29.06.2012 - Fuer die Zensoren wird es in Hamburg moeglicherweise schwieriger

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29.06.2012 Landgericht Hamburg, Zivilkammer 24. Für die Zensoren wird es in Hamburg möglicherweise schwieriger.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

29. Juni 2012



Ein Glück, dass wir in Deutschland leben!!

[bearbeiten] Was war heute los?

Die Zensoren hatten heute Pech. Rechtsanwalt Helge Reich von der Kanzlei Schertz & Bergmann wird es erfahren, dass nichts aus der Entschädigung und dem Schadensersatz geworden ist, den er für seine Mandantin Hannah Herzsprung einklagte.

Auch Birgit Kölbl-Wildmoser bekam keine Entschädigung zugesprochen.

Nur der Zensor Günther Jauch, mit seinem Oberzensor Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz an der Seite, konnte für seine Kinder obsiegen. Sie dürfen nicht in die Öffentlichkeit mit ihrem Namen gezerrt werden.

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29.06.2012

Auf den beiden Terminrollen (Verkündungen u. Verhandlungen) fehlten wie immer die Namen der Richter/Innen sowie der Kanzleien. Das scheint niemanden zu stören. Die Anwälte können anonym bleiben und die Zensurmacht noch heimlicher ausüben.

Mit den Richterinnen erlebten wir heute zwei ZPO-Späße.

1. In der Sache 324 O 288/12 wurde um 10:00 mit der Verhandlung begonnen. Am Richtertisch saßen die Richterinnen Simone Käfer und Barbara Mittler sowie der Richter Dr. Philip Link. Als nach einer längeren Unterbrechung – zwei weitere Verfahren wurden zwischendurch verhandelt – weiter verhandelt wurde, war Richterin Barbara Mittler verschwunden. Sie wurde ersetzt durch Gabrielle Ellerbrock. Alle Achtung vor einer solchen Flexibilität.
2. Die Rabbinerseminar zu Berlin e.V. klagten drei Mal und es kam in allen drei Verfahren zum wortgleichen Vergleich: Von den Kosten des Rechtsstreits, einschließlich des Vergleichs, trägt die Klägerin 1/3 und die Beklagte 2/3. Die Passage einschließlich des Vergleichs wurde im ersten der drei Protokolle nicht ins Diktiergerät diktiert. Genauer, es wurde diktiert, dann gelöscht und beim zweiten Diktat vergessen.
Beweisen können wir das natürlich nicht. Gehen wir davon aus, das oben Geschriebene ist ein billiger, primitiver Witz.

Traurig ist nur, dass für solche garantierten „Fehler“ Blogger von den Zensuradvokaten zu Zahlungen von mehreren Tausend Euro verpflichtet werden können. Die Zensurrichter/Innen machen mit. Die Zensoren können und wollen nicht begreifen, dass in jedem Text es garantiert Fehler gibt. Solche Fehler sind sehr einfach heilbar, ohne vors Gericht gezerrt werden zu müssen, und ohne Abzocke des schwer erarbeiteten Geldes. Wozu diesen Kriminalisierung des normalen Bürgers, des kritischen Bloggers?

10:00

[bearbeiten] Rabbinerseminar zu Berlin e.V. vs. Andrea Jeska, Zeitverlag Gerd Bucerius und ZEIT ONLINE

Drei Verfahren mit mehr oder weniger gleichem Inhalt:

  • Rabbinerseminar zu Berlin e.V. vs. Andrea Jeska 324 O 288/12
  • Rabbinerseminar zu Berlin e.V. vs. Zeitverlag Gerd Bucerius GmbH & Co. KG 324 O 262/12
  • Rabbinerseminar zu Berlin e.V. vs. ZEIT Onlien GmbH 324 O 263/12

[bearbeiten] Corpus Delicti

Andrea Jeska berichtete in der ZEIT (04.04.2012) und damit auch im Internet (09.04.2012) über das Rabbinerseminar. Da steht so einiges, was wohl nach den Zensurregeln beanstandet werden konnte. Das Rabbinerseminar zu Berlin e.V. mahnte ab.

Einige Punkte der Abmahnung wurden anerkannt. Im Internet finden wir die folgende Richtigstellungen:

Richtigstellung
In dem obigen Artikel hieß es ursprünglich, das Rabbinerseminar zu Berlin werde "ohne öffentliche Unterstützung bloß aus privaten Mitteln finanziert". Wir stellen hierzu richtig, dass das Rabbinerseminar zu Berlin zwar keine direkte staatliche Unterstützung bekommt, jedoch überwiegend vom Zentralrat der Juden in Deutschland finanziert wird, der die Mittel aus dem Bundeshaushalt erhält und an das Rabbinerseminar weiterleitet.
Weiter hatten wir geschrieben, dass die Studenten am Rabbinerseminar zu Berlin ausnahmslos aus Osteuropa und Russland stammen. Es gibt aber einige wenige Ausnahmen. Deshalb stellen wir das hier ebenfalls richtig.

Die Redaktion.

Heute ging es um den Teilwiderspruch, der – wie wir es verstandnen haben – u.a. die folgenden Passagen betraf:

"... wird das Rabbinerseminar ohne öffentlöiche Unterstpützung bloß aus priovaten Mitteln finanziert." (324 O 288/12)
(Die Studenten am Rabbinerseminar in Berlin würden) " ...ausnahmslos aus Osteuropa und Russland stammen." (324 O 288/12)
"Sie sagen, sie brauchen keine Freizeit, sie wollen nur eins: lernen. Sie sagen, sie brauchen auch keine romantische Liebe, sie würden die Frau heiraten, die ihnen von Eltern und Rabbinern zugeteilt werde. Auch diese Art des Gehorsams sei Gottesdienst. Sie sagen, sie brauchen keine Selbstverwirklichung, (sie betrachten es als ihre Pflicht, Gott zu dienen), viele Kinder zu bekommen. (Nach den Vorschriftgern zu leben, ohne Aushnahme) (324 O 288/12, 324 O 263/12)

[bearbeiten] Die heutigen Zensoren

Die heutigen Zensoren zu Beginn der Verhandlung: Richterin Simone Käfer, Richterin Barbara Mittler, Richter Dr. Philip Link, Rechtsanwältin Frederike Stinshoff auf der Beklagenseite, Rechtsanwältin Dr. – Name der Pseudoöffentlichkeit unbekannt – auf der Klägerseite.

Am Ende der Verhandlung war Richterin Barbara Mittler verschwunden und wurde ersetzt durch die Zensorin Richterin Gabriele Ellerbrock (Ritz).

[bearbeiten] Passagen aus der Verhandlung 324 O 288/12, 262/12, 263/12


Vorsitzende Richterin Simone Käfer: ... Wir hatten untersagt: Die Studenten kommen ausnahmslos aus Osteuropa und Russland. Sie haben keine Freizeit, wollen sich voll dem Studium widmen. Dazu ist eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben worden. Bei den anderfen Äußerungen wird glaubhaft gemacht, dass die Studenten sich so geäußert haben. Dann wird vorgetragen, die Antragstellerin [Rabbinerseminar zu Berlin e.V.] ist nicht betroffen, weil es Äußerungen von Studenten sind. Die Betroffenheit wollen wir bejahen. Das Rabbinerseminar wird beschrieben, dann kommen die Äußerungen der Studenten.

Darüber wird diskutiert.

Richterin Gabriele Ellerbrock:... Das Kollege kann nicht Zitatschutz seiner Studenten verlangen ... . .... unmittelbare Betroffenheit .. . ... es heißt Geisteshaltung. Haben so die Verfügung erlassen. Sehen das immer noch so.

Klägeranwältin: Leben ein eigenes Leben.

Die Vorsitzende: Sehen darin nicht ein wirkliches Zitat. Ausnahmslos aus Osteuropa und Russland würden wir aufheben. Die Ziffer 3 ist Meinungsäußerung. Haben Anknüpfungspunkte. Die eidesstattliche Versicherung der Autorin reicht nicht.

Haben keine Freizeit, wollen wir verneinen. Sie haben mindestens eine Stunde.

Beklagtenanwältin Frederike Stinshoff: Zwei Stunden

Die Vorsitzende: Alle Stunde außer Tischtennisspiel. Gehen Bier trinken. Dass sie nicht nur lernen.

Beklagtenanwältin Frederike Stinshoff: Das ist doch eine Bewertung. Elf Stunden jeden Tag. Ein Mal ....

Die Vorsitzende: Es gibt auch Anwälte, die elf Stunden arbeiten. Sagen aber nicht, brauchen keine Freizeit.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Heißt doch, wollen nur eins, brauchen keine Freizeit.

Die Vorsitzende: Brauchen keine romantische Liebe. Haben ... . Wenn Sie einen finden, der sich so äußert, so sehen wir keine Grund, das zu verallgemeinern.

Klägeranwältin: .... auch diese Art des ....

Die Vorsitzende: Dazu kommen wir noch. Brauchen keine Selbstverwirklichung. Vielleicht versteht die Autorin was anderes unter Selbstverwirklichung. ... Keine Kinder kriegen wollen, nur ... Fromme Juden in Israel haben sechs-sieben Kinder.

Beklagtenanwältin Frederike Stinshoff: Um dem Gott zu dienen.

Die Vorsitzende: Sie gehen ins Seminar, weil sie fromm sind. Ausdruck der Frommigkeit ist, viele Kinder zu kriegen.

Beklagtenanwältin Frederike Stinshoff: Der Artikel ist nicht ehrenrührig.

Die Vorsitzende: Das wollen wir auch nicht behaupten. Wenn das wirklich streitig ist, dann hat die Antragstellerin die Glaubhaftmachungslast.

Die Vorsitzende Richter Dr. Link tuscheln miteinander. Die Vorsitzende: Warum würden Sie Frau Seifert hören wollen?

Die Richter/Innen verlassen den Saal zur Beratung. Die Vorsitzende nach Wiedereintritt: Die Frage, ob der Anspruch auf Kinderreichtum Ausdruck der Frömmigkeit ist, ist nicht gestellt worden. Wir haben in der Tat das in der eidesstattlichen Versicherung von Frau Jaska nicht drin. Die Klägervertreterin beruft sich auf das Zeugnis von Frau Seifert. Die Glaubhaftmachungspflicht liegt bei dem Kläger:

Richterin Gabriele Ellerbrock: Bleibt möglicherweise eine Stunde. Wird uns nicht reichen für die pauschale Aussage.

Die Vorsitzende: Wie ist das? Sie haben nur einen Teilwiderspruch.

Beklagtenanwältin Frederike Stinshoff: Unsere Mandantin hat nicht das Problem, auch nicht, das aus dem Archiv zu nehmen.

Die Vorsitzende: Die einstweilige Verfügung anerkennen. Bleiben nur noch die Kosten.

Darüber wurde diskutiert. Die Partei-Vertreterinnen verließen den Gerichtssaal. Zwischendurch wurden zwei ganz andere Sachen verhandelt

Nach 11:30, Richterwechsel, Weiterverhandlung der ersten sache und Verhandlung der beiden anderfen Sachen. Es kam es zu einem Vergleich in allen drei Sachen:

1. Die Antragsgegnerin erkennt unter Verzicht auf die Rechte aus den §§ 924, 925, 927 ZPO die einstweilige Verfügung vom 15.05.12 als endgültige Regelung an.
2. Von den Kosten des Rechtsstreits, einschließlich des Vergleichs, fallen der Antragsstellerin 1/3, der Antragsgegnerin 2/3 zur Last.

Vorgespielt und genehmigt.

In den Sachen 324 O 262/12 und 324 O 263/12 wurde ebenfalls ein Vergleich getroffen. Bei diesen Sachen ging es um die einstweiligen Verfügungen vom 04.05.12.

10:30

[bearbeiten] Ulrich Marseille, Marseille Kliniken AG vs. Bernd Günther 324 O 159/12

[bearbeiten] Corpus Delicti

Ulrich Marseille ist bekannt als umstrittener Geschäftsmann und klagewütiger Zensor. Die Marseille Kliniken AG sind von diesem Kläger gegründet worden. Offiziell ist er als Vorstand ausgeschieden, hält jedoch mit seiner Frau mehr als 60 Prozent der Aktien. Seine Frau sitzt im Aufsichtsrat der Marseille Kliniken AG.

Der Beklagte Bernd Günther ist ebenfalls Geschäftsmann. Im Internet finden wir, dass er Geschäftsführer der IDUNAHALL ist. Bei der H&R AG ist er seit kurzem Ehrenmitglied des Aufsichtsrates, nachdem er Aufsichtsratsvorsitzender war. Die Umsätze von H&R AG liegen im Milliardenbereich. Also ein erfahrener Geschäftsmann, womöglich Mitbewerber der Marseille Kliniken AG und deren Partner zugleich.

Am 28.01.2012 fand in Hamburg die Aktionärsversammlung der Marseille Kliniken AG statt.

Aus dem heute Gehörten ergibt sich für die Pseudoöffentlichkeit das Folgende:

Kleinaktionäre wollten Fragen an die Manager der Marseille Kliniken AG stellen können. Das war nicht so richtig erwünscht. Bernd Günther hatte Schwierigkeiten zur Aktionärsversammlung reingelassen zu werden. Er holte sich zwei Bodygards, beschaffte denen Entrittskarten, und drin waren die drei Herren. Im Saal wurde dann ein Marseille Kliniken AG EXTRA-BLATT verteilt, in dem nicht alle Behauptungen den Tatsachen entsprachen.

Das führte nun zum Zensurbegehren mit dem erfahrenen Zensor Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger auf Seiten von Marseille und der Marseille Kliniken AG. Dieser Anwalt ist bekannt für die Suche nach neuen Zensurwegen, sowie, dass er den BGH wegen seiner Meinungsfreiheit-Freundlichkeit kritisiert. Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger ist Pionier beim Löschbegehren von Internet-Archiven a la Orwell „1984“.

[bearbeiten] Passagen aus der Verhandlung 324 O 159/12

Die heutigen Zensoren: Richterin Simone Käfer, Richter Dr. Philip Link, Richterin Barbara Mittler, Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger (Klägerseite) von der Kanzlei Schwenn&Krüger, Rechtsanwalt Till Dunkel und Henning Lorenzen (Beklagtenseite) von der Zensurkanzlei Nesselhauf.


Die Vorsitzende Simone Käfer: Es geht darum, dass es eine Aktion auf der Aktionärsversammlung der Klägerin zu 2 gab. Es ist ein Extra-Blatt verteilt worden, veranlasst von dem Beklagten. Es gibt verschiedene Punkte.

Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger: Zwei Personen, die mit dem Beklagten zur Versammlung gekommen sind. Vor der Versammlung hat man versucht, ... . Sie haben Karten von Aktionären sich geben lassen, um reinzukommen. Der Kläger meint, dass Blatt hätte nicht verteilt werden dürfen.

Die Vorsitzende: Unser Knackpunkt ist die Passivlegitimation. Wenn die Klägerin zu 2 sich auf UWG § 9, §10, Ziffer 4 beruft. Die Handlung zeigt Wettbewerbsverhalten, weil der Beklagte in einem Unternehmen tätig ist. Dann darf man das Extra-Blatt nicht verteilen. Der Kläger zu 1 kann nicht das komplette Blatt verbieten. Es heißt dort, zu 6 Millionen verurteilt. Sie (Krüger) tragen vor, aufgehoben vom OLG Naumburg.

Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger: Hängt beim Verwaltungsgericht die Beschwerde zusammen mit ... Habe Akten abgefordert.

Kommentar RS: Im Internet finden wir die folgende Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Naumburg vom 30.11.2011:

Oberlandesgericht Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 011/11

Naumburg, den 30. November 2011

(OLG NMB) Revision im Verfahren wegen Anstiftung zur Falschaussage in Tateinheit mit versuchter Nötigung als unbegründet verworfen

In dem gegen einen Hamburger Kaufmann gerichteten Verfahren wegen versuchter Anstiftung zu einer falschen uneidlichen Aussage in Tateinheit mit versuchter Nötigung hat der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Naumburg mit Beschluss vom 23. November 2011 die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. Zur Begründung hat er ausgeführt, das angefochtene Urteil des Landgerichts Halle vom 12. August 2009 weise keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten auf.
Dem heute 55-jährigen Inhaber einer Firmengruppe, die unter anderem mehrere tausend in Plattenbauweise errichtete Wohnungen in Halle erworben hat, war vorgeworfen worden, in einem Zivilprozess einem von der Gegenseite benannten Zeugen mit dem Einsatz der Russenmafia gedroht zu haben, um ihn so zu veranlassen, dass er vor Gericht fehlende Erinnerung vorschützt.
Das Amtsgericht Halle hatte den Angeklagten am 11. Dezember 2006 freigesprochen. Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft hat das Landgericht Halle dieses Urteil aufgehoben und den Angeklagten wegen versuchter Anstiftung zu einer falschen uneidlichen Aussage in Tateinheit mit versuchter Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe hat es zur Bewährung ausgesetzt. Diese Verurteilung ist nun rechtskräftig.
Oberlandesgericht Naumburg: 2 Ss 162/11; Landgericht Halle: 2 Ns 42/07
gez. Ewald, stellv. Pressesprecherin
Impressum: Oberlandesgericht Naumburg, Pressestelle, Domplatz 10, 06618 Naumburg, Tel: (03445) 28 23 23, Fax: (03445) 28 20 00, Mail: presse.olg@justiz.sachsen-anhalt.de

Nichts zu den 6 Millionen.

Die Vorsitzende: Sie (Beklagte) berufen sich auf das Laienprivileg. Zwei Zeitungen haben Sie vorgelegt. Laienprivileg wollen wir nicht geben. Reicht uns nicht. Wollen verbieten. Ist ... Details. Besonderheiten. Verfehlungen des Klägers, Strafverfahren. Neigen zu verbieten. Juraexamen ... Strafe ist lange her. Solch alte Sachen aufzuführen, ist nicht erlaubt.

Aber die Passivlegitimation. Ist mit zwei Personen gekommen und das Extra-Blatt wurde verteilt. ... Haben das im Rahmen einer Dienstleistung erbracht. Er hat sie mitgenommen als Personenschutz.

Beklagtenanwalt Till Dunckel: Den jüngsten Schriftsatz kenne ich nicht.

Die Vorsitzende: Da steht nichts Neues drin.

Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger: ... ich auch nicht. Abgesehen von der Frage, dass ich kein wirksames Bestreiten sehe, ... ist das unklar. Was bleibt als Alternative übrig? .... Karten der Personenschützer. ... von Herrn Lutz ... Haben mit dem Beklagten eine Person, die unstrittig verteilt hat. Kein Hinweis, dass nicht beteiligt war. Er hat den Leuten Zuntritt beschafft über die Karten. Hinzu kommt ein Telefonat mit Herrn Tiedje. Hat noch eine Person aus Bremen mitgebracht. Kann dazu führen, dass es noch andere passiv legitimierte gibt. Aber, dass .... Habe eine Kopie von einer Person aus Bremen bekommen. Zwei Personen reingeschleust, und hat dann eine Person aus Bremen mitgebracht. Damit ist das Ganze nicht ins Blaue hinein, wie bestritten.

Richter Dr. Link: Was er gemacht hat, wissen wir nicht.

Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger will selbst bestimmen: ... Das ist unschädlich ... reicht schon aus ...

Die Vorsitzende: ... ob schlüssig ...

Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger: ... schauen Sie, sagt wie, von meiner Sekretärin verteilt ... Ich hätte damit Schwierigkeiten.

Die Vorsitzende: Er haftet nicht. Das ist die Rechtsprechung. Hat Leute reingebracht als Personenschützer, weil er rausgeschmissen wurde.

Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger: Bestreitet die Gegenseite ... Seiler & Struck

Die Vorsitzende: Selbst, wenn er davon Kenntnis hatte, bin ich verpflichtet, ...

Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger: Der Beklagte mauert, sagt die Unwahrheit. Soll er sich erklären, dann wird das von der anderen Seite geprüft.

Beklagtenanwalt Till Dunckel deklassiert elegant RA Dr. Sven Krüger: .... ist überreicht worden. Das ist alles, was Sie sagen. Wir bestreiten alles, was Sie vortragen.

Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger: Ich behaupte, die Karten sind über sein Büro übergeben worden.

Beklagtenanwalt Till Dunckel: Muss ich bestreiten.

Die Vorsitzende: Er muss ihn tatsächlich fragen.

Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger hilflos: Da brauche ich Schriftsatzfrist.

Die Vorsitzende diktiert: ... Die Ansprüche des Klägers zu 2 hinsichtlich des Hauptantrages bezüglich der Klägerin zu 1 ... Höchstbetrag könnte begründet sein. Der Klägervertreter trägt vor, dass die Bewährungsauflagen nicht aufrecht erhalten werden.

Beklagtenanwalt Till Dunckel: Zum Wettbewerbsverhalten. Herr Günther ist Geschäftsmann, der Kläger zu 1 ebenfalls. Spricht doch übrigens dafür, dass er die Interessen des Klägers zu 2 nicht wahrnehmen möchte. Inhaltlich will Herr Günther, dass es der Gesellschaft gut geht, dass der Einfluss von Herrn Marseille, der der Gesellschaft schadet, eingeschränkt wird. Der Kläger muss beweisen, weshalb er meint, Herr Günther habe kein Interesse.

Die Vorsitzende: Wir meinen, der Beklagte kann sich nicht trennen. Er ist Wettbewerber. Kauft von jeder Aktiengesellschaft für 2 € Aktien und geht hin.

Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger:... Wie haben, meinen, wir haben einen klassischen Fall für die ZK24. Wegen den Äußerungen, wie in den Presseverfahren, und Wettbewerbsmaßnahmen ... . Er soll als wohlwollender Aktionär ... . Inhaltlich und ... das sind Bewertungsaufgaben. Geht einher mit Behinderung, ..... vom Kläger zu 2 selbst initiiert.

Beklagtenanwalt Till Dunckel: Wenn man Gesellschafter in mehreren Gesellschaften ist ...

Richter Dr. Philip Link: Aufsichtsratsvorsitzender ist natürlich was besonderes. Dieses Flugblatt zu verteilen, schafft Unruhe. Frage, was macht der Mehrheitsaktionär?

Beklagtenanwalt Till Dunckel: Presseartikel erscheinen ... .

Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger: Nach vier Tagen wurde eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben.

Beklagtenanwalt Till Dunckel: Das heißt nicht, die Veröffentlichung war rechtswidrig.

Richter Dr. Philip Link: Es ist solch ein Artikel, wenn vom Wettbewerber in die Hände gegeben wird, dann ist das eine Wettbewerbshandlung.

Beklagtenanwalt Till Dunckel: .... es ist üblich, wenn scharf diskutiert wird. ... Presseartikel ist eine objektive Information.

Die Vorsitzende: Wenn der Chef der Deutschen Bank zum Chef der Commerzbank kommt und so was verteilt, dann ist das eine Wettbewerbshandlung.

Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger: Was ist mit den Markenrechten?

Die Vorsitzende: Haben diese weggelassen. Würden wahrscheinlich verneinen.

Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger: Muss im geschäftlichen Verkehr erfolgen. Die Überschrift „Marseille Extra-Blatt“ hat das Unternehmenskennzeichen „Marseille“. Extra-Blatt war nicht von der Marseille Kliniken AG. Hat aber Branchenidentität.

Die Vorsitzende: Bei Markenrecht schaue ich mir den Inhalt nicht an.

Es wird diskutiert.

Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger: Kommt auf denjenigen an, die das lesen. ... Für die Beurteilung der Verwechselungsgefahr. ... Man wird extra viel vortragen .... Sehe keine Anhaltspunkte .... Eindruck ... .

Die Vorsitzende: Presserechtlich .... Markenrechtlich vielleicht.

Beklagtenanwalt Till Dunckel: Markenrechtlich kommt es auf die konkrete .... an. Es gibt einen Titel, ist zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden. Es ist so klar, dass es nicht von der Marseille Kliniken AG kommt.

Diskutieren, lachen.

Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger: Wenn ich den Titel lese, schaue ich nicht auf den Inhalt.

Die Vorsitzende: Markenrechtlich werden wir uns nicht äußern. Wenn nur die Passivlegitimation bestehen würde. Wir schlagen vor, in das schriftliche Verfahren überzugehen. Anträge werden gestellt. Beschlossen und verkündet:

1. Das schriftliche Verfahren wird angeordnet.
2. Der Klägervertreter kann auf die heutigen Hinweise und den Schriftsatz der Beklagtenseite vom 20.07.12 bis zum 10.08.12 schriftlich Stellung beziehen.

Richter Dr. Philip Link: Wir haben noch ein Urteil von Krüger zu schreiben, 24.08.12, 31.08.12

Die Vorsitzende:

2. Der Klägervertreter kann auf die heutigen Hinweise und den Schriftsatz der Beklagtenseite vom 20.07.12 bis zum 10.08.12 schriftlich Stellung beziehen.
3. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 31.08.12, 9:55, Saal B335.

28.09.12, Richterin Simone Käfer: Zu 324 O 159/12 ergeht ein Urteil. Die Klage (von Ulrich Marseille und Marseille Kliniken AG, vertreten von Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger) wird abgewiesen. Der Kläger (Ulrich Marseille und Marseille Kliniken AG, vertreten von Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger) hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

[bearbeiten] Kommentar zu Marseille vs. Bernd Günther

Uns als Pseudoöffentlichkeit erstaunt immer wieder, dass die Kanzlei Nesselhauf, bekannt für die Pressefeindlichkeit, von Beklagten beauftragt wird, in den Zensurverfahren vertreten zu werden.

Manager, Geschäftsleute in den höheren Etagen haben dafür bestimmt ihre eigenen guten Gründe.


11:00

[bearbeiten] Dirty Pack MC 78 Dithmarschen vs. NDR 324 O 685/11

Die heutigen Zensoren: Richterin Simone Käfer, Richterin Barbara Mittler, Richter Dr. Philip Link, Rechtsanwalt Baumann (Klägerseite), Rechtsanwalt Michael Fricke (Beklagtenseite)

[bearbeiten] Corpus Delicti

Zum Kläger finden wir im Internet wenig Aussagekräftiges. Höchstens einige Postings der Art: Tolle Party ... .

Der NDR berichtete´, dass diese Gruppe der Rockerszene für Gewalttätigkeiten zur Verfügung steht.

Dagegen wurde geklagt.

[bearbeiten] Passagen aus der Verhandlung 324 O 685/11


Die Vorsitzende Simone Käfer: Es geht um die Sendung Die Macht der Rocker“. Der Diurty Pack wird unterstellt, eine Gruppe von Gewalttätigen den Rockern zur Verfügung zu stellen. Der Kläger hat vorgetragen, er ist nicht gewalttätig. Es gibt acht solche Gruppen. Es wurden keine Gewalttätige für Rockergruppen zur Verfügung gestellt. Haben untereinander .... Wir sehen in der Tat nicht die Rechtsfähigkeit des Klägers. Ist das ein Verein? Würden Klage abweisen. .. In der Rechtssache würden wir entscheiden. Die Betroffenheit ist zu bejahen. Erst ab acht kommt ... . Wurde aber in Plural gesprochen. Als alle ... begehren Gewalttätigkeit. Es ist eine hinreichend kleine Zahl von Gruppen. Wären es hiunbdert, sehe es anders aus. Wir bejahen die Betroffenheit ... . Ermittler glauben ... legale Straftaten für Rocker ... . Der Eindruck wird zwingend erweckt. Für einen Widerruf ist das in dieser Form ungeeignet... . Wir wollen keinen Hinweis geben. Zur Rechtsfähigkeit kann viel vorgetragen werden, kaum zu widerlegen. Deswegen schlagen wir vor, eine einfache Unterlassungsverpflichtungserklärung und die Kosten hälftig. Dann für erledigt erklären. Die Klägerseite sagt ja. Die Beklagtenseite will sich das überlegen.

NDR-Anwalt Michael Fricke: Wir müssen gar nichts über die Gruppierungen ....

Die Vorsitzende: Frage, ist der Kläger bereit, auch auf andere Ansprüche zu verzichten. Wenn ... kommt, ist der Widerspruch zu bejahen.

Es wird diskutiert.

NDR-Anwalt Michael Fricke: Der Eindruck muss zwingend sein. Deswegen ist es voreilig, wenn eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben wird.

Richterin Barbara Mittler: ... Genehmigung eines solchen Beamten .... hätte möglicherweise ganz andere ...

Klägeranwalt: Was der Polizist gesagt hat, ... mit der ersten Liga der Clubs. ... Das hier spielt sich für alle in der 4. Liga ab. Sieht vielleicht anders aus bei den ersten .... Es sind nur Motorradfans. Eine Organisation ist vorhanden. Es ist eine Prinzipiengeschichte. Wollen nicht in die kriminelle Ecke gestellt werden. Das wollen die Jungs nicht auf sich sitzen lassen.

Richter Dr. Philip Link: Dass es einen Verein gibt ... .

Klägeranwalt: Es ist ein großes Gelände.

Es wird diskutiert.

NDR-Anwalt Michael Fricke: Das sind die ein Prozent Clubs.

Klägeranwalt: Oder Motorradfest in Kalifornien. Es gibt nur Ein Prozent Clubs in Amerika. Das sind Leute, die aus dem Krieg gekommen sind.

Die Vorsitzende: Es entsteht der Eindruck, dass sie 10 Prozent der Clubs sind. Was, wenn der Kläger jetzt mehr zur Organisation, konstruktiver berichtet.

NDR-Anwalt Michael Fricke: .... ist doch keine Zumutung, wenn wir mehr wissen wollen.

Die Vorsitzende: Wenn die Unsicherheiten beseitigt sind, dann raten wir zum Vergleich. Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert. Die Klägerseite muss zur Rechtsfähigkeit weiter vortragen. Wir würden uns dann nochmals treffen. Anträge werden gestellt. Beschlossen und verkündet:

1. Der Klägervertreter kann zu den heutigen Erläuterungen bis zum 03.08.12 vortragen.
2. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 24.09.12, 9:55, Saal B335.

Wenn der Kläger ausreichend vorträgt, würden wir wieder eröffnen.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.[[]Kategorie:Nesselhauf]]

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