Jauch-Klägerismus
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Zensurbegehren
Eine verschwindend kleine Zahl von Prominenten klagen bei den Zensurkammer Zensurkammern gegen die Medien-Berichterstattung. Eine noch geringere Zahl an Prominenten verwertet und vermarktet iohre Persönlichkeitsrecht und ihren Namen als marke.
An der Spitze diese Ausnahmen steht Günther Jauch.
Er klagt finktive Lizenzgebühren ein, auch, wenn er drauf zahlen muss. Seine Privatsphähre möchte Günther Jauch absolut schützen. Ein frucktbarere Bioden für die Entsicllung der Zersurregeln.
Unterstützt wird Günther Jauch in seinem Zensurbegehren von der Kanzlei Schertz Bergmann
Der Pseudoöffentlichkeit bekannte Verfahren
09.06.06: LG Hamburg 324 O 868/05 Günther Jauch vs. Superillu Verlag GmbH & Co.KG - Schertz verlangte 100.000,00 Euro. Buske gab am 09.06.2006 nichts - Bericht; 05.12.06: OLG Hamburg 7 U 90/06 - Ddr Berufung wurde stattgegeben, Jauch soll Null erhalten -Bericht; 11.02.09: BGH I ZR 8/07 verwies zurück ans OLG Hmabrg; 22.12.09: OLG Hamburg 7 U 90/06 - Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 20.000,00 Euro zu zahlen. Von den Kosten des Rechtsstreuit trägt der Kläger 80 Prozent, die Beklagte 20 Prozent. Bericht
22.01.09 LG Berlin 27 S 9/08 Jauch vs. Axel springer AG u.a.; Bericht
02.10.09:LG Berlin 324 O 386/09 Jauch vs. Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag „Das Neue Blatt“; Die Einstweilige Verfügung vom 07.08.09 wurde bestätigt. Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Streitwert wurde auf 10.000,00 Euro festgesetzt.Bericht