324 O 166/11 - 01.07.2011 - Ulrich Marseille klagt gegen Betreiber von duckhome.de

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Inhaltsverzeichnis

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BERICHT


[bearbeiten] Ulrich Marseille ./. Jochen Hoff 324 O 166/11

LG Hamburg 324 O 166/11 Ulrich Marseille ./. Jochen Hoff

Anschließend wurde zum gleichen Thema gegen die sueddeutsche.de GmbH verhandelt. 324 O 167/11

[bearbeiten] Corpus Delicti

Der Kläger, Ulrich Marseille ist eine schillernde Person, die gerne klagt.

2001 trat Marseille in die Partei Rechtsstaatlicher Offensive – die so genannte „Schill-Partei“ – ein und war deren Spitzenkandidat bei der Landtagswahl von Sachsen-Anhalt 2002. Somit hat sich der Kläger seinerzeit als en Mann für Recht und Ordnung präsentiert.

Der Beklagte, Jochen Hoff ist ein bekannter Journalist und betreibt die web-Site duckhome. Man überzeuge sich selbts, ob diese Site interessant ist.

Dass sich die beiden bei Buske treffen ist insofern keine Überraschung. Der Kläger klagt gerne. Schon als Student klagte er sich bis zum Bundesverfassungsgericht und verlor.

Wir haben den Kläger bei Buske seinerzeit als Prozesshansel erlebt.

Ulrich Marseille möchte nicht, dass im Internet weltweit daran erinnert wird, dass er als Jura-Student zu täuschen versuchte, und damit die Möglichkeit verlor, die beiden Jura-Staatsexamen abzulegen. Vorab war der Kläger 1983 an der Uni Bremen wegen einer miserablen Arbeit durchs Staatsexamen gefallen.

Heute gab es dazu gleich zwei Verhandlungen. Die eine gegen Jochen Hoff, die andere gegen www.sueddeutsche.de. Az. 324 O 167/11. Wir berichteten.

[bearbeiten] Der beanstandete Artikel

Ulrich Marseille und die FAZ gemeinsam auf Hartz IV Hatz

Geschrieben von Jochen Hoff, Montag, 5. April 2010

Ja, da haben sich am Ostersamstag die Richtigen gefunden. Die FAZ, die als billige Werbefläche für den neoliberalen Wahnsinn noch immer nicht begriffen hat, dass der von ihr so geliebte Raubtierkapitalismus tot ist und der doch ach so tolle Unternehmer Ulrich Marseille, mit dem anständige Leute wahrscheinlich kein Wort wechseln würden. Ziel ist es dezent darauf hinzuweisen dass die bösen Hartz IVler sogar zu faul sind ein paar Alten etwas vorzulesen, ihnen einen Apfel zu schälen oder mit ihnen spazieren zu gehen.
Bei Google taucht die Autorin dieses Propaganda und Desinformationsartikels, Kerstin Schwenn, meist im Zusammenhang mit großen Namen der Neoliberalen auf, aber es lässt sich nicht sagen, dass sie diesen Kreisen direkt zugerechnet werden kann. Wahrscheinlich war sie einfach zu faul ernsthaft zu recherchieren und hat schlußendlich nur die gewünschte Auftragsarbeit abgeliefert.
Tatsache ist, das es natürlich nicht um das Betreuen von Alten in dem geschilderten Sinne geht. Bei den z.B. in Berlin abgehaltenen Seminaren zu dem Thema wurde den Hartz IV lern schnell klar gemacht, dass sie schwerste Dekubituspatienten, die bei lebendigem Leib verfaulen, pflegen sollten und es nicht einmal ansatzweise Zeit für einen Apfel oder ein Gespräch geben würde. Es ging einzig und alleine darum möglichst billige Pflegekräfte zu gewinnen, die man dann gleichzeitig dazu benutzen könne, um die Löhne der gelernten Pflegekräfte zu drücken.
Es ist ein typischer Betrug wie ihn Ulrich Marseille, der damals noch Ulrich Hansel hieß, schon im Studium versucht hat. Als er bei der Abschlussprüfung durchfiel, versuchte er über eine Chiffreanzeige einen Juristen zu finden, der ihm eine neue Abschlussarbeit schreiben sollte. Dummerweise meldete sich ein Mitglied der Prüfungskommission seiner Universität und die Geschichte mit dem Jurastudium war ein für alle Mal erledigt.
Es gäbe eine Menge über die geschäftliche Vorgehensweise des Herrn Marseille und seine Gruppe zu sagen. Über Fördergelder und Druck, über Beziehungen zur Politik, aber all dass führt nur zu langen ermüdenden Rechtstreiten. Auch sein Auftritt bei der Schill Partei ist kaum erwähnenswert. Wenn er aber, der selber das Recht mit Füßen tritt nun auf die Hartz IVler schießt, ist das ein Grund ihm seine Grenzen aufzuzeigen.
Er will nach eigener Aussage "Deutschlands Pflegediscounter werden" und dazu scheint ihm jedes Mittel, vor allem aber auch die unsauberen recht zu sein. Man kann Menschen wie ihn nicht ändern. Pflege gibt es nicht im Discount. Sie bedeutet Arbeit, Investitionen in spezielle Betten und Techniken und verträgt sich nicht mit dem Gewinnstreben der Privatwirtschaft, bei der, der zu Pflegende nur noch Objekt und Kostenfaktor ist.
Pflege ist eine viel zu wichtige Sache um sie Menschen wie Ulrich Marseille zu überlassen und das die FAZ dumm genug ist, sich bedenkenlos auf seine Seite zu schlagen, zeigt, dass dieses Blättchen nun wirklich nicht mehr ernst zu nehmen ist. Wenn man schon keine Ahnung hat und zu faul zur Recherche ist, sollte man wenigstens die Schnauze halten.


[bearbeiten] Richter

Den Vorsitz führende Richter am Landgericht: Dr. Link
Richterin am Landgericht: Dr. Wiese
Richter am Landgericht: Dr. Korte (geliehen von der Zivilkammer 08)

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Schwenn & Krüger; Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger
Beklagtenseite: Rechtsanwalt [Michael Kraft]
Jochen Hoff persönlich..

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit 324 O 166/11

17.06.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike.

Jochen Hoff hat ebenfalls berichtet und erhält daraufhin eine Abmahnung.

Den Vorsitz führende Richter Dr. Link: Ja. Hatten schon gestern den Schriftsatz erhalten.

Beklagtenanwalt Michael Kraft: Habe gehört, dass gestern ein Schriftsatz einging.

Richter Dr. Link: Schriftsatz vom 24.06.11.

Beklagtenanwalt Michael Kraft: Habe ich noch nicht.

Richter Dr. Link: Ist ein langer Postweg.

Beklagtenanwalt Michael Kraft: Ich habe gefaxt wegen PKH, über die wirtschaftlichen Verhältnisse.

Richter Dr. Link: Ja. Der Schriftsatz des Klägers vom 24.06.11 enthält keine neuen Sachverhalte. Wie wir den Sachverhalt einschätzen habe ich gesagt. Haben gestern angerufen. Wir entscheiden nicht anders als in vielen anderen Entscheidungen. Ein als betrug bezeichneter Vorgang, den 1984 war. Steht in der F.A.Z.

Jochen Hoff: Das ist falsch. Die Bundesagentur muss … Wes würden hunderte von Harz IV Empfängern eingestellt.

Richter Dr. Link: Ihr Beitrag setzt sich auseinander mir diesem Beitrag

Die Pflegebranche sucht Tausende von Pflegehilfskräften. Sie vermisst jedoch sowohl die Motivation der Langzeitarbeitslosen, sich zu bewerben, als auch die Unterstützung der Arbeitsagenturen. „Nach unseren Erkenntnissen gibt es unter den Millionen von Langzeitarbeitslosen etwa 300.000, die sofort in unseren Pflegeheimen anfangen könnten“, sagte der Pflegeheimbetreiber Ulrich Marseille der F.A.Z. in Berlin. „Auf der anderen Seite sitzen mehr als 700.000 Leute in den Pflegeheimen, die nur darauf warten, dass jemand ihnen vorliest, einen Apfel schält, sie spazieren führt und sie so aus der Einsamkeit holt. Die Bundesagentur muss ihre Arbeitsämter endlich anweisen, geeignete Langzeitarbeitslose aus ihren Karteien herauszusuchen.“
Marseille betreibt als Vorstandsvorsitzender der Marseille-Kliniken AG in Deutschland 61 stationäre Altenpflege-Einrichtungen mit knapp 9000 Betten und 6000 Mitarbeitern. Er will mindestens 500 Hartz-IV-Empfänger einstellen und ihnen bis zu 400 Euro im Monat zahlen. Bewährt sich ein Arbeitsloser, will Marseille ihm nach zwei Jahren eine feste Arbeitsstelle anbieten. Nach seiner Einschätzung könnte ein Drittel dieser Hartz-IV-Pflegehelfer dauerhaft in der Branche bleiben.

Richter Dr. Link: Hier sind die Überstunden sehr problematisch. Harz-IV-Empfänger möchte er einstellen. Das ist Betrug, schreiben Sie. Das ist nicht ein Volltreffer. Es ist eine Äußerung zum wirtschaftspolitischer Geschehen. Es kann nicht zum Sachverhalt von 1984 Bezug genommen werden. Es geht darum, dass es ein aktueller Anhaltspunkt sein muss. Die Sedlmayer-Entscheidungen passen dazu nicht. Es war kein Archiv. Sie nannten den Geburtsnamen, seinen Ursprung, die Adoption. So dass wir denken, den PKH-Antrag werden wir nicht bewilligen wegen mangelnden Erfolgschancen.

Beklagtenanwalt Michael Kraft: Das Problem ist: Der Anknüpfungspunkt ist die F.A,.Z., die der Kläger vorgelegt hat. Der Artikel ist aber vom April 2011. Frau Kerstin Schwenn schreibt:

06. Mai 2010 2010-05-06 14:25:00
Die Klage der Pflegebranche über einen zunehmenden Fach- und Hilfskräftemangel ist nach Auffassung der Bundesagentur für Arbeit (BA) überzogen. Die Erfahrung der Arbeitsagenturen ist vielmehr gegenteilig: Sie haben auf Drängen der Politik Arbeitslose weitergebildet, die nun nicht in Pflegebetrieben unterkommen. Der Pflegeunternehmer Ulrich Marseille hatte dieser Zeitung hingegen gesagt, er wolle Hunderte von Hartz-IV-Empfängern einstellen, vermisse aber sowohl deren Motivation, sich in Pflegeheimen zu bewerben, als auch die Unterstützung der Arbeitsagenturen (Pflegebranche sucht Hartz-IV-Empfänger). „Die Bundesagentur muss ihre Arbeitsämter endlich anweisen, geeignete Langzeitarbeitslose aus ihren Karteien herauszusuchen“, forderte Marseille.
Bundesagentur-Vorstand Heinrich Alt wehrt sich nun gegen diese Darstellung: „Im vergangenen Jahr gab es eine Initiative der Bundesregierung, zusätzliche Beschäftigung in Pflegeeinrichtungen zu schaffen. Damit verknüpft war die Erwartung, dass man 10.000 „Alltagsbegleiter“ aus dem Kreis der Arbeitslosen vermitteln wird. Diese Erwartungen haben sich leider nicht erfüllt. Wir haben rund 25.000 potentielle Pflegekräfte identifiziert und davon 15.000 qualifiziert, die Nachfrage aus den Pflegeeinrichtungen blieb jedoch aus.“

Beklagtenanwalt Michael Kraft: Mein Mandant sagt, das ist nicht das, was Marseille sucht.

Jochen Hoff: Wenn die Gegenseite einen anderen Artikel bringt, ob bewusst oder unbewusst .. .

Richter Dr. Link: Wenn …. Sie schmieren dem Kläger sein Verhalten von 1984 aufs Brot.

Beklagtenanwalt Michael Kraft: Weshalb darf ich das von 1984 nicht berichten?

Richter Dr. Link: Es gibt kein Berichterstattungsinteresse, dass der Kläger 1984 versucht hat, im Examen zu täuschen.

Jochen Hoff: Meine Frau hat mitgemacht, wo er den Harz-IV-Empfängern vorwarf, zu faul zu sein, Äpfel zu schälen. Für 400,00 Euro sollte sie aber Dekubitus-Patienten behandeln. Das tun Fachkräfte für1.800 Euro. Es gibt die Verurteilung in Halle, das habe ich nicht gesagt. Ich kann doch nicht wissen, dass das, was im Internet steht, nicht geschrieben werden darf.

Richter Dr. Link: Wenn er Spitzenkandidat wäre, dann ginge das, aber hier. Ein Berichterstattungsinteresse über Verfehlungen zu schreiben, gibt es nicht.

Beklagtenanwalt Michael Kraft: Werden Schriftsatzfrist beantragen Diese werden wir bekommen müssen.

Richter Dr. Link: Wenn im Artikel das stehen würde, ist bei uns nicht zu erwidern.

Beklagtenanwalt Michael Kraft: Im Interner nimmt Marseille immer Bezug auf sein Studium

Jochen Hoff: Es geht nicht um politische Forderungen. Harz-IV-Empfänger werden hervorgehoben. Habe zu den falschen Anschuldigungen geschrieben. Meine, an dieser Stelle bist Du zu weit gegangen. Habe nicht schaden wollen. Er hat zu Anfang betrogen Als Hansen den Betrug begangen hat … meint als Marseille. Er ist ordentlich adoptiert worden.

Richter Dr. Link: …. Berichtserstattungsinteresse, was die Adoption betrifft, gibt es nicht. Gut, Sie bekommen eine Schriftnachlassfrist. Es ist schwierig mit einer Einigung. … Nehmen eine Schriftnachlassfrist. In Hinblick darauf, dass die F.A.Z. erst im April 2011 geschrieben hat und nicht 1984, ist jetzt erst aufgefallen. Beschlossen und verkündet: Der Beklagte kann zu den Hinweisen der Kammer und den Schriftsatz vom 24.06.11 abschließend vortragen bis zum … . Anträge werden gestellt. Beschlossen und verkündet: Eine Entscheidung wird verkündet am 16.09.11, 9:55, Saal B335.

16.09.11 Der Vorsitzende: Es ergeht ein Urteil. Der Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, zwei Äußerungen erneut zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 20.000,00 €

[bearbeiten] Meinung des Beklagten

07.01.2014: www.duckhome.de Spendenaufruf - Der Kriminelle Ulrich Marseille wird Duckhome.de besiegen

[bearbeiten] Kommentar

In Wikipedia lesen wir:

Am 12. August 2009 wurde Ulrich Marseille vom Landgericht Halle wegen Versuch der Anstiftung zur Falschaussage in Tateinheit mit versuchter Nötigung zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, weil er im Jahr 2000 versucht haben soll, durch einen Drohbrief auf das Aussageverhalten eines Zeugen in einem Schadensersatzprozess vor dem Oberlandesgericht Naumburg Einfluss zu nehmen. Ihm wurde die Auflage erteilt, 6.000.000 € an die Staatskasse zu zahlen.[2] Am 6. Juli 2011 hat das Oberlandesgericht Naumburg (OLG) eine Revision des 64-Jährigen als unbegründet verworfen. Somit ist Marseille rechtskräftig der Bestechung verurteilt.

In der mz – Mitteldeutsche Zeitung steht das immer noch. Wird wohl stimmen.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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