Ulrich Marseille - Klägerismus

Aus Buskeismus

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Zensurverfahren mit Ulrich Marseille und/oder Marseille-Unternehmen

24.08.2011: LG Hamburg Az. 324 O 376/11 Ulrich Marseille vcs. Jochen Hoff (Dockhome). Einstweilige Verfügung Info. Beschluss im Original. Verbot, den Geburtsnamen zu nennen sowie die Verbreitung verschiedener Äußerungen. Siehe auch Widerspruchsurteil vom 24.07.2012.

16.09.2011: LG Hamburg 324 O 166/11 Ulrich Marseille vs. Jochen Hoff (Duckhome) Verhandlungsbericht Der Beklagte wird verurteilt es zu unterlassen, zwei Äußerungen erneut zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 20.000 €. Verbot der Nennung des Geburtsnamens von Ulrich Marseille und bestimmter Ereignisse als Jurastudent.

28.09.2011: Landgericht Hamburg 324 O 487/11 AMARITA Bremerhaven vs. Rolf Schälike Einstweilige Vercfügung vom 28.09.2011:

Es wird verboten, durch Verbreiten und oder Verbreiten lassen der Behauptung, die Eheleute Anke und Klaus Kxxxxx hätten auf dem Zimmer von Frau Irmgard Kxxxxx bemerkt, dass diese ihre Getränke nicht angerührt habe, sie hätten das Personal gebeten, eine Flüssigkeitsbilanz zu führen, beim Nachmittagsbesuch am nächsten Tage jedoch feststellen müssen, dass die Getränke nicht angerührt worden seien, den Verdacht zu verbreiten und/oder erwecken zu lassen, Frau Irmgard Kxxxxx habe während ihres Aufenthalts in der Senioren- und Pflegeeinrichtung "AMARITA Bremerhaven" an zwei aufeinanderfolgenden Tagen auf ihrem Zimmer nichts getrunken.

16.12.2011: LG Hamburg 324 O 323/11 AMARITA Bremerhaven GmbH vs. M.H. Verhandlungsbericht

23.03.2012: LG Hamburg Az. 324 O 552/11 Ulrich Marseille vs. Manager Magazin Verlagsgesellschaft mbH. Der Klage wurde stattgegeben. LG Urteil. Berufungsvefahren 7 U 34/12 am 21.08.2012. Die Berufung wurde zurückgewiesen. OLG-Urteil. Verbot über den Täuschungsversuch als Jurastudent zu berichten.

30.03.2012: LG Hamburg Az. 324 O 627/11 Marseille-Kliniken AG u. Ulrich Marseille vs. Springer. Urteil I. Die einstweilige Verfügung vom 09.11.11 wird zur Ziffer I. b) aufgehoben und der ihr insoweit zugrundeliegende Antrag zurückgewiesen. II. Von den Kosten des Erlassverfahrens haben der Antragsteller zu 2) 3/8, die Antragsgegnerin 5/8 zu tragen. Die Kosten des Widerspruchsverfahrens hat der Antragsteller zu 2) zu tragen und zwar nach einem Streitwert von € 15.000. Nennung des Geburtsnamens erlaubt.

27.04.2012: LG Hamburg Az. 324 O 221/11 Marseille vs. SPIEGEL ONLINE GmbH. Urteil 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Der Streitwert wird auf € 35.000,- festgesetzt. U.a.: Nennung des Geburtsnamens erlaubt. Über die Ereignisse als Jurastudent darf berichtet werden.

27.04.2012: LG Hamburg Az. 324 O 376/11 Ulrich Marseille vs. Jochen Hoff (Duckhome). Die Einstweilige Verfügung vom 24.08.2011 wird bestätigt. Der PKH-Antrag wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Verhandlungsbericht

08.06.2012: LG Hamburg Az. 324 O 254/11 Ulrich Marseille vs. manager magazin new media GmbH. Verhandungsbericht. Urteil. Die Klage wurde abgewiesen. Berichterstattung kann im Internet-Archiv verbleiben. Geburtsnaem darf weiter genannt werden. Über Täuschungsversuch als Jurastudent durfte berichtet werden. Ulrich Marseille ging in Berufung 7 U 15/12. Verhandlung am 28.01.2014.

Juni 2012: 324 O 159/12 Ulrich Marseille, Marseille Kliniken AG vs. Bernd Günther - Verhandlungsbericht

Juni 2012: LG Hamburg Az. 323 O 288/11 Marseille Kliniken AG vs. Axel Hölzer (kein Zensurverfahren)

06.07.2012: LG Hamburg Az. 324 O 438/11 Ulrich Marseille vs. Süddeutscher Verlag GmbH u.a. Verhandlungsbericht - Gaddaffi-Prozess - Klage auf Richtigstellung (?) wurde abgewiesen. Eine Unterlassungsverpflichtungserklärung hat der Verlag abgegeben

17.07.2012: LG Hamburg Az. 324 O 414/12 Ulrich Marseille vs. Jochen Hoff (Duckhome) Einstweilige Vefügung Info wegen dem Eindruck, dass es "diverse Verfügungen" zu nur einem Artikel gab, wurde bestätigt.

21.08.2012:OLG Hamburg 7 U 34/12 Ulrich Marseille vs. manager-magazin. OLG-Urteil Die Berufung gegen das LG LG Urteil 324 O 552/11 wurde zurückgewiesen. Es geht um das Verbot über den Täuschungsversuch als Jurastudent zu berichten.

09.01.2013: Amtgericht Hamburg 20a C 72/12 AMARITA Bremerhaven und Ulrich Marseille vs. Rolf Schälike. Sie verlangten vom Buskeismus-Berichterstatter mehr als € 4.700,-, weil dieser die AMARITA Bremerhaven GmbH in seinem Bericht als eine "Ulrich Marseille Einrichtung" und Ulrich Marseille als "Chef" bezeichnete. Das Amtsgericht reduzierte die Forderung mit Urteil v. 09.01.2012 auf € 949,14. Rolf Schälike ging in Berufung 324 S 2/13

26.04.2013: LG Hamburg Az. 324 O 487/11 Amarita Bremerhaven vs. Rolf Schälike. Das Verbot des Verfügungsverfahrens 324 O 487/11 wurde im Hauptsachverfahren bestätigt. Urteil

11.06.2013: OLG Hamburg, Berufungsverfahren 7 U 104/13 in Sache 324 O 414/12 Ulrich Marseille vs. Jochen Hoff (Duckhome). Die Berufung wurde zurückgewiesen. Verhandlungsbericht.

15.08.2013: LG Hamburg 324 O 487/11 AMARITA Bremerhaven vs. Rolf Schälike Ordnungsmittelbeschluss über € 1.500,-

02.09.2013: LG Hamburg 324 O 480/13 Ulrich Marseille vs. Rolf Schälike. Einsweilige Verfügung mit dem Verbot der Nennung des Geburtsnamens des Klägers und der Ereignisse als Jurastundent, wie in dem Bericht 7 U 104/12 - 11.06.2013 - Das Privatunternehmen von Richter Andreas Buske über das Verfahren 7 U 104/12 geschehen.

13.09.13: LG Hamburg 324 S 2/13 - Berufungsverfahren zur Sache 20a C 72/12 AMARITA Bremerhaven und Ulrich Marseille vs. Rolf Schälike. Die Kläger verlangten vom Buskeismus-Berichterstatter mehr als € 4.700,-, weil dieser die AMARITA Bremerhaven GmbH in seinem Bericht als eine "Ulrich Marseille Einrichtung" und Ulrich Marseille als "Chef" bezeichnete. Das Amtsgericht reduzierte die Forderung mit Urteil v. 09.01.2012 auf € 949,14. Der Berufung wurde stattgegeben. Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen haben die Kläger je zu Hälfte zu tragen.

19.09.2014: LG Hamburg 324 O 421/13 Thomas Klaue (ehemaliger Vorstandvorsitzender der Marseille Kliniken AG) vs. Marseille Kliniken AG. Urteil. Verbot vieler ehrverletzender Äußerungen. Zurückweisung der Widerklage. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Marseille Kliniken AG zu tragen.

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