14.08.2015 - Geschäftsverhandlungen unter dem Aushang der Pressefreiheit
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14.08.2015
Die heutigen Termine
Verkündung
Verhandlungen
10:00
Manfred Altmann vs. Norddeutscher Rundfunk 324 O 185/15
Corpus Delikti
Über Entrümpelungen in Hamburg und Manfred Altmann wurde kaum erkennbar in der 08:20 Minulen lkangen NDR-Sendung "Abzocke mit Porzellan" am 17.11.2014 berichtet.
Es gab einen Wohnungsbesuch mit dem Kläger und einer versteckten Kamera. Der Kläger versprach wohl faire Preise. Doch NDR meinte, dass das nichtr der Falkl sei. In der Sendung "Markt" wurde.
Manfred Altmann meint, er sei ekennbar und erwartet die völlige Entfernung seiner Person aus dewr Sendung.
Im Internet finden wir die NDR-Stellungnahme zu den Beschwerden bezüglich dieser streitgegenständlichen Sendung:
Programmbeschwerde vom 15.01.2015 über den Beitrag „Abzocke mit Porzellan“ in der Sendung „Markt“ vom 17.11.2014
- Nach eingehender Beratung im Rechts- und Eingabenausschuss hat sich der Rundfunkrat abschließend mit der Beschwerde befasst. Nach sorgfältiger Prüfung aller vorliegenden Fakten konnte kein Verstoß gegen die Grundsätze der Programmgestaltung gemäß NDR-Staatsvertrag festgestellt werden. Der Rundfunkrat hat die Beschwerde daher zurückgewiesen.
Richter
Vorsitzende Richterin: Simone Käfer |
Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Jan Mohr; Rechtsanwalt Jan Mohr | Beklagtenseite: Kanzlei CMS Hasche SingleHasche; Rechtsanwalt Michael Fricke |
Kurzbericht zu der Sache 324 O 185/15
14.08.2015 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
Vorsitzende Richterin Simone Käfer:
Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.