.
Die Kanzlei Schertz Bergmann ist stolz darauf und schreibt:
- Schertz Bergmann Rechtsanwälte haben für eine Mandantschaft erfolgreich ein Verfassungsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht geführt. Gegenstand der Verfassungsbeschwerde war ein Urteil des Kammergerichts, welches zu Lasten eines Verlages ergangen war und diesen verpflichtet hatte zu Gunsten des ehemaligen Berliner Finanzsenators Dr. Ulrich Nußbaum Gegendarstellungen zu veröffentlichen. Das Bundesverfassungsgericht folgte hier der Argumentation in der Verfassungsbeschwerde und stellt fest, dass das Urteil des Kammergerichts den Verlag in seinen Grundrechten verletzt. Bei den durch den Antragsteller des Gegendarstellungsverfahrens beanstandeten Aussagen handelte es sich - anders als das Kammergericht festgestellt hat - um nicht gegendarstellungsfähige Meinungsäußerungen. Die Entscheidung des BVerfG finden Sie hier.
Heute vertrat diese Kanzlei einen Mandanten gegen ihren früheren Mandanten.
11:30
Armin Allmendinger vs. Google Inc. 324 O 632/15
Corpus Delicti
Es geht um Fotos, welche den Kläger zeigen, aber auch um die Äußerungen wie, dass der Kläger bei der Gemeinderatswahl für die CDU kandidiert hat.
Richter
Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittler
Richter auf Probe: Johannes Kersting
Die Parteien
Klägerseite: Rechtsanwalt Wolfrum
Beklagtenseite: Kanzlei Taylor Wessing; RA Dr. Baudi; RAin Heymann
Justiziarin Wahrendorf
Notizen zu den Sachen 324 O 632/15
10.02.17 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir haben Unterlassungsklage gegen Google, URLs und Fotos. Die Beklagte bestreitet, dass der Kläger gezeigt wird. Dann die Äußerungen, habe bei der Gemeinderatswahl für die CDU kandidiert. Ist nicht als Mitglied eingetragen. Wir haben das Bestreiten. Der Kläger ist … Berichterstattung von bestimmten Treffen. Ich will anfangen mit der Wortberichterstattung. Bei einem zeitgeschichtlichen Ereignis braucht man nicht auf dem Foto erkennbar sei. Wir haben Zeitungsartikelbetrachtet, wo auf Fotoverwiesen wird. Es geht um die identitäre Bewegung in Ellwangen. Tausend Menschen demonstrierten und erhielt einen antifaschistischen Platzverweis. Muss nicht Ellwangen gewesen sein. Das gleich zu „rechter Hetzer“ Das ist eine zulässige Meinungsäußerung. ….Es ist unstreitig, dass ehemalige Nazis dabei gewesen waren. Ist journalistisch tätig. Hier sind wir in einempolitischen Meinungskampf. Zu d) gilt das, was ich gesagt habe. Zu e) … Warum soll der Kläger hier betroffen sein? … Faschist ist eine Meinungsäußerung. Bei Jungnazi ist die Betroffenheit sehr fraglich. Zu identitären Bewegung in Ellwangen … .
Google-Rechtsanwältin Heymann: Wir machen nur das Prozessuale.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir machen einen neuen Termin, wenn keine Rücknahme der Klage, die wir dringend empfehlen. Mit den Parteien wird die Sach-und Rechtslage erörtert.
Allmendinger-Anwalt Wolfrum : Begreife nicht. OLG München, Frankfurt, da gab es keine Diskussion.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir haben uns dazu entscheiden, dass Äußerungen genannt werden. Man kann den Beitrag nennen, man muss aber die Äußerungen raussuchen. Wir machen das nicht. Das ist unsere Ansicht. Sie brauchen der nicht zu folgen. Äußerungen, URLs, wie geschehen in. Dann beschränkt nur auf das Gebiet Deutschland. Sie dürfen nochmal vortragen. Heute stellen wir keine Anträge
Beschlossen und verkündet:
- 1. Der Klägervertreter kann zu den heutigen Erläuterungen bis zum03.03.2017 weiter vortragen.
- 2. Weiter über prozessleitende Maßnahmen.
12:00
AMARITA Oldenburg GmbH u.a. vs. RTL Television GmbH u.a. 324 O 172/16
Das war die dritten Verhandlung in der Sache gegen Berichte des Wallraff-Teams Bericht
Richter
Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittler
Richter: Dr. Thomas Linke
12:30
DVNLP Deutscher Verband für Neuro-Linguistisches Programmieren e.V. vs. Thies Stahl 324 O 456/15
Corpus Delicti
Streitgegenständlicher Artikel dürfte dieser "DVNLP von allen guten Geistern verlassen?" sein.
Speziell ging es um Passagen der Art, wie:
- Nazi-Vergleich
- „Einsatz einer Schutz-Staffel“, ... habe diesen Einsatz als „dumpf-braune“ Ge-
walt empfunden
- Die Entgleisungen im DVNLP verletzten – auf dem historischen Hintergrund zweier faschistischer bzw. totalitaristischer Regime in Deutschland – nicht nur meine, sondern sicher auch die Vorstellungen einer Mehrheit der DVNLP-Mitglieder darüber, was für einen heutigen
deutschen Methoden-Verband als selbstverständlich gelten sollte, ...
- Ermächtigungsgesetz, .... "volksschädigende" Mitglieder zu diskriminieren, deportieren und zu eliminieren.
- Sicherheitsstaffel
- "Standgericht" in Abwesenheit
- "Endlösung"
- Zustände, wie im Dritten Reich
Richter
Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittler
Richter auf Probe: Johannes Kersting
Die Parteien
Klägerseite: Rechtsanwalt Heybrock
Beklagtenseite: Rechtsanwalt Jan Mohr
Beklagter (Thies Stahl) persönlich
Notizen zu den Sachen 324 O 456/15
10.02.17 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Gut. Muss noch einen Schriftsatz austeilen. Der Beklagten-Vertreter überreicht den Schriftsatz vom 09.02.2017 für Gericht und Gegner.
Beklagtenanwalt Jan Mohr: Es sind Hinweise auf andere Verfahren. Eidesstattliche Versicherungen werden nachgereicht. Mache die Anregung, die Akte beizuziehen.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Die Parteien streiten ... .Sie waren Mitglied.
Thies Stahl: Haben DVNLP gegründet.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es gab eine Mitgliederversammlung, da sind Sie ausgeschlossen worden. Es gibt Teilnehmer, die sexuell missbraucht wurden. … Schlichtungskommission. Dann selber ausgetreten. Wegen dem Ausschluss gab es ein Verfahren beim Landgericht Berlin. Es ist geklärt
Kommentar RS: Beim LG Berlin ZK 20 wurde ein Vergleich getroffen:
Der DVNLP wird die Aussagen
- “Der Ausschluss der Mitglieder Silke Schumacher und Thies Stahl wurde satzungsgemäß durchgeführt. Beide hatten nicht das Recht, ihre Mitgliedsrechte auf der MV wahrzunehmen. Beide haben versucht, sich gewaltsam Zutritt zur MV zu verschaffen. Thies Stahl beleidigte Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle grob.“
- bis zum Abschluss der rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache vor dem Landgericht Berlin nicht mehr tätigen. Sollte zuvor die Schlichtungskommission des DVNLP über den Ausschluss entscheiden, so darf der DVNLP dies allerdings veröffentlichen, also bei einem bestätigten Ausschluss sagen, dass dieser nunmehr satzungsgemäß erfolgt sei.
- Die Satzungskommission (zur Zeit mit zwei Mitgliedern) hat ein drittes Mitglied zu bestimmen; die Entscheidung dieses Gremiums ist dann bindend.
- Die Kosten des Rechtsstreits wurden gegeneinander aufgehoben.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Der Ausschluss hat aufschiebende Wirkung. Sie haben von dieser Mitgliederversammlung … nur über Mitglieder erfahren. … Die Mitgliederversammlung hat Ihre Position nicht erhalten. … Sie (Kläger) sind der Ansicht, die Vorwürfe, Nazi, Zustände wie im Dritten Reich sind falsch. Sie (Beklagter) berufen sich auf Meinungsfreiheit. Wir haben Schwierigkeiten schon bei … . Der Verein wird kritisiert. In der Sache wollen wir den Vorwürfen nicht nahe treten. Nazivergangenheit wird vorgeworfen. Steht so nicht im streitgegenständlichen Text. Eine Äußerung haben wir gar nicht gefunden „illegale Operation“. Der Text sind zwanzig Seiten.
Beklagtenanwalt Jan Mohr: Suchaufgabe.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Dafür sind wir nicht da. Vielleicht können Sie sagen, wo das steht.
DVNLP-Anwalt Heybrock: Kann ich auch nicht sagen.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es ist eine Kampf gegen den Verein. Dass kann er in der Öffentlichkeit machen. Auch das mit den Teilnehmern. …. Verlust an Selbstkontrolle, wird so nicht gesagt. … aus Nazizeit …. Strukturen … Sicherheitspersonal, obwohl er sich nicht aggressiv verhalten hat. Der Beklagte erläutert die einzelne Äußerungen. „Ermächtigungsgesetz“, hat erläutert. Deutlich „Standgericht“ bedeutet in Abwesenheit. Als Meinung zulässig.
Kommentar RS: Demnach werden einstweilige Verfügungen durch die Vorsitzende Richterin Simone Käfer standgerichtlich erlassen. Sie werden ohne Anhörung des Antraggegners de facto heimlich erlassen.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir sind im Meinungsbereich. Eine Meinung zu verbieten geht gar nicht. Schauprozess … Geschichtsfälschung. Ist jedenfalls zulässig. Im Ergebnis werden wir der Klage nicht stattgeben. Es fehlt an der konkreten Verletzungsform. …. Die Klägerinmuss das noch hinnehmen. Betonen „noch“ steht nicht.
Thies Stahl-Anwalt Jan Mohr: „Nazibande“. Das noch nicht.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: … .
Thies Stahl: Es gab einen enormen wirtschaftlichen Schaden.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Davon wissen wir nichts. Ist eine Verständigung möglich? Sie Herr Stahl.
Thies Stahl: Ich muss diese Äußerungen nicht wiederholen. Möchte diese aber nicht rausnehmen.
Thies Stahl-Anwalt Jan Mohr: Wenn der Vorstand sagt, wir haben einen Fehler gemacht, mit einer Ehrenerklärung. Darunter nicht. Wir haben noch Hauptsachverfahren.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: … .
Richterin Barbara Mittler: … .
Thies Stahl-Anwalt Jan Mohr: Wenn, dann muss es großflächig erledigt werden.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Die eine ist entschieden worden 324 O 519/16.
DVNLP-Anwalt Heybrock: Wenn die Basis eines solchen Vergleiches, … . Nicht noch, nicht noc.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Soll ich die 519 ziehen?
Thies Stahl-Anwalt Jan Mohr: So wie ich den Kollegen höre.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer versucht es nochmal: Sehe so, Herr Stahl erwartet nicht, …
Thies Stahl-Anwalt Jan Mohr: Dann muss es weiter gehen.
Richterin Barbara Mittler: Was stellen Sie (Klägeranwalt) sich vor? Sie kennen den Vorstand.
Thies Stahl: Es ist jetzt ein neuer Vorstand. Der neue Vorstand wird kooperativer sein. Es ist eine andere Generation. Man kann sprechen.
Richterin Barbara Mittler: Wir schätzen Sie (Klägeranwalt) das ein?
DVNLP-Anwalt Heybrock: Kann einschätzen … obwohl von Tuten und Blasen … Eine Erklärung kann nicht abgegeben werden.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass der Ausschluss rechtswidrig war. Kann es dem Kläger nicht leid tun, dass er rechtswidrig ausschloss?
DVNLP-Anwalt Heybrock: Kann mir das nicht vorstellen.
Thies Stahl-Anwalt Jan Mohr: Der Beklagte wird wenig davon haben. Nicht mal der Worte ist es wert. Vielleicht kommt es beim OLG zu einer Einigung.
Richterin Barbara Mittler bemüht sich: Warum die Blockade?
DVNLP-Anwalt Heybrock: Gebe das wieder. Es sind nicht akzeptabel diese Äußerungen … Darüber hinaus eine Erklärung abgeben?
Richterin Barbara Mittler: Rein pragmatisch gesehen, wären die Äußerungen erledigt.
DVNLP-Anwalt Heybrock: Wie gesagt, sie sollen entscheiden.
Thies Stahl: … .
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Mit den Parteien wird die Sach-und Rechtslage erörtert. Anträge werden gestellt
Beschlossen und verkündet:
- Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 24.02.2017, 9:45, Saal B334
24.02.17, Verkündung: Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Vefahrens. Streitwert 10.000,- €.
14:00
Michael Schumacher vs. BUNTE Entertainment GmbH 324 O 189/16
Corpus Delicti
"Bunte"-Titel Nr. 53/2015
Richter
Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Dr. Kerstin Gronau
Richter: Dr. Thomas Linke
Die Parteien
Klägerseite: Rechtsanwalt Felix Damm
Beklagtenseite: Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB; Rechtsanwalt Dr. Stefan Söder
Zeugin Tanya May
Bericht bei uebermedien.de 324 O 189/16
Bericht von Boris Rosenkranz aus uebermedien.de
Klage gegen "Bunte"
Drei Stunden Privatsphäre für Michael Schumacher
10. Februar 2017
Geringelt vor Gericht: Tanja May von „Bunte“ (Mitte) Foto: Übermedien
Tanja May hat kalte Hände, als sie diesen Freitag, Punkt 14 Uhr, den Saal 353 im Landgericht Hamburg betritt. Sie wirkt auf eine sehr lockere Art angespannt, sieht sich um, versucht ein Lächeln. Um sie herum turnen Kameraleute und Fotografen; die „Deutsche Presseagentur“ ist da, „Hamburger Morgenpost“, NDR. Schnell ein paar Bilder, dann schickt eine Justizbeamtin die Fotografen raus.
Tanja May, 43, blond, roter Lippenstift, soll hier heute aussagen, wie das damals war, als ihr ein Informant erzählt haben soll, der frühere Rennfahrer Michael Schumacher könne „wieder gehen“. May ist stellvertretende „Bunte“-Chefredakteurin. Das Münchner Glanzklatschblatt brachte die Geschichte damals groß auf dem Titel, mit Grinsefoto von Schumacher, natürlich aus dem Archiv. Es ist die Story, Ende 2015, „Bunte“-Ausgabe Nummer 53. Das Gerücht zieht schnell Kreise, wird vielfach zitiert. "Bunte"-Titel von Dezember 2015 mit der Schlagzeile "Exklusiv. Michael Schumacher: Er kann wieder gehen" „Bunte“-Titel Nr. 53/2015
„Er kann wieder gehen“, jubiliert „Bunte“, natürlich „exklusiv“. Es sei „mehr als ein Weihnachtswunder“: „Zwei Jahre nach seinem schweren Ski-Unfall gibt es wieder gute Nachrichten über die Rennfahrer-Ikone“. Im Innenteil, in einem Beitrag von Tanja May, heißt es dann, schon eingeschränkter: Michael Schumacher sei zwar „sehr dünn“, könne aber „mithilfe seiner Therapeuten“ schon wieder „ein paar Schritte“ gehen. Auch der Rest des Textes: Gerede, Gedeute.
Sabine Kehm, Schumachers langjährige Managerin, dementiert damals postwendend in „Bild“ : „Leider werden wir durch einen aktuellen Pressebericht zu der Klarstellung gezwungen“, so Kehm, „dass die Behauptung, Michael könne wieder gehen, nicht den Tatsachen entspricht.“ Schumachers Familie reicht Klage ein: 100.000 Euro solle „Bunte“ für die laut Kehm unwahre Behauptung zahlen.
Ob es so viel sein wird, ist noch unklar, aber die Pressekammer hat schon angekündigt, dass es „realistisch betrachtet“ eine Geldzahlung geben werde, immerhin sei die Behauptung, Schumacher könne gehen, offensichtlich falsch. Sollte sich der Informant obendrein als unglaubwürdig herausstellen, würde das die Sache zusätzlich erschweren. Deshalb wurde Tanja May vorgeladen. Um zu erklären, wie sie zu der Behauptung kam.
May hatte damals von einem „Vertrauten“ aus dem „engsten Schweizer Umfeld“ der Familie geschrieben, der „Bunte“ die brandheiße News gesteckt haben sollte. Den Namen ihres Informanten nannte sie natürlich nicht. Deshalb ist hier heute auch die Frage, wie viel May über diesen Kontakt erzählt – und wie oft sie von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht, das sie als Journalistin hat, um ihre Informanten zu schützen.
Journalisten warten im Landgericht Hamburg
Warten auf Gericht: Journalisten vor Raum 353 Foto: Übermedien
Fast drei Stunden wird das Gericht Tanja May befragen, außergewöhnlich lange. Am Ende der Verhandlung dankt ihr die Kammer sogar ausdrücklich, dass Sie gekommen sei und sich „so viel Zeit“ genommen habe. Worüber sie genau spricht in diesen drei Stunden, wie sie ihren Artikel, die Schlagzeile rechtfertigt, wird die Öffentlichkeit nicht erfahren: Das Gericht schließt sie, also auch die anwesenden Journalisten, zu Beginn der Verhandlung aus und vereinbart Verschwiegenheit.
Der Grund liegt auf der Hand: Es sei zu erwarten, so die Richterin, „dass der Gesundheitszustand des Klägers thematisiert wird“; und das berühre die „schutzwürdigen Interessen des Klägers“. Deshalb beschließt das Gericht etwas, das „Bunte“ und vielen anderen Blättern herzlich egal ist: die Privatsphäre eines schwer kranken Menschen zu schützen – und ihr das öffentliche Interesse an diesem Fall unterzuordnen. Im Grunde das, worum Managerin Kehm seit Jahren bittet, auch Ende 2015, anlässlich der „Bunte“-Geschichte:
Solche Spekulationen sind unverantwortlich, denn angesichts der Schwere seiner Verletzungen ist für Michael der Schutz seiner Privatsphäre sehr wichtig. Leider führen sie außerdem dazu, dass viele Menschen, die ehrlich Anteil nehmen, sich falsche Hoffnungen machen.
Drei Stunden also warten die Journalisten vor Raum 353, dritter Stock, roter Linoleumboden. Nur wenige ernste Menschen klackern den Gang entlang. Behördentristesse an einem Freitag Nachmittag, die Kantine hat schon zu. Sobald jemand zu forsch aus der Toilette neben dem Sitzungssaal kommt, schrecken alle kurz von ihren Handys auf. Ah, doch wieder nichts. Schade. Weiterspielen. Einer liest „Süddeutsche Zeitung“. Ein anderer lauscht, ob er nicht doch etwas hört. Schwierig. Langweilig. Weiterspielen.
Die nicht anwesende Presse* läuft derweil heiß: Der Kölner „Express“ grölt etwa eine Stunde nach Prozessbeginn, mit Bezug auf einen Gerichtssprecher: „Irre Wende – Es geht doch um Schumachers Gesundheit“! Auch andernorts ist von einer „überraschenden Wende“ die Rede, oder nur von einer „Wende“, auch wenn die im Gericht weit und breit nicht zu sehen ist. Natürlich geht es, wenn die Glaubwürdigkeit des Informanten und die Sorgfalt der Journalistin eingeschätzt werden sollen, auch um Details zum Zustand des Patienten. Beim „Express“ und anderen klingt es aber so, als würde es spektakuläre, ja, „irre“ Neuigkeiten geben. Gesundheitsneuigkeiten. Sie lechzen weiter danach.
Um kurz nach 17 Uhr ist die Öffentlichkeit wieder zugelassen. Die Luft im Verhandlungssaal ist dick. Richter, Anwälte, alle sehen geschafft aus. Die drei Stunden haben offenbar nicht ausreichend zur Klärung beigetragen. „Wir sind noch nicht sicher, wie es weitergeht“, sagt die Richterin. Möglicherweise werde man noch weitere Zeugen hören, vielleicht Schumachers Managerin Kehm. Das Protokoll gehe den Parteien bald zu, so in zehn Tagen, später als sonst, Entschuldigung: „Die Schreibstube ist überlastet im Moment“.
Wenig später rollkoffert Tanja May aus dem Saal. Ein NDR-Kamerateam begleitet sie noch bis in den Aufzug hinein, will sie nicht fahren lassen, ehe sie etwas sagt. Vergebens. Drei Stunden hat Tanja May geredet. Jetzt schweigt sie.
- Nachtrag, 11.2.2017. Ein Redakteur des „Express“ weist per Mail darauf hin, dass die Reporterin der „Hamburger Morgenpost“ in seinem Auftrag dort gewesen sei, da „Express“, „Hamburger Morgenpost“ und „Berliner Kurier“ eine Redaktionsgemeinschaft bilden, die sich austauscht. Der Text erschien deshalb in allen drei Publikationen. Identisch.
Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.
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