14.10.2016 - Wieder Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger und Ulrich Marseille
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[bearbeiten] Was war heute los?
Die vorsitzende Richterin Simone Käfer fehlt nun schon die zweite Woche. Die Richterin Barbara Mittler spielte wieder den Vorsitz. Ihr zur Seite Richter Dr. Thomas Linke und Richterin Dr. Kerstin Gronau.
Die Sachen waren juristisch nicht uninteressant. Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger vertrat wieder Mal die Marseille-Kliniken AG des strafrechtlich Verurteilten Ulrich Marseille wegen Peanuts. Jemand ist Mitglied des Betriebsrates aber nicht Vorsitzender, und Laufband ist nicht Fließband. Da muss geklagt werden.
In der Sache Deutscher Verband für Neuro-Linguistisches Programmieren e.V. (DVNLP) gegen dessen Gründer Thies Stahl ging es um die Eilbedürftigkeit und die Meinungsfreiheit. Die Zensoren am Richtertisch ließen sich überzeugen und wollen die einstweilige Verfügung offenbar aufheben.
Nicht minder interessant, vielleicht interessanter, waren die vielen Fehler der Richterinnen und des Richters. Die Richterinnen und der Richter der Zivilkammer 24 des LG Hamburg verlangen nämlich von den Beklagten etwas, was zu erfüllen unmöglich ist. Diese Zensurjuristen in Richterrobe sind selbst nicht in der Lage, ihren Forderungen an Fehlerfreiheit nachzukommen. Solch ein Verhalten zeigen im realen außergerichtlichen Leben Klugscheißer. Die Richterinnen und den Richter der ZK 24 LG HH als Klugscheißer zu bezeichnen wäre allerdings ein unberechtigter Lob, denn Klugscheißer sind ungefährlich. Anders bei diesen Zensoren.
14.10.2016
[bearbeiten] Die heutigen Termine
Terminrolle mit Richternamen |
[bearbeiten] VerkündungHeute gab es kein Verkündung und am letzten Montag (11.10.16), trotz Beschluss vom 07.10.16, ebenfalls keine. [bearbeiten] Vorsitzende Richterin Simone KäferDie Vorsitzende Richterin Simone Käfer war heute nicht anwesend, aber auf der Terminrolle verzeichnet. [bearbeiten] Richterin Barbara MittlerAls den heutigen Vorsitz führende Richterin hat Barbara Mittler natürlich andere Sorgen als darauf zu achten, dass die Angaben auf der Terminrolle stimmen. Diese Fehler sind nicht justiziabel, niemand wird dafür bestraft, gehört auch nicht zur Arbeitsplatzbeschreibung. |
Dass am Dienstag, den 11.10.16 keine Verkündung in der Geschäftsstelle, wie am 07.10.16 beschlossen, stattfand, hat Richterin Barbara Mittler zu verantworten. Sie hat es offenbar nicht für nötig gehalten, die Geschäftsstelle vom Beschluss zu informieren, so dass diese der Pseudoöffentlichkeit am, 10.11.16 mitteilte, eine Verkündung findet heute nicht statt. Wann in den Computer das Beratungsergebnis der Kammer eingetragen wurde, ist der Pseudoöffentlichkeit unbekannt.
Richterin Barbara Mittler steht über § 311 ZPO Form der Urteilsverkündung
- (2) Das Urteil wird durch Vorlesung der Urteilsformel verkündet. … .
Richterin Barbara Mittler ist weder in der Lage noch willig die ZPO einzuhalten, verlangt das aber von den Antragsgegnern und Beklagten, alle Gesetze einzuhalten und sich wie ein jammernder Hund strafbewehrt den Antragstellern und den Klägern gegenüber unterzuordnen, auf ihre Persönlichkeitsrechte diesbezüglich zu verzichten. Sie kann und will es nicht, andere müssen und haben es zu wollen.
[bearbeiten] Richter Dr. Thomas Linke
Dieser Richter achtet penibel darauf, was auf den Terminrollen steht, und dass diese nach Verhandlungsende nicht entfernt werden. Er bewertet das als Diebstahl, welcher bestraft werden muss. Leider macht aber die Landgerichtspräsidentin nicht so richtig mit.
Dass die Richternamen auf den Terminrollen nicht stimmen, ist dagegen für diesen Richter offenbar Peanuts. Viel wichtiger sind für diesen Richter falsche Zitate, wenn anstelle „Fließband“ in der Presse „Laufband“ steht. Muss unterbunden und bestraft werden.
Dass am Dienstag, den 11.10.16 keine Verkündung in der Geschäftsstelle, wie am 07.10.16 beschlossen, stattfand, hat Richter Dr. Thomas Linke mit zu verantworten. Sie es nicht für nötig gehalten, die Geschäftsstelle vom Beschluss zu informieren, so dass diese der Pseudoöffentlichkeit am, 10.11.16 mitteilte, eine Verkündung findet heute nicht statt. Wann in den Computer das Beratungsergebnis der Kammer eingetragen wurde, ist der Pseudoöffentlichkeit unbekannt.
Richter Dr. Thomas Linker steht allerdings über dem § 311 ZPO Form der Urteilsverkündung
- (2) Das Urteil wird durch Vorlesung der Urteilsformel verkündet. … .
Richter Dr. Thomas Linke ist weder in der Lage noch willig die ZPO einzuhalten, verlangt das aber von Antragsgegnern und Beklagten, alle Gesetze einzuhalten und sich wie ein jammernder Hund strafbewehrt den Antragstellern und den Klägern gegenüber unterzuordnen, auf ihre Persönlichkeitsrechte diesbezüglich zu verzichten. Sie kann und will es nicht, andere müssen und haben es zu wollen.
10:00
[bearbeiten] MK-Kliniken AG vs. FUNKE MEDIEN NRW GmbH (WAZ) 324 O 327/16
11.10.2016: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike Die heutigen Zensoren in Robe: Richterin am Landgericht Barbara Mittler, Richterin am Landgericht Dr. Kerstin Gronau, Richter am Landgericht Dr. Thomas Linke, Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger
[bearbeiten] Corpus Delicti
Im streitgegenständlichen Artikel mit der Überschrift "Neue Runde im Streit um die Flora Marzina in Herne" wurde das Zitat "Die Chefetage will eine Pflege am Fließband aufbauen“ herausgegriffen. Es ist ein falsches Zitat, denn gesprochen wurde vom „Laufband“, nicht vom „Fließband“. Außerdem stammt es nicht von Jurij Schmidt. dem seinerzeit entlassenen Betriebsrat.
Jurij Schmidt hat sich seinerzeit strafbewehrt unterworfen, so etwas nicht mehr zu sagen, obwohl er es nie gesagt hatte. Es war ein anderer aus der Interviewrunde mit der WAZ. Die MK-Kliniken AG hatten seinerzeit geklagt, die Unterwerfung erreicht, aber all die Kosten des Verfahrens übernommen.
In Hamburg wird nun gegen die WAZ geklagt, weil diese eben falsch zitiert hat, und Jurij Schmidt als Betriebsratsvorsitzenden bezeichnete, obwohl er nur Mitglied des Betriebsrates ist.
Das ergibt sich für die Pseudoöffentlichkeit hinsichtlich des Corpus Delicti in diesem Verfahren.
In der WAZ findet man immer noch mehrere Artikel zu den MKJ-Kliniken AG und den Auseinandersetzungen und Entlassung von Jirij Schmidt als kritischen Mitarbeiter.
Jirij Schmidt klagte als Nebenintervent.
[bearbeiten] MK-Kliniken AG vs. FUNKE MEDIEN NRW GmbH (WAZ)
11.10.2016: Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit von Rolf Schälike
Die heutigen Zensoren in Robe: Richterin am Landgericht Barbara Mittler, Richterin am Landgericht Dr. Kerstin Gronau, Richter am Landgericht Dr. Thomas Linke, Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger von der Kachelmann-Kanzlei Schwenn & Krüger.
Richterin Barbara Mittler: Ja. Es ist eine etwas ungewöhnliche Situation. Klassisch ZPO. Sie streiten um die Äußerung von Herrn Schmidt. Betriebsrat5svorsitzender, ist aber nur Mitglied, dann „Pflege am Fließband einrichten“. Gestritten wird, ist die Äußerung so gefallen. Kläger sagt, gesagt wurde “Laufband“, nicht „Fließband“. Beim strengen Zitatschutz hält das Verbot. Aber … Es ist nicht die eigene Äußerung, ob rechtswidrig verbreitet wurde oder nicht. Wir haben Ihren, Herr Schmidt, Vortrag. Am Gespräch mit der Journalsitin waren sechs Leute beteiligt. Nicht alle waren einverstanden, namentlich genannt zu werden. Sie waren bereit, haben aber diese Äußerung nicht getan. Sie (Rechtsanwältin Bullerkotte) haben die Mitschrift mitgeliefert. Man kann, wenn sich in … Beweisaufnahme als…erweist … .Die Abschrift genügt nicht.
Beklagtenanwältin Britta Bullerkotte: Habe Vortrag …. Herr (Muscheid) sagte, die Äußerung ist so gefallen.
Richter Dr. Thomas Linke: Wir haben verstanden, dass es die Äußerung von Herrn Schmidt war. Wenn aber sechs Leute durcheinander sprechen, wissen wir nicht, ist das die Äußerung von Herrn Schmidt.
Justiziarin der Beklagten: … .
Richterin Barbara Mittler: Ist nachvollziehbar. Aber, wenn es sechs Gesprächspartner sind und man schreibt nur Stichworte, dann ist es anspruchsvoller als bei einem Interview mit nur einer Person. Wird Wort ausgeschrieben, dann Vize… Vielleicht zu viel.
Justiziarin der Beklagten: Er sagt ganz deutlich, kann sich genau erinnern. War nicht zu 100 Prozent der deutschen Sprache mächtig. Kann sich genau erinnern, dass er das so gesagt hat.
Beklagtenanwältin Britta Bullerkotte: Das ist vorgetragen worden.
Richterin Barbara Mittler: Müssen uns Gedanken machen, wie es kommt. Mit den Parteien wird die Sach-und Rechtslage … .
Kommentar RS: Wieder diktiert Richterin Barbara Mittler “Mit den Parteien“. Tatsächlich aber mit den „Partei-Vertretern“. Der Unterschied zwischen „Fließband“ und „Laufband“ dürfe wesentlich geringer sein als zwischen „Partei“ und Partei-Vertreter“. Hinzu kommt, dass diese Richterin auf diesen Fehlen schon mehrmals aufmerksam gemacht wurde, ihn aber immer wieder wiederholt. Offenbar, kann sie nicht anders. Richterin Barbara Mittler verlangt aber von den Journalisten etwas, was sie selbst nicht machen könnte. Wie kommt Richterin Barbara Mittler darauf anzunehmen, dass über Verbote und Unterwerfung, die Medien ihrer Aufgabe besser gerecht werden können?
Richterin Barbara Mittler: … Die Kemmer weist darauf hin, dass die Beklagte zunächst näher vortragen muss. … Nebenintervent (Schmidt) …
Anträge werden gestellt.
Beschlossen und verkündet:
- 1. Der Beklagten bleibt nachgelassen, bis zum 04.11.16 weiter vorzutragen.
- 2. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 25.11.16, 9:45, Saal B334.
Kommentar RS: Wieder diktiert Richterin Barbara Mittler “Saal“, wissend, dass die Geschäftsstellekein Saal, sondern ein Raum ist. Wahrscheinlich geht es dieser Richterin, wie einer Kuh vor dem Tore. Verkünden tun Strafrichter immer, im “Saal“. Alle stehen auf und nehmen gespannt die Weisheit im Namen des Volkes aus dem Munde der Richterin auf. Nun ist Richterin Barbara Mittler nicht mehr Strafrichterin, da geht es ihr eben wie einer Kuh vor dem Tore. Angesichts der neuen Situation weiß sie sich nicht zu helfen, diktiert einfach wie gewohnt, „Saal“. Von den Medien verlangt diese Richterin aber ein anderes Verhalten, mehr Flexibilität und sofortige Anpassung an neue Situationen. Routine wird verboten, bei kleinsten Ungenauigkeit mit der Härte ihres Richterspruches bestraft.
05.05.17: Zeugenbefragung von Redakteur (Artikelautor) Michael Muscheid, Jörg Krüger, Jurij Schmidt. Verkündung einer Entscheidung am 02.06.17, 9:45, Raum B334
[bearbeiten] Urteil 324 O 327/16
23.06.2017: Urteil
Es wir untersagt, zu behaupten, zu verbreiten und/oder behaupten oder verbreiten zu lassen,
- „‘Die Chefetage will eine Pflege am Fließband aufbauen‘, sagt Betriebsrats-Vize Jurij Schmidt.“,
wenn dies geschieht wie in dem Artikel mit der Überschrift "Neue Runde im Streit um die Flora Marzina in Herne" in der „ W. A. Zeitung“ und auf der Website unter https://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-herne-und-wanne-eickel/neue-runde-im-streit-um-die-flora-marzina-in-herne-id11652205.html.
11:00
[bearbeiten] DVNLP – Deutscher Verband für Neuro-Linguistisches Programmieren e.V. vs. Thies Stahl 324 O 671/15
[bearbeiten] Corpus Delicti
Der Beklagte Thies Stahl, Gründungsmitglied von DVNLP hadert seit Jahren mit dem Verein.
Es geht um seinen Ausschluss bzw. Austritt, um Missbrauch und einiges mehr.
[bearbeiten] DVNLP – Deutscher Verband für Neuro-Linguistisches Programmieren e.V. vs. Thies Stahl
11.10.2016: Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike
Die heutigen Zensoren in Robe: Richterin am Landgericht Barbara Mittler, Richterin am Landgericht Dr. Kerstin Gronau, Richter am Landgericht Dr. Thomas Linke, Rechtsanwältin Nora Loof.
Den Antragsgegner vertrat Rechtsanwalt Jan Mohr
Wir verzichten auf die Widergabe des Verhandlungsverlaufs. Zum Inhalt kann man die einstweilige Verfügung und das Urteil bei Gericht abfordern.
Es wird noch das Hauptsacheverfahren im Februar 2017 geben, Az. 324 O 519/16.
Die heute verhandelte einstweilige Verfügung 324 O 671/15 wird wahrscheinlich aufgehoben, weil es an der Eilbedürftigkeit fehlte. Die im Web-Auftritt von Herrn Thies Stahl streitgegenständlichen Äußerungen waren der Öffentlichkeit und dem Antragsteller schon seit 2014 aus den vielen Rund-Mails von Herrn Stahl bekannt.
Außerdem gab es genug Anhaltspunkte für die streitgegenständliche Meinungsäußerung.
Strittig war noch ein Ordnungsmittelantrag.
Richterin Barbara Mittler:
Beschlossen und verkündet:
- 1. Im Einvernehmen mit den Parteien wird eine Entscheidung im Tenor verkündet am Dienstag, den 18.10.16, 12:00, Saal B334.
10.02.17: Eine Verhandlung des Hauptsacheverfahrens 324 O 519/16 gab es nicht. Hat sich offenbar erledigt.
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.[[Kategorie:Krüger]