14.08.2015 - Geschäftsverhandlungen unter dem Aushang der Pressefreiheit

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Antiquitätenhändler klagt ob seiner Geschäfte

Geschäftsverhandlungen unter dem Aushang "Pressefreiheit"


Antiquitäten: Sekretäre schätzen, bewerten, begutachten

BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

14.08.2015


Moderne Schatzsucher in Deutschland

Inhaltsverzeichnis


Dr. Hubertus Kolster, Managing Partner, CMS Hasche Sigle - Kanzlei des NDR-Anwalts Michael Fricke

[bearbeiten] Was war heute los?

Eigentlich war heute nicht viel los. Zwei Verkündungen und eine Verhandlung. Diese, obwohl unscheinbar, hatte es aber in sich.

[bearbeiten] Geschäfte mit Antiquitäten und dem Presserecht

Antiquitäten


Antiquitäten in Wiesbaden


Antiken haben es schwer in der Neuzeit

Weshalb die Pressekammer?

Wer kennt die Antiquitätenhändler nicht?

Auf den Flohmärkten trifft man diese regelmäßig. Als Antiquität wird schon das verkauft, was nicht älter als eine Jahrzehnt sein braucht. Aber auch ganz alte Sachen. Die Preise schwanken zwischen Null und viele Tausend Euro. Of müssen die Stücke erst aufwendig restauriert werden mit der entsprechenden Qualität oder auch nicht.

Die Antiquitätenhändler haben es heute schwer. Vieles wird über das Internet verkauft. Die Preise sind nicht transparent. Nicht selten liegen die Stücke bei den Händler viele Jahre, ehe ein Käufer sich zum Kauf entschließt. Jeder, der sich damit etwas beschäftigt hat, weiß, dass die Einkaufspreise der Antiquitätenhändler weit unter denen der Verkaufspreise liegen.

Halt man zu Hause ein altes Stück, welches für 500 Euro von Antiquitätenhändlerbesitzenankommt.

Es ist selbstverständlich, dass die Antiquitätenhändler nach Schnäppchen suchen. Genau so selbstverständlich ist, dass Journalisten, welche eine altes Stück habe, enttäuscht sind, dass sie nicht den erwarteten Preis bei Antiquitätenhändler erhalten können. Die Vorfreude wandelt sich schnell in Enttäuschugn und Ärger. Flugs wird daraus Abzocke konstruiert und eine Dokumentation gesendet.

Dem Fernsehen geht es um die Einschaltquoten, damit die Existenz begründet und die GEZ-Gebühren weiter eingetrieben werden können. Dem Antiquitätenhändler geht es um seine Existenz auf dem schweren Markt. Deswegen auch die Kopplung mit Entrümpelung. Schnäppchen gehören zum Geschäft.

Die geschäftstüchtige NDR geriet in Konflikt mit dem Antiquitätenhändler Martin Altmann, welches u.a. über Entrümpelungen Schnäppchen sucht und auch findet.

Anstatt vor die Wettbewerbskammer um die unterschiedlichen Geschäftsinteressen zu streiten und die Richter um Abwägung zu bitten, wird zurückgegriffen auf Persönlichkeitsrechte und die Pressefreiheit des Fernsehens. Von Anfang an verlogen. Weshald der heutruge Kläger nicht zu seine Gewschäftsgebaren steht, erschließt sich uns nicht. Zensur muss her.

Den Richterinnen Simone Käfer und Barbara Mittler, dem Richter Dr. Thomas Linke, dem NDR-Rechtsanwalt Michael Fricke und dem Kläger-Rechtsanwalt Jan Mohr ging es um deren Geschäft. Das ist nachvollziehbar. Gewonnen habe heute die Juristen in Robe: Die Rechtsanwälte erhalten eine zusätzliche Vergleichsgebühr, die Richterinnen und der Richter brauchen nichts zu schreiben, falls der Vergleioch hält. Martin Altmann dürfte nichts gewonnen haben, die NDR hat eine Zensurregel mehr.

Die Richterinnen und der Richter verteidigen ihren Arbeitsplatz. Der NDR-Rechtsanwalt Michael Fricke, der auch gelegentlich als Abmahnanwalt auftritt, arbeitet in der Kanzlei CMS Hasche Sigle, die es nicht mal nötig hält, in ihrem Tätigkeitsbereich das Medienrecht aufzuführen. Dieser Kanzlei geht es um deren Geschäft, sie stellt sich so vor:

Die 3.000 Rechts- und Steuerberater von CMS, die in 59 Büros tätig sind, unterstützen Ihr Unternehmen in Zeiten des Wandels bei der erfolgreichen Weiterentwicklung. Mit fachlicher Präzision, strategischem Geschick und einem Fokus auf den Aufbau langfristiger Partnerschaften setzen wir uns für unsere Mandanten und deren geschäftlichen Erfolg ein.

Nichts von Pressefreiheit, Persönlichkeitsrechten, informelle Selbstbestimmung, Meinungsfreiheit, Menschenwürde.

Rechtanwalt Jan Mohr ist ein Einzelkämpfer. In der Pressekammer haben wir ihn nur ein Mal erlebt. Er vertrat einen angeblichen islamischen Terroristen und erreichte Geldentschädigung in Höhe von Euro 20.000,-. Damals war er noch in einer Kanzlei in der Schanzenstraße tätig, welche Opfer von Polizeiübergriffen - und Ähnliches - vertrat. Heute ist er Einzelanwalt mit den Tätigkeitsschwerpunkten:

• Strafrecht

• Verkehrs-, Versicherungs- und Schadenersatzrecht

• Medien-, Marken- und Urheberrecht

• Unternehmens-, Gewerbe- und Gesellschaftsrecht

Wir schafft er das bloß alles?

___________

14.08.2015

[bearbeiten] Die heutigen Termine

Zwei Verkündungen, eine Verhandlung.

[bearbeiten] Verkündung

In der Sache 324 O 831/14 verlor Matthias Matussek gegen Christoph Giesa. Die einstweilige Verfügung vom 02.02.2015 wurde bestätigt.

In der zweiten Sache 324 O 800/14 gewann der Arzt Dr. Wolfgang Auffermann gegen das Hamburger Abendblatt zum Teil.

[bearbeiten] Verhandlungen

Es gab nur diese eine Verhandlung, welche gegen 10:00 begann.

[bearbeiten] Manfred Altmann vs. Norddeutscher Rundfunk 324 O 185/15

[bearbeiten] Corpus Delikti

Über Manfred Altmann] wurde kaum erkennbar in der 08:20 Minuten langen NDR-Sendung "Abzocke mit Porzellan" am 17.11.2014 berichtet.

Es gab einen Wohnungsbesuch mit dem Kläger und einer versteckten Kamera. Der Kläger versprach wohl faire Preise. Doch NDR meinte, dass das nicht der Fall sei. Die Journalisten offenbarten sich noch in der Wohnung, ein Fachmann kam zu Wort.

Manfred Altmann meint, er sei erkennbar und erwartet die völlige Entfernung seiner Person aus der NDR-Sendung.

Im Internet finden wir die NDR-Stellungnahme zu den Beschwerden bezüglich dieser streitgegenständlichen Sendung:

Programmbeschwerde vom 15.01.2015 über den Beitrag „Abzocke mit Porzellan“ in der Sendung „Markt“ vom 17.11.2014

Nach eingehender Beratung im Rechts- und Eingabenausschuss hat sich der Rundfunkrat abschließend mit der Beschwerde befasst. Nach sorgfältiger Prüfung aller vorliegenden Fakten konnte kein Verstoß gegen die Grundsätze der Programmgestaltung gemäß NDR-Staatsvertrag festgestellt werden. Der Rundfunkrat hat die Beschwerde daher zurückgewiesen.

Für uns war das der zweite Fall. Über den erste Sache - Jörg Heimann vs. Norddeutscher Rundfunk 324 O 806/14 - hatten wir sehr kurz berichtet.

[bearbeiten] Richter

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Ri Dr. Thomas Linke auf dem Weg zur Beratung mit Ri Andreas Buske beim Italiener

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer → (re)
Richterin: Barbara Mittler → (li)
Richter: Dr. Thomas Linke

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Ri'innen Simone Käfer und Barbara Mittler auf dem Weg zur Beratung mit Ri Andreas Buske beim Italiener

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Jan Mohr;
Rechtsanwalt Jan Mohr

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Beklagtenseite: Kanzlei CMS Hasche SigleHasche;
Rechtsanwalt Michael Fricke

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[bearbeiten] Notizen zu der Sache 324 O 185/15

14.08.2015 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Der Beklagtenvertreter erhält den Schriftsatz der Klägerseite vom 05.08.15. Haben Sie schon per Fax erhalten.

Klägeranwalt Jan Mohr: Sollte sein.

NDR-Anwalt Michael Fricke: Habe ich wirklich nicht erhalten.

Vorsitzende: Sie können lesen.

NDR-Anwalt Michael Fricke: Benötige trotzdem Schriftsatznachlass.

Vorsitzende: Wollen wir kurz unterbrechen?

NDR-Anwalt Michael Fricke liest. Nach ein-zwei Minuten: Sie können weiter machen.

Vorsitzende: Der Kläger kauft und verkauft als Unternehmer Porzellan. In der Sendung ging es um die Einkaufspreise. Der Kläger wurde in eine Wohnung bestellt. Er erhielt Angebote von Rosenthaler und Meissner Porzellan. Die Angebote wurden gefilmt. Dann habe sich die Journalkisten offenbart. In der Sendung wird der Kläger identifizierbar gezeigt. Das Gesicht ist zwar verpixelt. Trotzdem. Wir neigen zu bejahen. Verpixelung genügt nicht. Es wird seine Homepage gezeigt, seine Statur, der Haarkranz, die Stirn, die Glatze. Es ist ein zeitgeschichtliches Ereignis. Aber die Interessen des Klägers sind zu berücksichtigen. Die Beklagte meint, man verkennt das Private. Es sind zu 100 Prozent Sammler. In diesem Bereich liegt das Angebot. Es geht um Marktpreise. Man muss handeln. Ist heimlich geschehen. § 21 KUG könne wir nicht erkennen.

NDR-Anwalt Michael Fricke: Wir haben nichts. Haben auch keine Hinweise erhalten.

Richterin Barbara Mittler: Wir haben gefaxt.

NDR-Anwalt Michael Fricke: Wann?

Vorsitzende: Vorgestern. Haben Anerkenntn is empfohlen. Haben am 12.08.15 gefaxt.

NDR-Anwalt Michael Fricke: IN meiner Akte habe ich nichts. Nehme das mit. Diese Empfehlung kann ich mitnehmen.

Vorsitzende: Wollten wir vor der Sitzung machen. Sie würden Kosten sparen.

NDR-Anwalt Michael Fricke: Wir bejahen nicht die Erkennbarkeit wegen dem Haarkranz. Es gibt eine Kammerentscheidung. Das Gesicht ist verpixelt. Der Begründung können wir entnehmen, dass wegen der Statur Erkennbarkeit gegeben ist. Mit der Rechtsprechung, dass er erkannt werden könnten, können wir nicht leben, Hatte keine Rechtssprechung. Ich sehe den Kläger heute das erste Mal. Hätte ihn nicht erkannt. Zur Homepage. Das Stadtbild ist nicht … Was man sieht, ist eine Homepage, Man sieht nicht, dass es die Homepage des Klägers ist. Es ist eine Firma, die viele Personen hat. Im Beitrag gibt es viele … Homepage. Wissen nicht, was auf der Homepage für den Kläger spricht. Wir haben vier Firmen rausgesucht. Hausbesuche sind erfolgt, auch Besuche in en Ladengeschäften. … Der mit dem Klarnamen im Wochenblatt … War nicht der von der Homepage. Erkennbarkeit bleibt nur bei dem Kreis, der ihn schon gekannt hat.

Vorsitzende: Der Kernpunkt nist die Wiedererkennbarkeit. Kann ein kleiner Bruchteil sein. Homepage …. Ist die Wohnung.

NDR-Anwalt Michael Fricke: ….

Vorsitzende lacht.

Klägeranwalt Jan Mohr: Wenn der Kläger wirklich verpixelt wäre, wie früher, und nicht nur das Gesicht. Was die Kleinanzeige betrifft, so ist dazu Bezug genommen im Schriftsatz. Es ist eine Doppelung.

NDR-Anwalt Michael Fricke: Stammt die von Ihnen?

Manfred Altmann: Nein

Klägeranwalt Jan Mohr: Stammt nicht von Ihnen?

Richterin Barbara Mittler: Kurz eingeblendet. Steht kein Bezug einem Unternehmen. Unsere Überlegung war, es ist eine web-Site von Kollegen, der mit Ihnen zu tun haben.

Klägeranwalt Jan Mohr: Marktpigment

Richterin Barbara Mittler: Die Werbeanzeige ist nicht eine Unterbrechung.

NDR-Anwalt Michael Fricke: Ja, ja.

Richterin Barbara Mittler: Sie sagen, der Kreis nist so klein.

NDR-Anwalt Michael Fricke: Kann das so begründen werden, wie hier?

Klägeranwalt Jan Mohr: Erkennbarkeit kann unter Beweis gestellt werden. Zahlreiche Personen erkennen.

NDR-Anwalt Michael Fricke: Würden wir bestreiten.

Vorsitzende: Der NDR hat versucht, dass nicht erkannt wird. Kann weiter versuchen mit anderen Mitteln. Es geht ihm allgemein darum, nicht wie konkret gepixelt wird. Diese Entscheidung greift nicht. Sie könne den Beitrag verändert bringen. Sie geben eine Unterlassung zu diesem konkreten Antrag ab und kommen mit den Kosten nentgegen.

Klägeranwalt Jan Mohr: Das ist nicht das erste Mal.

Vorsitzende: Verärgerung gab es, das ist klar.

Richterin Barbara Mittler: Erkennbarkeit ist der Knackpunkt.

Klägeranwalt Jan Mohr: Die Redaktion hat das Interesse, dass das Publikum zuschaut. Es sollte gezeigt werden, es gibt Ärger. Das sind Mittel, um die Einschaltquote zu bedienen.

Vorsitzende: Auf der Straße wird er nicht erkannt.

NDR-Anwalt Michael Fricke: Juristen sind pingeliger als Journalisten.

Klägeranwalt Jan Mohr: … .

Vorsitzende: Sie wollen was sagen?

Manfred Altmann: Bin im Konditorladen. Da hat der Chef mich angesprochen, sind Sie wieder im Fernsehen?

Vorsitzende: Abmahnkosten sind € 887,-. Ob man diese fallen läst.

Klägeranwalt Jan Mohr: Müssen wir besprechen.

Vorsitzende: Hatte gehofft, diese Verhandlung fällt auch aus. Fricke erhielt von uns den Hinweis.

Die Klägerseite verlässt der Gerichtssaal. Klägeranwalt Jan Mohr nach Wiedereintritt: Der Kläger möchte ein Urteil.

Vorsitzende: Können Sie das begründen.

Klägeranwalt Jan Mohr: Es sind auch die Kosten. Die Rechtsschutzversicherung wird nicht zahlen, würde von einem Vertrag sprechen.

NDR-Anwalt Michael Fricke: Eigentlich nicht.

Vorsitzende: Wenn Sie beim OLG verlieren, dann müsste auch die Versicherung erheblich mehr zahlen.

Klägeranwalt Jan Mohr: Müsste ich klären. Würde keine Erklärung abgeben. Kann danach klären, ob wir zu einem anderen Ergebnis kommen.

Vorsitzende: Wäre es einfacher, wen die Kosten gegeneinander aufgehoben werden.

Klägeranwalt Jan Mohr: Vielleicht.

Vorsitzende: Würde Sie einen Vergleich auf Widerruf machen?

Klägeranwalt Jan Mohr: Herr Altmann hat klar gesagt, möchte nicht.

Manfred Altmann: Möchte keine Kosten haben. Ganz einfach.,

Die Klägerseite zieht sich zur Beratung zurück. Klägeranwalt Jan Mohr nach Wiedereintritt: Ein Vergleich kommt in Betracht, wenn der NDR den Beitrag nicht wiederholt, in erkennbarere, nicht gepixelter Form.

NDR-Anwalt Michael Fricke: Es gibt viele Passagen.

Klägeranwalt Jan Mohr: Es geht nur um die Passagen, die ihn betreffen Aus den Gründen, die ich dargelegt habe. Herr Altmann wird in der Art und Weise charakterisiert … und lässt den Sachverständigen sprechen.

Vorsitzende: Bei der ersten Sache sagen wir, dass die Kommentare nicht zu dem passen, was gezeigt wird. …. Wenn es zu einem Vergleich kommt, dann kann es eine Vertrasstrafe plus eine neue Einstweilige Verfügung geben. Deswegen ist ein Vergleich ein hartes Druckmittel.

Klägeranwalt Jan Mohr: Hatte auch nicht gedacht. Es gibt Verträge mit .. . Deswegen die Skepsis. Ist aber Ihre Entscheidung.

Manfred Altmann: Nein.

Klägeranwalt Jan Mohr: Dann bleiben wir bei unserer Meinung.

Vorsitzende: Sie wollen, dass Sie gar nicht gezeigt werden.

Manfred Altmann: Ja.

Vorsitzende: Mehr bekommen Sie durch das Urteil nicht. Der Vergleich ist gerade das, was Sie im streitigen Urteil von uns bekommen. Beim OLG verlieren Sie vielleicht.

Klägeranwalt Jan Mohr: Habe ich ihm gesagt.

Vorsitzende: Es ist schwer.

Manfred Altmann: Müssen wir besprechen..

Klägeranwalt Jan Mohr: Lassen sie uns den Vergleich dann so machen, dass die Abmahnkosten …

NDR-Anwalt Michael Fricke: Kostenaufhebung. Die Abmahnkosten zahlt der NDR. Wäre für uns leichter.

Klägeranwalt Jan Mohr: Die Summe ist höher.

Vorsitzende: Kostenaufhebung deutlich höher.

Klägeranwalt Jan Mohr: Macht keinen Sinn. Die Versicherung möchte eine richterliches Exemplar sehen. Befürchte, mit Kostenaufhebung wird es nicht, kommen bei der Rechtschutzversicherung nicht durch.

Vorsitzende: Wir haben ja heute Zeit. Es ist die einzige Verhandlung. Können rechnen.

Vorsitzende rechnet mit dem Taschenrechner: 1/3, 2/3, 1.200,- Euro bei Vergleich, 2.000,- Euro mit Abmahnkosten. Wenn man streitig entscheidet, ja, dann wird es deutlich höher, 4.89,- Euro. Wäre für den NDR deutlich attraktiver. 1/3, 2/3..

Mit den Parteien wird die Rechts- und Sachlage erörtert. Der Klägervertreter stellt klar, dass die Kleinanzeige nicht vom Kläger stammt. Das Gericht erläutert, dass der Schwerpunkt des Falls ist, ob der Kläger identifizierbar ist. Es ist klar, dass die Beklagte sich um die Nichtidentifizierung kümmerte. In der ersten Instanz wird es vermutlich die Identifizierbarkeit bejahen. Es erscheint keinesfalls gesichert, dass die zweite Instanz das auch so entscheiden wird. Daraufhin schließen die Parteien den folgenden Vergleich.

1. Die Beklagte verpflichtet sich nach dem Hamburger Brauch ohne Präjudiz es zu unterlassen, die Filmaufnahmen mit der Peron des Klägers auszustrahlen und/oder ausstrahlen zu lassen, zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen, öffentlich zugänglich und/oder zugänglich zu machen, wie geschehen am 17.111.14 in der Sendung "Abzocke mit Porzellan"
2. Die Parteien erteilen sich im Übrigen Generalquittung, was den streitgegenständlichen Beitrag "Abzocke mit Porzellan" betrifft.
3. Von den Kosten des Rechtstreits haben der Kläger 1/3, die Beklagte 2/3 zu tragen
4. Den Parteien wird nachgelassen, von diesem Vergleich mittels eines bei Gericht bis zum 04.09.15 eingehenden Schriftsatzes zurückzutreten.

Zur Klarstellung: Die Vergleichskosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Anträge werden gestellt.

Beschlossen und verkündet:

1. Der Beklagtenvertreter kann auf die heutigen Hinweise und den Schriftsatz der Klägerseite vom 05.08.15 bis zum 18.09. vortragen.
2. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 23.10.15, 9:55, Saal B 335.
_______________

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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